Veröffentlichtes Profil

Herr Mark Kischko

Mark Kischko: Fachanwalt für Familienrecht und Medizinrecht in Greifswald

Zuletzt aktualisiert am 26. September 2026

Fachanwalt für Familienrecht / Medizinrecht · Blume/Kischko/Dr. Barra-Ottl Rechtsanwälte

Am Mühlentor 4, 17489 Greifswald

Telefon: +49 3834 77 30 26

Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Blume/Kischko/Dr. Barra-Ottl Rechtsanwälte
Profilstand
31% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 26. September 2026

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Mark Kischko ist Fachanwalt für Familienrecht und Medizinrecht in der Kanzlei Blume/Kischko/Dr. Barra-Ottl Rechtsanwälte in Greifswald. Im Medizinrecht vertritt er Mandanten unter anderem bei Haftung wegen Behandlungsfehlern, Kostenerstattungen und Regressen. Zum familienrechtlichen Angebot der Kanzlei gehören Scheidung, Unterhalt, Vermögensauseinandersetzung, Zugewinn, Sorgerecht und Umgang. Die Kanzlei berät und vertritt Mandanten mit unterschiedlichen persönlichen rechtlichen Anliegen. Neben Greifswald nennt sie Wolgast, Anklam, Demmin, Neubrandenburg, Grimmen, Rostock, Stralsund sowie Usedom und Rügen als Tätigkeitsorte. Die Zusammenarbeit beginnt mit der Besprechung der persönlichen Situation und der Ziele sowie einer Prüfung der rechtlichen Umsetzbarkeit. Vor Aufnahme der Tätigkeit informiert die Kanzlei über die zu erwartenden Kosten. Sie strebt grundsätzlich außergerichtliche Lösungen an und übernimmt bei Bedarf die Vertretung im Gerichtsverfahren. Bei komplexen oder besonderen Anliegen arbeiten die drei Rechtsanwälte eng zusammen. Eine digitale Zusammenarbeit ist über E-Mail, Video-Call und Online-Dokumentenaustausch möglich. Die Kontaktaufnahme erfolgt telefonisch, per E-Mail oder über das Kontaktformular.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 26.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: blume-kischko.de, blume-kischko.de

Beratung in Greifswald – Einordnung der Redaktion

Herr Mark Kischko ist mit seiner Kanzlei Am Mühlentor 4 in 17489 Greifswald ansässig. Sein Profil nennt das Verkehrsrecht als Hauptschwerpunkt sowie das Strafrecht. Diese Kombination betrifft sowohl alltägliche Fragen rund um die Teilnahme am Straßenverkehr als auch Situationen, in denen ein strafrechtlicher Vorwurf erhoben wird. Für Ratsuchende ist zunächst die Unterscheidung wichtig, ob es um Ansprüche nach einem Unfall, einen Bußgeldbescheid oder ein Ermittlungsverfahren geht. Daraus ergeben sich unterschiedliche Verfahrensabläufe und unterschiedliche Anforderungen an die Unterlagen, die zur ersten Einordnung benötigt werden. Im Verkehrsrecht stehen häufig die Folgen eines Verkehrsunfalls im Mittelpunkt. Typische Anliegen sind die Regulierung von Sachschäden, die Auseinandersetzung mit einer Versicherung oder Ansprüche wegen unfallbedingter Verletzungen. Daneben gehören Geschwindigkeitsüberschreitungen, Abstandsverstöße und andere Verkehrsordnungswidrigkeiten zu diesem Rechtsgebiet. Auch Fragen zu Fahrverboten oder zur Fahrerlaubnis können eine Rolle spielen. Mandantinnen und Mandanten erwartet bei solchen Themen grundsätzlich eine Betrachtung des Geschehens, der vorhandenen Nachweise und des bisherigen Schriftwechsels. Welche rechtlichen Fragen dabei maßgeblich sind, hängt vom konkreten Sachverhalt ab. Das Strafrecht betrifft den Umgang mit dem Vorwurf einer Straftat und den Ablauf von Ermittlungs- und Gerichtsverfahren. Berührungspunkte zum Verkehrsrecht bestehen beispielsweise bei Vorwürfen einer Trunkenheitsfahrt, einer fahrlässigen Körperverletzung im Straßenverkehr oder eines unerlaubten Entfernens vom Unfallort. Andere strafrechtliche Anliegen können unabhängig vom Straßenverkehr entstehen. Zur Orientierung sind die eigene Verfahrensrolle, der erhobene Vorwurf und der aktuelle Verfahrensstand wesentlich. Eine polizeiliche Vorladung, ein Schreiben der Staatsanwaltschaft oder ein gerichtlicher Strafbefehl kennzeichnen jeweils unterschiedliche Ausgangslagen. Der örtliche Bezug liegt in Greifswald mit den genannten Stadtteilen Innenstadt, Schönwalde und Eldena. Die Kanzleianschrift Am Mühlentor 4 dient als Ziel für die Planung einer persönlichen Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw; konkrete Verbindungen sollten vorab geprüft werden. Zu den genannten Gerichten gehören das Amtsgericht Greifswald und das Landgericht Stralsund. Bei einer Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende ihr Anliegen zunächst knapp beschreiben, vorhandene Schreiben benennen und auf laufende Fristen hinweisen. Anschließend lassen sich die benötigten Unterlagen, ein möglicher Besprechungstermin und die Frage einer Mandatsübernahme klären. Eine Anfrage allein bedeutet noch nicht, dass ein Mandat übernommen wurde.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 25.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Greifswald

  • Amtsgericht Greifswald
  • Landgericht Stralsund

Die Kanzlei von Herrn Mark Kischko befindet sich Am Mühlentor 4, 17489 Greifswald. Zum räumlichen Umfeld des Profils gehören die genannten Stadtteile Innenstadt, Schönwalde und Eldena. Eine eindeutige Zuordnung der Kanzleianschrift zu einem dieser Stadtteile ist den vorliegenden Angaben nicht zu entnehmen. Für einen persönlichen Termin bildet deshalb die genaue Adresse den Ausgangspunkt der Wegeplanung. Die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw sollte anhand aktueller Verbindungen und örtlicher Verkehrsbedingungen vorbereitet werden. Konkrete Angaben zu Haltestellen, Parkmöglichkeiten oder einem barrierefreien Zugang liegen nicht vor; entsprechende Fragen lassen sich vor einem Besuch klären. Für die Schwerpunkte Verkehrsrecht und Strafrecht ist das Amtsgericht Greifswald ein örtlicher gerichtlicher Bezugspunkt. Amtsgerichte bearbeiten bei entsprechender Zuständigkeit unter anderem zivilrechtliche Streitigkeiten nach Verkehrsunfällen, gerichtliche Bußgeldverfahren und Strafsachen. Dazu können Verfahren wegen Verkehrsverstößen ebenso gehören wie strafrechtliche Vorwürfe mit oder ohne Verkehrsbezug. Das ebenfalls genannte Landgericht Stralsund kann in Zivilsachen je nach Streitwert oder gesetzlicher Zuweisung erstinstanzlich zuständig sein und über Berufungen gegen amtsgerichtliche Zivilurteile entscheiden. Im Strafrecht verhandeln Landgerichte bestimmte schwerwiegendere Vorwürfe und Berufungen gegen Urteile des Strafrichters oder Schöffengerichts. Welches Gericht tatsächlich zuständig ist, richtet sich nicht allein nach dem Kanzleisitz, sondern unter anderem nach Verfahrensart, Tatort, Wohnsitz und gesetzlichen Zuständigkeitsregeln. Fahrerlaubnisrechtliche Streitigkeiten können dagegen in die Verwaltungsgerichtsbarkeit fallen.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 25.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Schildern Sie bei der Kontaktaufnahme, für welche Situation Sie sich rechtlichen Beistand wünschen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Gemeinsam werden Ihre persönliche Situation und Ihre Ziele besprochen. Die Kanzlei prüft die rechtliche Umsetzbarkeit und gibt Ihnen eine erste Einschätzung. Bevor die Kanzlei für Sie tätig wird, erfahren Sie, mit welchen Kosten zu rechnen ist.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Ablauf und Konditionen

Erstgespräch: Gemeinsam werden Ihre persönliche Situation und Ihre Ziele besprochen. Die Kanzlei prüft die rechtliche Umsetzbarkeit und gibt Ihnen eine erste Einschätzung. Bevor die Kanzlei für Sie tätig wird, erfahren Sie, mit welchen Kosten zu rechnen ist.

Für den Erstkontakt: Schildern Sie bei der Kontaktaufnahme, für welche Situation Sie sich rechtlichen Beistand wünschen.

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Unterlagen sind für eine Anfrage nach einem Verkehrsunfall hilfreich?
Für eine erste Einordnung sind eine kurze Schilderung des Unfallablaufs, das Unfalldatum und Angaben zu den Beteiligten hilfreich. Hinzu kommen, soweit vorhanden, Fotos, ein Unfallbericht, ein polizeiliches Aktenzeichen und der Schriftwechsel mit Versicherungen. Bei Sachschäden können Kostenvoranschläge, Gutachten oder Rechnungen relevant sein; bei Verletzungen kommen ärztliche Unterlagen hinzu. Ratsuchende müssen nicht bereits sämtliche Dokumente zusammengestellt haben, um eine Anfrage zu stellen. Wichtig ist, vorhandene Schreiben und darin genannte Termine oder Fristen erkennbar zu machen.
Was unterscheidet ein Bußgeldverfahren von einem Strafverfahren im Straßenverkehr?
Ein Bußgeldverfahren betrifft eine Ordnungswidrigkeit, etwa viele Geschwindigkeits- oder Abstandsverstöße. Mögliche Folgen sind eine Geldbuße und, je nach Verstoß, Punkte oder ein Fahrverbot. Ein Strafverfahren setzt dagegen den Verdacht einer Straftat voraus, beispielsweise einer Trunkenheitsfahrt oder eines unerlaubten Entfernens vom Unfallort. Hier kommen strafrechtliche Sanktionen und gegebenenfalls eine Entziehung der Fahrerlaubnis in Betracht. Entscheidend sind der konkrete Vorwurf und das erhaltene Schreiben. Für eine Mandatsanfrage ist deshalb die genaue Bezeichnung des Dokuments besonders hilfreich.
Welche Informationen sind bei einer Anfrage wegen einer polizeilichen Vorladung wichtig?
Zunächst ist bedeutsam, ob die Vorladung die Person als beschuldigte Person oder als Zeugin beziehungsweise Zeugen bezeichnet. Auch der genannte Vorwurf, die absendende Stelle, ein Aktenzeichen und ein vorgesehener Termin helfen bei der Einordnung. Die Rechte und Pflichten unterscheiden sich nach Verfahrensrolle und Art der Ladung. Eine allgemeine Beschreibung ersetzt deshalb keine Prüfung des Schreibens. Für eine erste Anfrage genügt regelmäßig eine sachliche Übersicht über das erhaltene Dokument und den bisherigen Verfahrensablauf, ohne vorschnelle rechtliche Schlussfolgerungen.
Können nach einem Verkehrsunfall mehrere Verfahren gleichzeitig laufen?
Ja, ein Verkehrsunfall kann unterschiedliche rechtliche Verfahren auslösen. Zivilrechtlich kann es um Schadensersatz und Schmerzensgeld gehen, während parallel ein Bußgeld- oder Strafverfahren geführt wird. Daneben können sich eigenständige fahrerlaubnisrechtliche Fragen ergeben. Diese Verfahren verfolgen unterschiedliche Zwecke und können bei verschiedenen Stellen anhängig sein. Für eine Mandatsanfrage ist es daher hilfreich, sämtliche bereits bekannten Verfahren, Aktenzeichen und Schreiben zu benennen. So lässt sich erkennen, welche Themen zusammenhängen und welche rechtlich getrennt betrachtet werden müssen.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 25.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Herr Mark Kischko

Hier sammeln wir Erfahrungen von Mandantinnen und Mandanten sowie öffentlich verfügbare Bewertungen. Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft.

Google-Bewertungssiegel der Kanzlei von Herr Mark Kischko: 5,0 von 5 Sternen bei 3 Bewertungen
5,0 von 5 bei GoogleGesamtbewertung des Google-Unternehmenseintrags von Blume/Kischko/Dr. Barra-Ottl Rechtsanwälte aus 3 Bewertungen.Alle Bewertungen bei Google ansehen

Bewertungen auf anwalt-seiten.de

Für Herr Mark Kischko liegen hier noch keine geprüften Bewertungen vor.

Google-Bewertungen der Kanzlei

5,0 von 5 · 3 Bewertungen

Bei Google ansehen

Diese Google-Bewertungen beziehen sich auf Blume/Kischko/Dr. Barra-Ottl Rechtsanwälte insgesamt und nicht auf Herr Mark Kischko persönlich. In der Kanzlei arbeiten in der Regel mehrere Anwältinnen und Anwälte; die Bewertungen lassen deshalb keinen Rückschluss auf die Arbeit einer einzelnen Person zu.

Verteilung der geprüften Bewertungen auf anwalt-seiten.de

5 Sterne0
4 Sterne0
3 Sterne0
2 Sterne0
1 Sterne0

Hier liegen noch keine eigenen Bewertungen vor. Die Balken füllen sich, sobald die erste geprüfte Bewertung veröffentlicht ist.

Gesamtbild bei Google (Kanzlei)

Ø 5,03

Google veröffentlicht zu diesen 3 Bewertungen nur die Gesamtnote und die Anzahl, keine Aufschlüsselung nach Sternen und höchstens 0 einzelne Bewertungstexte. Eine Sterneverteilung wäre deshalb nicht belegbar. Die vollständige Verteilung sehen Sie direkt bei Google.

Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft. Beleidigende, anonyme Schmähkritik und Beiträge ohne erkennbaren Mandatsbezug werden nicht veröffentlicht.

Positive Stimmen

Noch keine positiven Bewertungen veröffentlicht.

Kritische Stimmen

Bislang liegen keine kritischen Bewertungen vor.

Kanzlei und Anfahrt

Am Mühlentor 4, 17489 Greifswald

Standortkarte anzeigen

Mit Ihrer Einwilligung wird Google Maps geladen. Dabei können Daten an Google übertragen werden.

Hinweise zum Datenschutz
Kanzleistandort von Herr Mark Kischko. Kartendaten: Google.

Weiterführende Informationen

Ratgeber zu diesen Rechtsgebieten

Weitere Anwältinnen und Anwälte in Greifswald

Alle Profile in Greifswald vergleichen
Angabenstatus

Die Profilangaben wurden durch die Kanzlei oder aus öffentlich zugänglichen Quellen bereitgestellt und sind nicht vollständig verifiziert.

Kontaktdaten geprüft am 26.9.2026 · Quelle: blume-kischko.de

Letzte redaktionelle Prüfung: 26.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 31 %

Hinweis: Dieses Profil wurde nicht von der betroffenen Person selbst angelegt, sondern redaktionell aus öffentlich zugänglichen Quellen (z. B. Kanzleiwebseite, Impressum, Google) zusammengestellt. Die Aufnahme ist kostenlos und unabhängig von einer Mitgliedschaft. Sie sind betroffen? Sie können das Profil übernehmen und korrigieren, einen Fehler melden oder der Veröffentlichung widersprechen und die Löschung verlangen.

Angaben stammen von der Kanzlei oder aus öffentlich zugänglichen Quellen. Betroffene können der Veröffentlichung jederzeit widersprechen (Datenschutz). Fehler melden · Profil übernehmen