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- Kanzlei Frank Tietz
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- 31% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 21. September 2026
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Kanzleiprofil im Überblick
Frank Tietz ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht und Sozialrecht in Lübeck. Seine Kanzlei befindet sich im Stadtteil St. Jürgen in der Kronsforder Allee 27. Zu seinen Arbeitsbereichen gehören außerdem Seniorenrecht, allgemeines Vertragsrecht, Versicherungsrecht, Verkehrsrecht, Mietrecht und allgemeines Zivilrecht. Im Familienrecht werden unter anderem Unterhalt, Sorgerecht und Umgangsrecht sowie Zugewinnausgleich genannt. Sozialrechtliche Themen sind Arbeitslosigkeit, Krankheit und Pflege, Arbeitsunfall sowie Erwerbsminderung. Im Seniorenrecht stehen Vermögensübertragung, Pflegebedürftigkeit und Elternunterhalt beziehungsweise Sozialhilferegress im Mittelpunkt. Seine Beratung und Vertretung richtet sich an Menschen mit familienrechtlichen, sozialrechtlichen und altersbezogenen Anliegen, darunter Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen oder fehlender Mobilität. Tietz beschreibt gegenseitiges Vertrauen und Verständnis für die persönliche Lage seiner Mandanten als Grundlage seiner Arbeit. Er strebt Lösungen an, die auf den Einzelfall und die konkreten Bedürfnisse zugeschnitten sind, und bildet sich regelmäßig fort. Ein erstes Informationsgespräch ist kostenfrei. Bei gesundheitlichen Einschränkungen oder fehlender Mobilität können Besprechungen zu Hause, im Krankenhaus oder in einem Altenheim vereinbart werden.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 21.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Beratung in Lübeck – Einordnung der Redaktion
Frank Tietz ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht und Sozialrecht in Lübeck. Seine Kanzlei befindet sich in der Kronsforder Allee 27 im Stadtteil St. Jürgen. Den Hauptschwerpunkt seines Profils bildet das Familienrecht. Genannt werden insbesondere Unterhalt, Sorgerecht, Umgangsrecht und Zugewinnausgleich. Hinter diesen Themen stehen häufig Fragen zur Neuordnung des Familienlebens nach einer Trennung: Wie werden finanzielle Verpflichtungen eingeordnet, wie lässt sich die Verantwortung für gemeinsame Kinder organisieren und welche Vermögensfragen sind zu klären? Eine anwaltliche Befassung umfasst dabei die rechtliche Einordnung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse sowie die Prüfung außergerichtlicher und gerichtlicher Möglichkeiten. Ein weiterer Arbeitsbereich ist das Sozialrecht. Hier befasst sich Tietz mit Anliegen im Zusammenhang mit Arbeitslosigkeit, Krankheit und Pflege, Arbeitsunfällen sowie Erwerbsminderung. Typische Ausgangspunkte sind Bescheide über Sozialleistungen, Fragen zu Leistungsvoraussetzungen oder Unklarheiten über den zuständigen Leistungsträger. Hinzu kommt das Seniorenrecht mit Vermögensübertragung, Pflegebedürftigkeit und Elternunterhalt beziehungsweise Sozialhilferegress. Diese Bereiche können sich überschneiden, etwa wenn Pflegekosten, familiäre Verpflichtungen und frühere Vermögensübertragungen zusammenkommen. Außerdem nennt die Kanzleibeschreibung allgemeines Vertragsrecht, Versicherungsrecht, Verkehrsrecht, Mietrecht und allgemeines Zivilrecht als Arbeitsbereiche. Der örtliche Bezug liegt in Lübeck und insbesondere in St. Jürgen. Auch für Ratsuchende aus der Innenstadt, St. Lorenz oder Travemünde ist die Kanzleianschrift ein konkreter Ausgangspunkt für die Anfahrtsplanung. Familienrechtliche Verfahren werden regelmäßig vor dem Familiengericht beim Amtsgericht geführt; in Lübeck ist dies das Amtsgericht Lübeck, sofern die örtlichen Zuständigkeitsvoraussetzungen vorliegen. Das Landgericht Lübeck kommt vor allem bei bestimmten allgemeinen zivilrechtlichen Streitigkeiten in Betracht. Für sozialrechtliche Streitigkeiten ist dagegen grundsätzlich die Sozialgerichtsbarkeit vorgesehen. Die tatsächliche Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw sollte anhand der Adresse geplant werden. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende die im Profil verfügbaren Kontaktmöglichkeiten nutzen und zunächst das Anliegen knapp schildern. Hilfreich sind das betroffene Rechtsgebiet, bereits eingegangene Schreiben und Hinweise auf laufende Fristen. Anschließend lässt sich klären, welche Unterlagen für ein Gespräch benötigt werden und ob eine Mandatsübernahme in Betracht kommt. Tietz nennt gegenseitiges Vertrauen und Verständnis für die persönliche Lage als Grundlage seiner Arbeit. Bei gesundheitlichen Einschränkungen oder fehlender Mobilität können nach Vereinbarung Besprechungen zu Hause, im Krankenhaus oder in einem Altenheim stattfinden.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 23.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Lübeck
- Amtsgericht Lübeck
- Landgericht Lübeck
Die Kanzlei Frank Tietz liegt in der Kronsforder Allee 27 in Lübeck-St. Jürgen. Sie ist damit weder der Innenstadt noch St. Lorenz oder Travemünde zuzuordnen, steht aber auch für Anfragen aus diesen Lübecker Stadtteilen als örtlicher Bezugspunkt zur Verfügung. Für die Planung eines persönlichen Termins ist die konkrete Anschrift maßgeblich. Verbindungen mit öffentlichen Verkehrsmitteln und eine Anfahrt mit dem Pkw lassen sich anhand aktueller Fahrplan- beziehungsweise Verkehrsinformationen prüfen. Aus den vorliegenden Angaben ergeben sich keine gesicherten Aussagen zu Haltestellen, Parkmöglichkeiten oder einem barrierefreien Zugang. Bei eingeschränkter Mobilität sind nach Vereinbarung auch Besprechungen außerhalb der Kanzlei möglich. Für den familienrechtlichen Schwerpunkt ist unter den genannten Gerichten vor allem das Amtsgericht Lübeck relevant. Dessen Familiengericht führt bei entsprechender Zuständigkeit unter anderem Scheidungsverfahren sowie Verfahren zu Unterhalt, elterlicher Sorge, Umgang und Zugewinnausgleich. Welches Familiengericht örtlich zuständig ist, richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben und nicht allein nach dem Kanzleisitz. Das Amtsgericht ist außerdem für bestimmte zivilrechtliche Verfahren zuständig, insbesondere für Streitigkeiten über Wohnraummiete. Das Landgericht Lübeck kann bei allgemeinen Vertrags-, Versicherungs- oder anderen zivilrechtlichen Streitigkeiten zuständig sein, abhängig etwa vom Streitgegenstand und Streitwert. Zudem bearbeitet es Rechtsmittel gegen bestimmte amtsgerichtliche Zivilentscheidungen. Für familiengerichtliche Rechtsmittel ist hingegen regelmäßig das Oberlandesgericht vorgesehen. Sozialrechtliche Verfahren, etwa zu Erwerbsminderung oder Leistungen bei Pflegebedürftigkeit, gehören grundsätzlich vor die Sozialgerichte, nicht vor Amts- oder Landgericht.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 23.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Frank Tietz bietet ein kostenfreies erstes Informationsgespräch an, in dem Sie ihn kennenlernen können und die weitere Bearbeitung Ihres Anliegens geklärt werden kann.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Ablauf und Konditionen
Erstgespräch: Frank Tietz bietet ein kostenfreies erstes Informationsgespräch an, in dem Sie ihn kennenlernen können und die weitere Bearbeitung Ihres Anliegens geklärt werden kann.
Werdegang und Engagement
Publikationen
- Darlegungslast Urheberrechtsverletzung
- Scheidung vor Ablauf des Trennungsjahrs
- Vollmachtlose Kündigung durch Ehegatten
- Streit auf Heimweg - Arbeitsunfall?
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Unterlagen sind für eine erste Anfrage zu Unterhalt oder Zugewinnausgleich hilfreich?
- Für eine erste Einordnung sind eine kurze Übersicht zur familiären Situation und die zeitlichen Eckdaten, etwa zu Eheschließung und Trennung, hilfreich. Bei Unterhaltsfragen spielen häufig Einkommen, laufende Belastungen und bereits bestehende Vereinbarungen oder gerichtliche Entscheidungen eine Rolle. Beim Zugewinnausgleich können Unterlagen zu Vermögen und Verbindlichkeiten sowie zu Schenkungen oder Erbschaften wichtig werden. Nicht jede Unterlage muss schon bei der ersten Anfrage vorliegen. Welche Nachweise tatsächlich benötigt werden, hängt vom Anliegen ab. Vertrauliche Dokumente sollten erst über einen abgestimmten Übermittlungsweg versandt werden.
- Worin unterscheiden sich Sorgerecht und Umgangsrecht nach einer Trennung?
- Das Sorgerecht betrifft die Verantwortung für wesentliche Angelegenheiten eines Kindes, beispielsweise Gesundheit, schulische Fragen und Aufenthalt. Das Umgangsrecht betrifft dagegen den persönlichen Kontakt des Kindes zu seinen Eltern und gegebenenfalls weiteren Bezugspersonen. Eine Trennung führt nicht automatisch dazu, dass eine bestehende gemeinsame elterliche Sorge endet. Bei beiden Themen steht das Kindeswohl im Mittelpunkt. Für eine erste Anfrage ist es hilfreich, die bisherige Betreuungssituation, bestehende Absprachen und konkrete Streitpunkte zu beschreiben. Bereits vorliegende gerichtliche Beschlüsse oder Vereinbarungen können für die Einordnung ebenfalls bedeutsam sein.
- Was ist bei einer Anfrage wegen eines abgelehnten Sozialleistungsantrags wichtig?
- Zunächst sollte erkennbar sein, welche Leistung beantragt wurde, welcher Träger entschieden hat und wann der Bescheid zugegangen ist. Bei Anliegen zu Arbeitslosigkeit, Krankheit, Pflege oder Erwerbsminderung können unterschiedliche Leistungssysteme betroffen sein. Bescheide enthalten regelmäßig Hinweise zu möglichen Rechtsbehelfen und den dafür geltenden Fristen. Für eine anwaltliche Prüfung sind der vollständige Bescheid, der ursprüngliche Antrag und gegebenenfalls frühere Schreiben hilfreich. Medizinische Unterlagen können je nach Thema hinzukommen. Ob ein Widerspruchsverfahren oder ein gerichtliches Verfahren in Betracht kommt, lässt sich nur anhand des konkreten Vorgangs beurteilen.
- Wie hängen Pflegebedürftigkeit, Vermögensübertragungen und Elternunterhalt zusammen?
- Bei Pflegebedürftigkeit können Fragen zur Finanzierung entstehen, wenn Leistungen der Pflegeversicherung und eigene Mittel die Kosten nicht vollständig decken. Dann kann unter bestimmten Voraussetzungen Sozialhilfe eine Rolle spielen. In diesem Zusammenhang können auch frühere Vermögensübertragungen und mögliche Unterhaltspflichten gegenüber Eltern geprüft werden. Dabei handelt es sich um unterschiedliche rechtliche Grundlagen mit jeweils eigenen Voraussetzungen und Grenzen. Für eine erste Anfrage helfen Angaben zur Pflegesituation, zu beteiligten Leistungsträgern und zu vorhandenen Verträgen oder behördlichen Schreiben. Allein aus einer familiären Beziehung folgt noch keine Aussage über eine konkrete Zahlungspflicht.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 23.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Frank Tietz
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Kontaktdaten geprüft am 21.9.2026 · Quelle: anwaltskanzlei-tietz.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 26.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 31 %
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