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- SKEM Kächele Elsässer Mühlbauer Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
- Profilstand
- 31% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 24. September 2026
Schwerpunkte
Kanzleiprofil im Überblick
Friedemann Elsässer ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht bei SKEM Kächele Elsässer Mühlbauer Rechtsanwälte Partnerschaft mbB in Esslingen. Die Webseite stellt seine Tätigkeit im Erbrecht für Esslingen und den Rems-Murr-Kreis vor. Zu den genannten Anliegen gehören die Einforderung und Auszahlung des Pflichtteils, Erbverzicht sowie Fragen zu Testamenten und Vorsorge. Elsässer erstellt und prüft Testamente; das Angebot umfasst Testamente für Privatpersonen und Unternehmen sowie die Testamentsvollstreckung. Bei Erbschaftsstreitigkeiten gehören die Aufklärung über Rechte, die Vermittlung zwischen Erben und der Widerruf sowie die Anfechtung von Testamenten zu den aufgeführten Leistungen. Eine von ihm eingerichtete amtliche Gütestelle bietet außergerichtliche Streitschlichtung als Alternative zum Gerichtsverfahren. Bei der Beratung bezieht er wirtschaftliche, steuerliche und familiäre Aspekte eines Erbfalls ein. Die Webseite beschreibt eine persönliche Betreuung und umfassende Prüfung des jeweiligen Falls. Das Sekretariat ist wochentags durchgehend besetzt; Termine sind laut Webseite in der Regel bereits am nächsten Tag möglich.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 24.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: erbrecht-anwalt-esslingen.de, erbrecht-anwalt-esslingen.de
Beratung in Esslingen am Neckar – Einordnung der Redaktion
Friedemann Elsässer ist mit seiner gleichnamigen Kanzlei in der Mülbergerstraße 45, 73728 Esslingen am Neckar, ansässig. Das Profil nennt Familienrecht als Hauptschwerpunkt sowie Erbrecht als weiteres Rechtsgebiet. Beide Bereiche betreffen häufig Veränderungen innerhalb einer Familie und deren rechtliche Folgen. Für Ratsuchende geht es dabei etwa um die Neuordnung persönlicher und wirtschaftlicher Verhältnisse nach einer Trennung oder um Fragen zur Weitergabe und Verteilung eines Nachlasses. Im Familienrecht gehören Trennung und Scheidung, Unterhalt sowie Sorge- und Umgangsrecht zu den typischen Anliegen. Auch die Aufteilung von Vermögen und der Versorgungsausgleich können eine Rolle spielen. Hinter diesen Themen stehen unterschiedliche Fragestellungen: Welche Lebensumstände müssen erfasst werden, welche Unterlagen sind relevant und welche Punkte sind zwischen den Beteiligten noch ungeklärt? Eine anwaltliche Befassung dient zunächst dazu, den Sachverhalt zu ordnen und die rechtlichen Themen voneinander abzugrenzen. Dabei unterscheiden sich einvernehmliche Regelungen und gerichtliche Verfahren in ihren Voraussetzungen und Abläufen. Im Erbrecht reichen typische Anliegen von der Gestaltung eines Testaments bis zu Fragen nach einem bereits eingetretenen Erbfall. Dazu zählen die gesetzliche Erbfolge, Pflichtteilsansprüche, die Stellung einzelner Miterben und der Umgang mit Nachlassverbindlichkeiten. Berührungspunkte zum Familienrecht entstehen beispielsweise, wenn eine Trennung oder Scheidung Auswirkungen auf die erbrechtliche Situation hat. Welche Zusammenhänge im Einzelfall bestehen, hängt unter anderem vom Familienstand, vorhandenen Verfügungen und den Vermögensverhältnissen ab. Der örtliche Bezug des Profils liegt in Esslingen am Neckar. Neben der Innenstadt gehören Pliensauvorstadt und Mettingen zu den genannten Stadtteilen am Standort. Für familienrechtliche Verfahren ist regelmäßig ein Amtsgericht als Familiengericht zuständig; vor Ort ist das Amtsgericht Esslingen vorhanden. Auch Nachlassangelegenheiten werden bei Amtsgerichten bearbeitet. Die konkrete Zuständigkeit richtet sich allerdings nach der Verfahrensart und den gesetzlichen Anknüpfungspunkten. Für einen persönlichen Termin ist die Kanzleianschrift der Ausgangspunkt der Anreiseplanung; konkrete Verkehrsverbindungen sind hier nicht angegeben. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de dienen die im Profil bereitgestellten Kontaktangaben beziehungsweise Kontaktmöglichkeiten als Ausgangspunkt. In einer ersten Anfrage lässt sich knapp beschreiben, ob es um eine familienrechtliche Angelegenheit oder einen Erbfall geht. Angaben zu bereits vorliegenden Schreiben, anstehenden Terminen und beteiligten Personen erleichtern die Einordnung. Ob ein Mandat übernommen werden kann und welche Unterlagen anschließend benötigt werden, ist im direkten Austausch zu klären.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 22.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Esslingen am Neckar
- Amtsgericht Esslingen
Die Kanzlei Friedemann Elsässer befindet sich in der Mülbergerstraße 45 in Esslingen am Neckar. Als Stadtteile am Standort sind Innenstadt, Pliensauvorstadt und Mettingen genannt. Eine genaue Zuordnung der Kanzleianschrift zu einem dieser Stadtteile lässt sich den vorliegenden Angaben nicht entnehmen. Für die Planung eines Besuchs ist deshalb die vollständige Adresse maßgeblich. Die konkrete Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw sollte anhand aktueller Verbindungs- und Verkehrsinformationen geprüft werden. Angaben zu Haltestellen, Parkmöglichkeiten oder einem barrierefreien Zugang liegen nicht vor und sollten bei Bedarf vor einem Termin erfragt werden. Für den familienrechtlichen Hauptschwerpunkt ist das Amtsgericht Esslingen als örtlicher gerichtlicher Bezug relevant. Familiengerichte sind Abteilungen der Amtsgerichte und führen unter anderem Scheidungsverfahren sowie Verfahren über Unterhalt, elterliche Sorge und Umgang. Auch der Versorgungsausgleich gehört zu ihren Aufgaben. Ob gerade das Amtsgericht Esslingen zuständig ist, hängt von den gesetzlichen Zuständigkeitsregeln ab, etwa von Aufenthaltsorten der Beteiligten oder betroffener Kinder. Die Lage der Kanzlei allein legt das zuständige Gericht nicht fest. Im Erbrecht kommen insbesondere Nachlassverfahren in Betracht, beispielsweise die Eröffnung letztwilliger Verfügungen oder Verfahren über einen Erbschein. Solche Angelegenheiten werden bei dem zuständigen Amtsgericht als Nachlassgericht geführt; örtlich ist regelmäßig der letzte gewöhnliche Aufenthalt der verstorbenen Person maßgeblich. Davon zu unterscheiden sind streitige Ansprüche zwischen Erben oder Pflichtteilsberechtigten. Diese werden vor Zivilgerichten verhandelt, wobei unter anderem der Streitwert für die sachliche Zuständigkeit Bedeutung hat.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 22.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Für die Rückrufanfrage werden Name, E-Mail-Adresse und Adresse erbeten. Im Formular ist die Telefonnummer als optional gekennzeichnet.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Zur Terminvereinbarung wird um einen Anruf gebeten. Ein Termin ist in der Regel bereits am nächsten Tag möglich. Im Beratungsgespräch wird gemeinsam nach der besten Lösung für die Situation gesucht.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Ablauf und Konditionen
Erstgespräch: Zur Terminvereinbarung wird um einen Anruf gebeten. Ein Termin ist in der Regel bereits am nächsten Tag möglich. Im Beratungsgespräch wird gemeinsam nach der besten Lösung für die Situation gesucht.
Für den Erstkontakt: Für die Rückrufanfrage werden Name, E-Mail-Adresse und Adresse erbeten. Im Formular ist die Telefonnummer als optional gekennzeichnet.
Bevorzugter Kontaktweg: phone
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Informationen sind für eine erste Anfrage zu Trennung oder Scheidung hilfreich?
- Für eine erste Einordnung sind insbesondere der Familienstand, der Zeitpunkt einer möglichen Trennung und die noch offenen Themen relevant. Dazu können gemeinsame Kinder, Unterhalt, die Ehewohnung und Vermögensfragen gehören. Vorhandene gerichtliche Schreiben oder bereits geschlossene Vereinbarungen können ebenfalls Bedeutung haben. Eine kurze, sachliche Übersicht genügt häufig als Ausgangspunkt für die Kontaktaufnahme. Welche Nachweise später benötigt werden, hängt vom konkreten Anliegen ab. In der Anfrage sollten bereits bekannte gerichtliche Termine oder laufende Fristen ausdrücklich erwähnt werden.
- Wie unterscheiden sich Sorgerecht und Umgangsrecht?
- Das Sorgerecht betrifft die Verantwortung für ein minderjähriges Kind und umfasst unter anderem Entscheidungen über Gesundheit, schulische Fragen und Aufenthalt. Das Umgangsrecht betrifft demgegenüber den Kontakt zwischen dem Kind und seinen Eltern; unter bestimmten Voraussetzungen können auch weitere Bezugspersonen einbezogen sein. Beide Bereiche sind rechtlich zu unterscheiden, auch wenn sie im Alltag zusammenhängen. Bei gerichtlichen Entscheidungen steht das Kindeswohl im Mittelpunkt. Welche Fragen tatsächlich geklärt werden müssen, hängt etwa von bestehenden Regelungen, der Betreuungssituation und den unterschiedlichen Vorstellungen der Beteiligten ab.
- Welche Unterlagen können nach einem Erbfall für eine anwaltliche Prüfung wichtig sein?
- Zu den häufig relevanten Unterlagen gehören vorhandene Testamente oder Erbverträge, Schreiben des Nachlassgerichts und Angaben zu den familiären Verhältnissen der verstorbenen Person. Auch Informationen über Vermögenswerte und mögliche Schulden können für die Einordnung erforderlich sein. Je nach Fragestellung spielen außerdem frühere Schenkungen oder die Korrespondenz zwischen Beteiligten eine Rolle. Nicht alle Unterlagen müssen bereits bei der ersten Anfrage vollständig vorliegen. Wichtig ist zunächst, das Anliegen und bekannte zeitliche Vorgaben zu benennen, weil bei Erbfällen unterschiedliche gesetzliche Fristen relevant werden können.
- Welchen Unterschied gibt es zwischen einer Erbenstellung und einem Pflichtteilsanspruch?
- Erben treten grundsätzlich in die rechtliche Stellung der verstorbenen Person ein und übernehmen damit nicht nur Vermögenswerte, sondern auch Nachlassverbindlichkeiten. Sind mehrere Personen Erben, entsteht eine Erbengemeinschaft. Ein Pflichtteilsanspruch ist dagegen grundsätzlich ein Geldanspruch gegen die Erben und vermittelt für sich genommen keine Mitgliedschaft in der Erbengemeinschaft. Er kann bestimmten nahen Angehörigen zustehen, wenn sie von der Erbfolge ausgeschlossen wurden. Ob ein solcher Anspruch besteht und wie er einzuordnen ist, hängt unter anderem von den familiären Beziehungen und den letztwilligen Verfügungen ab.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 22.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Friedemann Elsässer
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Bewertungen auf anwalt-seiten.de
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Kanzlei und Anfahrt
Mülbergerstraße 45, 73728 Esslingen am Neckar
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Hinweise zum DatenschutzWeiterführende Informationen
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Kontaktdaten geprüft am 24.9.2026 · Quelle: erbrecht-anwalt-esslingen.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 24.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 31 %
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