Veröffentlichtes Profil

Bernd Roos

Dr. Bernd Roos in Siegen – Arbeitsrecht, Betriebsverfassungsrecht und Sozialrecht

Zuletzt aktualisiert am 26. September 2026

Rechtsanwalt · Göttert | Rechtsanwälte

Kölner Str. 58, 57072 Siegen

Telefon: +49 271 2383110

Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Göttert | Rechtsanwälte
Profilstand
27% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 22. September 2026

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Dr. Bernd Roos gehört zu Göttert | Rechtsanwälte in Siegen. Seine Tätigkeitsschwerpunkte sind Arbeitsrecht, Betriebsverfassungsrecht und Sozialrecht, wobei für das Sozialrecht ausdrücklich SGB III und SGB IX genannt werden. Die Kanzlei befindet sich in der Kölner Str. 58 in 57072 Siegen. Auf seinem Profil sind eine Telefonnummer und eine persönliche E-Mail-Adresse für die Kontaktaufnahme angegeben. Die Kanzlei steht bei Fragen zur Verfügung und nennt Erreichbarkeitszeiten von Montag bis Donnerstag zwischen 8 und 17 Uhr sowie freitags zwischen 8 und 15 Uhr. Sie arbeitet mit der TS Steuerberatung GmbH aus Siegen zusammen und beschreibt diese Zusammenarbeit als Beitrag zu Mehrwerten und Qualität für ihre Mandanten. Zum Mandantenkreis enthält das Profil keine näheren Angaben. Als weitere Fachgebiete der Kanzlei werden Bau- und Architektenrecht, Familienrecht, Strafrecht, Versicherungsrecht und Zivilrecht aufgeführt.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 22.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: goettert.org, goettert.org

Beratung in Siegen – Einordnung der Redaktion

Rechtsanwalt Dr. Bernd Roos gehört zu Göttert | Rechtsanwälte in Siegen. Sein Hauptschwerpunkt ist das Arbeitsrecht; daneben nennt die Kanzleibeschreibung das Betriebsverfassungsrecht und das Sozialrecht mit den Bereichen SGB III und SGB IX. Für Ratsuchende stehen damit Fragen rund um das Arbeitsverhältnis, die betriebliche Mitbestimmung und bestimmte sozialrechtliche Folgen beruflicher Veränderungen im Mittelpunkt. Welche Unterstützung im Einzelfall möglich ist, lässt sich anhand des konkreten Anliegens und der dazugehörigen Unterlagen klären. Nähere Angaben zum Mandantenkreis enthält das Profil nicht. Im Arbeitsrecht geht es typischerweise um Arbeitsverträge, Vergütung, Arbeitszeit, Abmahnungen, Kündigungen oder Arbeitszeugnisse. Hinter diesen Themen können sowohl laufende Beschäftigungsverhältnisse als auch deren Beendigung stehen. Das Betriebsverfassungsrecht betrifft dagegen insbesondere die Aufgaben und Beteiligungsrechte des Betriebsrats sowie dessen Verhältnis zum Arbeitgeber. Typische Anliegen sind Mitbestimmungsfragen, Betriebsvereinbarungen und personelle Maßnahmen. Für eine erste Einordnung ist deshalb wichtig, ob eine individuelle arbeitsvertragliche Frage oder eine Angelegenheit der betrieblichen Interessenvertretung vorliegt. Die ausdrücklich genannten sozialrechtlichen Bereiche ergänzen diesen beruflichen Bezug. Das SGB III regelt vor allem die Arbeitsförderung und umfasst unter anderem Fragen zum Arbeitslosengeld. Das SGB IX betrifft die Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen sowie das Schwerbehindertenrecht. Berührungspunkte zum Arbeitsrecht können etwa bei einem Arbeitsplatzverlust oder bei Fragen zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen entstehen. Bescheide, Schriftwechsel mit Leistungsträgern und arbeitsbezogene Dokumente können dabei unterschiedliche Teile desselben Sachverhalts betreffen und sollten für eine Anfrage thematisch geordnet werden. Die Kanzlei befindet sich in der Kölner Str. 58, 57072 Siegen. Zum örtlichen Umfeld gehören die Innenstadt sowie die Stadtteile Weidenau und Geisweid. Für die Planung eines Besuchs ist die konkrete Adresse maßgeblich; eine bestimmte Verkehrsanbindung oder Parkmöglichkeit ist im Profil nicht belegt. Obwohl Amtsgericht Siegen und Landgericht Siegen am Standort genannt werden, gehören arbeitsrechtliche Streitigkeiten typischerweise vor die Arbeitsgerichte und sozialrechtliche Leistungsstreitigkeiten vor die Sozialgerichte. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende die im Profil angegebene Telefonnummer oder persönliche E-Mail-Adresse nutzen. Eine kurze Beschreibung des Anliegens, Hinweise auf laufende Fristen und die Benennung vorhandener Unterlagen erleichtern die erste Zuordnung. Angegeben sind Erreichbarkeitszeiten von Montag bis Donnerstag zwischen 8 und 17 Uhr sowie freitags zwischen 8 und 15 Uhr. Ob ein Mandat übernommen wird und wie das weitere Vorgehen aussieht, ist anschließend unmittelbar mit der Kanzlei abzustimmen.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 24.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Siegen

  • Amtsgericht Siegen
  • Landgericht Siegen

Göttert | Rechtsanwälte hat die Anschrift Kölner Str. 58 in 57072 Siegen. Für die räumliche Orientierung im Stadtgebiet sind die Innenstadt sowie Weidenau und Geisweid als genannte Stadtteile relevant. Eine ausdrückliche Zuordnung der Kanzlei zu einem dieser Stadtteile enthalten die Angaben jedoch nicht. Wer aus Siegen oder dem Umland anreist, kann die Adresse als Ausgangspunkt für die Planung mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw verwenden. Konkrete Haltestellen, Linien, Stellplätze oder Angaben zur Barrierefreiheit sind nicht belegt. Entsprechende Fragen lassen sich vor einem Besuch direkt mit der Kanzlei klären. Am Standort werden das Amtsgericht Siegen und das Landgericht Siegen genannt. Beide gehören zur ordentlichen Gerichtsbarkeit und befassen sich unter anderem mit Zivil- und Strafsachen. Für den arbeitsrechtlichen Hauptschwerpunkt von Dr. Bernd Roos sind sie jedoch regelmäßig nicht die zuständigen Gerichte. Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern, etwa über Kündigungen oder Vergütung, werden typischerweise vor der Arbeitsgerichtsbarkeit geführt. Auch betriebsverfassungsrechtliche Auseinandersetzungen gehören grundsätzlich dorthin, häufig in ein Beschlussverfahren. Für Streitigkeiten über sozialrechtliche Leistungen nach dem SGB III oder über zahlreiche Fragen nach dem SGB IX ist typischerweise die Sozialgerichtsbarkeit zuständig. Je nach Streitgegenstand kann allerdings auch ein anderer Rechtsweg maßgeblich sein. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach den jeweiligen Verfahrensregeln und nicht allein nach der Kanzleianschrift. Die genannten Siegener Gerichte bilden somit den örtlichen Justizrahmen ab, ohne sämtliche Schwerpunktverfahren dieses Profils abzudecken.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 24.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Unterlagen sind für eine erste Anfrage zu Kündigung oder Abmahnung hilfreich?
Für eine erste Einordnung sind meist der Arbeitsvertrag mit möglichen Ergänzungen, die Kündigung oder Abmahnung und der dazugehörige Schriftwechsel hilfreich. Je nach Streitpunkt können außerdem Entgeltabrechnungen, Arbeitszeitnachweise oder einschlägige betriebliche Regelungen wichtig sein. Eine kurze zeitliche Übersicht erleichtert das Verständnis: Was ist geschehen, wann ging welches Schreiben ein und welche Gespräche fanden statt? Bei Kündigungen können kurze gesetzliche Fristen gelten. Eine bloße Kontaktanfrage ersetzt keine fristwahrende Handlung und bedeutet noch keine Mandatsübernahme.
Was unterscheidet eine arbeitsrechtliche Frage von einer betriebsverfassungsrechtlichen Angelegenheit?
Das individuelle Arbeitsrecht betrifft die Rechtsbeziehung zwischen einzelnen Beschäftigten und ihrem Arbeitgeber, etwa bei Vergütung, Urlaub oder einer Kündigung. Das Betriebsverfassungsrecht regelt insbesondere die Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat sowie dessen Beteiligungsrechte. Dazu zählen beispielsweise Mitbestimmung bei bestimmten Arbeitszeitregelungen und die Beteiligung bei personellen Maßnahmen. Beide Bereiche können denselben betrieblichen Vorgang betreffen, verfolgen aber unterschiedliche rechtliche Fragestellungen. Für eine Mandatsanfrage ist deshalb hilfreich anzugeben, in welcher Rolle die anfragende Person handelt und welches konkrete Anliegen geklärt werden soll.
Welche Themen fallen unter die genannten Schwerpunkte SGB III und SGB IX?
Das SGB III umfasst die Arbeitsförderung, darunter Arbeitslosengeld, Vermittlung und bestimmte Förderleistungen zur beruflichen Eingliederung. Das SGB IX betrifft Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen sowie das Schwerbehindertenrecht. Typische Fragen können sich auf Leistungsbescheide, die Feststellung einer Behinderung oder die Teilhabe am Arbeitsleben beziehen. Bei beruflichen Veränderungen können sich Überschneidungen mit dem Arbeitsrecht ergeben. Für eine Anfrage sind der betroffene Leistungsträger, vorhandene Bescheide und deren Zugangsdaten hilfreich, weil Verfahren und Fristen vom jeweiligen Gegenstand abhängen.
Sind für arbeitsrechtliche und sozialrechtliche Streitigkeiten das Amtsgericht oder das Landgericht Siegen zuständig?
In der Regel nicht. Individuelle Streitigkeiten aus einem Arbeitsverhältnis gehören typischerweise vor die Arbeitsgerichte; betriebsverfassungsrechtliche Angelegenheiten werden dort meist im Beschlussverfahren behandelt. Für Streitigkeiten über Arbeitslosengeld und viele sozialrechtliche Fragen zu Rehabilitation oder Behinderung sind grundsätzlich die Sozialgerichte zuständig. Bei einzelnen Themen des SGB IX kann ein anderer Rechtsweg einschlägig sein. Amtsgericht und Landgericht gehören dagegen zur ordentlichen Gerichtsbarkeit. Welches Gericht sachlich und örtlich zuständig ist, hängt vom konkreten Streitgegenstand und den gesetzlichen Zuständigkeitsregeln ab.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 24.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Bernd Roos

Hier sammeln wir Erfahrungen von Mandantinnen und Mandanten sowie öffentlich verfügbare Bewertungen. Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft.

Google-Bewertungssiegel der Kanzlei von Bernd Roos: 5,0 von 5 Sternen bei 5 Bewertungen
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Google-Bewertungen der Kanzlei

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Verteilung der geprüften Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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Positive Stimmen

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Kanzlei und Anfahrt

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Angabenstatus

Die Profilangaben wurden durch die Kanzlei oder aus öffentlich zugänglichen Quellen bereitgestellt und sind nicht vollständig verifiziert.

Kontaktdaten geprüft am 22.9.2026 · Quelle: goettert.org

Letzte redaktionelle Prüfung: 26.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 27 %

Hinweis: Dieses Profil wurde nicht von der betroffenen Person selbst angelegt, sondern redaktionell aus öffentlich zugänglichen Quellen (z. B. Kanzleiwebseite, Impressum, Google) zusammengestellt. Die Aufnahme ist kostenlos und unabhängig von einer Mitgliedschaft. Sie sind betroffen? Sie können das Profil übernehmen und korrigieren, einen Fehler melden oder der Veröffentlichung widersprechen und die Löschung verlangen.

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