- Qualifikation
- Rechtsanwaltskammer Düsseldorf
- Mandanten
- Privatpersonen · Unternehmen
- Beratung
- vor Ort · telefonisch
- Kanzlei
- Rechtsanwalt Joachim Münz
Schwerpunkte
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Kanzleiprofil im Überblick
Joachim Münz ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht in Mönchengladbach. Seine Kanzlei befindet sich in der Viersener Str. 56. Zu den Tätigkeitsschwerpunkten gehören Arbeitsrecht, Sozialversicherungsrecht sowie Zivilrecht beziehungsweise Privatrecht. Im Arbeitsrecht nennt die Kanzlei Aufhebungsvertrag, Abfindung, Abmahnung und Kündigung sowie Mutterschutz, Schwerbehinderung, Sonderzahlungen, Rückzahlungspflicht, Urlaub und Zeugnis. Die Webseite beschreibt Beratung als Möglichkeit, spätere Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden, und verweist für die Vertretung auf die Qualifikation als Fachanwalt für Arbeitsrecht. Im Sozialversicherungsrecht werden Ansprüche gegen die Arbeitsversicherung, Krankenversicherung und Rentenversicherung sowie Schwerbehinderung aufgeführt. Einen bestimmten Mandantenkreis benennt die Webseite nicht. Zur Kontaktaufnahme stehen Telefon, Mobiltelefon, E-Mail und ein Kontaktformular zur Verfügung. Über das Formular können Interessierte um einen Rückruf oder einen Beratungstermin bitten. Die Zulassung als Rechtsanwalt in Deutschland erfolgte durch die Rechtsanwaltskammer Düsseldorf. Als Vergütungsgrundlage nennt die Webseite die Rechtsanwaltsvergütungsordnung.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 24.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: kanzlei-muenz.de, kanzlei-muenz.de
Beratung in Viersen – Einordnung der Redaktion
Joachim Münz ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht. Das Arbeitsrecht bildet den Hauptschwerpunkt seines Profils; die Kanzleibeschreibung nennt daneben Sozialversicherungsrecht sowie Zivilrecht beziehungsweise Privatrecht. Die Zulassung als Rechtsanwalt in Deutschland erfolgte durch die Rechtsanwaltskammer Düsseldorf. Im Arbeitsrecht geht es häufig darum, Vereinbarungen und Maßnahmen innerhalb eines Beschäftigungsverhältnisses einzuordnen und deren mögliche Folgen zu verstehen. Die Kanzleibeschreibung stellt Beratung auch als Möglichkeit dar, spätere Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden. Einen bestimmten Mandantenkreis benennt sie nicht. Zu den ausdrücklich aufgeführten arbeitsrechtlichen Themen gehören Aufhebungsvertrag, Abfindung, Abmahnung und Kündigung. Ratsuchende beschäftigen dabei beispielsweise die Bedeutung einzelner Vertragsklauseln, der Inhalt einer Abmahnung oder die Folgen einer vorgesehenen Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Weitere genannte Bereiche sind Mutterschutz, Schwerbehinderung, Sonderzahlungen, Rückzahlungspflichten, Urlaub und Arbeitszeugnisse. Hinter diesen Begriffen stehen unterschiedliche Fragen: von der Ausgestaltung laufender Arbeitsbedingungen über besondere Schutzvorschriften bis zur Dokumentation einer beendeten Beschäftigung. Welche Unterlagen für eine rechtliche Einordnung benötigt werden, hängt vom konkreten Anliegen ab. Häufig bilden Arbeitsvertrag, ergänzende Vereinbarungen und die dazugehörige Korrespondenz den Ausgangspunkt. Im Sozialversicherungsrecht nennt die Kanzlei Ansprüche gegenüber der Arbeitslosenversicherung, Krankenversicherung und Rentenversicherung sowie das Thema Schwerbehinderung. Berührungspunkte zum Arbeitsrecht können etwa bei längerer Krankheit oder beim Übergang aus einer Beschäftigung entstehen. Zivilrecht beziehungsweise Privatrecht betrifft allgemein Rechtsbeziehungen zwischen Privatpersonen oder Unternehmen; einzelne zusätzliche Schwerpunkte innerhalb dieses Bereichs sind nicht belegt. Gerichtliche Auseinandersetzungen aus Arbeitsverhältnissen gehören typischerweise vor die Arbeitsgerichte. Das als Standortgericht genannte Amtsgericht Viersen ist dagegen insbesondere für bestimmte allgemeine Zivilsachen zuständig, nicht für die üblichen arbeitsrechtlichen Streitigkeiten. Bei der örtlichen Einordnung besteht eine Abweichung in den vorliegenden Angaben: Der Adressdatensatz lautet Viersener Str. 56, 41061 Viersen, während die Kanzleibeschreibung Joachim Münz und seine Kanzlei in Mönchengladbach verortet. Eine Zuordnung zu Viersen-Mitte, Dülken oder Süchteln ist deshalb nicht gesichert. Vor einer Anfahrt sollte die genaue Ortsangabe bestätigt werden. Für eine Kontaktaufnahme ausgehend vom Profil auf Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende die dort angegebenen Kontaktinformationen heranziehen. Belegt sind Telefon, Mobiltelefon, E-Mail und ein Kontaktformular, über das um Rückruf oder Beratungstermin gebeten werden kann. Eine kurze Beschreibung des Anliegens und Hinweise auf bereits laufende Fristen erleichtern die erste Abstimmung.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 25.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Viersen
- Amtsgericht Viersen
Als Gericht am angegebenen Standort ist das Amtsgericht Viersen aufgeführt. Für Joachim Münz’ Hauptschwerpunkt Arbeitsrecht ist jedoch die Abgrenzung der Gerichtsbarkeiten entscheidend: Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern über Kündigungen, Arbeitsentgelt, Abmahnungen oder Zeugnisse werden typischerweise vor den Arbeitsgerichten geführt. Das Amtsgericht Viersen ist dafür grundsätzlich nicht zuständig. Es kommt bei allgemeinen zivilrechtlichen Streitigkeiten in Betracht, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen der sachlichen und örtlichen Zuständigkeit vorliegen. Dazu können etwa vertragliche Zahlungsansprüche außerhalb eines Arbeitsverhältnisses zählen. Streitigkeiten über Leistungen der Arbeitslosen-, Kranken- oder Rentenversicherung gehören hingegen regelmäßig zur Sozialgerichtsbarkeit. Welches konkrete Gericht zuständig ist, lässt sich allein aus dem Kanzleisitz nicht ableiten; maßgeblich sind auch Streitgegenstand und weitere gesetzliche Anknüpfungspunkte. Die räumlichen Angaben zur Kanzlei sind nicht einheitlich. Genannt wird die Viersener Str. 56 mit der Adresszeile 41061 Viersen; die Kanzleibeschreibung bezeichnet den Standort dagegen als Mönchengladbach. Die zusätzlich aufgeführten Viersener Stadtteile Viersen-Mitte, Dülken und Süchteln erlauben keine belegte Zuordnung der Kanzlei zu einem dieser Bereiche. Auch eine Innenstadtlage oder eine bestimmte Verkehrsanbindung lässt sich daraus nicht zuverlässig feststellen. Für einen persönlichen Termin ist es daher sinnvoll, zunächst die vollständige Besuchsadresse zu bestätigen und anschließend die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw zu planen. Konkrete Angaben zu Haltestellen, Parkmöglichkeiten oder barrierefreiem Zugang liegen nicht vor; diese Punkte können bei der Terminabstimmung erfragt werden.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 25.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Im Kontaktformular sind Name, Straße, PLZ/Ort, E-Mail-Adresse, Telefon/Fax und Nachricht als Pflichtfelder gekennzeichnet. Es können eine Bitte um Rückruf und eine Bitte um Beratungstermin angegeben werden.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Ablauf und Konditionen
Für den Erstkontakt: Im Kontaktformular sind Name, Straße, PLZ/Ort, E-Mail-Adresse, Telefon/Fax und Nachricht als Pflichtfelder gekennzeichnet. Es können eine Bitte um Rückruf und eine Bitte um Beratungstermin angegeben werden.
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Unterlagen sind für eine Anfrage wegen Kündigung oder Abmahnung hilfreich?
- Für eine erste Einordnung sind häufig der Arbeitsvertrag, ergänzende Vereinbarungen und das Kündigungs- oder Abmahnungsschreiben relevant. Hinzukommen können einschlägige E-Mails, frühere Schreiben und eine kurze zeitliche Übersicht des Geschehens. Bei einer Kündigung ist insbesondere bedeutsam, wann und auf welchem Weg sie zugegangen ist, weil gesetzliche Fristen eine Rolle spielen können. Auch Angaben zu einem möglicherweise bestehenden besonderen Schutz, etwa wegen Schwangerschaft oder Schwerbehinderung, können wichtig sein. Welche Unterlagen tatsächlich benötigt werden, wird im Einzelfall geklärt.
- Was unterscheidet einen Aufhebungsvertrag von einer Kündigung, und gehört eine Abfindung automatisch dazu?
- Eine Kündigung ist eine einseitige Erklärung zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Ein Aufhebungsvertrag beruht dagegen auf einer Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und beschäftigter Person. Darin können neben dem Beendigungszeitpunkt beispielsweise Freistellung, Urlaub, Zeugnis und eine Abfindung geregelt werden. Ein allgemeiner automatischer Abfindungsanspruch besteht bei einer Beendigung nicht. Zudem können Vereinbarungen Auswirkungen auf sozialversicherungsrechtliche Leistungen haben. Für eine anwaltliche Anfrage sind deshalb der vollständige Vertragsentwurf, etwaige Begleitschreiben und Informationen zur vorgesehenen zeitlichen Abwicklung hilfreich.
- Welche Fragen stellen sich bei Sonderzahlungen, Rückzahlungsklauseln und Urlaub?
- Bei Sonderzahlungen kommt es häufig darauf an, auf welcher Grundlage sie gewährt werden und welchen Zweck sie erfüllen. Rückzahlungsklauseln können etwa an bestimmte Ereignisse oder Zeiträume anknüpfen; ihre rechtliche Bewertung hängt unter anderem von Wortlaut und Zusammenhang ab. Beim Urlaub können Umfang, Übertragung, Verfall oder die Behandlung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine Rolle spielen. Für die Vorbereitung einer Anfrage sind Arbeitsvertrag, einschlägige Zusatzvereinbarungen, Abrechnungen und vorhandene Schreiben nützlich. Allgemeine Aussagen ersetzen dabei nicht die Prüfung der konkreten Regelungen.
- Wann überschneiden sich Arbeitsrecht und Sozialversicherungsrecht bei Krankheit oder Schwerbehinderung?
- Überschneidungen können entstehen, wenn eine Erkrankung die Beschäftigung länger beeinflusst oder sozialversicherungsrechtliche Leistungen beantragt werden. Arbeitsrechtlich können beispielsweise Entgeltfortzahlung, die Gestaltung der Beschäftigung oder Schutzvorschriften relevant sein. Sozialversicherungsrechtlich geht es unter anderem um Krankengeld, Rentenleistungen oder Leistungen der Arbeitslosenversicherung. Bei Schwerbehinderung können daneben besondere arbeitsrechtliche Schutzregelungen und Fragen zur behördlichen Feststellung auftreten. Für eine erste Anfrage ist eine getrennte Übersicht über Schreiben des Arbeitgebers, Bescheide der Leistungsträger und laufende Verfahren hilfreich. Diese Fragen fallen nicht automatisch in dieselbe gerichtliche Zuständigkeit.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 25.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Joachim Münz
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4,9 von 5 · 249 Bewertungen
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Kanzlei und Anfahrt
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Fachanwalt Arbeitsrecht Joachim Münz · 2 Profile dieser Kanzlei auf einen Blick
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Kontaktdaten geprüft am 24.9.2026 · Quelle: kanzlei-muenz.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 25.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 27 %
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