- Qualifikation
- Rechtsanwaltskammer Hamm
- Mandanten
- Privatpersonen · Unternehmen
- Beratung
- vor Ort · telefonisch
- Kanzlei
- Kanzlei Arthur Duszynski
Schwerpunkte
Kanzleiprofil im Überblick
Arthur Duszynski ist Rechtsanwalt in Bochum. Seine Kanzlei berät und vertritt Mandanten außergerichtlich und gerichtlich in Fragen des Familienrechts, Arbeitsrechts, Strafrechts und Schadenersatzrechts sowie beim Forderungseinzug. Im Familienrecht umfasst die Tätigkeit Scheidungen, Unterhalt, Sorgerecht und Umgangsrecht. Im Arbeitsrecht werden Abmahnungen, Kündigungen, Kündigungsschutz und Zahlungsansprüche aus dem Arbeitsvertrag genannt. Hinzu kommen die Verteidigung in Strafsachen und Ordnungswidrigkeiten sowie Schadenersatzfragen, beispielsweise nach Verkehrsunfällen. Der Forderungseinzug betrifft offene Forderungen gegenüber Geschäftspartnern, Mietern oder Privatpersonen. Darüber hinaus unterstützt Arthur Duszynski Mandanten bei der Unternehmensgründung in den Vereinigten Arabischen Emiraten. Die Beratung richtet sich an Menschen mit rechtlichem Unterstützungsbedarf in den genannten Bereichen sowie an Mandanten mit unternehmerischen Vorhaben vor Ort. Grundlage der Arbeitsweise ist ein persönliches Gespräch, in dem die individuelle Situation und die jeweilige Sachlage gemeinsam erörtert werden. Dabei werden juristische Optionen und Erfolgsaussichten einer außergerichtlichen oder gerichtlichen Vertretung besprochen. Die Kanzlei nennt die persönliche Begleitung jedes Mandats und einen fairen Interessenausgleich als Grundlagen ihrer Arbeit. Beratungstermine können auch kurzfristig vereinbart werden.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 21.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: arthur-duszynski.de, arthur-duszynski.de
Beratung in Bochum – Einordnung der Redaktion
Rechtsanwalt Arthur Duszynski ist mit der Kanzlei Arthur Duszynski in der Kortumstrasse 47, 44787 Bochum, tätig. Sein Profil nennt Familienrecht als Hauptschwerpunkt sowie Strafrecht. Im Familienrecht umfasst seine Tätigkeit insbesondere Scheidungen, Unterhalt, Sorgerecht und Umgangsrecht. Für Mandantinnen und Mandanten stehen dabei häufig Fragen im Zusammenhang mit einer Trennung und der künftigen Gestaltung familiärer Beziehungen im Vordergrund. Zu einer rechtlichen Einordnung gehören beispielsweise die wirtschaftlichen Folgen einer Trennung, die Verantwortung für gemeinsame Kinder und mögliche Vereinbarungen zwischen den Beteiligten. Die Kanzlei berät und vertritt sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht. Im Strafrecht übernimmt Arthur Duszynski die Verteidigung in Strafsachen; auch Ordnungswidrigkeiten gehören zu seiner Tätigkeit. Typische Anlässe für eine Anfrage sind ein Ermittlungsverfahren, eine polizeiliche Vorladung, ein Strafbefehl oder ein Bußgeldbescheid. Welche Fragen sich stellen, hängt unter anderem vom konkreten Vorwurf und vom Verfahrensstand ab. Allgemein geht es bei einer strafrechtlichen Vertretung darum, den Sachverhalt und die Verfahrenslage zu prüfen, die Rechte der betroffenen Person einzuordnen und das weitere Vorgehen zu besprechen. Ordnungswidrigkeitenverfahren betreffen dagegen die Ahndung von Verstößen, die nicht als Straftaten eingeordnet werden. Ergänzend nennt die Kanzlei Arbeitsrecht, Schadenersatzrecht und Forderungseinzug. Dazu zählen Abmahnungen, Kündigungen, Kündigungsschutz und Zahlungsansprüche aus Arbeitsverträgen sowie Schadenersatzfragen etwa nach Verkehrsunfällen. Beim Forderungseinzug geht es um offene Ansprüche gegenüber Geschäftspartnern, Mietern oder Privatpersonen. Außerdem unterstützt Arthur Duszynski Mandanten bei Unternehmensgründungen in den Vereinigten Arabischen Emiraten. Grundlage seiner Arbeitsweise ist ein persönliches Gespräch über die individuelle Situation und die Sachlage. Dabei werden juristische Optionen sowie die Aussichten einer außergerichtlichen oder gerichtlichen Vertretung erörtert. Beratungstermine können nach den Kanzleiangaben auch kurzfristig vereinbart werden. Die Kanzleiadresse liegt im innerstädtischen Bereich von Bochum-Mitte. Damit besteht ein örtlicher Bezug sowohl zur Innenstadt als auch zu den weiteren Bochumer Stadtteilen Wattenscheid, Langendreer, Weitmar und Querenburg. Die Anfahrt lässt sich grundsätzlich mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw planen; die konkrete Verbindung und aktuelle Parkmöglichkeiten sind vorab zu prüfen. Am Standort befinden sich das Amtsgericht Bochum, das Landgericht Bochum und das Arbeitsgericht Bochum. Welches Gericht zuständig ist, richtet sich nach dem jeweiligen Verfahren. Arthur Duszynski gehört der Rechtsanwaltskammer Hamm an. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende die im Profil bereitgestellten Kontaktmöglichkeiten nutzen. Eine kurze Beschreibung des Anliegens, der Hinweis auf bereits vorliegende Schreiben und die Angabe bekannter Termine oder Fristen erleichtern die erste Zuordnung. Anschließend können die Möglichkeit einer Mandatsübernahme und ein Gesprächstermin mit der Kanzlei geklärt werden. Eine Anfrage allein ersetzt weder die Prüfung der Unterlagen noch die ausdrückliche Klärung, ob eine Vertretung übernommen wird.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 28.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Bochum
- Amtsgericht Bochum
- Landgericht Bochum
- Arbeitsgericht Bochum
Die Kanzlei Arthur Duszynski befindet sich in der Kortumstrasse 47 in Bochum-Mitte und damit im innerstädtischen Umfeld. Für Ratsuchende aus Wattenscheid, Langendreer, Weitmar oder Querenburg führt der Weg zur Kanzlei somit in den zentralen Bereich Bochums. Die Innenstadtlage ermöglicht grundsätzlich eine Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw. Welche Verbindung geeignet ist und welche Parkmöglichkeiten aktuell bestehen, hängt vom Ausgangspunkt und der Verkehrssituation ab. Konkrete Haltestellen, Stellplätze oder Angaben zu einem barrierefreien Zugang sind durch die vorliegenden Informationen nicht belegt. Für den Hauptschwerpunkt Familienrecht ist insbesondere das Amtsgericht Bochum von Bedeutung: Familiengerichte sind bei den Amtsgerichten angesiedelt. Dort werden unter anderem Scheidungsverfahren sowie Verfahren zu Unterhalt, elterlicher Sorge und Umgang geführt, sofern die örtliche Zuständigkeit gegeben ist. Auch im Strafrecht kommt das Amtsgericht Bochum als Gericht erster Instanz in Betracht. Das Landgericht Bochum verhandelt insbesondere schwerwiegendere Strafsachen und entscheidet außerdem über Berufungen gegen strafrechtliche Urteile des Amtsgerichts. Welche gerichtliche Ebene zuständig ist, richtet sich nach gesetzlichen Vorgaben und lässt sich nicht allein aus dem Wohnort ableiten. Für die zusätzlich beschriebene arbeitsrechtliche Tätigkeit ist das Arbeitsgericht Bochum relevant. Zu den dort typischen Verfahren zählen Kündigungsschutzklagen und Streitigkeiten über Vergütung aus einem Arbeitsverhältnis. Schadenersatzansprüche und offene Forderungen können je nach sachlicher und örtlicher Zuständigkeit vor dem Amtsgericht oder dem Landgericht geltend gemacht werden. Die Kanzleiadresse bestimmt dabei nicht automatisch den zuständigen Gerichtsort; maßgeblich sind die gesetzlichen Zuständigkeitsregeln des jeweiligen Verfahrens.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 28.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Unterlagen sind für ein erstes Gespräch über Trennung oder Scheidung hilfreich?
- Für eine erste Einordnung können eine Heiratsurkunde, vorhandene Vereinbarungen und bereits eingegangene anwaltliche oder gerichtliche Schreiben hilfreich sein. Geht es auch um Unterhalt, sind häufig Informationen zu Einkommen, laufenden Verpflichtungen und zur Betreuung gemeinsamer Kinder relevant. Eine kurze Übersicht über den bisherigen Verlauf der Trennung kann das Gespräch strukturieren. Welche Nachweise tatsächlich benötigt werden, hängt von den offenen Fragen ab. Scheidung, Unterhalt und Fragen zu Kindern sind rechtlich miteinander verbunden, werden aber nicht automatisch vollständig in einem einzigen Verfahren geklärt.
- Worin unterscheiden sich Sorgerecht und Umgangsrecht?
- Das Sorgerecht betrifft die rechtliche Verantwortung für ein minderjähriges Kind, etwa Entscheidungen über Gesundheit, Schule oder Aufenthalt. Das Umgangsrecht betrifft dagegen den Kontakt des Kindes zu seinen Eltern und unter bestimmten Voraussetzungen zu weiteren Bezugspersonen. Beide Bereiche sind voneinander zu unterscheiden: Eine Trennung bedeutet nicht automatisch, dass die gemeinsame elterliche Sorge endet. Bei Streitigkeiten steht das Kindeswohl im Mittelpunkt. Für ein erstes Gespräch sind die bisherige Betreuung, bestehende Absprachen und mögliche gerichtliche Entscheidungen wichtige Ausgangspunkte. Welche Regelung im Einzelfall in Betracht kommt, erfordert eine individuelle Prüfung.
- Was ist vor einer Mandatsanfrage wegen einer Vorladung oder eines Strafbefehls wichtig?
- Für die erste Kontaktaufnahme sind die Art des Schreibens, die ausstellende Behörde, das Aktenzeichen und angegebene Termine oder Fristen besonders relevant. Eine polizeiliche Vorladung, eine Anklageschrift und ein Strafbefehl kennzeichnen unterschiedliche Verfahrenssituationen. Außerdem macht es einen Unterschied, ob jemand als beschuldigte Person oder als Zeugin beziehungsweise Zeuge angesprochen wird. Bei Strafbefehlen können kurze gesetzliche Fristen eine Rolle spielen. Eine allgemeine Anfrage ersetzt deshalb keine fristbezogene Prüfung. Die rechtliche Bewertung eines Vorwurfs setzt regelmäßig nähere Informationen und häufig die Kenntnis der Ermittlungsakte voraus.
- Wie unterscheiden sich ein Strafverfahren und ein Ordnungswidrigkeitenverfahren?
- Ein Strafverfahren betrifft den Verdacht einer Straftat und kann unter anderem zu einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe führen. Ein Ordnungswidrigkeitenverfahren betrifft dagegen Verstöße, die typischerweise mit einer Geldbuße geahndet werden. Je nach Fall können weitere Folgen hinzukommen, etwa ein Fahrverbot bei bestimmten Verkehrsverstößen. Auch Zuständigkeiten und Verfahrensabläufe unterscheiden sich. Für eine Mandatsanfrage ist daher wichtig, welches konkrete Dokument vorliegt und von welcher Stelle es stammt. Ein Bußgeldbescheid ist nicht dasselbe wie ein Strafbefehl; beide können jedoch fristgebundene Reaktionsmöglichkeiten eröffnen.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 28.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Arthur Duszynski
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Bewertungen auf anwalt-seiten.de
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Google-Bewertungen der Kanzlei
4,0 von 5 · 54 Bewertungen
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Kanzlei und Anfahrt
Kortumstrasse 47, 44787 Bochum
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Kontaktdaten geprüft am 21.9.2026 · Quelle: arthur-duszynski.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 28.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 23 %
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