- Qualifikation
- Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Oldenburg
- Mandanten
- Privatpersonen · Unternehmen
- Beratung
- vor Ort · telefonisch
- Kanzlei
- Rechtsanwälte Bohle & True-Bohle
Schwerpunkte
Kanzleiprofil im Überblick
Rechtsanwalt Thomas Bohle ist im Impressum der Kanzlei Bohle & True-Bohle gemeinsam mit Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle genannt. Die Kanzlei befindet sich am Damm 2 in Oldenburg und besteht in dieser Form seit dem Jahr 1990. Ihre Tätigkeitsfelder beschreibt sie als vielfältig und nennt als Beispiele Abmahnung und Zwangsvollstreckung. Im Mittelpunkt der Arbeit steht die Suche nach einer außergerichtlichen und wirtschaftlich vernünftigen Lösung für ihre Mandanten. Die gerichtliche Rechtsverfolgung tritt demgegenüber als letztes Mittel in den Hintergrund. Für die Förderung der Mandanteninteressen verweist die Kanzlei auf persönliche Kontakte und eine hohe Flexibilität. Darüber hinaus arbeitet sie weltweit mit Kollegen in enger Kooperation zusammen. Zur Kontaktaufnahme sind Telefon und E-Mail angegeben. Als zuständige Aufsichtsbehörde für Thomas Bohle und Sylvia True-Bohle nennt das Impressum die Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Oldenburg.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 24.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: ra-bohle.de, ra-bohle.de
Beratung in Oldenburg – Einordnung der Redaktion
Rechtsanwalt Thomas Bohle ist im Profil mit Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt sowie Erbrecht aufgeführt. Er gehört zur Kanzlei Rechtsanwälte Bohle & True-Bohle am Damm 2, 26135 Oldenburg. Im Impressum wird er gemeinsam mit Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle genannt; die Kanzlei besteht in dieser Form seit 1990. Für Ratsuchende treffen hier zwei Rechtsgebiete zusammen, die häufig persönliche und wirtschaftliche Veränderungen betreffen: Fragen rund um das Arbeitsverhältnis einerseits und die Gestaltung oder Abwicklung einer Erbschaft andererseits. Als zuständige Aufsichtsbehörde nennt das Impressum die Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Oldenburg. Im Arbeitsrecht geht es typischerweise um Arbeitsverträge, Vergütung, Arbeitszeit, Abmahnungen oder die Beendigung eines Beschäftigungsverhältnisses. Auch Arbeitszeugnisse und Aufhebungsverträge können Anlass für eine anwaltliche Anfrage sein. Hinter diesem Schwerpunkt stehen die Einordnung von Rechten und Pflichten sowie die Prüfung möglicher Wege zur Konfliktlösung. Welche Fragen im Vordergrund stehen, hängt vom konkreten Arbeitsverhältnis und den vorhandenen Unterlagen ab. Gerade bei Kündigungen können kurze gesetzliche Fristen eine Rolle spielen; eine Anfrage sollte deshalb erkennen lassen, ob bereits eine Erklärung zugegangen ist und wann dies geschehen ist. Im Erbrecht reichen typische Anliegen von Testamenten und gesetzlicher Erbfolge bis zu Pflichtteilsfragen und der Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft. Nach einem Todesfall müssen häufig zunächst familiäre Verhältnisse, vorhandene Verfügungen und der Umfang des Nachlasses geklärt werden. Die Kanzlei beschreibt ihre Arbeitsweise allgemein als auf außergerichtliche und wirtschaftlich vernünftige Lösungen ausgerichtet. Gerichtliche Rechtsverfolgung wird dabei als letztes Mittel eingeordnet. Das ist insbesondere für Konflikte relevant, bei denen neben rechtlichen Fragen auch fortbestehende persönliche Beziehungen berücksichtigt werden müssen; eine Einigung lässt sich daraus jedoch nicht ableiten oder zusagen. Der örtliche Bezug liegt in Oldenburg mit den hier genannten Stadtteilen Innenstadt, Eversten und Osternburg. Die Anschrift am Damm 2 bildet den Ausgangspunkt für die Anfahrtsplanung mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw. Am Standort sind Amtsgericht und Landgericht Oldenburg für unterschiedliche erbrechtliche Aufgaben relevant; arbeitsrechtliche Streitigkeiten gehören dagegen regelmäßig vor die Arbeitsgerichte. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende die Angaben des Profils nutzen; Telefon und E-Mail sind als Kontaktwege der Kanzlei belegt. Eine kurze Schilderung des Anliegens, wichtige Termine und Angaben zu bereits vorhandenen Unterlagen erleichtern die erste Zuordnung. Ob ein Mandat übernommen wird und wie die weitere Abstimmung erfolgt, ist unmittelbar mit der Kanzlei zu klären.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 24.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Oldenburg
- Amtsgericht Oldenburg
- Landgericht Oldenburg
Die Kanzlei Rechtsanwälte Bohle & True-Bohle hat ihren Sitz am Damm 2 in 26135 Oldenburg. Als örtliches Umfeld sind Innenstadt, Eversten und Osternburg genannt. Daraus ergibt sich keine gesonderte Niederlassung in diesen Stadtteilen; maßgeblich für einen persönlichen Besuch ist die Kanzleianschrift. Für die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw empfiehlt sich eine aktuelle Routenplanung anhand dieser Adresse. Konkrete Haltestellen, Linien, Parkmöglichkeiten oder Angaben zur Barrierefreiheit sind im vorliegenden Profil nicht belegt. Auch die Frage, ob für ein Anliegen überhaupt ein persönlicher Termin erforderlich ist, lässt sich zunächst telefonisch oder per E-Mail mit der Kanzlei abstimmen. Für den Schwerpunkt Erbrecht ist das Amtsgericht Oldenburg insbesondere in seiner Funktion als Nachlassgericht von Bedeutung, sofern die örtliche Zuständigkeit gegeben ist. Zu den typischen Nachlassverfahren gehören die Eröffnung von Testamenten und Verfahren zur Erteilung eines Erbscheins. Streitige Ansprüche zwischen Beteiligten, etwa auf einen Pflichtteil oder aus einer Erbschaft, werden dagegen im Zivilprozess behandelt. Dafür kommen abhängig von Streitwert und gesetzlicher Zuständigkeitsverteilung das Amtsgericht oder das Landgericht Oldenburg in Betracht. Der Kanzleisitz allein entscheidet nicht darüber, welches Gericht einen konkreten Fall bearbeitet. Arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern, beispielsweise über Kündigungen oder Arbeitsentgelt, fallen regelmäßig in die Zuständigkeit der Arbeitsgerichtsbarkeit. Die beiden genannten ordentlichen Gerichte sind hierfür grundsätzlich nicht die typische Anlaufstelle. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach den jeweiligen gesetzlichen Anknüpfungspunkten, nicht allein nach dem Wohnort oder der Kanzleianschrift.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 24.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Im Kontaktformular sind Name und E-Mail als Pflichtfelder gekennzeichnet. Außerdem ist die Einwilligung zur Speicherung und Verarbeitung der Daten zum Zweck der Kontaktaufnahme erforderlich.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Ablauf und Konditionen
Für den Erstkontakt: Im Kontaktformular sind Name und E-Mail als Pflichtfelder gekennzeichnet. Außerdem ist die Einwilligung zur Speicherung und Verarbeitung der Daten zum Zweck der Kontaktaufnahme erforderlich.
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Informationen sind für eine erste Anfrage zu einer Kündigung oder Abmahnung wichtig?
- Für die erste Einordnung sind vor allem das betreffende Schreiben, das Datum seines Zugangs und eine kurze Beschreibung des Arbeitsverhältnisses hilfreich. Dazu zählen etwa der Beginn der Beschäftigung, die ausgeübte Tätigkeit und vorhandene vertragliche Regelungen. Arbeitsvertrag, relevante Korrespondenz und gegebenenfalls Entgeltabrechnungen können den Hintergrund verdeutlichen. Bei Kündigungen können kurze gesetzliche Fristen gelten. Eine Kontaktanfrage sollte deshalb zeitliche Dringlichkeit deutlich machen. Ob und welche Schritte in Betracht kommen, erfordert eine individuelle Prüfung; die bloße Anfrage ersetzt diese nicht.
- Kann ein arbeitsrechtlicher Konflikt auch ohne Gerichtsverfahren geklärt werden?
- Arbeitsrechtliche Streitigkeiten können grundsätzlich durch Gespräche oder außergerichtliche Vereinbarungen geklärt werden. Das betrifft beispielsweise unterschiedliche Auffassungen über Vergütung, Zeugnisformulierungen oder Bedingungen einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Ob eine Verständigung möglich und sinnvoll ist, hängt von den Interessen beider Seiten und der rechtlichen Ausgangslage ab. Auch vor dem Arbeitsgericht ist eine gütliche Einigung vorgesehen. Laufende Gespräche bedeuten jedoch nicht automatisch, dass gesetzliche Fristen ruhen. Die Prüfung von Fristen und die Suche nach einer einvernehmlichen Lösung sind daher getrennt zu betrachten.
- Welche Unterlagen helfen bei einer Anfrage zu Erbfolge und Pflichtteil?
- Hilfreich sind vorhandene Testamente oder Erbverträge, Schreiben des Nachlassgerichts und eine Übersicht über die familiären Beziehungen zur verstorbenen Person. Für Pflichtteilsfragen können außerdem Informationen zu Vermögenswerten, Verbindlichkeiten und früheren Schenkungen bedeutsam sein. Nicht alle Angaben müssen bereits vollständig vorliegen, um das Anliegen zunächst zu beschreiben. Wichtig ist, zwischen gesicherten Informationen und Vermutungen zu unterscheiden. Ob eine Erbenstellung oder ein Pflichtteilsanspruch besteht, hängt unter anderem von Verwandtschaft, Familienstand und dem Inhalt letztwilliger Verfügungen ab und lässt sich nicht allein aus einer Nachlassübersicht beantworten.
- Was unterscheidet ein Nachlassverfahren von einem Streit unter Erben?
- Ein Nachlassverfahren betrifft gerichtliche Aufgaben wie die Eröffnung eines Testaments oder die Prüfung eines Erbscheinsantrags. Dafür ist das Nachlassgericht zuständig, das beim Amtsgericht angesiedelt ist. Ein Streit unter Erben kann dagegen etwa die Verteilung des Nachlasses, Auskunft oder Zahlungsansprüche betreffen. Solche Konflikte werden nicht automatisch durch das Nachlassgericht gelöst, sondern können eine außergerichtliche Verständigung oder einen Zivilprozess erfordern. Welche Verfahrensart einschlägig ist, richtet sich nach dem konkreten Ziel. Für eine erste Anfrage ist deshalb hilfreich zu benennen, ob ein gerichtlicher Nachweis benötigt wird oder Uneinigkeit zwischen Beteiligten besteht.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 24.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Bohle T.
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Bewertungen auf anwalt-seiten.de
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Google-Bewertungen der Kanzlei
4,7 von 5 · 26 Bewertungen
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Die Profilangaben wurden durch die Kanzlei oder aus öffentlich zugänglichen Quellen bereitgestellt und sind nicht vollständig verifiziert.
Kontaktdaten geprüft am 24.9.2026 · Quelle: ra-bohle.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 24.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 27 %
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