- Qualifikation
- Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer
- Mandanten
- Privatpersonen · Unternehmen
- Beratung
- vor Ort · telefonisch
- Kanzlei
- Rechtsanwalt Andreas Mroß
Schwerpunkte
- StrafrechtHauptschwerpunktStrafrecht in Lübeck vergleichen
Kanzleiprofil im Überblick
Andreas Mroß berät und vertritt in Lübeck in allen strafrechtlichen Angelegenheiten. Seit 2001 führt er mit Erlaubnis der Schleswig-Holsteinischen Rechtsanwaltskammer die Bezeichnung Fachanwalt für Strafrecht. Er betreibt ein kleines Anwaltsbüro und hat sich bewusst gegen die Tätigkeit in einer Großkanzlei entschieden. Im Zentrum seiner Tätigkeit stehen der intensive, persönliche Kontakt zu den Mandanten und die konzentrierte Bearbeitung ihrer Anliegen. Gemeinsam mit den Mandanten erarbeitet er Lösungen für deren individuelle Bedürfnisse. Auch mit anderen Rechtsproblemen können sich Ratsuchende an ihn wenden; gegebenenfalls vermittelt er an spezialisierte Kolleginnen und Kollegen. Seine Strategie als Strafverteidiger richtet sich nach den Erfordernissen des Einzelfalles und kann defensiv oder offensiv ausfallen. Dabei betont er die Unschuldsvermutung sowie den Einsatz für Freiheits- und Bürgerrechte. Mroß ist Gründungsmitglied des Strafverteidigernotdienstes in Lübeck, an dessen Organisation beteiligt und regelmäßig im Bereitschaftsdienst tätig. Zudem ist er Gründungsmitglied der Schleswig-Holsteinischen Strafverteidigervereinigung.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 24.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: andreasmross.de, andreasmross.de
Beratung in Lübeck – Einordnung der Redaktion
Andreas Mroß ist Fachanwalt für Strafrecht und betreibt sein Anwaltsbüro am Meesenring 2 in 23566 Lübeck. Er berät und vertritt in allen strafrechtlichen Angelegenheiten. Die Bezeichnung Fachanwalt für Strafrecht führt er seit 2001 mit Erlaubnis der Schleswig-Holsteinischen Rechtsanwaltskammer. Mroß hat sich bewusst für ein kleines Büro und gegen die Tätigkeit in einer Großkanzlei entschieden. Nach seiner Kanzleibeschreibung stehen der intensive persönliche Kontakt und die konzentrierte Bearbeitung individueller Anliegen im Mittelpunkt seiner Arbeit. Auch bei anderen Rechtsproblemen ist eine Anfrage möglich; gegebenenfalls vermittelt er an spezialisierte Kolleginnen und Kollegen. Im Strafrecht suchen Menschen häufig Orientierung, nachdem sie eine polizeiliche Vorladung, einen Strafbefehl oder eine Anklageschrift erhalten haben. Auch Durchsuchungen, Beschlagnahmen und Fragen zur Untersuchungshaft können Anlass für anwaltliche Unterstützung sein. Strafverteidigung umfasst allgemein die Prüfung des Tatvorwurfs, die Auseinandersetzung mit Beweismitteln und die Wahrnehmung der Verfahrensrechte. Welche Schritte in Betracht kommen, hängt unter anderem vom Stand des Verfahrens und vom Inhalt der Ermittlungsakte ab. Eine belastbare Einschätzung setzt deshalb regelmäßig die Kenntnis der konkreten Unterlagen voraus. Mroß beschreibt seine Verteidigungsstrategie als einzelfallbezogen: Je nach Erfordernissen kann sie defensiv oder offensiv ausgerichtet sein. Dabei betont er die Unschuldsvermutung sowie den Einsatz für Freiheits- und Bürgerrechte. Gemeinsam mit seinen Mandantinnen und Mandanten erarbeitet er Lösungen für deren individuelle Bedürfnisse. Darüber hinaus ist er Gründungsmitglied des Strafverteidigernotdienstes in Lübeck, wirkt an dessen Organisation mit und übernimmt regelmäßig Bereitschaftsdienste. Er gehört außerdem zu den Gründungsmitgliedern der Schleswig-Holsteinischen Strafverteidigervereinigung. Der örtliche Bezug ergibt sich aus dem Kanzleisitz in Lübeck und den dortigen Strafgerichten, dem Amtsgericht Lübeck und dem Landgericht Lübeck. Für Ratsuchende aus der Innenstadt, St. Lorenz oder Travemünde bildet die Adresse am Meesenring den Ausgangspunkt der Anfahrtsplanung; eine Zuordnung der Kanzlei zu diesen Stadtteilen ist damit nicht verbunden. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können die im Profil bereitgestellten Kontaktmöglichkeiten genutzt werden. Eine kurze Beschreibung des Anlasses, des Verfahrensstands und etwaiger Fristen erleichtert die erste Einordnung. Ob ein Mandat übernommen werden kann und wie ein Gespräch sowie die Übermittlung von Unterlagen erfolgen, ist anschließend mit der Kanzlei abzustimmen.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 25.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Lübeck
- Amtsgericht Lübeck
- Landgericht Lübeck
Für das strafrechtliche Profil von Andreas Mroß sind am Standort insbesondere das Amtsgericht Lübeck und das Landgericht Lübeck von Bedeutung. Am Amtsgericht werden Strafsachen je nach gesetzlicher Zuständigkeit vor dem Strafrichter oder dem Schöffengericht verhandelt. Auch Strafbefehlsverfahren gehören grundsätzlich zum Aufgabenbereich der Amtsgerichte. Im Ermittlungsverfahren können dort zudem richterliche Entscheidungen etwa über Durchsuchungen oder Haftfragen anfallen. Das Landgericht verhandelt erstinstanzlich insbesondere gewichtigere Strafsachen, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. Außerdem entscheiden seine Strafkammern über Berufungen gegen strafrechtliche Urteile des Amtsgerichts. Welches Gericht im konkreten Fall zuständig ist, richtet sich unter anderem nach Tatvorwurf, Straferwartung und örtlichen Anknüpfungspunkten; der Kanzleisitz allein legt dies nicht fest. Die Kanzlei befindet sich am Meesenring 2 in 23566 Lübeck. Die für den Standort genannten Stadtteile Innenstadt, St. Lorenz und Travemünde beschreiben unterschiedliche räumliche Ausgangspunkte innerhalb Lübecks, belegen aber keine Lage des Büros in einem dieser Stadtteile. Ebenso lässt sich aus den vorliegenden Angaben keine unmittelbare Nähe zu den Gerichtsgebäuden ableiten. Für die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw empfiehlt sich deshalb eine aktuelle Routenplanung anhand der vollständigen Adresse. Verbindungen, Verkehrsbedingungen und Abstellmöglichkeiten sollten vor einem vereinbarten Termin geprüft werden. Konkrete Angaben zu Haltestellen, Parkplätzen oder zur Barrierefreiheit des Büros liegen nicht vor und können bei Bedarf vorab mit der Kanzlei geklärt werden.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 25.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Werdegang und Engagement
Mitgliedschaften
- Strafverteidigernotdienstes in Lübeck
- Schleswig-Holsteinischen Strafverteidigervereinigung
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Was bedeutet es, im Strafverfahren als beschuldigte Person geführt zu werden?
- Der Beschuldigtenstatus bedeutet, dass sich ein strafrechtlicher Verdacht gegen eine bestimmte Person richtet und die Ermittlungen entsprechend geführt werden. Er ist keine Feststellung von Schuld. Beschuldigte haben insbesondere das Recht, zum Tatvorwurf zu schweigen und anwaltlichen Beistand hinzuzuziehen. Für die erste Einordnung ist wichtig, von welcher Stelle ein Schreiben stammt, welchen Vorwurf es nennt und in welchem Stadium sich das Verfahren befindet. Eine anwaltliche Prüfung kann diese Angaben und nach Akteneinsicht auch die Ermittlungsgrundlagen berücksichtigen.
- Welche Unterlagen sind für eine erste Anfrage wegen eines Strafverfahrens relevant?
- Für eine erste Anfrage sind insbesondere vorhandene Schreiben von Polizei, Staatsanwaltschaft oder Gericht hilfreich. Dazu können Vorladungen, eine Anklageschrift, ein Strafbefehl oder Beschlüsse über Ermittlungsmaßnahmen gehören. Aktenzeichen, Zustellungsdaten und ausdrücklich genannte Fristen erleichtern die zeitliche und sachliche Zuordnung. Auch eine kurze Übersicht über den bisherigen Ablauf kann nützlich sein. Umfangreiche oder besonders sensible Unterlagen sollten über einen zuvor abgestimmten Übermittlungsweg weitergegeben werden. Welche Dokumente tatsächlich benötigt werden, hängt vom Vorwurf und vom Verfahrensstand ab und lässt sich im ersten Kontakt klären.
- Worin unterscheiden sich Strafbefehl und Anklage?
- Ein Strafbefehl ermöglicht unter gesetzlichen Voraussetzungen eine strafrechtliche Entscheidung ohne vorherige Hauptverhandlung. Er wird vom Gericht auf Antrag der Staatsanwaltschaft erlassen und kann ohne rechtzeitigen Einspruch rechtskräftig werden. Eine Anklage führt dagegen zunächst zur gerichtlichen Prüfung, ob das Hauptverfahren eröffnet wird; bei Eröffnung folgt grundsätzlich eine Hauptverhandlung. Beide Schriftstücke sollten deshalb nach ihrer Funktion und ihrem Verfahrensstand unterschieden werden. Für eine Mandatsanfrage sind besonders das vollständige Dokument, der Zeitpunkt der Zustellung und darin enthaltene Hinweise auf Fristen von Bedeutung.
- Welche Rolle spielt die Akteneinsicht für die Strafverteidigung?
- Die Ermittlungsakte enthält regelmäßig wesentliche Informationen zum Tatvorwurf, etwa Zeugenaussagen, Berichte und weitere Beweismittel. Akteneinsicht ermöglicht der Verteidigung, den bekannten Sachverhalt mit den Ermittlungsergebnissen abzugleichen und rechtliche sowie tatsächliche Fragen zu erkennen. Sie bildet häufig eine Grundlage für die Erörterung des weiteren Vorgehens. Zeitpunkt und Umfang des Zugangs richten sich nach den gesetzlichen Voraussetzungen; Einschränkungen können je nach Verfahrenslage vorkommen. Ohne Kenntnis der Akte bleiben erste Einschätzungen daher oft vorläufig. Daraus folgt jedoch keine allgemeingültige Verteidigungsstrategie für jeden Fall.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 25.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Andreas Mroß
Hier sammeln wir Erfahrungen von Mandantinnen und Mandanten sowie öffentlich verfügbare Bewertungen. Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft.
Bewertungen auf anwalt-seiten.de
Für Andreas Mroß liegen hier noch keine geprüften Bewertungen vor.
Google-Bewertungen der Kanzlei
4,5 von 5 · 14 Bewertungen
Bei Google ansehenDiese Google-Bewertungen beziehen sich auf Rechtsanwalt Andreas Mroß insgesamt und nicht auf Andreas Mroß persönlich. In der Kanzlei arbeiten in der Regel mehrere Anwältinnen und Anwälte; die Bewertungen lassen deshalb keinen Rückschluss auf die Arbeit einer einzelnen Person zu.
Verteilung der geprüften Bewertungen auf anwalt-seiten.de
Hier liegen noch keine eigenen Bewertungen vor. Die Balken füllen sich, sobald die erste geprüfte Bewertung veröffentlicht ist.
Gesamtbild bei Google (Kanzlei)
Google veröffentlicht zu diesen 14 Bewertungen nur die Gesamtnote und die Anzahl, keine Aufschlüsselung nach Sternen und höchstens 0 einzelne Bewertungstexte. Eine Sterneverteilung wäre deshalb nicht belegbar. Die vollständige Verteilung sehen Sie direkt bei Google.
Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft. Beleidigende, anonyme Schmähkritik und Beiträge ohne erkennbaren Mandatsbezug werden nicht veröffentlicht.
Positive Stimmen
Noch keine positiven Bewertungen veröffentlicht.
Kritische Stimmen
Bislang liegen keine kritischen Bewertungen vor.
Kanzlei und Anfahrt
Meesenring 2, 23566 Lübeck
- Montag
- 09:00 Uhr bis 14:00 Uhr
- Dienstag
- 09:00 Uhr bis 17:00 Uhr
- Mittwoch
- 09:00 Uhr bis 17:00 Uhr
- Donnerstag
- 09:00 Uhr bis 17:00 Uhr
- Freitag
- 09:00 Uhr bis 14:00 Uhr
Standortkarte anzeigen
Mit Ihrer Einwilligung wird Google Maps geladen. Dabei können Daten an Google übertragen werden.
Hinweise zum DatenschutzWeiterführende Informationen
Ratgeber zu diesen Rechtsgebieten
- WhatsApp-Chat-Daten vor Gericht: Beweiswert, Verwertbarkeit und rechtliche Grenzen
Strafrecht
WhatsApp-Nachrichten können private Absprachen, geschäftliche Verhandlungen, Konflikte am Arbeitsplatz und strafrechtlich relevante Vorgänge dokumentieren.
- Digitale Beweise vor Gericht: Beweiswert, Verwertbarkeit und rechtssichere Sicherung
Strafrecht
E-Mails, Messenger-Nachrichten, Videoaufnahmen und technische Protokolldaten können in gerichtlichen Auseinandersetzungen erhebliche Bedeutung erlangen. Sie dokumentieren möglicherweise Vertragsverhandlungen, stützen Zahlungsforderungen oder geben Hinweise auf Pflichtverletzungen und Straftaten.
- Alkoholsteuer und rechtliche Konsequenzen: Steuerpflicht, Haftung und Strafbarkeit im deutschen Recht
Strafrecht
Alkoholische Getränke unterliegen in Deutschland keinem einheitlichen Steuerregime. Wer nach den rechtlichen Konsequenzen der „Alkoholsteuer“ fragt, muss zwischen verschiedenen Verbrauchsteuern, der Umsatzsteuer und möglichen Einfuhrabgaben unterscheiden.
- Strafbarkeit von Sexting: Rechtliche Grenzen beim Austausch intimer Nachrichten und Bilder
Strafrecht
Sexting bezeichnet den digitalen Austausch sexuell geprägter Nachrichten, Fotografien oder Videos. Rechtlich reicht das Spektrum vom grundsätzlich erlaubten Austausch zwischen einverstandenen Erwachsenen bis zu Straftaten im Zusammenhang mit pornografischen Darstellungen Minderjähriger.
- Darts, Poker und Billard: Geschick oder Glück im deutschen Recht?
Strafrecht
Ob bei Darts, Poker oder Billard das Geschick oder das Glück entscheidet, ist nicht nur eine sportliche oder mathematische Frage.
- Betrug durch vermeintliche Gewinnspiele: Rechtliche Einordnung, Ansprüche und Handlungsmöglichkeiten
Strafrecht
Vermeintliche Gewinnspiele verbinden die Aussicht auf einen unerwarteten Vorteil mit der Aufforderung, Geld zu zahlen, persönliche Daten preiszugeben oder einen Vertrag abzuschließen.
Weitere Anwältinnen und Anwälte in Lübeck
- Finke Kaiser Fuchs · Arbeitsrecht, Familienrecht
- Christoph Triltsch · Arbeitsrecht, Strafrecht, Erbrecht
- Jens Hamschmidt · Arbeitsrecht, Familienrecht
- Guido Stark · Familienrecht
- Meliha Karatas · Arbeitsrecht, Familienrecht
- Frank Tietz · Familienrecht
Die Profilangaben wurden durch die Kanzlei oder aus öffentlich zugänglichen Quellen bereitgestellt und sind nicht vollständig verifiziert.
Kontaktdaten geprüft am 24.9.2026 · Quelle: andreasmross.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 25.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 27 %
Angaben stammen von der Kanzlei oder aus öffentlich zugänglichen Quellen. Betroffene können der Veröffentlichung jederzeit widersprechen (Datenschutz). Fehler melden · Profil übernehmen
