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- Rechtsanwalt Bernd Buchhorn
- Profilstand
- 27% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 21. September 2026
Schwerpunkte
Kanzleiprofil im Überblick
Bernd Buchhorn ist Rechtsanwalt und Fachanwalt im Familienrecht in Oldenburg. Er ist seit 1997 als Rechtsanwalt im Familienrecht tätig. Seine Kanzlei befindet sich am Schlossplatz 21 in 26122 Oldenburg. Er berät und vertritt Mandantinnen und Mandanten zu Fragen rund um Ehe, Trennung, Scheidung, Unterhalt, Sorgerecht und Umgang sowie zu Vermögensauseinandersetzungen. Als familienrechtliche Schwerpunkte nennt die Kanzlei außerdem Vermögensrecht und Gewaltschutzverfahren. Buchhorn begleitet seine Mandantinnen und Mandanten durch alle Phasen ihres Verfahrens. Dabei legt er nach eigener Darstellung Wert darauf, die individuelle Situation genau zu verstehen. Seine Arbeitsweise beschreibt er als einfühlsam, konsequent und zielgerichtet. Die Vertretung umfasst sowohl einvernehmliche Scheidungen als auch streitige Verfahren. Für eine rechtliche Erstberatung und die Vereinbarung eines Termins stehen telefonischer Kontakt, E-Mail und ein Kontaktformular zur Verfügung. Das Büro ist ab 9:00 Uhr geöffnet.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 21.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Beratung in Oldenburg – Einordnung der Redaktion
Rechtsanwalt Bernd Buchhorn ist in Oldenburg tätig und führt die Fachanwaltsbezeichnung im Familienrecht. Seit 1997 arbeitet er als Rechtsanwalt in diesem Rechtsgebiet, das den Hauptschwerpunkt seines Profils bildet. Seine Kanzlei befindet sich am Schlossplatz 21 in 26122 Oldenburg. Das Beratungs- und Vertretungsangebot umfasst Fragen zu Ehe, Trennung und Scheidung ebenso wie Unterhalt, Sorgerecht und Umgang. Mandantinnen und Mandanten können sich damit an ihn wenden, wenn familiäre Veränderungen rechtlich eingeordnet und ihre persönlichen sowie wirtschaftlichen Folgen besprochen werden sollen. Ein weiterer familienrechtlicher Schwerpunkt liegt auf Vermögensauseinandersetzungen und dem Vermögensrecht. Bei einer Trennung können etwa gemeinsames Eigentum, bestehende Verbindlichkeiten oder Fragen zum Zugewinnausgleich eine Rolle spielen. Hinzu kommen Gewaltschutzverfahren, bei denen gerichtliche Schutzmaßnahmen im persönlichen Umfeld Gegenstand sein können. Buchhorn vertritt sowohl bei einvernehmlichen Scheidungen als auch in streitigen Verfahren. Nach der Kanzleibeschreibung begleitet er Mandantinnen und Mandanten durch alle Verfahrensphasen und legt Wert darauf, die individuelle Situation genau zu verstehen. Seine Arbeitsweise beschreibt er selbst als einfühlsam, konsequent und zielgerichtet. Neben dem Familienrecht ist im Profil das Erbrecht aufgeführt. Typische Anliegen in diesem Bereich betreffen die gesetzliche Erbfolge, Testamente, Pflichtteilsansprüche oder die Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft. Berührungspunkte zum Familienrecht entstehen beispielsweise, wenn eine Trennung oder Scheidung Fragen zur erbrechtlichen Stellung von Ehegatten aufwirft. Welche Themen tatsächlich zusammenhängen und welchen Umfang eine Beratung haben soll, lässt sich im ersten Austausch klären. Für Ratsuchende ist dabei eine geordnete Darstellung der familiären Verhältnisse und der vorhandenen Unterlagen hilfreich. Der Kanzleistandort am Schlossplatz liegt in der Oldenburger Innenstadt und bietet einen örtlichen Bezug auch für Ratsuchende aus Eversten und Osternburg. Für familienrechtliche Verfahren ist regelmäßig das Familiengericht beim Amtsgericht Oldenburg relevant, sofern die örtliche Zuständigkeit vorliegt. Im Erbrecht kommen je nach Anliegen das Amtsgericht als Nachlassgericht oder die Zivilgerichte in Betracht, darunter das Landgericht Oldenburg. Die Anfahrt zur Innenstadt lässt sich grundsätzlich mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw planen; konkrete Verbindungen sollten vorab geprüft werden. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende zunächst ihr Anliegen knapp beschreiben und anschließend die angegebenen Kontaktwege nutzen. Nach den Kanzleiangaben stehen Telefon, E-Mail und ein Kontaktformular für eine rechtliche Erstberatung und Terminvereinbarung zur Verfügung. Das Büro ist ab 9:00 Uhr geöffnet. Bei der Anfrage können bereits vorhandene gerichtliche Schreiben und mögliche Fristen erwähnt werden. Welche Unterlagen benötigt werden und wann ein Gespräch stattfinden kann, sollte unmittelbar abgestimmt werden.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 24.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Oldenburg
- Amtsgericht Oldenburg
- Landgericht Oldenburg
Die Kanzlei von Bernd Buchhorn liegt am Schlossplatz 21 in der Innenstadt von Oldenburg. Damit befindet sie sich im zentralen Stadtgebiet; Eversten und Osternburg gehören ebenfalls zum örtlichen Umfeld des Profils. Für eine Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw empfiehlt sich eine Prüfung der aktuellen Verbindungen und Verkehrsführung. Aus den vorliegenden Angaben ergeben sich keine bestimmten Haltestellen, Parkmöglichkeiten oder Angaben zur Barrierefreiheit. Einzelheiten zum Zugang und zur Terminplanung können deshalb vor einem Besuch direkt mit dem Büro geklärt werden, das nach der Kanzleibeschreibung ab 9:00 Uhr geöffnet ist. Für den familienrechtlichen Hauptschwerpunkt ist insbesondere das Amtsgericht Oldenburg von Bedeutung. Dort werden beim Familiengericht unter anderem Scheidungen, Unterhaltssachen sowie Verfahren zum Sorge- und Umgangsrecht geführt. Auch Gewaltschutzsachen und bestimmte vermögensrechtliche Auseinandersetzungen zwischen Ehegatten fallen in den Aufgabenbereich der Familiengerichte. Ob ein konkretes Verfahren in Oldenburg zu führen ist, richtet sich nach den gesetzlichen Zuständigkeitsregeln und nicht allein nach dem Kanzleisitz. Im Erbrecht ist zwischen Nachlassangelegenheiten und streitigen Ansprüchen zu unterscheiden. Das Amtsgericht als Nachlassgericht befasst sich beispielsweise mit Testamentseröffnungen und Erbscheinsverfahren. Für Oldenburg setzt auch dies die entsprechende örtliche Zuständigkeit voraus. Streitigkeiten über Pflichtteils- oder andere erbrechtliche Zahlungsansprüche werden dagegen vor den Zivilgerichten verhandelt. Abhängig von der sachlichen und örtlichen Zuständigkeit kommen hierfür das Amtsgericht Oldenburg oder das Landgericht Oldenburg in Betracht. Das Landgericht ist hingegen nicht das regelmäßig zuständige Gericht für eine Scheidung.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 24.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Eine rechtliche Erstberatung wird angeboten.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Ablauf und Konditionen
Erstgespräch: Eine rechtliche Erstberatung wird angeboten.
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Unterlagen sind für ein erstes Gespräch über Trennung und Scheidung hilfreich?
- Für ein erstes Gespräch sind häufig eine kurze Übersicht zum bisherigen Verlauf der Trennung sowie Angaben zu gemeinsamen Kindern, Einkommen und Vermögen hilfreich. Je nach Anliegen können Heiratsurkunde, Ehevertrag, Einkommensnachweise, Unterlagen zu Immobilien oder Darlehen und bereits vorhandene gerichtliche Schreiben Bedeutung haben. Nicht jede Unterlage wird in jedem Fall benötigt. Eine vorherige Abstimmung erleichtert die Vorbereitung. Wichtig ist außerdem, laufende Verfahren und in Schreiben genannte Fristen anzusprechen, damit Umfang und zeitlicher Rahmen des Beratungsbedarfs eingeordnet werden können.
- Wie unterscheiden sich eine einvernehmliche und eine streitige Scheidung?
- Bei einer einvernehmlichen Scheidung besteht zwischen den Ehegatten grundsätzlich Einigkeit über die Scheidung; häufig sind auch wesentliche Folgethemen bereits geklärt. In einem streitigen Verfahren bestehen dagegen offene Fragen, etwa zu Unterhalt oder Vermögensausgleich. Auch eine einvernehmliche Scheidung erfordert ein gerichtliches Verfahren. Die anwaltliche Vertretung eines Ehegatten bedeutet nicht, dass dieselbe Person zugleich beide Ehegatten berät oder vertritt. Ob weitere Anträge und eine eigene Vertretung erforderlich sind, hängt von der jeweiligen Verfahrenssituation ab. Sorge- und Umgangsfragen sind dabei eigenständig zu betrachten.
- Worum geht es bei Sorgerecht, Umgang und Gewaltschutz?
- Das Sorgerecht betrifft insbesondere Verantwortung und Entscheidungen für ein minderjähriges Kind. Das Umgangsrecht regelt demgegenüber den Kontakt des Kindes zu seinen Eltern und gegebenenfalls weiteren Bezugspersonen. Maßgeblich ist in kindschaftsrechtlichen Verfahren das Kindeswohl. Gewaltschutzverfahren haben einen anderen Ausgangspunkt: Sie betreffen gerichtliche Schutzmaßnahmen bei Gewalt oder bestimmten Bedrohungen und Belästigungen, beispielsweise Kontakt- oder Näherungsverbote. Diese Themen können in einer Trennungssituation zusammentreffen, folgen aber unterschiedlichen rechtlichen Voraussetzungen. Bei akuter Gefahr ist die Polizei die unmittelbare Anlaufstelle; eine gewöhnliche Terminanfrage ersetzt keine Notfallhilfe.
- Welches Gericht ist bei einem Erbfall zuständig und was sollte ich für eine Anfrage bereithalten?
- Für Nachlassangelegenheiten wie eine Testamentseröffnung oder ein Erbscheinsverfahren ist grundsätzlich das Nachlassgericht beim Amtsgericht zuständig. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich regelmäßig nach dem letzten gewöhnlichen Aufenthalt der verstorbenen Person. Streitige Zahlungsansprüche, etwa zum Pflichtteil, gehören dagegen vor die Zivilgerichte. Für eine erste Anfrage sind Angaben zum Todesfall, zu den Verwandtschaftsverhältnissen und zu vorhandenen Testamenten oder Erbverträgen hilfreich. Auch Schreiben des Nachlassgerichts und bereits bekannte Fristen sollten erwähnt werden. Welche weiteren Nachweise erforderlich sind, hängt vom konkreten Anliegen ab.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 24.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Bernd Buchhorn
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Bewertungen auf anwalt-seiten.de
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4,4 von 5 · 20 Bewertungen
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Kontaktdaten geprüft am 21.9.2026 · Quelle: rechtsanwalt-buchhorn.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 24.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 27 %
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