Veröffentlichtes Profil

Christoph Triltsch

Dr. Christoph Triltsch in Lübeck: Arbeitsrecht, Mietrecht und Verkehrsrecht

Zuletzt aktualisiert am 25. September 2026

Rechtsanwalt · Kanzlei am Standesamt

Ratzeburger Allee 14a, 23564 Lübeck

Telefon: +49 451 20 271 941

Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Kanzlei am Standesamt
Profilstand
35% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 21. September 2026

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Dr. Christoph Triltsch gehört zum Anwaltsteam der Kanzlei am Standesamt in Lübeck. Als seine Tätigkeitsgebiete nennt die Webseite Arbeitsrecht, Mietrecht und Verkehrsrecht. Die Kanzlei berät und vertritt Privatpersonen und Unternehmen. Im Arbeitsrecht unterstützt sie Arbeitnehmer und Arbeitgeber bei Arbeitsverträgen, Abmahnungen, Kündigungen und Arbeitszeugnissen. Im Mietrecht gehören Konflikte um Miete, Mängel, Betriebskosten und Kündigungen zu den genannten Anliegen. Im Verkehrsrecht begleitet die Kanzlei Fälle zu Unfallregulierung, Bußgeld, Punkten und Fahrverbot. Ihre Arbeitsweise beschreibt sie als verständlich, strukturiert und mit klarer Strategie. Gemeinsam mit den Mandanten werden die Situation und mögliche nächste Schritte geklärt. Eine Erstberatung wird angeboten; Anliegen können zunächst telefonisch oder per E-Mail geschildert werden. Über das Kontaktformular lässt sich Dr. Christoph Triltsch direkt als Ansprechpartner auswählen. Die Kanzlei befindet sich in der Ratzeburger Allee 14a. Neben den Bürozeiten sind Termine nach vorheriger Vereinbarung möglich.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 21.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: kanzlei-am-standesamt.de, kanzlei-am-standesamt.de

Beratung in Lübeck – Einordnung der Redaktion

Rechtsanwalt Dr. Christoph Triltsch gehört zum Team der Kanzlei am Standesamt in Lübeck. Sein Profil nennt Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt sowie Strafrecht, Erbrecht und Familienrecht. Die Kanzleiwebseite führt für ihn Arbeitsrecht, Mietrecht und Verkehrsrecht auf. Beide Angaben setzen damit unterschiedliche Akzente; bei einer Anfrage außerhalb des Arbeitsrechts lässt sich zunächst klären, ob er das konkrete Anliegen übernimmt. Die Kanzlei berät und vertritt Privatpersonen und Unternehmen. Ihre Anschrift lautet Ratzeburger Allee 14a, 23564 Lübeck. Im Arbeitsrecht unterstützt die Kanzlei Arbeitnehmer und Arbeitgeber bei Fragen zu Arbeitsverträgen, Abmahnungen, Kündigungen und Arbeitszeugnissen. Hinter diesen Themen stehen häufig unterschiedliche Erwartungen an die Zusammenarbeit, die Bewertung arbeitsvertraglicher Pflichten oder die Beendigung eines Beschäftigungsverhältnisses. Ratsuchende können im Erstgespräch ihre Situation schildern und die vorhandenen Unterlagen einordnen lassen. Gerade bei Kündigungen können kurze gesetzliche Fristen eine Rolle spielen. Eine frühzeitige Klärung des Beratungsbedarfs dient deshalb auch dazu, zeitkritische Fragen zu erkennen, ohne damit eine bestimmte Vorgehensweise vorwegzunehmen. Die weiteren im Profil genannten Rechtsgebiete betreffen andere persönliche Lebenslagen. Im Strafrecht geht es beispielsweise um Ermittlungsverfahren, eine Vorladung oder eine Anklage. Im Erbrecht stehen häufig Testamente, die Stellung von Erben, Pflichtteilsfragen oder die Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft im Mittelpunkt. Familienrechtliche Anliegen können Trennung, Scheidung, Unterhalt sowie Sorge- und Umgangsfragen umfassen. Welche Unterlagen benötigt werden und welcher Beratungsumfang sinnvoll ist, hängt jeweils vom konkreten Sachverhalt ab. Aus der Profilnennung allein folgt keine Aussage über die Übernahme eines bestimmten Falls. Der örtliche Bezug liegt in Lübeck mit den genannten Stadtteilen Innenstadt, St. Lorenz und Travemünde. Eine Zuordnung der Kanzleianschrift zu einem dieser Stadtteile ist durch die vorliegenden Angaben nicht belegt. Amtsgericht und Landgericht Lübeck sind insbesondere für familien-, erb- und strafrechtliche Verfahren relevant; arbeitsrechtliche Streitigkeiten gehören dagegen regelmäßig vor die Arbeitsgerichte. Für die Anfahrt zur Ratzeburger Allee empfiehlt sich eine individuelle Planung mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder Pkw. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende zunächst das Profil und die dort verfügbaren Kontaktangaben nutzen. Hilfreich sind eine kurze Beschreibung des Anliegens, die Benennung des Rechtsgebiets und Hinweise auf bereits laufende Fristen. Die Kanzlei ermöglicht eine erste Schilderung telefonisch oder per E-Mail und bietet eine Erstberatung an. In ihrem Kontaktformular lässt sich Dr. Christoph Triltsch direkt auswählen. Neben den Bürozeiten sind Termine nach vorheriger Vereinbarung möglich.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 21.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Lübeck

  • Amtsgericht Lübeck
  • Landgericht Lübeck

Die Kanzlei am Standesamt ist unter der Anschrift Ratzeburger Allee 14a, 23564 Lübeck erreichbar. Zum genannten örtlichen Umfeld gehören Innenstadt, St. Lorenz und Travemünde. Daraus lässt sich jedoch weder eine Niederlassung in diesen Stadtteilen noch eine konkrete Stadtteilzuordnung der Kanzlei ableiten. Für Ratsuchende aus dem Lübecker Stadtgebiet ist die vollständige Anschrift der Ausgangspunkt für die Wegeplanung. Ob öffentliche Verkehrsmittel oder der Pkw zweckmäßiger sind, hängt vom jeweiligen Startpunkt und der aktuellen Verkehrssituation ab. Konkrete Haltestellen, Parkmöglichkeiten oder Fahrzeiten sind nicht belegt. Auch eine Innenstadtlage lässt sich aus den Angaben nicht gesichert feststellen. Für den arbeitsrechtlichen Hauptschwerpunkt ist die Abgrenzung der Gerichtsbarkeiten wichtig: Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern, etwa über Kündigungen oder Vergütung, werden regelmäßig vor Arbeitsgerichten geführt, nicht vor dem Amtsgericht oder Landgericht Lübeck. Das Amtsgericht Lübeck kommt bei entsprechender örtlicher Zuständigkeit insbesondere als Familiengericht für Scheidungen, Unterhaltsverfahren sowie Sorge- und Umgangssachen in Betracht. Als Nachlassgericht befasst es sich beispielsweise mit Testamentseröffnungen und Erbscheinsverfahren. Streitige erbrechtliche Ansprüche können dagegen je nach sachlicher Zuständigkeit vor dem Amtsgericht oder dem Landgericht verhandelt werden. In Strafsachen können sowohl das Amtsgericht als auch das Landgericht Lübeck zuständig sein. Welche Ebene ein Verfahren führt, richtet sich unter anderem nach dem Tatvorwurf und der zu erwartenden Rechtsfolge. Das Landgericht entscheidet außerdem über bestimmte Rechtsmittel gegen amtsgerichtliche Entscheidungen. Die Kanzleianschrift allein bestimmt nicht, welches Gericht im Einzelfall zuständig ist.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 21.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Schildern Sie Ihr Anliegen kurz. Bringen Sie alles mit, was zum Fall gehört: Verträge, Schreiben, Bescheide, E-Mails oder Fotos. Je vollständiger die Unterlagen, desto schneller die Einschätzung.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Die Kanzlei bietet eine Erstberatung an. Das Anliegen soll kurz telefonisch oder per E-Mail geschildert werden; die Kanzlei sagt Ihnen, wie der nächste sinnvolle Schritt aussehen kann.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Ablauf und Konditionen

Erstgespräch: Die Kanzlei bietet eine Erstberatung an. Das Anliegen soll kurz telefonisch oder per E-Mail geschildert werden; die Kanzlei sagt Ihnen, wie der nächste sinnvolle Schritt aussehen kann.

Für den Erstkontakt: Schildern Sie Ihr Anliegen kurz. Bringen Sie alles mit, was zum Fall gehört: Verträge, Schreiben, Bescheide, E-Mails oder Fotos. Je vollständiger die Unterlagen, desto schneller die Einschätzung.

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Unterlagen sind für eine erste Anfrage wegen einer Kündigung oder Abmahnung hilfreich?
Für eine erste Einordnung sind meist der Arbeitsvertrag, spätere Ergänzungen und das Kündigungs- oder Abmahnungsschreiben hilfreich. Hinzukommen können relevante E-Mails, Gehaltsabrechnungen oder ein vorhandenes Arbeitszeugnis. Eine kurze zeitliche Übersicht erleichtert das Verständnis: Was ist geschehen, wann ging ein Schreiben zu und welche Gespräche fanden bereits statt? Bei arbeitsrechtlichen Anliegen können kurze Fristen gelten. Deshalb sollte eine Anfrage erkennbare Termine und Zugangsdaten benennen. Welche Unterlagen anschließend tatsächlich geprüft werden müssen, hängt vom jeweiligen Anliegen ab.
Was sollte ich bei einer Mandatsanfrage zu einer Vorladung oder einem Strafverfahren angeben?
Wichtig ist zunächst, in welcher Rolle die Anfrage erfolgt, etwa als beschuldigte Person, Zeugin oder Zeuge. Hilfreich sind die Bezeichnung der absendenden Behörde, ein vorhandenes Aktenzeichen, der genannte Tatvorwurf und anstehende Termine. Das betreffende Schreiben ermöglicht häufig eine erste Zuordnung des Verfahrensstands. Welche Rechte und Pflichten bestehen, hängt unter anderem von der eigenen Rolle und der Art der Ladung ab. Eine individuelle Bewertung erfordert daher die Prüfung des konkreten Vorgangs; aus einer Vorladung allein lässt sich kein Verfahrensausgang ableiten.
Welche Informationen helfen bei einer ersten Anfrage zu Testament, Erbschaft oder Pflichtteil?
Eine erste Anfrage sollte erkennen lassen, ob es um die Gestaltung einer Nachfolge oder um einen bereits eingetretenen Erbfall geht. Bei einem Erbfall sind insbesondere das Verwandtschaftsverhältnis, vorhandene Testamente oder Erbverträge und Schreiben des Nachlassgerichts von Bedeutung. Auch ein grober Überblick über bekannte Vermögenswerte und Verbindlichkeiten kann hilfreich sein. Pflichtteilsfragen unterscheiden sich von Fragen der Erbenstellung und der Verteilung des Nachlasses. Welche Dokumente und Fristen maßgeblich sind, lässt sich erst anhand der persönlichen und rechtlichen Ausgangslage bestimmen.
Kann ich mich zu einer Trennung beraten lassen, bevor eine Scheidung beantragt wird?
Eine familienrechtliche Beratung kann bereits vor einem Scheidungsverfahren der allgemeinen Orientierung dienen. Typische Themen sind die Wohnsituation, Unterhalt, gemeinsame finanzielle Verpflichtungen und die Betreuung gemeinsamer Kinder. Für eine erste Anfrage hilft es, die offenen Fragen voneinander zu trennen und bereits bestehende Vereinbarungen oder gerichtliche Schreiben zu benennen. Je nach Thema können Angaben zu Einkommen, Vermögen und familiären Verhältnissen erforderlich werden. Ob eine außergerichtliche Klärung möglich ist oder ein gerichtliches Verfahren in Betracht kommt, hängt vom jeweiligen Sachverhalt ab.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 21.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Christoph Triltsch

Hier sammeln wir Erfahrungen von Mandantinnen und Mandanten sowie öffentlich verfügbare Bewertungen. Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft.

Google-Bewertungssiegel der Kanzlei von Christoph Triltsch: 4,8 von 5 Sternen bei 21 Bewertungen
4,8 von 5 bei GoogleGesamtbewertung des Google-Unternehmenseintrags von Kanzlei am Standesamt aus 21 Bewertungen.Alle Bewertungen bei Google ansehen

Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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Google-Bewertungen der Kanzlei

4,8 von 5 · 21 Bewertungen

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Diese Google-Bewertungen beziehen sich auf Kanzlei am Standesamt insgesamt und nicht auf Christoph Triltsch persönlich. In der Kanzlei arbeiten in der Regel mehrere Anwältinnen und Anwälte; die Bewertungen lassen deshalb keinen Rückschluss auf die Arbeit einer einzelnen Person zu.

Verteilung der geprüften Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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Google veröffentlicht zu diesen 21 Bewertungen nur die Gesamtnote und die Anzahl, keine Aufschlüsselung nach Sternen und höchstens 0 einzelne Bewertungstexte. Eine Sterneverteilung wäre deshalb nicht belegbar. Die vollständige Verteilung sehen Sie direkt bei Google.

Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft. Beleidigende, anonyme Schmähkritik und Beiträge ohne erkennbaren Mandatsbezug werden nicht veröffentlicht.

Positive Stimmen

Noch keine positiven Bewertungen veröffentlicht.

Kritische Stimmen

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Ratzeburger Allee 14a, 23564 Lübeck

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Die Profilangaben wurden durch die Kanzlei oder aus öffentlich zugänglichen Quellen bereitgestellt und sind nicht vollständig verifiziert.

Kontaktdaten geprüft am 21.9.2026 · Quelle: kanzlei-am-standesamt.de

Letzte redaktionelle Prüfung: 25.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 35 %

Hinweis: Dieses Profil wurde nicht von der betroffenen Person selbst angelegt, sondern redaktionell aus öffentlich zugänglichen Quellen (z. B. Kanzleiwebseite, Impressum, Google) zusammengestellt. Die Aufnahme ist kostenlos und unabhängig von einer Mitgliedschaft. Sie sind betroffen? Sie können das Profil übernehmen und korrigieren, einen Fehler melden oder der Veröffentlichung widersprechen und die Löschung verlangen.

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