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- Rechtsanwaltskanzlei Bernd H. Hintz
- Profilstand
- 31% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 21. September 2026
Schwerpunkte
Kanzleiprofil im Überblick
Bernd H. Hintz ist seit 1998 Rechtsanwalt in Lübeck und Fachanwalt für Arbeitsrecht, Bau- und Architektenrecht und Verwaltungsrecht. Im Arbeitsrecht umfasst seine Tätigkeit die Gestaltung und Überprüfung von Dienst- und Arbeitsverträgen sowie die Gestaltung betrieblicher Vereinbarungen. Genannt werden außerdem Arbeitnehmerüberlassung, Leiharbeit und Teilzeitarbeit. Im Baurecht gehören Bau- und Werkverträge, Allgemeine Geschäftsbedingungen sowie die Rückabwicklung und Kündigung von Vertragsverhältnissen zu den Aufgaben. Im Architektenrecht befasst er sich mit der Gestaltung, Anpassung und Überprüfung von Architektenverträgen und Geschäftsbedingungen sowie der Abgrenzung von Akquise, Vorvertrag und Architektenvertrag. Im Verwaltungsrecht bietet er Beratung und Vertretung gegenüber Behörden, Städten, Kreisen und Ämtern an. Die Kanzlei spricht Personen mit Kündigungen, Abmahnungen, ausstehenden Zahlungen oder Problemen bei Bauvorhaben an. Besprechungstermine können telefonisch vereinbart werden. Für einfachere, allgemeine und weniger umfangreiche Rechtsfragen ist eine Online-Beratung möglich. Anliegen können auch unverbindlich per E-Mail geschildert werden.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 21.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: ra-hintz.de, ra-hintz.de
Beratung in Lübeck – Einordnung der Redaktion
Bernd H. Hintz ist seit 1998 als Rechtsanwalt in Lübeck tätig. Er führt die Fachanwaltstitel für Arbeitsrecht, Bau- und Architektenrecht sowie Verwaltungsrecht. Seine Kanzlei befindet sich in der Goethestraße 12, 23564 Lübeck. Das Profil nennt Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt und außerdem Erbrecht. Für Ratsuchende umfasst diese Verbindung unterschiedliche Lebenssituationen: Fragen zum Beschäftigungsverhältnis, die rechtliche Einordnung eines Nachlasses oder Konflikte rund um Verträge und behördliche Entscheidungen. Welche Unterstützung im Einzelfall in Betracht kommt, lässt sich anhand des konkreten Anliegens und der vorhandenen Unterlagen klären. Im Arbeitsrecht gehören die Gestaltung und Überprüfung von Dienst- und Arbeitsverträgen sowie die Gestaltung betrieblicher Vereinbarungen zu den beschriebenen Tätigkeiten. Weitere Themen sind Arbeitnehmerüberlassung, Leiharbeit und Teilzeitarbeit. Die Kanzleibeschreibung richtet sich auch an Personen mit Kündigungen, Abmahnungen oder ausstehenden Zahlungen. Hinter solchen Anliegen stehen häufig Fragen zu vertraglichen Pflichten, Arbeitszeit, Vergütung oder zur Beendigung eines Arbeitsverhältnisses. Im ebenfalls aufgeführten Erbrecht geht es allgemein etwa um die gesetzliche Erbfolge, Testamente, Pflichtteilsansprüche oder die Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft. Einzelne erbrechtliche Leistungen werden in den vorliegenden Angaben nicht näher beschrieben. Daneben ist die Tätigkeit im Bau- und Architektenrecht konkret benannt. Dazu zählen Bau- und Werkverträge, Allgemeine Geschäftsbedingungen sowie Kündigung und Rückabwicklung von Vertragsverhältnissen. Bei Architektenverträgen stehen Gestaltung, Anpassung und Überprüfung sowie die Abgrenzung zwischen Akquise, Vorvertrag und verbindlichem Vertrag im Mittelpunkt. Im Verwaltungsrecht berät und vertritt Bernd H. Hintz gegenüber Behörden, Städten, Kreisen und Ämtern. Für die erste Einordnung solcher Sachverhalte sind regelmäßig Vertragsunterlagen, Schriftwechsel und eine nachvollziehbare zeitliche Darstellung von Bedeutung. Der örtliche Bezug ist Lübeck mit seinem Stadtgebiet, zu dem unter anderem Innenstadt, St. Lorenz und Travemünde gehören. Eine Zuordnung der Kanzlei zu einem dieser Stadtteile ergibt sich aus den Angaben nicht. Am Standort bestehen das Amtsgericht und das Landgericht Lübeck; arbeitsrechtliche Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern gehören hingegen grundsätzlich vor die Arbeitsgerichte. Wer über Anwalt-Seiten.de auf das Profil aufmerksam wird, kann die dort bereitgestellten Kontaktangaben für eine Anfrage nutzen. Anliegen können unverbindlich per E-Mail geschildert, Besprechungstermine telefonisch vereinbart werden. Für einfachere, allgemeine und weniger umfangreiche Rechtsfragen ist eine Online-Beratung möglich. Für einen Besuch lässt sich die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw anhand der Kanzleianschrift planen.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 24.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Lübeck
- Amtsgericht Lübeck
- Landgericht Lübeck
Die Rechtsanwaltskanzlei Bernd H. Hintz hat ihre Anschrift in der Goethestraße 12, 23564 Lübeck. Das räumliche Umfeld des Profils ist das Lübecker Stadtgebiet mit den genannten Stadtteilen Innenstadt, St. Lorenz und Travemünde. Diese Ortsangaben belegen jedoch nicht, dass die Kanzlei in einem dieser Stadtteile oder unmittelbar in der Innenstadt liegt. Für die Planung eines persönlichen Besprechungstermins ist daher die konkrete Straßenanschrift maßgeblich. Die Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw sollte anhand aktueller Verbindungen beziehungsweise der jeweiligen Verkehrssituation geprüft werden. Angaben zu bestimmten Haltestellen, Parkmöglichkeiten oder barrierefreiem Zugang liegen nicht vor. Für das im Profil genannte Erbrecht ist insbesondere das Amtsgericht Lübeck als mögliches Nachlassgericht relevant. Zu den Aufgaben eines Nachlassgerichts gehören unter anderem die Eröffnung letztwilliger Verfügungen und Verfahren zur Erteilung eines Erbscheins. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich dabei regelmäßig nach dem letzten gewöhnlichen Aufenthalt der verstorbenen Person. Streitige erbrechtliche Ansprüche, etwa auf Zahlung eines Pflichtteils, können je nach gesetzlicher Zuständigkeit vor dem Amtsgericht oder dem Landgericht verhandelt werden. Auch zivilrechtliche Bau- und Architektenstreitigkeiten können vor diese Gerichte gehören. Für den Hauptschwerpunkt Arbeitsrecht sind Amtsgericht und Landgericht dagegen grundsätzlich nicht die zuständigen Eingangsgerichte: Streitigkeiten aus Arbeitsverhältnissen werden regelmäßig vor den Arbeitsgerichten geführt. Öffentlich-rechtliche Streitigkeiten fallen häufig in die Verwaltungsgerichtsbarkeit. Der Kanzleisitz allein bestimmt somit nicht das zuständige Gericht.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 24.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Das Problem kann unverbindlich per E-Mail geschildert werden. Im Kontaktformular sind Vor- und Nachname, Straße und Hausnummer, Postleitzahl und Ort, E-Mail-Adresse sowie eine Nachricht als Pflichtfelder ausgewiesen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Ein Besprechungstermin kann telefonisch vereinbart werden. Für einfachere, allgemeine und weniger umfangreiche Rechtsfragen besteht die Möglichkeit einer Online-Beratung.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Ablauf und Konditionen
Erstgespräch: Ein Besprechungstermin kann telefonisch vereinbart werden. Für einfachere, allgemeine und weniger umfangreiche Rechtsfragen besteht die Möglichkeit einer Online-Beratung.
Für den Erstkontakt: Das Problem kann unverbindlich per E-Mail geschildert werden. Im Kontaktformular sind Vor- und Nachname, Straße und Hausnummer, Postleitzahl und Ort, E-Mail-Adresse sowie eine Nachricht als Pflichtfelder ausgewiesen.
Werdegang und Engagement
Mitgliedschaften
- Deutscher Anwaltverein (DAV)
- ARGE Baurecht im DAV
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Unterlagen sind für eine Anfrage wegen Kündigung, Abmahnung oder ausstehender Vergütung hilfreich?
- Für eine erste Einordnung sind üblicherweise der Arbeitsvertrag einschließlich Nachträgen, das Kündigungs- oder Abmahnungsschreiben sowie einschlägige Korrespondenz hilfreich. Bei offenen Zahlungen können Abrechnungen, Arbeitszeitaufzeichnungen und eine Übersicht der betroffenen Zeiträume hinzukommen. Wichtig ist auch, wann ein Schreiben tatsächlich zugegangen ist. Arbeitsrechtliche Angelegenheiten können kurzen gesetzlichen oder vertraglichen Fristen unterliegen. Eine übersichtliche Darstellung des Ablaufs erleichtert die Prüfung. Welche Unterlagen darüber hinaus benötigt werden, hängt vom Gegenstand der Anfrage ab.
- Welche Fragen stellen sich bei Teilzeitarbeit und Arbeitnehmerüberlassung?
- Bei Teilzeitarbeit geht es häufig um den Umfang und die Verteilung der Arbeitszeit, Änderungswünsche sowie die dazugehörigen Vertragsregelungen. Bei Arbeitnehmerüberlassung ist zusätzlich bedeutsam, welches Unternehmen Arbeitgeber ist und in welchem Betrieb der Einsatz erfolgt. Auch Vergütung, Einsatzbedingungen und die Dauer der Überlassung können eine Rolle spielen. Für eine Anfrage sind deshalb der Arbeitsvertrag, ergänzende Vereinbarungen und Informationen zum tatsächlichen Einsatz hilfreich. Die rechtliche Einordnung richtet sich nach den konkreten Vereinbarungen und den gesetzlichen Rahmenbedingungen.
- Welche Informationen helfen bei einer erbrechtlichen Mandatsanfrage?
- Hilfreich sind Angaben zur verstorbenen Person, zu ihrem letzten gewöhnlichen Aufenthalt und zu den familiären Beziehungen. Vorhandene Testamente, Erbverträge, Schreiben des Nachlassgerichts oder ein bereits erteilter Erbschein können für die Einordnung wichtig sein. Je nach Anliegen kommt eine vorläufige Übersicht über Vermögenswerte und Verbindlichkeiten hinzu. Ratsuchende sollten außerdem benennen, ob es beispielsweise um Erbenstellung, Pflichtteil oder eine Erbengemeinschaft geht. Ob Unterlagen vollständig sind und welche Fristen Bedeutung haben, bedarf einer individuellen Prüfung.
- Was sollte eine Anfrage zu einem Bau- oder Architektenvertrag enthalten?
- Eine erste Schilderung sollte das Bauvorhaben, die beteiligten Vertragspartner und den aktuellen Stand beschreiben. Typischerweise sind Verträge, Leistungsbeschreibungen, Nachträge, Rechnungen und der bisherige Schriftwechsel relevant. Bei Architektenleistungen kann zusätzlich wichtig sein, welche Leistungen zunächst nur besprochen und welche verbindlich vereinbart wurden. Geht es um Mängel, offene Zahlungen oder eine beabsichtigte Vertragsbeendigung, hilft eine zeitliche Übersicht der wesentlichen Ereignisse. Die rechtlichen Folgen hängen unter anderem vom Vertragsinhalt und dem tatsächlichen Verlauf ab.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 24.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Bernd H. Hintz
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Bewertungen auf anwalt-seiten.de
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4,2 von 5 · 18 Bewertungen
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Kritische Stimmen
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Kanzlei und Anfahrt
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Kontaktdaten geprüft am 21.9.2026 · Quelle: ra-hintz.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 24.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 31 %
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