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- Anwaltskanzlei Barbara A. Stadler
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- 27% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 25. September 2026
Schwerpunkte
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Kanzleiprofil im Überblick
Barbara A. Stadler ist seit 1994 als selbständige Rechtsanwältin in Rosenheim tätig und seit dieser Zeit auf alle Bereiche des Familienrechts spezialisiert. Ihre Tätigkeit umfasst Beratung sowie außergerichtliche und gerichtliche Interessenvertretung. Sie unterstützt Mandanten bei Trennungs- und Scheidungsverfahren sowie bei Fragen der Partnerschaft und eingetragenen nichtehelichen Partnerschaft. Zu den genannten Schwerpunkten gehören Unterhaltsrecht, Kindschaftsrecht, Elternvereinbarungen sowie Sorge- und Umgangsrecht. Weitere Themen sind Versorgungsausgleich, Zugewinn- und Güterrecht, Hausrat und Ehewohnung sowie Vermögensauseinandersetzung. Auch die Gestaltung von Eheverträgen und Trennungs- und Scheidungsvereinbarungen zählt zu ihrem Tätigkeitsbereich. Als Ziel ihrer anwaltlichen Arbeit beschreibt sie, gemeinsam mit den Mandanten individuelle Problemlösungen zu erarbeiten. Bei Auseinandersetzungen strebt sie eine vernünftige und wirtschaftlich sinnvolle Lösung im Interesse der Mandanten an. Vorrang hat dabei die außergerichtliche Lösung, um langwierige und kostenintensive gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden. Die Kanzlei befindet sich in der Brianconstrasse 12 in Rosenheim.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 25.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: stadler-barbara.de, stadler-barbara.de
Beratung in Rosenheim – Einordnung der Redaktion
Rechtsanwältin Barbara Stadler ist seit 1994 als selbständige Rechtsanwältin in Rosenheim tätig und seitdem auf Familienrecht spezialisiert. Ihre Anwaltskanzlei Barbara A. Stadler befindet sich in der Brianconstrasse 12, 83022 Rosenheim. Das Tätigkeitsfeld umfasst die Beratung sowie die außergerichtliche und gerichtliche Interessenvertretung. Ratsuchende können sich mit Fragen zu Trennung und Scheidung, aber auch zur rechtlichen Gestaltung einer Partnerschaft an sie wenden. Der familienrechtliche Schwerpunkt verbindet damit die Begleitung bestehender Konflikte mit der vorausschauenden Regelung persönlicher und wirtschaftlicher Verhältnisse. Ein wesentlicher Bereich betrifft Kinder und die Verantwortung ihrer Eltern nach einer Trennung. Zum Profil gehören Kindschaftsrecht, Sorge- und Umgangsrecht sowie Elternvereinbarungen. Typische Anliegen sind die Organisation des Kontakts zu beiden Elternteilen, die Abstimmung wichtiger Entscheidungen und die Gestaltung verlässlicher Absprachen für den Alltag. Hinzu kommen Fragen des Unterhalts, etwa zur finanziellen Absicherung von Kindern oder Ehegatten. Welche Gesichtspunkte dabei maßgeblich sind, hängt unter anderem von der familiären Situation, den Einkommensverhältnissen und bereits bestehenden Vereinbarungen oder Entscheidungen ab. Weitere Schwerpunkte liegen auf den wirtschaftlichen Folgen einer Trennung oder Scheidung. Barbara Stadlers Tätigkeitsbereich umfasst Versorgungsausgleich, Zugewinn- und Güterrecht, Hausrat und Ehewohnung sowie Vermögensauseinandersetzungen. Dahinter stehen beispielsweise Fragen zu während der Ehe erworbenen Versorgungsanrechten, zur Vermögensentwicklung und zur weiteren Nutzung der gemeinsamen Wohnung. Auch Eheverträge sowie Trennungs- und Scheidungsvereinbarungen gehören zum genannten Angebot. Nach ihrer Kanzleibeschreibung strebt sie gemeinsam mit den Mandantinnen und Mandanten individuelle, wirtschaftlich sinnvolle Lösungen an; außergerichtliche Regelungen haben dabei Vorrang vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung. Der örtliche Bezug liegt in Rosenheim, dessen Stadtgebiet unter anderem Innenstadt, Fürstätt und Westerndorf umfasst. Eine genaue Zuordnung der Kanzlei zu einem dieser Stadtteile ist den Angaben nicht zu entnehmen. Für familiengerichtliche Verfahren kommt bei entsprechender örtlicher Zuständigkeit das Amtsgericht Rosenheim in Betracht; das ebenfalls genannte Landgericht Traunstein ist nicht das reguläre Gericht für Scheidungs- und Kindschaftssachen. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de dienen die beim Profil verfügbaren Kontaktangaben als Ausgangspunkt. Eine kurze Beschreibung des Anliegens und Hinweise auf laufende Verfahren oder Fristen erleichtern die erste Einordnung. Die konkrete Terminabstimmung, die benötigten Unterlagen und die Anfahrt zur Brianconstrasse können anschließend unmittelbar mit der Kanzlei geklärt werden.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 25.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Rosenheim
- Amtsgericht Rosenheim
- Landgericht Traunstein
Die Anwaltskanzlei Barbara A. Stadler hat ihren Sitz in der Brianconstrasse 12, 83022 Rosenheim. Als Stadtteile des Standorts sind Innenstadt, Fürstätt und Westerndorf genannt; daraus lässt sich jedoch keine gesicherte Stadtteilzuordnung der Kanzlei ableiten. Für Ratsuchende aus Rosenheim und dem räumlichen Umfeld ist die vollständige Anschrift daher der verlässliche Ausgangspunkt für die Anfahrtsplanung. Ob öffentliche Verkehrsmittel oder der Pkw zweckmäßig sind, richtet sich nach dem Ausgangsort und den aktuellen Verbindungen beziehungsweise Verkehrsverhältnissen. Konkrete Angaben zu Haltestellen, Stellplätzen oder einem barrierefreien Zugang liegen nicht vor und sollten bei Bedarf vor dem Besuch erfragt werden. Eine belegte Einordnung als Innenstadtlage ist ebenfalls nicht möglich. Für den familienrechtlichen Schwerpunkt ist vor allem das Amtsgericht Rosenheim relevant. Dort werden beim Familiengericht bei gegebener sachlicher und örtlicher Zuständigkeit unter anderem Scheidungsverfahren, Versorgungsausgleichssachen sowie Verfahren zu Unterhalt, elterlicher Sorge und Umgang geführt. Auch bestimmte vermögensrechtliche Streitigkeiten zwischen Ehegatten können als Familiensachen vor das Amtsgericht gehören. Welches Familiengericht im Einzelfall örtlich zuständig ist, bestimmt sich nach gesetzlichen Kriterien und nicht allein nach dem Kanzleisitz. Das ebenfalls für den Standort genannte Landgericht Traunstein bearbeitet insbesondere allgemeine Zivil- und Strafsachen in seinem Zuständigkeitsbereich. Für die typischen familiengerichtlichen Verfahren dieses Profils ist es dagegen weder die reguläre erste Instanz noch die übliche Beschwerdeinstanz; Beschwerden gegen familiengerichtliche Entscheidungen werden grundsätzlich vom zuständigen Oberlandesgericht behandelt.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 25.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Im Kontaktformular werden Vorname und Nachname, E-Mail sowie Ihr Anliegen / Ihre Nachricht als Pflichtangaben abgefragt. Eine Telefonnummer kann ebenfalls angegeben werden.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Ablauf und Konditionen
Für den Erstkontakt: Im Kontaktformular werden Vorname und Nachname, E-Mail sowie Ihr Anliegen / Ihre Nachricht als Pflichtangaben abgefragt. Eine Telefonnummer kann ebenfalls angegeben werden.
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Unterlagen sind für eine erste Anfrage wegen Trennung oder Scheidung hilfreich?
- Für eine erste Einordnung hilft eine kurze Übersicht zur familiären Situation: Zeitpunkt der Trennung, gemeinsame Kinder, Wohnverhältnisse und bereits laufende Verfahren. Je nach Anliegen können Heiratsurkunde, vorhandene Vereinbarungen, gerichtliche Schreiben sowie Unterlagen zu Einkommen, Vermögen und Verbindlichkeiten relevant sein. Bei Fragen zum Versorgungsausgleich kommen Informationen zu Renten- und anderen Versorgungsanrechten hinzu. Nicht alles muss bereits bei der ersten Anfrage vollständig vorliegen. Welche Dokumente tatsächlich benötigt werden und wie sie übermittelt werden sollen, lässt sich bei der Kontaktaufnahme klären. Bekannte Fristen sollten ausdrücklich erwähnt werden.
- Wie unterscheiden sich Sorgerecht, Umgangsrecht und eine Elternvereinbarung?
- Das Sorgerecht betrifft die rechtliche Verantwortung für ein Kind, etwa Entscheidungen über Gesundheit, Schule und Aufenthalt. Das Umgangsrecht betrifft insbesondere den persönlichen Kontakt des Kindes zu seinen Eltern, unabhängig davon, wie die elterliche Sorge geregelt ist. Eine Elternvereinbarung kann Absprachen zum Alltag, zu Betreuungszeiten, Ferien oder zur Kommunikation festhalten. Sie ersetzt jedoch nicht in jeder Hinsicht eine gerichtliche Entscheidung und kann gesetzliche Vorgaben nicht außer Kraft setzen. Im Mittelpunkt steht das Kindeswohl. Welche Regelungsform geeignet ist, hängt von der familiären Situation und dem Gegenstand der Absprachen ab.
- Welche finanziellen Themen können bei einer Scheidung nebeneinander eine Rolle spielen?
- Bei einer Scheidung sind mehrere rechtlich unterschiedliche Bereiche zu unterscheiden. Unterhalt betrifft den laufenden Lebensbedarf von Kindern oder Ehegatten. Der Zugewinnausgleich kann die Vermögensentwicklung während der Ehe betreffen, während der Versorgungsausgleich grundsätzlich auf während der Ehezeit erworbene Versorgungsanrechte ausgerichtet ist. Daneben können gemeinsame Immobilien, Kredite, Haushaltsgegenstände und die Ehewohnung gesonderte Fragen aufwerfen. Nicht jeder Bereich ist in jeder Familie gleichermaßen relevant. Bestehende Eheverträge, Eigentumsverhältnisse und der jeweilige Güterstand beeinflussen die Einordnung. Eine geordnete Übersicht der wirtschaftlichen Verhältnisse erleichtert es, die Themen voneinander abzugrenzen.
- Was lässt sich außergerichtlich in einer Trennungs- oder Scheidungsvereinbarung regeln?
- Eine Trennungs- oder Scheidungsvereinbarung kann verschiedene Folgen der Trennung ordnen, beispielsweise die Nutzung der Ehewohnung, die Aufteilung von Haushaltsgegenständen oder bestimmte finanzielle Fragen. Auch Absprachen zum Zusammenwirken als Eltern können Gegenstand einer Verständigung sein. Dabei bestehen gesetzliche Grenzen und je nach Inhalt besondere Formvorgaben, etwa eine notarielle Beurkundung. Vereinbarungen sind deshalb nicht allein aufgrund einer schriftlichen Unterschrift in jedem Punkt wirksam. Eine außergerichtliche Verständigung kann Streitpunkte eingrenzen, ersetzt aber nicht den gerichtlichen Ausspruch der Scheidung. Ob und in welchem Umfang Einvernehmen möglich ist, hängt von den Interessen und der Mitwirkungsbereitschaft beider Seiten ab.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 25.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Barbara Stadler
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Kontaktdaten geprüft am 25.9.2026 · Quelle: stadler-barbara.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 26.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 27 %
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