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- Kanzlei Karl-Heinz & Michael Angele – Rechtsanwälte in Trier
- Profilstand
- 27% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 24. September 2026
Schwerpunkte
- StrafrechtHauptschwerpunktStrafrecht in Trier vergleichen
Kanzleiprofil im Überblick
Die Webseite nennt die Kanzlei Karl-Heinz & Michael Angele – Rechtsanwälte in Trier mit Sitz in der Gartenfeldstraße 11-13. Als Kompetenzen werden Strafrecht, Betäubungsmittelstrafrecht, Kapitaldelikte, Körperverletzung und Vermögensdelikte aufgeführt. Weitere genannte Bereiche sind Sportstrafrecht, Sportverbandsverfahren, Vollstreckungsrecht beziehungsweise Strafvollzug und Ordnungswidrigkeitenrecht. Die persönlichen Angaben zur strafrechtlichen Spezialisierung beziehen sich ausdrücklich auf Michael Angele, LL.M., der als Fachanwalt für Strafrecht vorgestellt wird. Beschrieben wird die Begleitung von Menschen in Strafverfahren, von der Vorladung oder Hausdurchsuchung bis zur Einstellung des Verfahrens oder zum rechtskräftigen Urteil. Im Sportbereich nennt die Webseite die Vertretung von Sportlern und Sportvereinen bei Sportverbandsverfahren sowie Dopingdelikte. Für die Kontaktaufnahme stehen Telefon, E-Mail und ein Kontaktformular zur Verfügung. Ein Chat ermöglicht die Mitteilung des Sachverhalts und das Hochladen von Unterlagen. Für Verhaftungen und Hausdurchsuchungen wird ein rund um die Uhr erreichbares Notruftelefon angeboten.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 24.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: angele-trier.de, strafverteidiger-trier.com
Beratung in Trier – Einordnung der Redaktion
Das Profil von Angele Karl auf Anwalt-Seiten.de nennt Strafrecht als Hauptschwerpunkt und die Kanzlei Karl-Heinz & Michael Angele – Rechtsanwälte in Trier als Kanzlei. Ihr Sitz befindet sich in der Gartenfeldstraße 11-13, 54295 Trier. Strafrechtliche Anliegen können bereits mit einer polizeilichen Vorladung oder einer Hausdurchsuchung beginnen und über ein Ermittlungsverfahren bis zu einer gerichtlichen Hauptverhandlung reichen. Für Ratsuchende geht es dabei zunächst häufig darum, den Verfahrensstand, den erhobenen Vorwurf und die Bedeutung eingegangener Schreiben einzuordnen. Die Kanzleiwebseite beschreibt eine Begleitung von der Vorladung oder Durchsuchung bis zur Verfahrenseinstellung oder zum rechtskräftigen Urteil. Als strafrechtliche Kompetenzen führt die Kanzlei Betäubungsmittelstrafrecht, Kapitaldelikte, Körperverletzung und Vermögensdelikte auf. Dahinter stehen unterschiedliche Sachverhalte: Vorwürfe im Zusammenhang mit Betäubungsmitteln, Straftaten gegen das Leben, körperliche Auseinandersetzungen oder etwa Betrugs- und Diebstahlsvorwürfe. Welche Fragen im Vordergrund stehen, hängt vom konkreten Tatvorwurf und den vorhandenen Beweismitteln ab. Allgemein gehören die Prüfung des Akteninhalts und die Einordnung des bisherigen Verfahrensablaufs zu den Grundlagen strafrechtlicher Arbeit. Die auf der Webseite genannten persönlichen Angaben zur Spezialisierung und zum Fachanwaltstitel beziehen sich ausdrücklich auf Michael Angele, LL.M.; sie lassen sich nicht auf Angele Karl übertragen. Weitere von der Kanzlei benannte Bereiche sind Sportstrafrecht, Sportverbandsverfahren, Vollstreckungsrecht beziehungsweise Strafvollzug und Ordnungswidrigkeitenrecht. Im Sportbereich werden Sportler und Sportvereine sowie Dopingdelikte angesprochen. Hier können staatliche Strafverfahren und verbandsinterne Verfahren nebeneinander eine Rolle spielen. Nach einer rechtskräftigen Verurteilung betreffen Anliegen häufig die Vollstreckung einer Strafe oder die Bedingungen des Strafvollzugs. Bei Ordnungswidrigkeiten steht dagegen beispielsweise die Überprüfung eines Bußgeldbescheids im Mittelpunkt. Der örtliche Bezug liegt in Trier mit den genannten Stadtteilen Mitte, Süd und Nord. Eine Zuordnung der Kanzleianschrift zu einem dieser Stadtteile ist durch die vorliegenden Angaben nicht belegt. Für Strafsachen kommen am Standort insbesondere das Amtsgericht Trier und das Landgericht Trier in Betracht. Zur Vorbereitung einer Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende anhand des Profils den thematischen Bezug ihres Anliegens prüfen und anschließend eine Anfrage mit einer kurzen Sachverhaltsschilderung stellen. Für die Kanzlei sind Telefon, E-Mail und Kontaktformular sowie ein Chat mit Dokumentenübermittlung angegeben. Für Verhaftungen und Hausdurchsuchungen nennt die Webseite außerdem ein rund um die Uhr erreichbares Notruftelefon. Ob ein Mandat übernommen wird, ist im anschließenden Austausch zu klären.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 24.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Trier
- Amtsgericht Trier
- Landgericht Trier
Für den strafrechtlichen Schwerpunkt dieses Profils sind in Trier vor allem das Amtsgericht Trier und das Landgericht Trier von Bedeutung. Am Amtsgericht werden Strafsachen abhängig von Art und Gewicht des Vorwurfs durch den Strafrichter oder das Schöffengericht verhandelt. Auch Strafbefehlsverfahren und gerichtliche Verfahren nach einem Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid gehören grundsätzlich zum Aufgabenbereich der Amtsgerichte. Das Landgericht befasst sich erstinstanzlich mit schwereren Strafsachen; bei bestimmten Tötungsdelikten ist dort eine als Schwurgericht zuständige Strafkammer vorgesehen. Außerdem entscheidet das Landgericht über Berufungen gegen strafrechtliche Urteile des Amtsgerichts. Für bestimmte Fragen der Strafvollstreckung und des Strafvollzugs können Strafvollstreckungskammern zuständig sein. Die örtliche Zuständigkeit folgt dabei gesetzlichen Kriterien und ergibt sich nicht allein aus dem Kanzleisitz. Sportverbandsverfahren werden hingegen vor den zuständigen Verbandsinstanzen geführt, nicht automatisch vor einem dieser staatlichen Gerichte. Die Kanzlei Karl-Heinz & Michael Angele hat ihren Sitz in der Gartenfeldstraße 11-13, 54295 Trier. Mitte, Süd und Nord sind als Stadtteile am Standort genannt; eine belegte Einordnung der Anschrift in einen dieser Stadtteile liegt nicht vor. Ebenso fehlen konkrete Angaben zur Innenstadtlage, zu Haltestellen oder Parkmöglichkeiten. Für eine Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw bietet die vollständige Anschrift den Ausgangspunkt der individuellen Routenplanung. Vor einem persönlichen Besuch lassen sich Termin und Zugang telefonisch oder per E-Mail abstimmen. Eine erste Schilderung des Anliegens ist auch ohne Anfahrt über die angegebenen Kontaktwege möglich.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 24.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Über den neu integrierten Chat können Sie den Sachverhalt sofort mitteilen und direkt entsprechende Unterlagen hochladen. So liegen uns direkt alle notwendigen Informationen vor und wir können Ihr Anliegen noch schneller bearbeiten.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Ablauf und Konditionen
Für den Erstkontakt: Über den neu integrierten Chat können Sie den Sachverhalt sofort mitteilen und direkt entsprechende Unterlagen hochladen. So liegen uns direkt alle notwendigen Informationen vor und wir können Ihr Anliegen noch schneller bearbeiten.
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Informationen sind für eine erste Anfrage wegen einer Vorladung oder Hausdurchsuchung hilfreich?
- Für eine erste Einordnung sind insbesondere die Art des erhaltenen Schreibens, die ausstellende Behörde, ein vorhandenes Aktenzeichen und genannte Termine von Bedeutung. Wichtig ist außerdem, ob die betroffene Person als beschuldigte Person oder als Zeugin beziehungsweise Zeuge angesprochen wird. Bei einer Durchsuchung können der Durchsuchungsbeschluss und ein Verzeichnis sichergestellter Gegenstände relevante Unterlagen sein. Eine kurze zeitliche Übersicht erleichtert das Verständnis. Welche weiteren Angaben oder Dokumente benötigt werden und auf welchem Weg diese übermittelt werden sollen, lässt sich bei der Kontaktaufnahme klären.
- Worin unterscheiden sich Verfahren wegen Körperverletzung, Vermögensdelikten und Betäubungsmitteln?
- Die Rechtsgebiete unterscheiden sich vor allem hinsichtlich der gesetzlichen Tatbestände und der typischen Beweisfragen. Bei Körperverletzung können der Ablauf einer Auseinandersetzung, Verletzungsfolgen und Zeugenaussagen im Mittelpunkt stehen. Bei Vermögensdelikten geht es beispielsweise um Zahlungsvorgänge, Eigentumsverhältnisse oder behauptete Täuschungen. Im Betäubungsmittelstrafrecht können die Art der Substanz, Mengen und die vorgeworfene Umgangsweise wesentlich sein. Gemeinsam ist diesen Verfahren, dass ein Vorwurf zunächst geprüft werden muss und nicht mit einer feststehenden Schuld gleichzusetzen ist. Eine belastbare Einordnung hängt regelmäßig vom konkreten Akteninhalt ab.
- Können bei einem Dopingvorwurf gleichzeitig ein Strafverfahren und ein Sportverbandsverfahren stattfinden?
- Ein Sachverhalt aus dem Sport kann sowohl staatliche Stellen als auch einen Sportverband beschäftigen. Ein Strafverfahren richtet sich nach staatlichem Straf- und Verfahrensrecht. Ein Sportverbandsverfahren beruht dagegen auf den maßgeblichen Verbandsregeln und kann etwa sportrechtliche Sanktionen zum Gegenstand haben. Nicht jeder Verstoß gegen Verbandsregeln ist zugleich eine Straftat. Beide Verfahren können unterschiedliche Zuständigkeiten, Fristen und Beweismaßstäbe aufweisen. Für eine erste Anfrage ist deshalb hilfreich, Schreiben der jeweiligen Stelle eindeutig zuzuordnen und mitzuteilen, ob bereits mehrere Verfahren bekannt sind.
- Was ist der Unterschied zwischen Strafvollstreckung, Strafvollzug und einem Bußgeldverfahren?
- Strafvollstreckung betrifft grundsätzlich die Durchsetzung einer rechtskräftig verhängten strafrechtlichen Sanktion, beispielsweise einer Geld- oder Freiheitsstrafe. Strafvollzug bezeichnet insbesondere die konkrete Durchführung einer Freiheitsstrafe und die damit verbundenen Bedingungen in einer Justizvollzugsanstalt. Ein Bußgeldverfahren betrifft hingegen eine Ordnungswidrigkeit und ist vom Strafverfahren zu unterscheiden. Für die erste Zuordnung eines Anliegens sind daher das betreffende Schreiben, die handelnde Behörde und der bisherige Verfahrensstand wichtig. Je nach Gegenstand gelten unterschiedliche Zuständigkeiten und Verfahrensregeln; auch nach einem Urteil können eigenständige rechtliche Fragen entstehen.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 24.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Angele Karl
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Bewertungen auf anwalt-seiten.de
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4,1 von 5 · 19 Bewertungen
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Kontaktdaten geprüft am 24.9.2026 · Quelle: strafverteidiger-trier.com
Letzte redaktionelle Prüfung: 24.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 27 %
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