Kanzleiprofil
Dr. Bürgel Rechtsanwälte
Rechtsanwaltskanzlei in Remscheid. Schwerpunkte: Arbeitsrecht, Erbrecht, Familienrecht, Strafrecht. 4,8 von 5 bei 44 Google-Bewertungen.
Anwältinnen und Anwälte
1
Standort
Pestalozzistraße 16, 42899 Remscheid
Schwerpunkte
Arbeitsrecht, Erbrecht, Familienrecht
Google-Bewertung der Kanzlei
4,8 von 5 · 44 Bewertungen
Die Kanzlei im Überblick
Die seit 1980 bestehende Kanzlei Dr. Bürgel Rechtsanwälte in Remscheid-Lüttringhausen berät und vertritt mittelständische Unternehmen, Kleinunternehmer und Privatpersonen. Ihr zivilrechtlicher Schwerpunkt umfasst insbesondere Arbeitsrecht, Wirtschaftsrecht sowie Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Im Arbeitsrecht betreut die Kanzlei Arbeitgeber, Arbeitnehmer aus allen Berufszweigen und Betriebsräte. Gegenstand sind Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts, darunter Kündigungsschutzrecht, Arbeitsvertragsrecht, Betriebsverfassungsrecht und kirchliches Arbeitsrecht. Im Wirtschaftsrecht gehören die Gestaltung und Prüfung von Verträgen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Begleitung bei Gründung oder Auflösung einer Personengesellschaft zur Tätigkeit. Vermieter und Mieter werden unter anderem bei Kündigungen, Renovierungsstreitigkeiten und Mietzinserhöhungen vertreten. Hinzu kommen Auseinandersetzungen in Wohnungseigentümergemeinschaften, Vertragsfragen im Kaufrecht, ziviles Baurecht und die Beitreibung von Forderungen. Die Kanzlei legt Wert auf persönliche Beratung, gemeinsame Zielplanung und Teamarbeit sowie stetige Fort- und Weiterbildung. Für weitere Rechtsgebiete besteht eine Kooperation mit Frowein und Partner. Eine Zusammenarbeit mit der Steuerberatungskanzlei Kaib, Galldiks und Partner ergänzt die Betreuung in steuerlichen Fragen.
Die Kanzlei Dr. Bürgel Rechtsanwälte besteht seit 1980 in Remscheid und ist schwerpunktmäßig im Zivilrecht tätig. Eine Spezialisierung liegt im Arbeitsrecht; weitere Tätigkeitsbereiche sind das Wirtschaftsrecht sowie das Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Zum auf der Website genannten Team gehören Dr. Erwin Bürgel, Carina Bürgel und Carola König. Die Kanzlei berät und vertritt mittelständische Unternehmen, Kleinunternehmer und Privatpersonen. Im Arbeitsrecht richtet sich das Angebot an Arbeitgeber, Arbeitnehmer aller Berufszweige und Betriebsräte. Behandelt werden Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts, darunter Kündigungsschutz, Arbeitsverträge, Betriebsverfassungsrecht und kirchliches Arbeitsrecht. Im Wirtschaftsrecht gehören die Gestaltung und Prüfung von Verträgen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu den Aufgaben. Hinzu kommen die Begleitung bei der Gründung oder Auflösung von Personengesellschaften sowie die Erstellung von Handelsvertreterverträgen und Geschäftsführerdienstverträgen. Vermieter und Mieter werden beispielsweise bei Kündigungen, Renovierungsstreitigkeiten und Mietzinserhöhungen beraten und vertreten. Auch Auseinandersetzungen innerhalb von Wohnungseigentümergemeinschaften zählen zum Tätigkeitsfeld. Im allgemeinen Zivilrecht bearbeitet die Kanzlei unter anderem kaufrechtliche Verträge, Angelegenheiten des zivilen Baurechts und die Beitreibung von Forderungen. Nach eigener Darstellung bespricht die Kanzlei mit ihren Mandanten, wie deren Ziele umgesetzt werden können. Sie setzt dabei auf persönliche Ansprechpartner, die auf die jeweilige Problemstellung spezialisiert sind, sowie auf die Zusammenarbeit im Team und regelmäßige Fort- und Weiterbildung. Für weitere Rechtsgebiete besteht eine Kooperation mit der Wuppertaler Kanzlei Frowein und Partner, insbesondere für Familienrecht, Strafrecht, Verwaltungsrecht sowie Bank- und Kapitalmarktrecht. Steuerliche Fragen können durch die Zusammenarbeit mit der Steuerberatungskanzlei Kaib, Galldiks und Partner einbezogen werden. Kann die Kanzlei eine Angelegenheit nicht selbst bearbeiten, verweist sie auf Ansprechpartner aus ihrem Netzwerk. Der Kanzleisitz befindet sich in der Pestalozzistraße 16, 42899 Remscheid, im Stadtteil Lüttringhausen. Kontakt ist telefonisch unter 02191 461900, per E-Mail an info@ra-buergel.de und über das Anfrageformular der Website möglich. Die Bürozeiten sind Montag bis Donnerstag von 8:30 bis 13:00 Uhr und von 14:00 bis 18:00 Uhr sowie Freitag von 8:30 bis 14:00 Uhr.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 23. September 2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: ra-buergel.de, ra-buergel.de
Erfahrungen und Google-Bewertungen der Kanzlei
Die folgenden Erfahrungen stammen aus dem öffentlichen Google-Unternehmenseintrag der Kanzlei und geben einen Eindruck, wie Mandantinnen und Mandanten die Zusammenarbeit bewerten.
44 Bewertungen bei Google
Bewertungen beziehen sich auf den Google-Unternehmenseintrag der Kanzlei, nicht auf einzelne Anwältinnen oder Anwälte.
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- Arbeitsrecht Remscheid
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Kontakt, Öffnungszeiten und Terminarten
Kontaktdaten
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Öffnungszeiten
- Montag bis Donnerstag8:30 Uhr - 13:00 Uhr, 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
- Freitag8:30 Uhr - 14:00 Uhr
Beratung in Remscheid – Einordnung der Redaktion
Das Profil „Arbeitsrecht Remscheid“ stellt die Dr. Bürgel Rechtsanwälte in der Pestalozzistr. 16, 42899 Remscheid, vor. Die seit 1980 bestehende Kanzlei liegt im Stadtteil Lüttringhausen und berät sowie vertritt mittelständische Unternehmen, Kleinunternehmer und Privatpersonen. Arbeitsrecht bildet den Hauptschwerpunkt des Profils; daneben sind Strafrecht, Erbrecht und Familienrecht aufgeführt. Die belegte Kanzleibeschreibung erläutert vor allem die zivilrechtliche Tätigkeit und nennt persönliche Beratung, gemeinsame Zielplanung sowie Teamarbeit als Grundlagen der Zusammenarbeit. Für Ratsuchende aus Remscheid mit seinen Stadtteilen Alt-Remscheid, Lennep und Lüttringhausen bietet die Anschrift einen konkreten örtlichen Anlaufpunkt. Im Arbeitsrecht betreut die Kanzlei Arbeitgeber, Arbeitnehmer aus unterschiedlichen Berufszweigen und Betriebsräte. Zum individuellen Arbeitsrecht gehören beispielsweise die Gestaltung und Prüfung von Arbeitsverträgen sowie Fragen zu Kündigungen und Kündigungsschutz. Das kollektive Arbeitsrecht betrifft dagegen unter anderem die Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat sowie betriebliche Mitbestimmung. Auch Betriebsverfassungsrecht und kirchliches Arbeitsrecht sind ausdrücklich genannt. Mandantinnen und Mandanten können damit sowohl Fragen zu einem einzelnen Arbeitsverhältnis als auch Anliegen mit Bezug zur betrieblichen Interessenvertretung einordnen. Welche Unterlagen und Verfahrensschritte im Einzelfall relevant sind, hängt vom konkreten Sachverhalt ab. Die weiteren Profilgebiete betreffen andere persönliche und rechtliche Konfliktlagen. Im Strafrecht stehen typischerweise Ermittlungsverfahren, Tatvorwürfe und die Stellung der Beteiligten im Mittelpunkt. Erbrechtliche Anliegen können die gesetzliche Erbfolge, Testamente, Pflichtteilsfragen oder Auseinandersetzungen unter Miterben betreffen. Im Familienrecht gehören Trennung, Scheidung, Unterhalt und elterliche Sorge zu häufigen Themen. Diese Beispiele beschreiben die Rechtsgebiete allgemein; ein bestimmter Leistungsumfang der Kanzlei lässt sich daraus nicht ableiten. Die Kanzleibeschreibung nennt außerdem eine Kooperation mit Frowein und Partner für weitere Rechtsgebiete sowie eine ergänzende Zusammenarbeit mit der Steuerberatungskanzlei Kaib, Galldiks und Partner. Am Standort ist das Amtsgericht Remscheid genannt. Es ist insbesondere für bestimmte Strafverfahren sowie familiengerichtliche und nachlassgerichtliche Angelegenheiten von Bedeutung; arbeitsrechtliche Streitigkeiten gehören hingegen regelmäßig vor die Arbeitsgerichte. Die Kanzleilage in Lüttringhausen sollte bei der Planung einer Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw berücksichtigt werden. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende die im Profil bereitgestellten Kontaktmöglichkeiten nutzen. Eine kurze Schilderung des Anliegens, Angaben zur eigenen Rolle und Hinweise auf bereits vorliegende Schreiben oder Termine erleichtern die erste Einordnung. Ob und in welchem Umfang eine Betreuung möglich ist, wird anschließend unmittelbar mit der Kanzlei geklärt.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der belegten Angaben, Stand 23. September 2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
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Hinweise zum DatenschutzZuständige Gerichte und Umfeld in Remscheid
- Amtsgericht Remscheid
Die Dr. Bürgel Rechtsanwälte haben ihre Kanzlei in der Pestalozzistr. 16 in Remscheid-Lüttringhausen. Damit liegt der Kanzleisitz in einem der neben Alt-Remscheid und Lennep genannten Stadtteile. Für die Planung eines persönlichen Termins ist diese Stadtteillage maßgeblich; aus den Angaben ergibt sich keine Innenstadtlage. Bei einer Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln lässt sich die aktuelle Verbindung anhand der vollständigen Anschrift prüfen. Für die Fahrt mit dem Pkw können die jeweilige Verkehrslage und die örtlichen Abstellmöglichkeiten vorab berücksichtigt werden. Konkrete Haltestellen, Verbindungen, Parkmöglichkeiten oder Angaben zur Barrierefreiheit sind nicht belegt und sollten bei Bedarf unmittelbar erfragt werden. Als Gericht am Standort ist das Amtsgericht Remscheid aufgeführt. Für den Hauptschwerpunkt Arbeitsrecht ist dabei die Abgrenzung der Gerichtsbarkeiten wichtig: Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern, etwa über Kündigungen, Vergütung oder Arbeitszeugnisse, werden regelmäßig vor den Arbeitsgerichten geführt. Auch betriebsverfassungsrechtliche Streitigkeiten können dort im Beschlussverfahren behandelt werden. Das Amtsgericht ist dafür grundsätzlich nicht die zuständige Anlaufstelle. In den weiteren Profilgebieten kann das Amtsgericht Remscheid dagegen je nach sachlicher und örtlicher Zuständigkeit relevant sein: Als Familiengericht befasst es sich etwa mit Scheidungen, Unterhalt und Sorgerechtsfragen, als Nachlassgericht unter anderem mit Erbscheinsverfahren und Testamentseröffnungen. In Strafsachen werden dort Verfahren geführt, die nach den gesetzlichen Zuständigkeitsregeln dem Amtsgericht zugewiesen sind. Nicht jede erbrechtliche Auseinandersetzung ist allerdings eine Nachlasssache; streitige Zahlungsansprüche werden vor den zuständigen Zivilgerichten behandelt.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 23. September 2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
Häufige Fragen zu dieser Kanzlei
Welche Angaben sind für eine Anfrage zu einer Kündigung oder einem Arbeitsvertrag hilfreich?
Für eine erste Einordnung sind die eigene Rolle als Arbeitnehmer oder Arbeitgeber, der Anlass der Anfrage und eine kurze zeitliche Übersicht hilfreich. Typische Unterlagen sind der Arbeitsvertrag, mögliche Ergänzungen, das Kündigungsschreiben und einschlägige Korrespondenz. Bei Vergütungsfragen können Abrechnungen hinzukommen. Da im Arbeitsrecht kurze Fristen eine Rolle spielen können, sind das Zugangsdatum eines Schreibens und bereits bekannte Termine wichtige Informationen. Welche Unterlagen tatsächlich benötigt werden und auf welchem Weg sie übermittelt werden sollen, lässt sich bei der Kontaktaufnahme klären.
Wie unterscheiden sich persönliche arbeitsrechtliche Anliegen von Fragen eines Betriebsrats?
Persönliche Anliegen betreffen meist das einzelne Arbeitsverhältnis, beispielsweise Vergütung, Arbeitszeit, Abmahnung oder Kündigung. Ein Betriebsrat befasst sich dagegen mit den ihm gesetzlich zugewiesenen Aufgaben und Beteiligungsrechten im Betrieb. Dazu zählen etwa Mitbestimmungsfragen oder der Umgang mit Betriebsvereinbarungen. Beide Ebenen können sich überschneiden, bleiben rechtlich aber zu unterscheiden. Für eine Mandatsanfrage ist deshalb hilfreich, anzugeben, ob die Anfrage für eine einzelne Person, den Arbeitgeber oder das Betriebsratsgremium erfolgt. Auch vorhandene Vereinbarungen und der bisherige Austausch können für die Einordnung wichtig sein.
Was ist vor einer Mandatsanfrage wegen eines strafrechtlichen Vorwurfs wichtig?
Zunächst hilft eine klare Beschreibung, ob die anfragende Person als beschuldigte, geschädigte oder als Zeugin beziehungsweise Zeuge beteiligt ist. Ebenso relevant ist, ob bereits ein Schreiben der Polizei, Staatsanwaltschaft oder eines Gerichts vorliegt. Daraus ergeben sich häufig das Aktenzeichen, der Verfahrensstand und mögliche Termine. Eine rechtliche Bewertung setzt regelmäßig nähere Kenntnis des Sachverhalts und gegebenenfalls der Ermittlungsakte voraus. Bei der Anfrage sollte deshalb zwischen eigenen Wahrnehmungen und Vermutungen unterschieden werden. Ob eine Vertretung übernommen werden kann, wird mit der angefragten Kanzlei geklärt.
Geht es bei einer erbrechtlichen Anfrage immer um ein Verfahren beim Nachlassgericht?
Nein. Das Nachlassgericht übernimmt bestimmte gesetzliche Aufgaben, etwa die Eröffnung von Testamenten und die Durchführung von Erbscheinsverfahren. Streitigkeiten zwischen Beteiligten über Pflichtteilszahlungen oder andere Ansprüche werden dagegen gegebenenfalls in einem Zivilprozess geklärt. Auch eine vorsorgende Anfrage zur Nachfolgegestaltung setzt keinen Erbfall oder ein Gerichtsverfahren voraus. Für die erste Kontaktaufnahme sind der Anlass, die familiären Beziehungen und vorhandene Dokumente wie Testamente oder gerichtliche Schreiben hilfreich. Ob weitere Unterlagen erforderlich sind, hängt vom Anliegen ab; sensible Dokumente sollten über einen zuvor abgestimmten Übermittlungsweg versandt werden.
Welche Informationen helfen bei einer Anfrage zu Trennung, Unterhalt oder elterlicher Sorge?
Hilfreich ist zunächst die Angabe, welches Thema geklärt werden soll und ob bereits ein gerichtliches Verfahren läuft. Bei Trennung und Scheidung kann der zeitliche Verlauf bedeutsam sein; bei Unterhaltsfragen spielen häufig Einkommensverhältnisse und bestehende Vereinbarungen eine Rolle. Geht es um Kinder, sind deren Alter, die derzeitige Betreuungssituation und bereits vorhandene gerichtliche Entscheidungen mögliche Anknüpfungspunkte. Eine kurze, sachliche Zusammenfassung genügt zunächst als Ausgangspunkt. Welche Nachweise benötigt werden und ob unterschiedliche Anliegen gemeinsam bearbeitet werden können, lässt sich anschließend klären. Eine Mandatsanfrage ersetzt noch keine individuelle rechtliche Prüfung.
Automatisch erstellte Orientierungshilfe, Stand 23. September 2026. Keine Rechtsberatung im Einzelfall.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen unverbindlich über das Formular auf dieser Seite. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte sowie vorhandene Schreiben und Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich bei Ihnen und klärt, ob Ihr Anliegen zu den Schwerpunkten passt und wer es bearbeitet.
3. Erstgespräch vereinbaren
Möglich sind: Termin vor Ort, Telefontermin. Der Termin wird individuell abgestimmt.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG). Wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
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Angaben stammen aus den Anwaltsprofilen dieser Kanzlei sowie aus öffentlich zugänglichen Quellen (Quelle). Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Fehler melden
