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- Rechtsanwaltskanzlei Falk-Peter Hirschel
- Profilstand
- 27% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 21. September 2026
Schwerpunkte
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Kanzleiprofil im Überblick
Falk-Peter Hirschel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht. Seine Rechtsanwaltskanzlei befindet sich am Münsterplatz 13 in 89073 Ulm. Der Internetauftritt führt die Bezeichnungen Rechtsanwaltskanzlei Hirschel und Rechtsanwaltskanzlei Falk-Peter Hirschel. Auf der Kontaktseite werden eine Festnetznummer, eine Mobilnummer und eine E-Mail-Adresse angegeben. Die Kanzlei ist unter der Telefonnummer 0731/2696431 sowie mobil unter 0176/20697695 erreichbar. Als E-Mail-Adresse nennt die Seite kanzlei@rechtsanwalt-hirschel.de. Zum Kontakt per E-Mail enthält die Webseite ausdrückliche Hinweise: Das Versenden einer Mail dient nicht zur Fristwahrung, und persönliche Unterlagen sollen nicht unaufgefordert per Mail versandt werden. Außerdem kündigt die Kanzlei auf der Kontaktseite an, in Kürze den Versand von PGP-verschlüsselten Mails anzubieten. Angaben zu weiteren Tätigkeitsschwerpunkten, zum Mandantenkreis oder zur Arbeitsweise bei der Bearbeitung von Mandaten enthält der vorliegende Quelltext nicht.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 21.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: rechtsanwalt-hirschel.de
Beratung in Ulm – Einordnung der Redaktion
Peter Hirschel ist im Profil als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht verzeichnet. Als Hauptschwerpunkt nennt das Profil Arbeitsrecht. Die Rechtsanwaltskanzlei Falk-Peter Hirschel befindet sich am Münsterplatz 13 in 89073 Ulm. Arbeitsrechtlicher Schwerpunkt und strafrechtlicher Fachanwaltstitel sind dabei getrennt einzuordnen: Die Schwerpunktangabe beschreibt das im Profil benannte Rechtsgebiet, während der Fachanwaltstitel eine besondere Qualifikation im Strafrecht kennzeichnet. Welche konkrete Angelegenheit übernommen werden kann, lässt sich im Rahmen einer ersten Kontaktaufnahme klären. Im Arbeitsrecht geht es allgemein um die rechtlichen Beziehungen zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern. Typische Anliegen betreffen Arbeitsverträge, Vergütung, Arbeitszeit, Urlaub, Abmahnungen oder Arbeitszeugnisse. Auch Kündigungen und Aufhebungsverträge können Anlass für eine anwaltliche Anfrage sein. Für die Einordnung sind häufig der zeitliche Verlauf, vertragliche Vereinbarungen und bereits geführte Korrespondenz wichtig. Mandantinnen und Mandanten können deshalb zunächst beschreiben, worin der Konflikt besteht und welches Anliegen sie klären möchten. Gerade bei einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses können kurze gesetzliche Fristen eine Rolle spielen. Der Fachanwaltstitel für Strafrecht stellt einen weiteren Bezugspunkt des Profils dar. Allgemein können strafrechtliche Anfragen etwa ein Ermittlungsverfahren, eine polizeiliche Vorladung, einen Strafbefehl oder eine Anklage betreffen. Ob jemand als beschuldigte Person, als Zeugin oder Zeuge oder als verletzte Person betroffen ist, beeinflusst die rechtliche Ausgangslage. In Ulm gehören das Amtsgericht Ulm und das Landgericht Ulm zu den für Strafverfahren bedeutsamen Gerichten. Arbeitsrechtliche Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern werden dagegen regelmäßig vor den Arbeitsgerichten und nicht vor diesen beiden Gerichten geführt. Mit der Anschrift am Münsterplatz liegt die Kanzlei zentral in Ulm, im Bereich Mitte. Für Ratsuchende aus Söflingen, Wiblingen oder anderen Teilen der Stadt ist damit die Ulmer Innenstadt der örtliche Bezugspunkt. Eine Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw lässt sich anhand der Adresse planen; konkrete Verbindungen und Parkmöglichkeiten sind gesondert zu prüfen. Wer über Anwalt-Seiten.de auf das Profil aufmerksam wird, kann für die anschließende Anfrage die angegebenen Kontaktwege nutzen: telefonisch unter 0731/2696431 oder 0176/20697695 sowie per E-Mail an kanzlei@rechtsanwalt-hirschel.de. Nach den veröffentlichten Kontakthinweisen dient eine E-Mail nicht der Fristwahrung; persönliche Unterlagen sollen nicht unaufgefordert per E-Mail versandt werden. Eine Anfrage ist außerdem von einer bestätigten Mandatsübernahme zu unterscheiden.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 24.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Ulm
- Amtsgericht Ulm
- Landgericht Ulm
Die Rechtsanwaltskanzlei Falk-Peter Hirschel hat ihre Anschrift am Münsterplatz 13 in 89073 Ulm. Der Münsterplatz liegt in der Ulmer Innenstadt und bildet damit einen zentralen Bezugspunkt im Bereich Mitte. Für Personen aus Söflingen und Wiblingen bedeutet ein Besuch einen Weg in die Innenstadt; weitere Standorte der Kanzlei sind in den vorliegenden Angaben nicht genannt. Für die Anreise kommen grundsätzlich öffentliche Verkehrsmittel oder ein Pkw in Betracht. Die konkrete Verbindung, aktuelle Zufahrtsmöglichkeiten und verfügbare Stellplätze sollten vor einem Termin anhand der Adresse geprüft werden. Aus der zentralen Lage allein lassen sich keine Aussagen über unmittelbare Parkmöglichkeiten oder einen barrierefreien Zugang ableiten. Für den im Profil genannten Hauptschwerpunkt Arbeitsrecht ist die Abgrenzung der Gerichtsbarkeiten wichtig: Streitigkeiten aus Arbeitsverhältnissen, beispielsweise über Kündigungen, Entgelt oder Zeugnisse, gehören regelmäßig vor die Arbeitsgerichte. Das Amtsgericht Ulm und das Landgericht Ulm sind hierfür typischerweise nicht zuständig. Einen unmittelbaren Bezug haben die beiden genannten Gerichte dagegen zum Fachanwaltstitel für Strafrecht. Am Amtsgericht werden Strafsachen je nach Zuständigkeit vor dem Strafrichter oder dem Schöffengericht verhandelt. Das Landgericht befasst sich unter anderem erstinstanzlich mit schwerwiegenderen Strafsachen sowie mit Berufungen gegen strafrechtliche Urteile des Amtsgerichts. Welche Zuständigkeit im Einzelfall besteht, hängt unter anderem vom Tatvorwurf, dem Verfahrensstand und den gesetzlichen Regeln zur örtlichen Zuständigkeit ab; der Kanzleisitz allein entscheidet darüber nicht.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 24.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Persönliche Unterlagen sollen nicht unaufgefordert per Mail versandt werden. Das Versenden einer Mail dient nicht zur Fristwahrung.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Ablauf und Konditionen
Für den Erstkontakt: Persönliche Unterlagen sollen nicht unaufgefordert per Mail versandt werden. Das Versenden einer Mail dient nicht zur Fristwahrung.
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Angaben sind für eine erste Anfrage zu einem arbeitsrechtlichen Konflikt hilfreich?
- Für eine erste Anfrage ist eine kurze, chronologische Darstellung meist hilfreicher als eine umfangreiche Sammlung ungeordneter Unterlagen. Dazu gehören die Art des Arbeitsverhältnisses, das zentrale Problem und wichtige Daten, etwa der Zugang einer Kündigung oder Abmahnung. Arbeitsvertrag, ergänzende Vereinbarungen, Abrechnungen und Schriftwechsel können später für die Prüfung relevant werden. Zunächst lässt sich abstimmen, welche Dokumente benötigt werden und auf welchem Weg sie übermittelt werden sollen. Bereits bekannte Fristen oder bevorstehende Termine sollten bei der Anfrage deutlich benannt werden.
- Was unterscheidet eine Kündigung von einem Aufhebungsvertrag?
- Eine Kündigung ist eine einseitige Erklärung, die auf die Beendigung des Arbeitsverhältnisses gerichtet ist. Ein Aufhebungsvertrag setzt dagegen eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und beschäftigter Person voraus. Beide können Fragen zum Beendigungszeitpunkt, zu offenen Vergütungsansprüchen, Urlaub und Arbeitszeugnis auslösen. Bei einem Aufhebungsvertrag können außerdem sozialrechtliche Folgen eine Rolle spielen. Für die rechtliche Einordnung sind der genaue Wortlaut und die Umstände maßgeblich. Da insbesondere bei Kündigungen kurze Fristen gelten können, ist die zeitliche Dringlichkeit ein wichtiger Punkt bei einer Mandatsanfrage.
- Ist für einen arbeitsrechtlichen Streit das Amtsgericht Ulm oder das Landgericht Ulm zuständig?
- Für typische Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern aus einem Arbeitsverhältnis ist grundsätzlich die Arbeitsgerichtsbarkeit zuständig. Dazu zählen etwa Verfahren über die Wirksamkeit einer Kündigung, ausstehendes Arbeitsentgelt oder ein Arbeitszeugnis. Amtsgericht und Landgericht gehören dagegen zur ordentlichen Gerichtsbarkeit. Sie sind deshalb nicht allein aufgrund ihres Standorts in Ulm für arbeitsrechtliche Anliegen zuständig. Welches Arbeitsgericht örtlich zuständig ist, richtet sich nach gesetzlichen Anknüpfungspunkten, beispielsweise dem Arbeitsort. Bei besonderen Vertragsverhältnissen kann schon die Frage, ob überhaupt ein Arbeitsverhältnis vorliegt, klärungsbedürftig sein.
- Welche Informationen sind bei einer Anfrage wegen einer Vorladung oder eines Strafbefehls wichtig?
- Wichtig sind zunächst die Art des Schreibens, die ausstellende Stelle, der genannte Vorwurf und die eigene Rolle im Verfahren. Eine Vorladung als beschuldigte Person ist anders einzuordnen als eine Ladung als Zeugin oder Zeuge. Bei einem Strafbefehl sind insbesondere Zustellungsdatum und mögliche Fristen bedeutsam. Ein Aktenzeichen kann die Zuordnung erleichtern. Für eine erste Kontaktaufnahme genügt häufig eine sachliche Übersicht; die Übermittlung von Dokumenten sollte abgestimmt werden. Ob eine Vertretung übernommen wird und welche weiteren Schritte geprüft werden, bedarf einer ausdrücklichen Klärung.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 24.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Peter Hirschel
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4,2 von 5 · 17 Bewertungen
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Die Profilangaben wurden durch die Kanzlei oder aus öffentlich zugänglichen Quellen bereitgestellt und sind nicht vollständig verifiziert.
Kontaktdaten geprüft am 21.9.2026 · Quelle: rechtsanwalt-hirschel.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 24.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 27 %
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