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- Rechtsanwaltskanzlei Birgit Maier
- Profilstand
- 27% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 21. September 2026
Schwerpunkte
Kanzleiprofil im Überblick
Birgit Maier ist Rechtsanwältin in Neu-Ulm und verfügt laut Kanzleiwebseite über 30 Jahre Erfahrung. Ihre Rechtsberatung erfolgt vornehmlich in den Tätigkeitsschwerpunkten Arbeitsrecht, Verkehrsrecht, Familienrecht, Mietrecht sowie Zivilrecht mit Forderungseinzug und Inkasso. Als Arbeitsweise nennt sie eine allgemeinverständliche Beratung unter Einbeziehung der Persönlichkeiten ihrer Mandanten. Die Kanzlei bietet die Kontaktaufnahme per Telefon, E-Mail und Kontaktformular an. Bei schriftlichen Anfragen wird eine Rückmeldung angeboten. Die Rechtsanwaltskanzlei Birgit Maier befindet sich in der Augsburger Str. 2 in 89231 Neu-Ulm im ersten Obergeschoss. Die Bürozeiten sind montags bis donnerstags von 08:00 bis 12:00 Uhr und von 13:00 bis 17:00 Uhr sowie freitags von 08:00 bis 12:00 Uhr. Die Haltestelle Petrusplatz und das dortige Parkhaus sind jeweils eine Gehminute entfernt. Direkt vor der Kanzlei stehen mit der „Semmeltaste“ für 20 Minuten kostenlose Parkmöglichkeiten zur Verfügung.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 21.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: birgitmaier.de, birgitmaier.de
Beratung in Ulm – Einordnung der Redaktion
Rechtsanwältin Birgit Maier setzt in ihrem Profil den Hauptschwerpunkt auf Arbeitsrecht; hinzu kommt das Familienrecht. Nach Angaben der Kanzleiwebseite verfügt sie über 30 Jahre Erfahrung. Als Arbeitsweise beschreibt sie eine allgemeinverständliche Beratung, die auch die Persönlichkeit der Mandantinnen und Mandanten berücksichtigt. Die Rechtsanwaltskanzlei Birgit Maier befindet sich nach der ausführlichen Kanzleibeschreibung in der Augsburger Str. 2, 89231 Neu-Ulm, im ersten Obergeschoss. Die verkürzte Standortangabe „Ulm“ ist deshalb von der konkreten Kanzleianschrift in Neu-Ulm zu unterscheiden. Im Arbeitsrecht geht es häufig um Fragen, die während eines Arbeitsverhältnisses oder bei dessen Beendigung entstehen. Dazu zählen Arbeitsverträge, Vergütung, Arbeitszeit, Abmahnungen, Kündigungen und Arbeitszeugnisse. Ratsuchende benötigen dabei oftmals zunächst eine Einordnung ihrer Unterlagen und des zeitlichen Ablaufs. Gerade bei einer Kündigung können kurze gesetzliche Fristen eine Rolle spielen. Eine anwaltliche Befassung dient allgemein dazu, die rechtliche Ausgangslage zu prüfen, offene Fragen zu klären und mögliche Vorgehensweisen zu erläutern. Welche Schritte in Betracht kommen, hängt vom jeweiligen Sachverhalt ab. Im Familienrecht stehen häufig Trennung, Scheidung, Unterhalt sowie Fragen zu Sorge und Umgang im Mittelpunkt. Hier treffen rechtliche, wirtschaftliche und persönliche Belange aufeinander. Für eine erste Einordnung können Angaben zur familiären Situation, zu bestehenden Vereinbarungen und zu bereits laufenden Verfahren wichtig sein. Die Kanzleiwebseite nennt daneben Verkehrsrecht, Mietrecht sowie Zivilrecht einschließlich Forderungseinzug und Inkasso als weitere Tätigkeitsfelder. Für das vorliegende Profil bilden jedoch Arbeitsrecht und Familienrecht den inhaltlichen Kern. Die genannten Gerichte in Ulm sind nicht allein aufgrund der räumlichen Nähe für jedes Anliegen zuständig. Der örtliche Bezug umfasst Neu-Ulm und das benachbarte Ulmer Stadtgebiet mit Mitte, Söflingen und Wiblingen; daraus folgt keine Kanzleiniederlassung in diesen Stadtteilen. Für die Anfahrt nennt die Kanzlei die Haltestelle Petrusplatz und das dortige Parkhaus jeweils in etwa einer Gehminute Entfernung. Wer über Anwalt-Seiten.de auf das Profil aufmerksam wird, kann für eine Anfrage die dort bereitgestellten Kontaktangaben nutzen. Die Kanzlei nennt Telefon, E-Mail und Kontaktformular als Kontaktwege und bietet bei schriftlichen Anfragen eine Rückmeldung an. Sinnvoll sind eine kurze Beschreibung des Anliegens, Hinweise auf laufende Fristen und eine Rückrufmöglichkeit. Ob ein Mandat übernommen wird, ist anschließend mit der Kanzlei zu klären.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 22.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Ulm
- Amtsgericht Ulm
- Landgericht Ulm
Die Rechtsanwaltskanzlei Birgit Maier liegt laut ausführlicher Kanzleibeschreibung in der Augsburger Str. 2 in Neu-Ulm, im ersten Obergeschoss. Obwohl die Standortdaten auch Ulm nennen, ist für einen Besuch die Anschrift in Neu-Ulm maßgeblich. Die aufgeführten Ulmer Stadtteile Mitte, Söflingen und Wiblingen gehören zum räumlichen Umfeld, sind aber keine belegten Kanzleistandorte. Als Orientierung für die Anreise dienen die Haltestelle Petrusplatz und das dortige Parkhaus, die nach Kanzleiangaben jeweils etwa eine Gehminute entfernt sind. Damit bestehen konkrete Anknüpfungspunkte für die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw. Eine Aussage zur Barrierefreiheit lässt sich aus der Lage im ersten Obergeschoss nicht ableiten. Von den genannten Gerichten ist das Amtsgericht Ulm für familienrechtliche Anliegen grundsätzlich der passende Gerichtstyp: Familiengerichte sind Abteilungen der Amtsgerichte und bearbeiten unter anderem Scheidungen, Unterhaltsangelegenheiten sowie Sorge- und Umgangsverfahren. Ob gerade das Amtsgericht Ulm örtlich zuständig ist, richtet sich jedoch nach den gesetzlichen Zuständigkeitsregeln, nicht nach dem Kanzleisitz. Für typische Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern sind dagegen Arbeitsgerichte zuständig; weder das Amtsgericht Ulm noch das Landgericht Ulm ist hierfür die reguläre Eingangsinstanz. Das Landgericht Ulm bearbeitet insbesondere bestimmte allgemeine Zivilsachen und Rechtsmittel. Familienrechtliche Beschwerden gegen amtsgerichtliche Entscheidungen führen grundsätzlich zum Oberlandesgericht, nicht zum Landgericht. Die Nähe zwischen Ulm und Neu-Ulm ersetzt daher keine Prüfung des zuständigen Gerichts.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 22.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Unterlagen sind für eine erste Anfrage im Arbeitsrecht hilfreich?
- Für eine erste Einordnung sind meist der Arbeitsvertrag, spätere Ergänzungen und die Unterlagen zum konkreten Anlass wichtig. Je nach Anliegen können dazu eine Kündigung, eine Abmahnung, Lohnabrechnungen, Arbeitszeitaufzeichnungen oder ein Arbeitszeugnis gehören. Eine kurze zeitliche Übersicht erleichtert das Verständnis: Was ist wann geschehen, welche Schreiben wurden übermittelt und wann sind sie eingegangen? Bereits gesetzte Fristen oder Gerichtstermine sollten bei der Anfrage ausdrücklich genannt werden. Welche weiteren Dokumente erforderlich sind, hängt vom Einzelfall ab.
- Warum sollte eine Kündigung bei der Kontaktaufnahme ausdrücklich erwähnt werden?
- Bei arbeitsrechtlichen Kündigungen können kurze gesetzliche Fristen entscheidend sein. Für eine Kündigungsschutzklage gilt grundsätzlich eine Frist von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung. Deshalb sind das Schreiben selbst und das genaue Zugangsdatum für die erste Prüfung besonders wichtig. Eine bloße Kontaktanfrage ersetzt keine gerichtliche Handlung und wahrt für sich genommen keine Klagefrist. Auch bei einem angebotenen Aufhebungsvertrag können zeitliche Vorgaben und weitreichende Folgen zu klären sein. Die rechtliche Einordnung erfordert jeweils eine Betrachtung der konkreten Umstände.
- Welche Informationen werden bei Fragen zu Trennung, Unterhalt oder Kindern üblicherweise benötigt?
- Hilfreich ist zunächst eine sachliche Übersicht zur familiären Situation und zum Anliegen. Bei Trennung und Scheidung können das Heiratsdatum, der Zeitpunkt der Trennung und bestehende Vereinbarungen wichtig sein. Bei Unterhaltsfragen spielen häufig Einkommensunterlagen und Angaben zu wirtschaftlichen Verpflichtungen eine Rolle. Geht es um Sorge oder Umgang, sind unter anderem die bisherige Betreuung und bereits bestehende Regelungen relevant. Vorhandene gerichtliche Beschlüsse oder Schreiben sollten ebenfalls erwähnt werden. Für eine erste Kontaktanfrage genügt regelmäßig eine knappe Darstellung; sensible Einzelheiten lassen sich im weiteren Austausch klären.
- Können sich beide Ehepartner bei einer einvernehmlichen Scheidung von derselben Anwältin vertreten lassen?
- Auch bei einer einvernehmlichen Scheidung vertritt eine beauftragte Anwältin grundsätzlich nur die Interessen ihrer eigenen Mandantin oder ihres eigenen Mandanten. Eine gemeinsame Vertretung beider Ehepartner scheidet bei widerstreitenden Interessen aus. Für den Scheidungsantrag ist anwaltliche Vertretung erforderlich; die andere Person kann einer Scheidung unter bestimmten Voraussetzungen ohne eigene anwaltliche Vertretung zustimmen. Daraus folgt jedoch keine gemeinsame Beratung oder Interessenvertretung. Ob eine eigenständige anwaltliche Begleitung sinnvoll oder für bestimmte Anträge erforderlich ist, hängt von den offenen Fragen und dem Verfahrensstand ab.
- Ist für mein Anliegen automatisch ein Gericht in Ulm zuständig, wenn ich die Kanzlei in Neu-Ulm kontaktiere?
- Nein. Der Kanzleisitz bestimmt nicht automatisch, welches Gericht ein Verfahren bearbeitet. Im Arbeitsrecht können etwa der gewöhnliche Arbeitsort oder der Sitz des beklagten Arbeitgebers für die örtliche Zuständigkeit relevant sein. Familienrechtliche Verfahren folgen eigenen Regeln, bei denen beispielsweise der gewöhnliche Aufenthalt der Beteiligten oder der Kinder Bedeutung haben kann. Zusätzlich ist zwischen Arbeitsgerichtsbarkeit und Familiengerichtsbarkeit zu unterscheiden. Für die erste Anfrage sind daher Angaben zu Wohnorten, Arbeitsort und bereits laufenden Verfahren hilfreich. Die konkrete Zuständigkeit muss anhand des jeweiligen Anliegens geprüft werden.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 22.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Birgit Maier
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Bewertungen auf anwalt-seiten.de
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4,9 von 5 · 15 Bewertungen
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Kontaktdaten geprüft am 21.9.2026 · Quelle: birgitmaier.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 24.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 27 %
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