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- Anwaltskanzlei Benninghoven-Rodig, Belkner & Freytag
- Profilstand
- 27% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 21. September 2026
Schwerpunkte
- FamilienrechtHauptschwerpunktFamilienrecht in Wuppertal vergleichen
Kanzleiprofil im Überblick
Marion Benninghoven-Rodig wird auf der Webseite der Anwaltskanzlei Benninghoven-Rodig, Belkner & Freytag als Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht vorgestellt. Die Kanzlei befindet sich am Stadtbahnhof 18 in Wuppertal-Ronsdorf. Sie berät und vertritt Mandantinnen und Mandanten in klassischen Rechtsgebieten und legt nach eigener Darstellung besonderen Wert auf persönliche Betreuung und Vertretung. Als Tätigkeitsbereiche nennt die Kanzlei Arbeitsrecht, Familienrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht, allgemeines Zivilrecht, Verkehrsrecht und Unfallsachen, Straf- und Bußgeldsachen sowie Sozialrecht. Hinzu kommt der Bereich Caravan und Wohnmobil. Zum auf der Webseite vorgestellten Team gehören außerdem die Rechtsanwälte Falk Belkner und Jörn Belkner sowie die Rechtsanwältin Jana Freytag. Die Kanzlei beschreibt Beratung und Vertretung seit fast 50 Jahren als ihr Ziel. Für den Kontakt sind eine Telefonnummer und eine E-Mail-Adresse angegeben. Bürozeiten bestehen montags bis freitags, an drei Tagen auch am Nachmittag.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 21.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: kanzlei-belkner.de, kanzlei-belkner.de
Beratung in Wuppertal – Einordnung der Redaktion
Marion Benninghoven-Rodig ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht in der Anwaltskanzlei Benninghoven-Rodig, Belkner & Freytag in Wuppertal. Ihr im Profil ausgewiesener Hauptschwerpunkt ist das Familienrecht. Die Kanzlei befindet sich Am Stadtbahnhof 18 im Stadtteil Ronsdorf. Familienrechtliche Anliegen betreffen häufig persönliche Umbrüche, bei denen finanzielle Fragen und die Gestaltung des künftigen Familienalltags zusammenkommen. Eine anwaltliche Beratung dient dabei allgemein dazu, die rechtlichen Themen zu ordnen, offene Fragen zu klären und mögliche außergerichtliche oder gerichtliche Schritte einzuordnen. Die Kanzlei betont in ihrer eigenen Darstellung die persönliche Betreuung und Vertretung. Zu den typischen Themen des Familienrechts zählen Trennung und Scheidung, Ehegatten- und Kindesunterhalt sowie die vermögensrechtlichen Folgen einer Ehe. Auch der Versorgungsausgleich, bei dem während der Ehe erworbene Versorgungsanrechte betrachtet werden, gehört regelmäßig zum rechtlichen Rahmen einer Scheidung. Mandantinnen und Mandanten beschäftigen dabei beispielsweise Fragen zur gemeinsamen Wohnung, zu bestehenden finanziellen Verpflichtungen oder zur Bedeutung eines Ehevertrags. Welche Themen im Einzelfall zusammenhängen, richtet sich nach den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen. Das Profil von Marion Benninghoven-Rodig ordnet diese Anliegen dem Schwerpunkt Familienrecht zu, ohne einzelne Leistungen darüber hinaus festzulegen. Wenn Kinder betroffen sind, stehen häufig Sorge- und Umgangsfragen sowie der Kindesunterhalt im Vordergrund. Allgemein geht es darum, elterliche Verantwortung, Betreuung und finanzielle Absicherung rechtlich voneinander zu unterscheiden und zugleich ihre Zusammenhänge zu berücksichtigen. Nicht jede familienrechtliche Frage führt unmittelbar zu einem Gerichtsverfahren. Auch die rechtliche Einordnung bestehender Absprachen oder die Vorbereitung einer einvernehmlichen Regelung kann Gegenstand einer Beratung sein. Für eine erste Besprechung sind eine geordnete Darstellung der familiären Situation und die Benennung bereits bestehender Vereinbarungen oder gerichtlicher Entscheidungen häufig hilfreich. Der Standort in Wuppertal-Ronsdorf bietet einen konkreten örtlichen Bezug für Ratsuchende aus Ronsdorf und den weiteren Wuppertaler Stadtteilen Elberfeld, Barmen, Vohwinkel und Cronenberg. Bei entsprechender örtlicher Zuständigkeit werden familiengerichtliche Verfahren vor dem Amtsgericht Wuppertal geführt. Landgericht und Arbeitsgericht Wuppertal erfüllen dagegen andere Aufgaben und sind für die klassischen familienrechtlichen Verfahren nicht die zuständigen Eingangsgerichte. Die Anfahrt zur Kanzlei mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw lässt sich anhand der vollständigen Anschrift planen; konkrete Verbindungen sollten aktuell geprüft werden. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende die dort verfügbaren Kontaktmöglichkeiten des Profils nutzen. Eine kurze Schilderung des Anliegens, Angaben zu bereits laufenden Verfahren und Hinweise auf anstehende Fristen erleichtern die erste Zuordnung. Für die Kanzlei sind Telefonnummer und E-Mail-Adresse angegeben. Ob ein Mandat übernommen werden kann, welche Unterlagen benötigt werden und wann ein Gespräch möglich ist, wird anschließend unmittelbar mit der Kanzlei geklärt.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 22.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Wuppertal
- Amtsgericht Wuppertal
- Landgericht Wuppertal
- Arbeitsgericht Wuppertal
Die Kanzlei von Marion Benninghoven-Rodig befindet sich Am Stadtbahnhof 18 in Wuppertal-Ronsdorf. Damit liegt der Standort im Stadtteil Ronsdorf und nicht in den innerstädtischen Zentren Elberfeld oder Barmen. Für Ratsuchende aus diesen Stadtteilen sowie aus Vohwinkel und Cronenberg ist die Anschrift der Ausgangspunkt für die individuelle Anfahrtsplanung. Öffentliche Verkehrsmittel und Pkw kommen grundsätzlich als Anreisemöglichkeiten in Betracht; die konkrete Verbindung, die Verkehrslage und etwaige Parkmöglichkeiten sollten vor einem Termin geprüft werden. Aus der Straßenbezeichnung allein lassen sich keine bestimmten Haltestellen oder unmittelbaren Verkehrsanschlüsse ableiten. Die Kanzlei nennt Bürozeiten von Montag bis Freitag, an drei Tagen auch nachmittags. Einen Gesprächstermin gilt es gesondert abzustimmen. Für den Schwerpunkt Familienrecht ist unter den genannten Gerichten vor allem das Amtsgericht Wuppertal von Bedeutung. Dort werden bei gegebener örtlicher Zuständigkeit durch das Familiengericht insbesondere Scheidungsverfahren, Unterhaltssachen, Sorge- und Umgangsverfahren sowie Verfahren zum Versorgungsausgleich geführt. Auch bestimmte vermögensrechtliche Auseinandersetzungen zwischen Ehegatten gehören zu den Familiensachen. Welches Familiengericht örtlich zuständig ist, hängt von den gesetzlichen Zuständigkeitsregeln und den Umständen des jeweiligen Verfahrens ab, nicht allein vom Kanzleisitz. Das Landgericht Wuppertal ist demgegenüber insbesondere mit allgemeinen Zivil- und Strafsachen befasst. Es ist nicht die reguläre Beschwerdeinstanz für Entscheidungen des Familiengerichts; diese Aufgabe liegt grundsätzlich beim Oberlandesgericht. Das Arbeitsgericht Wuppertal entscheidet vor allem über arbeitsrechtliche Streitigkeiten, etwa zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern. Für Scheidung, elterliche Sorge oder familienrechtlichen Unterhalt ist es nicht zuständig. Diese Abgrenzung hilft, die am Standort genannten Gerichte dem familienrechtlichen Profil zuzuordnen.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 22.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Informationen sind für eine erste Anfrage wegen Trennung oder Scheidung hilfreich?
- Für eine erste Anfrage genügt zunächst eine übersichtliche Schilderung der familiären Situation und der wichtigsten offenen Fragen. Hilfreich sind Angaben dazu, ob bereits eine Trennung besteht, gemeinsame Kinder betroffen sind oder ein gerichtliches Verfahren läuft. Vorhandene Schreiben eines Gerichts oder der Gegenseite und darin genannte Fristen sollten ausdrücklich erwähnt werden. Je nach Anliegen können später Heiratsurkunde, Ehevertrag, Einkommensunterlagen oder bestehende Vereinbarungen wichtig werden. Welche Dokumente tatsächlich benötigt werden und auf welchem Weg sie übermittelt werden sollen, lässt sich bei der Terminabstimmung klären.
- Worin unterscheiden sich Kindesunterhalt und Ehegattenunterhalt?
- Kindesunterhalt und Ehegattenunterhalt beruhen auf unterschiedlichen rechtlichen Voraussetzungen. Beim Kindesunterhalt geht es um den Lebensbedarf des Kindes und die Unterhaltsverantwortung seiner Eltern. Ehegattenunterhalt betrifft dagegen mögliche Ansprüche zwischen Ehepartnern während der Trennung oder nach der Scheidung. Dabei sind Trennungsunterhalt und nachehelicher Unterhalt wiederum zu unterscheiden. Für die Einordnung können unter anderem Einkommen, Betreuungssituation und weitere Unterhaltspflichten bedeutsam sein. Pauschale Aussagen allein anhand des Familienstands reichen deshalb regelmäßig nicht aus. Für eine Beratung sind nachvollziehbare Informationen zu den wirtschaftlichen Verhältnissen und bereits bestehenden Unterhaltsregelungen hilfreich.
- Sind Sorgerecht und Umgangsrecht nach einer Trennung dasselbe?
- Sorgerecht und Umgangsrecht betreffen unterschiedliche Bereiche. Die elterliche Sorge umfasst insbesondere Verantwortung und Entscheidungen für das Kind, beispielsweise in Fragen der Gesundheit oder schulischen Entwicklung. Das Umgangsrecht betrifft den persönlichen Kontakt des Kindes zu seinen Eltern und gegebenenfalls weiteren Bezugspersonen. Eine Trennung beendet eine bestehende gemeinsame elterliche Sorge grundsätzlich nicht automatisch. Für beide Themen ist das Kindeswohl zentral. In einer ersten Anfrage lässt sich daher sinnvoll unterscheiden, ob Uneinigkeit über wichtige Entscheidungen besteht oder ob die konkrete Gestaltung von Kontakten und Betreuungszeiten geklärt werden soll.
- Was bedeuten Versorgungsausgleich und Zugewinnausgleich bei einer Scheidung?
- Versorgungsausgleich und Zugewinnausgleich regeln unterschiedliche wirtschaftliche Folgen einer Ehe. Der Versorgungsausgleich betrifft grundsätzlich die während der Ehezeit erworbenen Anrechte auf Alters- und Invaliditätsversorgung. Er wird regelmäßig im Zusammenhang mit dem Scheidungsverfahren behandelt, wobei gesetzliche Ausnahmen und wirksame Vereinbarungen zu beachten sind. Der Zugewinnausgleich betrifft dagegen den Vermögenszuwachs während der Ehe, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen und insbesondere der entsprechende Güterstand besteht. Er bedeutet nicht, dass jeder Vermögensgegenstand automatisch geteilt wird. Zur ersten Orientierung sind Informationen über Versorgungsanrechte, Vermögen, Verbindlichkeiten und einen etwaigen Ehevertrag relevant.
- Müssen familienrechtliche Streitfragen immer vor Gericht geklärt werden?
- Viele familienrechtliche Fragen können zunächst außergerichtlich besprochen und gegebenenfalls durch Vereinbarungen geregelt werden. Das betrifft beispielsweise finanzielle Fragen oder die Organisation des Umgangs. Ob eine Vereinbarung rechtlich möglich ist und welche Form sie benötigt, hängt jedoch vom Gegenstand ab; manche Regelungen erfordern eine notarielle Beurkundung oder gerichtliche Mitwirkung. Eine Ehe kann nur durch gerichtliche Entscheidung geschieden werden. Auch bei einer einvernehmlichen Scheidung gelten besondere Verfahrensregeln und anwaltliche Vertretungsanforderungen. Ein erstes Gespräch kann dazu dienen, einigungsfähige Themen von solchen zu unterscheiden, für die ein gerichtliches Verfahren erforderlich ist.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 22.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Benninghoven Rodig
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Am Stadtbahnhof 18, 42369 Wuppertal
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Kontaktdaten geprüft am 21.9.2026 · Quelle: kanzlei-belkner.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 26.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 27 %
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