Veröffentlichtes Profil

Werner Tröger

Werner Tröger in Rosenheim: Familienrecht, Verkehrsrecht und Mietrecht

Zuletzt aktualisiert am 26. September 2026

Rechtsanwalt · Rechtsanwalt Werner Tröger

Hechtseestraße 16, 83022 Rosenheim

Telefon: +49 8031 31190

Qualifikation
Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München
Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Rechtsanwalt Werner Tröger

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Werner Tröger ist Rechtsanwalt in Rosenheim und betreut seit über 20 Jahren Mandanten in außergerichtlichen und gerichtlichen Rechtsstreitigkeiten. Er vertritt Privatpersonen aus der Region rund um Rosenheim und München. Seine Tätigkeit konzentriert sich auf Familienrecht, Verkehrsrecht und Mietrecht. Im Familienrecht bearbeitet er rechtliche Fragen zu Eheschließung, Trennung, Scheidung, Unterhalt, Umgangsrecht, Sorgerecht und Vaterschaft. Im Verkehrsrecht unterstützt er bei der Schadensregulierung nach Unfällen und vertritt Mandanten in Bußgeldverfahren sowie beim Vorwurf einer Verkehrsstraftat. Auch Fahrverbote und die Entziehung der Fahrerlaubnis gehören zu den genannten Themen. Im Mietrecht berät und vertritt er Mieter und Vermieter. Er erstellt und prüft Mietverträge, fertigt Kündigungen oder wehrt diese ab und prüft Nebenkostenabrechnungen. Weitere Themen sind Mieterhöhungen, Mietminderungen und Wohnungsübergaben. Seine Arbeitsweise umfasst eine vorausschauende Beratung, die Analyse der jeweiligen Situation und die Entwicklung individueller Strategien. Das Konzept für den Rechtsfall arbeitet er gemeinsam mit den Mandanten aus.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 24.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: rechtsanwalt-troeger.de, rechtsanwalt-troeger.de

Beratung in Rosenheim – Einordnung der Redaktion

Rechtsanwalt Werner Tröger ist mit seiner Kanzlei in der Hechtseestraße 16 in 83022 Rosenheim ansässig. Er betreut seit über 20 Jahren Privatpersonen in außergerichtlichen und gerichtlichen Rechtsstreitigkeiten aus der Region rund um Rosenheim und München. Im Profil sind Familienrecht als Hauptschwerpunkt und Verkehrsrecht genannt; die Kanzleibeschreibung umfasst außerdem das Mietrecht. Werner Tröger gehört der Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München an. Seine beschriebene Arbeitsweise verbindet die Analyse der jeweiligen Situation mit einer vorausschauenden Beratung. Das Konzept für die Bearbeitung eines Rechtsfalls entwickelt er gemeinsam mit den Mandantinnen und Mandanten. Im Familienrecht reicht das Tätigkeitsfeld von rechtlichen Fragen vor einer Eheschließung bis zu den Folgen einer Trennung oder Scheidung. Dazu kommen Unterhalt, Umgangsrecht, Sorgerecht und Vaterschaft. Ratsuchende beschäftigen dabei häufig mehrere miteinander verbundene Fragen: Wie lassen sich die finanziellen Verhältnisse ordnen, welche Regelungen betreffen gemeinsame Kinder und welche Punkte müssen in einem gerichtlichen Verfahren geklärt werden? Allgemein geht es in diesem Rechtsgebiet sowohl um einvernehmliche Vereinbarungen als auch um die gerichtliche Entscheidung strittiger Angelegenheiten. Welche Vorgehensweise in Betracht kommt, hängt von den persönlichen und rechtlichen Umständen ab. Im Verkehrsrecht unterstützt Werner Tröger bei der Schadensregulierung nach Unfällen und vertritt in Bußgeldverfahren sowie bei Vorwürfen einer Verkehrsstraftat. Fahrverbote und die Entziehung der Fahrerlaubnis sind ebenfalls genannte Themen. Typische Anliegen betreffen die Haftung nach einem Zusammenstoß, die Kommunikation mit Versicherungen oder die Einordnung behördlicher Schreiben. Im zusätzlich beschriebenen Mietrecht vertritt er Mieter und Vermieter. Hier gehören Mietverträge, Kündigungen, Nebenkostenabrechnungen, Mieterhöhungen, Mietminderungen und Wohnungsübergaben zu den bearbeiteten Fragen. Der örtliche Bezug liegt in Rosenheim und dem Umland; als Stadtteile am Standort sind Innenstadt, Fürstätt und Westerndorf genannt. Eine Zuordnung der Kanzlei zu einem dieser Stadtteile ist aus den Angaben nicht ersichtlich. Als Gerichte sind das Amtsgericht Rosenheim und das Landgericht Traunstein für unterschiedliche Verfahrensarten relevant. Für die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw dient die Kanzleianschrift als Ausgangspunkt der Routenplanung. Wer über Anwalt-Seiten.de Kontakt aufnehmen möchte, kann sich anhand des Profils orientieren und die dort verfügbaren Kontaktmöglichkeiten nutzen. Eine kurze Schilderung des Anliegens, Angaben zu bereits eingegangenen Schreiben und Hinweise auf laufende Fristen erleichtern die erste Einordnung. Ob eine Mandatsübernahme erfolgt und welche Unterlagen benötigt werden, ist anschließend mit der Kanzlei zu klären.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 24.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Rosenheim

  • Amtsgericht Rosenheim
  • Landgericht Traunstein

Die Kanzlei von Rechtsanwalt Werner Tröger befindet sich in der Hechtseestraße 16 in Rosenheim. Für seinen familienrechtlichen Hauptschwerpunkt ist von den genannten Gerichten typischerweise das Amtsgericht Rosenheim relevant: Familiengerichte sind Abteilungen der Amtsgerichte und befassen sich unter anderem mit Scheidung, Unterhalt, Sorge- und Umgangsrecht sowie Abstammungssachen. Ob im Einzelfall gerade Rosenheim örtlich zuständig ist, richtet sich nach den gesetzlichen Zuständigkeitsregeln. Im Verkehrsrecht können am Amtsgericht zivilrechtliche Schadensersatzverfahren, gerichtliche Bußgeldverfahren und bestimmte Strafverfahren geführt werden. Das Landgericht Traunstein kommt insbesondere bei zivilrechtlichen Verkehrsunfallstreitigkeiten in Betracht, die in seine sachliche Zuständigkeit fallen, sowie bei bestimmten Rechtsmitteln gegen amtsgerichtliche Entscheidungen. Für Berufungen und Beschwerden in Familiensachen ist dagegen grundsätzlich nicht das Landgericht zuständig. Streitigkeiten aus Wohnraummietverhältnissen werden grundsätzlich vor dem Amtsgericht verhandelt; regelmäßig ist die Lage der Wohnung für die örtliche Zuständigkeit maßgeblich. Zum räumlichen Umfeld des Profils gehören Rosenheim und die Region in Richtung München. Innenstadt, Fürstätt und Westerndorf sind als Stadtteile am Standort aufgeführt, ohne dass die Kanzleianschrift einem davon ausdrücklich zugeordnet ist. Eine gesicherte Aussage über eine Innenstadtlage lässt sich daraus nicht ableiten. Für Besuche mit öffentlichen Verkehrsmitteln empfiehlt sich eine aktuelle Verbindungsauskunft zur Hechtseestraße 16; bei der Anreise mit dem Pkw kann die Anschrift unmittelbar zur Routenplanung dienen. Konkrete Haltestellen, Parkmöglichkeiten oder Fahrtzeiten sind nicht belegt. Organisatorische Fragen zum Kanzleibesuch lassen sich bei der Terminabstimmung klären.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 24.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Im Bereich Verkehrsrecht wird zur Kontaktaufnahme für eine Erstberatung eingeladen. Zur Vereinbarung eines Termins zur Rechtsberatung wird um einen Anruf in der Kanzlei gebeten.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Ablauf und Konditionen

Erstgespräch: Im Bereich Verkehrsrecht wird zur Kontaktaufnahme für eine Erstberatung eingeladen. Zur Vereinbarung eines Termins zur Rechtsberatung wird um einen Anruf in der Kanzlei gebeten.

Bevorzugter Kontaktweg: phone

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Unterlagen sind für eine erste Anfrage wegen Trennung oder Scheidung hilfreich?
Für eine erste Einordnung sind häufig eine kurze Darstellung der familiären Situation, das Datum einer möglichen Trennung und Angaben zu gemeinsamen Kindern hilfreich. Je nach Anliegen können Heiratsurkunde, vorhandene Vereinbarungen, Einkommensunterlagen sowie Schreiben der anderen Seite oder eines Gerichts relevant sein. Bei Unterhaltsfragen spielen regelmäßig auch wirtschaftliche Verpflichtungen eine Rolle. Nicht jedes Dokument wird bereits bei der ersten Kontaktaufnahme benötigt. Welche Unterlagen im konkreten Fall erforderlich sind und wie sensible Angaben übermittelt werden sollen, sollte vorab abgestimmt werden.
Worin unterscheiden sich Sorgerecht und Umgangsrecht?
Das Sorgerecht betrifft die Verantwortung für ein minderjähriges Kind, insbesondere Entscheidungen über seine persönlichen Angelegenheiten und sein Vermögen. Dazu können etwa Fragen der Gesundheit, der Schule oder des Aufenthalts gehören. Das Umgangsrecht betrifft dagegen den persönlichen Kontakt des Kindes zu seinen Eltern und gegebenenfalls weiteren Bezugspersonen. Beide Bereiche sind rechtlich voneinander zu unterscheiden, auch wenn sie im Alltag zusammenhängen. Eine Trennung verändert nicht automatisch sämtliche bestehenden Regelungen. Bei gerichtlichen Entscheidungen steht das Kindeswohl im Mittelpunkt; maßgeblich sind die jeweiligen familiären Umstände.
Welche Informationen werden für die Prüfung eines Verkehrsunfalls benötigt?
Für die rechtliche Einordnung eines Verkehrsunfalls sind insbesondere Unfallhergang, Ort, Zeitpunkt und die beteiligten Personen beziehungsweise Fahrzeuge von Bedeutung. Fotos, Kontaktdaten von Zeugen, ein Unfallbericht und gegebenenfalls ein polizeiliches Aktenzeichen können die Sachverhaltsklärung unterstützen. Hinzu kommen vorhandene Schreiben der Versicherungen sowie Unterlagen zu Fahrzeugschäden oder Verletzungen. Welche Ansprüche bestehen und wie die Haftung verteilt ist, lässt sich nicht allein aus der Höhe eines Schadens ableiten. Bei einer Anfrage ist deshalb eine sachliche Schilderung einschließlich bereits laufender Korrespondenz hilfreich.
Was unterscheidet ein Fahrverbot von der Entziehung der Fahrerlaubnis?
Ein Fahrverbot untersagt für eine bestimmte Zeit das Führen von Kraftfahrzeugen, während die Fahrerlaubnis als solche bestehen bleibt. Bei einer Entziehung erlischt dagegen die Fahrerlaubnis; für eine spätere Teilnahme am Straßenverkehr ist grundsätzlich eine Neuerteilung erforderlich. Beide Maßnahmen können unterschiedliche rechtliche Grundlagen haben. Für die Einordnung kommt es deshalb darauf an, ob beispielsweise ein Bußgeldbescheid, eine gerichtliche Entscheidung oder ein Schreiben der Fahrerlaubnisbehörde vorliegt. Bei einer Mandatsanfrage sollten die Art des Schreibens, sein Zustellungsdatum und darin genannte Fristen mitgeteilt werden.
Welche Unterlagen helfen bei einer Anfrage zu einer Nebenkostenabrechnung oder Mietkündigung?
Ausgangspunkt ist in beiden Fällen regelmäßig der Mietvertrag einschließlich späterer Ergänzungen. Bei einer Nebenkostenabrechnung sind außerdem die vollständige Abrechnung, Angaben zu Vorauszahlungen und gegebenenfalls frühere Abrechnungen hilfreich. Bei einer Kündigung kommt es insbesondere auf das Kündigungsschreiben, dessen Zugang und die bisherige Korrespondenz an. Je nach Streitpunkt können weitere Belege erforderlich werden. Da für Mieter und Vermieter unterschiedliche Fragen und Fristen relevant sein können, sollte eine Anfrage die eigene Rolle und den bisherigen Ablauf benennen. Eine abschließende Bewertung setzt die Prüfung des Einzelfalls voraus.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 24.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Werner Tröger

Hier sammeln wir Erfahrungen von Mandantinnen und Mandanten sowie öffentlich verfügbare Bewertungen. Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft.

Google-Bewertungssiegel der Kanzlei von Werner Tröger: 5,0 von 5 Sternen bei 4 Bewertungen
5,0 von 5 bei GoogleGesamtbewertung des Google-Unternehmenseintrags von Rechtsanwalt Werner Tröger aus 4 Bewertungen.Alle Bewertungen bei Google ansehen

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Verteilung der geprüften Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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Kanzlei und Anfahrt

Hechtseestraße 16, 83022 Rosenheim

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Kontaktdaten geprüft am 24.9.2026 · Quelle: rechtsanwalt-troeger.de

Letzte redaktionelle Prüfung: 26.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 31 %

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