- Qualifikation
- Rechtsanwaltskammer Mecklenburg-Vorpommern
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- Privatpersonen · Unternehmen
- Beratung
- vor Ort · telefonisch
- Kanzlei
- KANZAS • Arbeitsrecht • Sozialrecht
Schwerpunkte
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Kanzleiprofil im Überblick
KANZAS ist spezialisiert auf Problemlösungen im Arbeitsrecht & Sozialrecht. Hierzu zählen Arbeitsverträge, Kündigungen, Abmahnungen und Versetzungen sowie Arbeitszeit- und Entgeltfragen. Auch zu Urlaub, Krankheit, Arbeitslosigkeit und Rente werden Sie verständlich und persönlich beraten. Rechtsanwältin Anne Lembke verfügt über besondere, vom Deutschen Anwaltsinstitut ausgewiesene Kenntnisse im Arbeits- und Sozialrecht. KANZAS berät bei allen Fragen, die sich vor, während und nach einem Arbeitsverhältnis stellen: Arbeitgebern hilft KANZAS bei der Erstellung ihrer Arbeitsverträge und Fortbildungsvereinbarungen; Arbeitnehmer können ihre Arbeitsverträge, einzelne Klauseln oder eine Befristung kostengünstig anwaltlich prüfen lassen. Im bestehenden Arbeitsverhältnis sind Fragen zur richtigen Eingruppierung und Vergütung, zu Urlaub, Elternzeit, Überstunden, aber auch zu Abmahnung und Versetzung zu klären. Der häufigste Beratungsfall ist jedoch der in Trennungssituationen: Hier vertritt KANZAS sowohl in Kündigungsschutzklagen vor den Arbeitsgerichten als auch außergerichtlich.
Beratung in Greifswald – Einordnung der Redaktion
Anne Lembke ist als Rechtsanwältin mit dem Hauptschwerpunkt Arbeitsrecht in Greifswald tätig. Ihre Kanzlei Rechtsanwältin Anne Lembke befindet sich in der Walther-Rathenau-Straße 35, 17489 Greifswald. Als Rechtsanwaltskammer ist im Profil die Rechtsanwaltskammer M-V angegeben. Das Arbeitsrecht betrifft die rechtlichen Beziehungen zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern: vom Beginn eines Arbeitsverhältnisses über dessen laufende Gestaltung bis zu seiner Beendigung. Für Ratsuchende geht es dabei häufig darum, vertragliche Regelungen zu verstehen, einen betrieblichen Konflikt einzuordnen oder die Bedeutung eines erhaltenen Schreibens einschätzen zu lassen. Typische Anliegen in diesem Rechtsgebiet sind Fragen zu Arbeitsverträgen, Vergütung, Arbeitszeit, Urlaub und Arbeitszeugnissen. Auch Abmahnungen, Kündigungen und Aufhebungsverträge können Anlass für eine anwaltliche Anfrage sein. Hinter diesen Themen stehen unterschiedliche tatsächliche Situationen, etwa Unklarheiten über vereinbarte Aufgaben, ausstehende Zahlungen oder Meinungsverschiedenheiten über die Beendigung einer Beschäftigung. Für eine arbeitsrechtliche Prüfung sind regelmäßig nicht nur einzelne Dokumente, sondern auch der zeitliche Ablauf und gegebenenfalls tarifliche oder betriebliche Regelungen relevant. Welche Unterstützung im Einzelfall in Betracht kommt, lässt sich erst anhand des konkreten Anliegens bestimmen. Der örtliche Bezug des Profils liegt in Greifswald. Für Menschen aus der Innenstadt sowie aus Schönwalde oder Eldena bietet die Kanzleianschrift einen konkreten Ausgangspunkt für die Planung einer persönlichen Vorsprache. Eine Zuordnung der Adresse zu einem dieser Stadtteile ist den Profilangaben nicht zu entnehmen. Ebenso fehlen nähere Angaben zu öffentlichen Verkehrsmitteln, Parkmöglichkeiten und barrierefreiem Zugang. Ein persönlicher Termin und organisatorische Fragen sollten deshalb vor einer Anfahrt geklärt werden. Als Gerichte für den Standort werden das Amtsgericht Greifswald und das Landgericht Stralsund genannt; typische Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern gehören jedoch vor die Arbeitsgerichte. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de lässt sich zunächst das arbeitsrechtliche Anliegen knapp beschreiben. Hilfreich sind Angaben dazu, worum es geht, wann maßgebliche Ereignisse stattgefunden haben und ob bereits Schreiben mit Fristen vorliegen. Anschließend können die Möglichkeiten einer Besprechung, die benötigten Unterlagen und der Umfang einer möglichen Beauftragung geklärt werden. Eine Anfrage ist nicht mit einer bestätigten Mandatsübernahme gleichzusetzen. Gerade bei zeitkritischen Angelegenheiten ist es wichtig, die Rückmeldung zur Übernahme und zur weiteren Bearbeitung ausdrücklich abzuwarten und bestehende Fristen im Blick zu behalten.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 25.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Greifswald
- Amtsgericht Greifswald
- Landgericht Stralsund
Die Kanzlei Rechtsanwältin Anne Lembke hat ihre Anschrift in der Walther-Rathenau-Straße 35 in 17489 Greifswald. Zum räumlichen Umfeld des Profils gehören die genannten Greifswalder Stadtteile Innenstadt, Schönwalde und Eldena. Aus diesen Angaben lässt sich allerdings nicht ableiten, welchem Stadtteil die Kanzleianschrift zuzuordnen ist oder ob sie unmittelbar in der Innenstadt liegt. Für die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw bietet die vollständige Adresse die Grundlage einer individuellen Routenplanung. Konkrete Verbindungen, Stellplätze oder Angaben zur Zugänglichkeit sind nicht belegt und sollten bei Bedarf vor einer persönlichen Vorsprache erfragt werden. Für den Standort sind das Amtsgericht Greifswald und das Landgericht Stralsund aufgeführt. Beide gehören zur ordentlichen Gerichtsbarkeit. Amtsgerichte bearbeiten unter anderem bestimmte zivilrechtliche Streitigkeiten sowie Familien-, Nachlass- und Registersachen; Landgerichte befassen sich insbesondere mit bestimmten erstinstanzlichen Zivilsachen und Rechtsmitteln gegen amtsgerichtliche Entscheidungen. Für den Hauptschwerpunkt Arbeitsrecht sind diese Gerichte jedoch typischerweise nicht die erste gerichtliche Anlaufstelle. Individuelle Rechtsstreitigkeiten zwischen Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmern und Arbeitgebern, etwa über Kündigungen, Arbeitsentgelt oder Arbeitszeugnisse, werden grundsätzlich vor den Arbeitsgerichten geführt. Dort beginnt ein erstinstanzliches Urteilsverfahren regelmäßig mit einer Güteverhandlung, die eine einvernehmliche Lösung ermöglichen soll. Welches Arbeitsgericht örtlich zuständig ist, hängt unter anderem vom Arbeitsort und den weiteren gesetzlichen Zuständigkeitsregeln ab. Allein die Greifswalder Kanzleiadresse bestimmt den zuständigen Gerichtsstand daher nicht.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 25.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Im Kontaktformular sind Name und E-Mail als erforderliche Angaben ausgewiesen; außerdem steht ein Feld für eine Nachricht zur Verfügung.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Eine kostenlose Ersteinschätzung wird angeboten. Dafür oder zur Vereinbarung eines Termins wird um direkte telefonische Kontaktaufnahme unter +49 3834 332211 gebeten.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Ablauf und Konditionen
Erstgespräch: Eine kostenlose Ersteinschätzung wird angeboten. Dafür oder zur Vereinbarung eines Termins wird um direkte telefonische Kontaktaufnahme unter +49 3834 332211 gebeten.
Für den Erstkontakt: Im Kontaktformular sind Name und E-Mail als erforderliche Angaben ausgewiesen; außerdem steht ein Feld für eine Nachricht zur Verfügung.
Bevorzugter Kontaktweg: phone
Werdegang und Engagement
Publikationen
- Verjährung beim Bürgergeld
- Kündigung eines Arbeitsvertrages: Fristen berechnen
- Die Krankenversicherung der Rentner (KVdR)
- Freiwillig krankenversichert in der Gesetzlichen Krankenkasse: Beitragsfestsetzung
- Sperrzeit beim Aufhebungsvertrag
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- Vorpommern-Greifswald: KdU-Richtlinie 2024 online
- Jobcenter zahlt bei Lese-Rechtschreib-Schwäche
- Schulbücher für Kinder in Bedarfsgemeinschaften
Mitgliedschaften
- Rechtsanwaltskammer Mecklenburg-Vorpommern
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Unterlagen sind für eine erste Anfrage zu einem arbeitsrechtlichen Anliegen hilfreich?
- Welche Unterlagen benötigt werden, richtet sich nach dem Thema. Häufig bilden der Arbeitsvertrag und spätere Ergänzungen die Grundlage. Je nach Anliegen können Gehaltsabrechnungen, Arbeitszeitaufzeichnungen, eine Abmahnung, ein Kündigungsschreiben oder ein Zeugnis hinzukommen. Auch einschlägiger Schriftverkehr kann zum Verständnis beitragen. Eine kurze chronologische Übersicht erleichtert die Einordnung: Was ist wann geschehen, welche Beteiligten gibt es und welches Ergebnis wird angestrebt? Sensible Unterlagen sollten erst über einen abgestimmten Übermittlungsweg versandt werden.
- Warum ist bei einer Kündigung eine zeitnahe Klärung wichtig?
- Im Zusammenhang mit Kündigungen können kurze gesetzliche Fristen maßgeblich sein. Für eine Kündigungsschutzklage gilt grundsätzlich eine Frist von drei Wochen ab Zugang der schriftlichen Kündigung. Daneben können weitere zeitliche Vorgaben eine Rolle spielen. Für eine erste Einordnung sind deshalb das Kündigungsschreiben, der Zeitpunkt seines Zugangs und der Arbeitsvertrag besonders wichtig. Ob und welche Schritte im konkreten Fall sinnvoll sind, erfordert eine individuelle Prüfung. Eine bloße Kontaktanfrage bedeutet noch nicht, dass eine Frist durch eine Kanzlei überwacht wird.
- Worin unterscheiden sich eine Abmahnung und eine Kündigung?
- Eine Abmahnung beanstandet ein bestimmtes Verhalten im Arbeitsverhältnis und verbindet dies regelmäßig mit der Warnung vor arbeitsrechtlichen Folgen bei einer Wiederholung. Eine Kündigung ist dagegen auf die Beendigung des Arbeitsverhältnisses gerichtet. Beide Schreiben haben unterschiedliche Voraussetzungen und rechtliche Wirkungen. Für ihre Einordnung kommt es unter anderem auf den Inhalt, die zugrunde liegenden Ereignisse und die Umstände der Beschäftigung an. Nicht jede Kündigung setzt eine vorherige Abmahnung voraus; ebenso führt nicht jede Abmahnung zwangsläufig zu einer späteren Kündigung.
- Werden Streitigkeiten über Lohn oder Arbeitszeugnisse vor dem Amtsgericht Greifswald geführt?
- Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern über Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis gehören grundsätzlich zur Arbeitsgerichtsbarkeit. Dazu zählen beispielsweise Forderungen auf Arbeitsentgelt und Auseinandersetzungen über Arbeitszeugnisse. Das Amtsgericht Greifswald und das Landgericht Stralsund sind deshalb für solche typischen arbeitsrechtlichen Verfahren regelmäßig nicht zuständig. Welches Arbeitsgericht angerufen werden kann, ergibt sich aus den gesetzlichen Zuständigkeitsregeln und den Umständen des Arbeitsverhältnisses. Maßgeblich können etwa der Arbeitsort oder der Sitz des Arbeitgebers sein; der Standort der beauftragten Kanzlei entscheidet darüber nicht.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 25.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Anne Lembke
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Kontaktdaten geprüft am 26.9.2026 · Quelle: kanzas.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 26.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 31 %
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