Veröffentlichtes Profil

Barbara Schäfer

Barbara Schäfer – Fachanwältin für Arbeitsrecht und Familienrecht in Wuppertal

Zuletzt aktualisiert am 27. September 2026

Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht und Familienrecht · Anwaltskanzlei Barbara Schäfer

Wall 29, 42103 Wuppertal

Telefon: +49 202 248140

Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Anwaltskanzlei Barbara Schäfer
Profilstand
27% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 21. September 2026

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Barbara Schäfer ist seit dem 1. Januar 2000 Rechtsanwältin und führt ihre Kanzlei am Wall 29 in Wuppertal. Sie ist seit November 2004 Fachanwältin für Arbeitsrecht und seit April 2006 Fachanwältin für Familienrecht. Im Familienrecht vertritt sie Mandantinnen und Mandanten bei Trennung und Scheidung, etwa zu Unterhalt, Wohnungsnutzung, Umgangsrecht, Sorgerecht und Vermögensauseinandersetzung. Hinzu kommen die Gestaltung von Eheverträgen, Gewaltschutzverfahren sowie die Beratung gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaften und nicht-ehelicher Lebensgemeinschaften. Im Arbeitsrecht vertritt sie Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei Begründung, während und bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Dazu gehören Vertragsgestaltung, Vertragsauflösung, Kündigungsschutz, Abmahnung, Mobbing, sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz, Mutterschutz, Elternzeit und Tarifrecht. Als Verfahrensbeiständin vertritt sie zudem Kinder in familiengerichtlichen Verfahren; die Bestellung erfolgt durch das Familiengericht. Ihr Werdegang umfasst ein Studium der Sozialpädagogik und ein Studium der Rechtswissenschaften. Für ihre Arbeitsweise betont sie Empathie und die verständliche Erläuterung juristischer Vorgänge und rechtlicher Möglichkeiten. In familiengerichtlichen Verfahren berücksichtigt sie neben juristischen Aspekten auch emotionale Fragen.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 21.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: anwaltskanzlei-schaefer.com, anwaltskanzlei-schaefer.com

Beratung in Wuppertal – Einordnung der Redaktion

Barbara Schäfer ist Rechtsanwältin in Wuppertal und führt ihre Kanzlei am Wall 29. Sie ist seit dem 1. Januar 2000 als Rechtsanwältin tätig, seit November 2004 Fachanwältin für Arbeitsrecht und seit April 2006 Fachanwältin für Familienrecht. Der Hauptschwerpunkt ihres Profils liegt im Arbeitsrecht. Ihr Werdegang umfasst sowohl ein Studium der Sozialpädagogik als auch ein Studium der Rechtswissenschaften. Für ihre Arbeitsweise hebt sie Empathie und eine verständliche Erläuterung juristischer Vorgänge hervor. Ratsuchende finden hier damit ein Profil, das arbeitsrechtliche und familienrechtliche Themen miteinander verbindet. Im Arbeitsrecht vertritt Barbara Schäfer Arbeitgeber und Arbeitnehmer von der Begründung bis zur Beendigung eines Arbeitsverhältnisses. Dazu zählen Vertragsgestaltung, Vertragsauflösung, Kündigungsschutz und Abmahnungen. Weitere Themen sind Mobbing, sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz, Mutterschutz, Elternzeit und Tarifrecht. Hinter diesen Begriffen stehen häufig Fragen nach den gegenseitigen Pflichten im Arbeitsalltag, dem Umgang mit Konflikten oder den Folgen einer geplanten Beendigung. Für eine erste Einordnung sind regelmäßig der Arbeitsvertrag, vorhandene Schreiben und der zeitliche Ablauf des Geschehens von Bedeutung. Im Familienrecht begleitet sie Trennung und Scheidung sowie damit verbundene Fragen zu Unterhalt, Wohnungsnutzung und Vermögensauseinandersetzung. Auch Sorge- und Umgangsrecht, Eheverträge, Gewaltschutzverfahren sowie rechtliche Anliegen gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaften und nicht-ehelicher Lebensgemeinschaften gehören zu ihrer Tätigkeit. In familiengerichtlichen Verfahren berücksichtigt sie neben rechtlichen auch emotionale Aspekte. Als gerichtlich bestellte Verfahrensbeiständin vertritt sie außerdem die Interessen von Kindern. Diese Aufgabe ist von der anwaltlichen Vertretung eines Elternteils zu unterscheiden. Die Kanzlei am Wall 29, 42103 Wuppertal, liegt im innerstädtischen Bereich von Elberfeld. Der Standort bietet einen örtlichen Bezug für Ratsuchende aus Elberfeld ebenso wie aus Barmen, Vohwinkel, Ronsdorf und Cronenberg. Für arbeitsrechtliche Streitigkeiten kommt insbesondere das Arbeitsgericht Wuppertal in Betracht; Familiensachen werden beim zuständigen Familiengericht am Amtsgericht geführt. Welches Gericht im Einzelfall zuständig ist, richtet sich jedoch nicht allein nach dem Kanzleisitz. Die Innenstadtlage lässt sich grundsätzlich mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw erreichen; die konkrete Verbindung sollte vorab geprüft werden. Zur Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende die im Profil bereitgestellten Kontaktmöglichkeiten nutzen. Eine kurze Beschreibung des Anliegens, die Zuordnung zu Arbeitsrecht oder Familienrecht und Hinweise auf bereits laufende Verfahren oder bekannte Fristen erleichtern die erste Abstimmung. Anschließend lässt sich mit der Kanzlei klären, welche Unterlagen benötigt werden und ob eine Mandatsübernahme möglich ist.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 22.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Wuppertal

  • Amtsgericht Wuppertal
  • Landgericht Wuppertal
  • Arbeitsgericht Wuppertal

Die Anwaltskanzlei Barbara Schäfer befindet sich am Wall 29 im innerstädtischen Bereich von Wuppertal-Elberfeld. Der Standort ist damit innerhalb Wuppertals räumlich einzuordnen und auch für Ratsuchende aus Barmen, Vohwinkel, Ronsdorf oder Cronenberg ein möglicher Anlaufpunkt. Für die Anfahrt kommen grundsätzlich öffentliche Verkehrsmittel und der Pkw infrage. Welche Verbindung geeignet ist, hängt vom Ausgangspunkt und der aktuellen Verkehrslage ab. Konkrete Angaben zu Haltestellen, Stellplätzen oder einem barrierefreien Zugang liegen nicht vor; entsprechende Fragen lassen sich vor einem persönlichen Termin mit der Kanzlei klären. Für den arbeitsrechtlichen Hauptschwerpunkt ist unter den genannten Gerichten vor allem das Arbeitsgericht Wuppertal relevant. Arbeitsgerichte führen insbesondere Verfahren über Kündigungen, Arbeitsentgelt, Abmahnungen oder andere Streitigkeiten zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern aus dem Arbeitsverhältnis. Im arbeitsgerichtlichen Urteilsverfahren findet regelmäßig zunächst eine Güteverhandlung statt, in der eine einvernehmliche Lösung erörtert wird. Ob das Arbeitsgericht Wuppertal örtlich zuständig ist, richtet sich nach den gesetzlichen Zuständigkeitsregeln und den Umständen des jeweiligen Arbeitsverhältnisses. Im Familienrecht ist das Amtsgericht Wuppertal mit seinem Familiengericht der örtliche gerichtliche Bezugspunkt. Dort werden bei entsprechender Zuständigkeit unter anderem Scheidungs-, Unterhalts-, Sorge- und Umgangsverfahren sowie Gewaltschutzsachen geführt. Auch die Bestellung einer Verfahrensbeiständin erfolgt durch das Familiengericht. Das ebenfalls am Standort vorhandene Landgericht Wuppertal ist für die hier beschriebenen arbeitsrechtlichen und familiengerichtlichen Verfahren regelmäßig nicht das erstinstanzlich zuständige Gericht und auch nicht die übliche Rechtsmittelinstanz.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 22.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Werdegang und Engagement

Mitgliedschaften

  • Anwaltsverein
  • Wuppertaler Anwaltsverein
  • Deutscher Familiengerichtstag e. V.
  • Runder Tisch gegen Häusliche Gewalt Wuppertal

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Informationen sind für eine erste Anfrage wegen Kündigung oder Abmahnung wichtig?
Für eine erste Einordnung sind vor allem das erhaltene Schreiben, der Arbeitsvertrag und eine kurze zeitliche Übersicht hilfreich. Wichtig sind auch Angaben dazu, wann die Kündigung oder Abmahnung zugegangen ist und ob bereits Gespräche oder weitere schriftliche Erklärungen stattgefunden haben. Je nach Anliegen können Entgeltabrechnungen, Tarifverträge oder betriebliche Regelungen hinzukommen. Bei Kündigungen können kurze gesetzliche Fristen maßgeblich sein. Eine Kontaktanfrage allein wahrt solche Fristen nicht; die Prüfung und eine mögliche Mandatsübernahme müssen gesondert geklärt werden.
Können sich sowohl Beschäftigte als auch Arbeitgeber wegen arbeitsrechtlicher Konflikte melden?
Arbeitsrechtliche Beratung kann sowohl für Beschäftigte als auch für Arbeitgeber relevant sein. Typische Anliegen betreffen Arbeitsverträge, Vergütung, Abmahnungen, Elternzeit oder die Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Bei Vorwürfen wie Mobbing oder sexueller Belästigung sind der konkrete Verlauf und vorhandene Unterlagen für die rechtliche Einordnung wichtig. Vor einer Mandatsübernahme wird auch geprüft, ob eine Interessenkollision besteht. Dieselbe Anwältin kann nicht beide Seiten eines Konflikts mit widerstreitenden Interessen vertreten. Für die Anfrage genügt zunächst eine sachliche Zusammenfassung mit Benennung der Beteiligten.
Welche Themen sollten vor einer Anfrage wegen Trennung oder Scheidung geordnet werden?
Trennung und Scheidung können mehrere rechtlich eigenständige Fragen auslösen. Dazu gehören Unterhalt, die Nutzung der gemeinsamen Wohnung, Vermögensfragen und bei gemeinsamen Kindern Sorge und Umgang. Für ein erstes Gespräch hilft eine Übersicht über die familiäre Situation, den bisherigen Verlauf und die vorrangigen Klärungsbedürfnisse. Vorhandene Vereinbarungen, gerichtliche Schreiben sowie Unterlagen zu Einkommen und Vermögen können je nach Thema relevant sein. Nicht sämtliche Folgen werden automatisch zusammen mit der Scheidung entschieden. Welche Fragen gemeinsam oder gesondert zu behandeln sind, hängt vom jeweiligen Verfahren ab.
Welche Aufgabe hat eine Verfahrensbeiständin in einem Sorge- oder Umgangsverfahren?
Eine Verfahrensbeiständin wird vom Familiengericht bestellt, wenn dies zur Wahrnehmung der Interessen des Kindes erforderlich ist. Ihre Aufgabe besteht insbesondere darin, die Interessen des Kindes festzustellen und im Verfahren zur Geltung zu bringen. Dazu gehört auch, das Kind altersgerecht über Gegenstand, Ablauf und möglichen Ausgang des Verfahrens zu informieren. Sie ist weder die anwaltliche Vertretung eines Elternteils noch entscheidet sie selbst über Sorge oder Umgang. Eltern können diese gerichtliche Bestellung daher nicht durch eine eigene Mandatsanfrage ersetzen.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 22.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Barbara Schäfer

Hier sammeln wir Erfahrungen von Mandantinnen und Mandanten sowie öffentlich verfügbare Bewertungen. Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft.

Google-Bewertungssiegel der Kanzlei von Barbara Schäfer: 4,3 von 5 Sternen bei 16 Bewertungen
4,3 von 5 bei GoogleGesamtbewertung des Google-Unternehmenseintrags von Anwaltskanzlei Barbara Schäfer aus 16 Bewertungen.Alle Bewertungen bei Google ansehen

Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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Google-Bewertungen der Kanzlei

4,3 von 5 · 16 Bewertungen

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Positive Stimmen

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Kritische Stimmen

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Kanzlei und Anfahrt

Wall 29, 42103 Wuppertal

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Kontaktdaten geprüft am 21.9.2026 · Quelle: anwaltskanzlei-schaefer.com

Letzte redaktionelle Prüfung: 26.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 27 %

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