Veröffentlichtes Profil

Andreas Heinen

Andreas Heinen – Anwalt in Mönchengladbach

Zuletzt aktualisiert am 25. September 2026

Anwalt · Kanzlei Andreas Heinen

Am Spielberg 10, 41063 Mönchengladbach

Telefon: +49216113011

Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Kanzlei Andreas Heinen
Profilstand
27% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 25. September 2026

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Die Kanzlei Andreas Heinen befindet sich in Mönchengladbach. Die Webseite nennt Handel, Wirtschaft, Unternehmen, Immobilien und Vertrag. Sie enthält die Rubriken „Schwerpunkte“ und „Andreas Heinen“. Auf der Kontaktseite steht ein Formular mit Feldern für Name, E-Mail-Adresse, Betreff und Nachricht zur Verfügung.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 25.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: ra-heinen-mg.de, ra-heinen-mg.de

Beratung in Mönchengladbach – Einordnung der Redaktion

Andreas Heinen ist Anwalt in Mönchengladbach und führt die Kanzlei Andreas Heinen an der Anschrift Am Spielberg 10, 41063 Mönchengladbach. Sein Profil nennt Familienrecht als Hauptschwerpunkt. Dieses Rechtsgebiet betrifft die rechtlichen Beziehungen innerhalb einer Familie und die Folgen veränderter Lebenssituationen. Für Mandantinnen und Mandanten geht es dabei häufig darum, nach einer Trennung persönliche, wirtschaftliche und organisatorische Fragen zu ordnen. Eine anwaltliche Befassung kann die Einordnung der Ausgangslage, die Klärung offener Punkte und die Begleitung außergerichtlicher oder gerichtlicher Schritte umfassen. Welche Tätigkeit im Einzelfall übernommen werden kann, ist bei der Anfrage abzustimmen. Typische familienrechtliche Anliegen sind Scheidung, Unterhalt, elterliche Sorge und Umgang mit gemeinsamen Kindern. Hinzu kommen Fragen zur Nutzung der Ehewohnung, zur Aufteilung von Haushaltsgegenständen und zum Ausgleich während der Ehe erworbener Vermögenswerte oder Versorgungsanrechte. Nicht jede Trennung führt in allen diesen Bereichen zu einem Streit. Häufig steht zunächst im Vordergrund, welche Fragen überhaupt geregelt werden müssen und welche Unterlagen dafür Bedeutung haben. Bei Angelegenheiten mit Kindern sind deren Bedürfnisse und das Kindeswohl wesentliche Bezugspunkte der rechtlichen Betrachtung. Der örtliche Bezug ergibt sich aus dem Kanzleisitz in Mönchengladbach. Für Ratsuchende aus Stadtmitte, Rheydt, Giesenkirchen, Hardt oder Odenkirchen bietet die Anschrift einen konkreten Ausgangspunkt für die Planung eines persönlichen Termins. Eine Zuordnung der Kanzlei zu einem dieser Stadtteile ist durch die vorliegenden Angaben nicht belegt. Bei familiengerichtlichen Angelegenheiten kommt unter den genannten Gerichten insbesondere das Amtsgericht Mönchengladbach in Betracht, sofern die örtliche Zuständigkeit gegeben ist. Landgericht und Arbeitsgericht erfüllen dagegen andere Aufgaben. Die Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw lässt sich anhand der vollständigen Adresse planen; konkrete Verkehrsverbindungen sind nicht angegeben. Für eine Kontaktaufnahme ausgehend vom Profil auf Anwalt-Seiten.de ist eine kurze Beschreibung des familienrechtlichen Anliegens hilfreich. Dabei können das Thema, bereits vorhandene gerichtliche Schreiben und anstehende Termine benannt werden. Welche Kontaktmöglichkeiten das Portal aktuell anzeigt, ist unmittelbar im Profil zu prüfen. Auf der Kanzleiwebseite ist ein Kontaktformular mit Feldern für Name, E-Mail-Adresse, Betreff und Nachricht belegt. Die Webseite nennt außerdem Handel, Wirtschaft, Unternehmen, Immobilien und Vertrag. Ob das konkrete familienrechtliche Anliegen übernommen wird, sollte deshalb ausdrücklich erfragt werden. Eine Anfrage ersetzt noch keine Vereinbarung über ein Mandat.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 25.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Mönchengladbach

  • Amtsgericht Mönchengladbach
  • Landgericht Mönchengladbach
  • Arbeitsgericht Mönchengladbach

Die Kanzlei Andreas Heinen befindet sich Am Spielberg 10 im Postleitzahlgebiet 41063 Mönchengladbach. Die genannten Stadtteile Stadtmitte, Rheydt, Giesenkirchen, Hardt und Odenkirchen beschreiben das städtische Umfeld, erlauben aber keine gesicherte Zuordnung dieser Adresse zu einem bestimmten Stadtteil. Auch eine unmittelbare Innenstadtlage ist aus den Angaben nicht abzuleiten. Für einen Besuch aus den verschiedenen Teilen Mönchengladbachs lässt sich die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw anhand der Kanzleianschrift prüfen. Konkrete Haltestellen, Verbindungen und Parkmöglichkeiten sind nicht dokumentiert. Vor einem persönlichen Besuch empfiehlt sich allgemein eine Terminabstimmung, bei der auch Fragen zum Zugang und zur Anreise geklärt werden können. Für den im Profil ausgewiesenen Hauptschwerpunkt Familienrecht ist von den genannten Gerichten typischerweise das Amtsgericht Mönchengladbach relevant: Familiensachen werden beim Amtsgericht durch das Familiengericht bearbeitet. Dazu gehören insbesondere Scheidungsverfahren, Unterhaltssachen sowie Verfahren zur elterlichen Sorge und zum Umgang. Welches Familiengericht örtlich zuständig ist, richtet sich nach dem jeweiligen Verfahren und den gesetzlichen Anknüpfungspunkten; der Kanzleisitz allein entscheidet darüber nicht. Das Landgericht Mönchengladbach ist demgegenüber insbesondere mit bestimmten Zivilstreitigkeiten und Strafverfahren befasst und nicht das übliche Eingangsgericht für Familiensachen. Das Arbeitsgericht Mönchengladbach behandelt arbeitsrechtliche Streitigkeiten, etwa zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern. Für familienrechtliche Verfahren ist es nicht zuständig. Diese Aufgabenteilung erleichtert die allgemeine Orientierung innerhalb der örtlichen Gerichtslandschaft.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 25.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Im Kontaktformular sind Name und E-Mail-Adresse als Pflichtfelder ausgewiesen. Weitere Felder sind Betreff und Nachricht.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Ablauf und Konditionen

Für den Erstkontakt: Im Kontaktformular sind Name und E-Mail-Adresse als Pflichtfelder ausgewiesen. Weitere Felder sind Betreff und Nachricht.

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Informationen sind für eine erste Anfrage wegen Trennung oder Scheidung hilfreich?
Für eine erste Anfrage genügt häufig eine übersichtliche Schilderung der Situation: Geht es um eine bevorstehende Trennung, eine bereits vollzogene Trennung oder ein laufendes Scheidungsverfahren? Wichtig können außerdem gemeinsame Kinder, bestehende Vereinbarungen und bereits eingegangene gerichtliche Schreiben sein. Vorhandene Fristen oder Termine sollten deutlich genannt werden. Je nach Thema werden später beispielsweise Heiratsurkunde, Einkommensnachweise oder Unterlagen zur Altersversorgung benötigt. Welche Dokumente tatsächlich erforderlich sind und wie sie übermittelt werden sollen, wird zweckmäßigerweise bei der Kontaktaufnahme geklärt.
Worin unterscheiden sich Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt und nachehelicher Unterhalt?
Diese Unterhaltsarten betreffen unterschiedliche Rechtsbeziehungen und Lebensphasen. Kindesunterhalt dient dem Lebensbedarf eines Kindes. Trennungsunterhalt betrifft mögliche Ansprüche zwischen Ehegatten während des Getrenntlebens bis zur rechtskräftigen Scheidung. Nachehelicher Unterhalt kommt für die Zeit danach unter eigenen gesetzlichen Voraussetzungen in Betracht. Ob und in welchem Umfang Ansprüche bestehen, hängt unter anderem von Bedarf, Einkommen und Leistungsfähigkeit ab. Auch Betreuungssituationen können Bedeutung haben. Für eine erste Einordnung sind deshalb Angaben zu den familiären Verhältnissen und den wirtschaftlichen Umständen regelmäßig wichtiger als eine isolierte Einkommenszahl.
Was ist bei Fragen zum Sorgerecht und Umgang grundsätzlich zu unterscheiden?
Die elterliche Sorge umfasst die Verantwortung für die Person und das Vermögen eines Kindes, beispielsweise Entscheidungen über Gesundheit oder Schule. Das Umgangsrecht betrifft den Kontakt des Kindes zu seinen Eltern und gegebenenfalls weiteren Bezugspersonen. Beide Bereiche hängen zusammen, sind rechtlich aber nicht gleichzusetzen. Eine Trennung beendet eine bestehende gemeinsame Sorge nicht automatisch. Bei der rechtlichen Bewertung steht das Kindeswohl im Mittelpunkt. Für eine Anfrage hilft es, konkret zu beschreiben, ob es um einzelne Entscheidungen, den gewöhnlichen Aufenthalt des Kindes oder die Gestaltung von Kontakten geht.
Müssen nach einer Trennung alle familienrechtlichen Fragen vor Gericht geklärt werden?
Nicht jede Frage nach einer Trennung erfordert ein streitiges Gerichtsverfahren. Über viele Punkte können die Beteiligten grundsätzlich Vereinbarungen treffen, etwa zur Alltagsorganisation oder zu wirtschaftlichen Fragen. Je nach Inhalt gelten allerdings besondere Formvorgaben und rechtliche Grenzen. Die Scheidung selbst erfolgt durch eine gerichtliche Entscheidung. Für den Scheidungsantrag besteht grundsätzlich Anwaltszwang. Ob daneben weitere gerichtliche Verfahren notwendig werden, hängt von den offenen Fragen und der Verständigung zwischen den Beteiligten ab. Eine erste Anfrage kann deshalb auch auf die Klärung außergerichtlicher Regelungsmöglichkeiten gerichtet sein.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 25.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Andreas Heinen

Hier sammeln wir Erfahrungen von Mandantinnen und Mandanten sowie öffentlich verfügbare Bewertungen. Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft.

Google-Bewertungssiegel der Kanzlei von Andreas Heinen: 4,7 von 5 Sternen bei 43 Bewertungen
4,7 von 5 bei GoogleGesamtbewertung des Google-Unternehmenseintrags von Kanzlei Andreas Heinen aus 43 Bewertungen.Alle Bewertungen bei Google ansehen

Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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Google-Bewertungen der Kanzlei

4,7 von 5 · 43 Bewertungen

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Diese Google-Bewertungen beziehen sich auf Kanzlei Andreas Heinen insgesamt und nicht auf Andreas Heinen persönlich. In der Kanzlei arbeiten in der Regel mehrere Anwältinnen und Anwälte; die Bewertungen lassen deshalb keinen Rückschluss auf die Arbeit einer einzelnen Person zu.

Verteilung der geprüften Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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Kanzlei und Anfahrt

Am Spielberg 10, 41063 Mönchengladbach

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Weiterführende Informationen

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Angabenstatus

Die Profilangaben wurden durch die Kanzlei oder aus öffentlich zugänglichen Quellen bereitgestellt und sind nicht vollständig verifiziert.

Kontaktdaten geprüft am 25.9.2026 · Quelle: ra-heinen-mg.de

Letzte redaktionelle Prüfung: 25.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 27 %

Hinweis: Dieses Profil wurde nicht von der betroffenen Person selbst angelegt, sondern redaktionell aus öffentlich zugänglichen Quellen (z. B. Kanzleiwebseite, Impressum, Google) zusammengestellt. Die Aufnahme ist kostenlos und unabhängig von einer Mitgliedschaft. Sie sind betroffen? Sie können das Profil übernehmen und korrigieren, einen Fehler melden oder der Veröffentlichung widersprechen und die Löschung verlangen.

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