Kanzleiprofil

Fachanwalt Arbeitsrecht Joachim Münz

Rechtsanwaltskanzlei in Mönchengladbach. Schwerpunkte: Arbeitsrecht. Kontakt, Öffnungszeiten und Anwaltsprofile auf einen Blick.

Anwältinnen und Anwälte

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Standort

Viersener Str. 56, 41061 Mönchengladbach

Schwerpunkte

Arbeitsrecht

Beratungssprachen

Deutsch

Die Kanzlei im Überblick

Die Kanzlei Fachanwalt Arbeitsrecht Joachim Münz befindet sich in Mönchengladbach. Rechtsanwalt Joachim Münz ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und nennt neben diesem Rechtsgebiet auch das Sozialversicherungsrecht sowie das Zivilrecht beziehungsweise Privatrecht als Tätigkeitsschwerpunkte. Nach den Angaben auf der Kanzleiwebsite ist er als Rechtsanwalt in Deutschland durch die Rechtsanwaltskammer Düsseldorf zugelassen. Das dargestellte Tätigkeitsprofil umfasst damit arbeitsrechtliche Fragen ebenso wie Anliegen an den Schnittstellen zur sozialen Absicherung und privatrechtliche Themen. Im Arbeitsrecht führt die Kanzlei eine Reihe konkreter Beratungsanlässe auf. Dazu gehören Aufhebungsverträge, Abfindungen, Abmahnungen und Kündigungen. Weitere genannte Themen sind Mutterschutz, Schwerbehinderung, Sonderzahlungen, Rückzahlungspflichten, Urlaub und Zeugnisse. Das Angebot richtet sich damit an Ratsuchende, die Unterstützung bei solchen Fragen des Arbeitsverhältnisses benötigen. Eine ausdrückliche Unterscheidung zwischen der Vertretung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern nimmt der vorliegende Internetauftritt nicht vor. Im Sozialversicherungsrecht werden Ansprüche gegen die Arbeitsversicherung, die Krankenversicherung und die Rentenversicherung sowie Fragen der Schwerbehinderung genannt. Einzelne Themen des Zivilrechts werden nicht näher ausgeführt. Die Website beschreibt anwaltliche Beratung und Vertretung als Bestandteile der Tätigkeit. Bei arbeitsrechtlichen Anliegen stellt sie insbesondere die Beratung im Vorfeld möglicher Rechtsstreitigkeiten heraus. Für die erste Kontaktaufnahme stehen Telefon, Mobiltelefon, E-Mail und ein Kontaktformular zur Verfügung. Über das Formular können Ratsuchende eine Nachricht übermitteln und um einen Rückruf oder einen Beratungstermin bitten. Es sieht Angaben zum Namen, zur Anschrift und zu den Kontaktdaten vor. Weitergehende Einzelheiten zum Ablauf einer Beratung oder zur anschließenden Mandatsbearbeitung werden im Quelltext nicht beschrieben. Der Kanzleistandort ist die Viersener Straße 56, 41061 Mönchengladbach. Telefonisch ist die Kanzlei unter 02161-8498900 und mobil unter 0177-6325458 erreichbar. Die Faxnummer lautet 02161-8498899. Schriftliche Anfragen per E-Mail können an j.muenz@kanzlei-muenz.de gerichtet werden. Daneben ist das Kontaktformular auf der Kanzleiwebsite verfügbar.

Automatisch erstellte Zusammenfassung auf Grundlage der öffentlich abrufbaren Kanzleiangaben, Stand 23. September 2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft. Quellen: http://www.kanzlei-muenz.de, https://www.kanzlei-muenz.de/kontakt/

Rechtsgebiete und Leistungen

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Anwältinnen und Anwälte dieser Kanzlei

  • Joachim Münz

    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht

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    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht

    Arbeitsrecht

Kontakt, Öffnungszeiten und Terminarten

Kontaktdaten

Viersener Str. 56, 41061 Mönchengladbach

Öffnungszeiten

Für diese Kanzlei liegen keine belegten Öffnungszeiten vor. Termine werden individuell vereinbart.

Standort und Anfahrt

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Hinweise zum Datenschutz
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Zuständige Gerichte und Umfeld in Mönchengladbach

  • Amtsgericht Mönchengladbach
  • Landgericht Mönchengladbach
  • Arbeitsgericht Mönchengladbach

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen unverbindlich über das Formular auf dieser Seite. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte sowie vorhandene Schreiben und Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich bei Ihnen und klärt, ob Ihr Anliegen zu den Schwerpunkten passt und wer es bearbeitet.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    Der Termin wird individuell abgestimmt – vor Ort, telefonisch oder digital.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG). Wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

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Angaben stammen aus den Anwaltsprofilen dieser Kanzlei sowie aus öffentlich zugänglichen Quellen (Quelle). Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Fehler melden