Kanzleiprofil
Rechtsanwaltskanzlei Stefan Brandt
Rechtsanwaltskanzlei in Mainz. Schwerpunkte: Arbeitsrecht. 3,8 von 5 bei 42 Google-Bewertungen.
Anwältinnen und Anwälte
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Standort
Hinter der Kirche 23, 55119 Mainz
Schwerpunkte
Arbeitsrecht
Google-Bewertung der Kanzlei
3,8 von 5 · 42 Bewertungen
Die Kanzlei im Überblick
Die Rechtsanwaltskanzlei Stefan Brandt in Mainz nennt Arbeitsrecht, Baurecht, Strafrecht, Verkehrsrecht und Vertragsrecht als ihre Schwerpunkte. Im Arbeitsrecht gehören Abfindungen, Arbeitsverträge, Arbeitszeugnisse, Kündigungsschutz und Aufhebungsverträge zu den aufgeführten Themen. Angesprochen werden Menschen mit Problemen im Beruf sowie mit Konflikten mit Vorgesetzten oder Angestellten. Das Baurecht umfasst unter anderem Bauverträge, Mängelrechte, Fristen, HOAI, Bauzeiten, Abrechnung und Baugenehmigungen. Im Strafrecht nennt die Kanzlei Bewährung, Durchsuchungen, Jugendstrafrecht, Ermittlungsverfahren, Strafanzeigen und Strafbefehle. Das verkehrsrechtliche Angebot richtet sich an Betroffene von Verkehrsunfällen sowie von Bußgeldern, Fahrverboten oder Führerscheinentzug; auch Schmerzensgeld und Unfallregulierung werden aufgeführt. Im Vertragsrecht behandelt die Kanzlei Vertragsfragen, Mietverträge, AGB, Online-Käufe, Gewährleistung, Haftungsausschlüsse und Widerruf. Stefan Brandt arbeitet mit weiteren Anwälten zusammen, um auch in anderen Rechtsbereichen Rechtsbeistand anzubieten. Die Beratung erfolgt ausschließlich online oder telefonisch und nur nach telefonischer Vereinbarung. Die Kanzleianschrift lautet Hinter der Kirche 23 in Mainz.
Die Rechtsanwaltskanzlei Stefan Brandt in Mainz ist in den Bereichen Arbeitsrecht, Baurecht, Strafrecht, Verkehrsrecht und Vertragsrecht tätig. Rechtsanwalt Stefan Brandt benennt diese Rechtsgebiete als Schwerpunkte seiner Kanzlei. Das Angebot richtet sich an Personen mit rechtlichen Fragen oder Konflikten in diesen Bereichen, etwa im Arbeitsverhältnis, bei Bauvorhaben, nach einem Verkehrsunfall oder im Zusammenhang mit einem Strafverfahren. Bei arbeitsrechtlichen Problemen werden sowohl Anliegen von Beschäftigten als auch von Arbeitgebern angesprochen. Im Arbeitsrecht nennt die Kanzlei Abfindungen, Arbeitsverträge, Arbeitszeugnisse, Kündigungsschutz und Aufhebungsverträge. Zum Baurecht gehören Bauverträge nach BGB und VOB, Mängelrechte, Fristen, gesetzliche Sicherheiten sowie Fragen zur HOAI. Auch Bauzeiten, Baubedingungen, Abrechnung, Zahlung und Baugenehmigungen sind aufgeführt. Typische auf der Website genannte Anlässe sind Schwierigkeiten mit einer Baugenehmigung oder aufgetretene Baumängel. Damit umfasst die Darstellung sowohl vertragliche Fragen rund um das Bauen als auch Probleme bei der Durchführung eines Bauvorhabens. Im Strafrecht befasst sich die Kanzlei mit Bewährung, Durchsuchungen, Jugendstrafrecht, Ermittlungsverfahren, Strafanzeigen und Strafbefehlen. Angesprochen werden auch Menschen, denen eine Geldstrafe oder Haft droht. Im Verkehrsrecht stehen Bußgeldbescheide, Fahrverbote, Führerscheinfragen, Schmerzensgeld und Unfallregulierung im Mittelpunkt. Das Vertragsrecht umfasst allgemeine Vertragsfragen sowie Mietverträge, allgemeine Geschäftsbedingungen, Online-Käufe, Gewährleistung, Haftungsausschlüsse und Widerruf. Diese Themen betreffen unter anderem Anliegen nach Verkehrsunfällen, bei drohendem Führerscheinentzug oder im Zusammenhang mit einem Online-Kauf. Die Beratung erfolgt ausschließlich online oder telefonisch und nur nach telefonischer Vereinbarung. Für die Abstimmung ist die Kanzlei unter 06131 / 2504392 erreichbar. Auf der Kontaktseite steht außerdem ein Formular mit einer Auswahl der Rechtsgebiete zur Verfügung; dort lässt sich auch „Andere / Unbekannt“ auswählen. Stefan Brandt verweist auf die Kooperation mit weiteren Anwälten, über die Rechtsbeistand auch in anderen Rechtsbereichen angeboten wird. Als Kanzleianschrift ist Hinter der Kirche 23, 55119 Mainz angegeben.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 21. September 2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: rechtsanwalt-brandt-mainz.de, rabrandt.de
Erfahrungen und Google-Bewertungen der Kanzlei
Die folgenden Erfahrungen stammen aus dem öffentlichen Google-Unternehmenseintrag der Kanzlei und geben einen Eindruck, wie Mandantinnen und Mandanten die Zusammenarbeit bewerten.
42 Bewertungen bei Google
Bewertungen beziehen sich auf den Google-Unternehmenseintrag der Kanzlei, nicht auf einzelne Anwältinnen oder Anwälte.
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Arbeitsrecht
Kontakt, Öffnungszeiten und Terminarten
Kontaktdaten
Termin vor Ort · Telefontermin
Öffnungszeiten
Für diese Kanzlei liegen keine belegten Öffnungszeiten vor. Termine werden individuell vereinbart.
Beratung in Mainz – Einordnung der Redaktion
Das Profil Brandt Mainz stellt die Rechtsanwaltskanzlei Stefan Brandt mit dem Hauptschwerpunkt Arbeitsrecht vor. Die Kanzlei richtet sich an Menschen mit Problemen im Beruf und an Personen, die Konflikte mit Vorgesetzten oder Angestellten klären möchten. Zu den ausdrücklich genannten Themen zählen Arbeitsverträge, Arbeitszeugnisse, Kündigungsschutz, Aufhebungsverträge und Abfindungen. Hinter diesen Begriffen stehen unterschiedliche Anliegen: die Einordnung vertraglicher Arbeitsbedingungen, Fragen zur Beendigung eines Arbeitsverhältnisses oder die Bewertung eines Zeugnisses. Für eine arbeitsrechtliche Prüfung sind regelmäßig der zeitliche Ablauf, die vorhandenen Dokumente und das Ziel der anfragenden Person von Bedeutung. Insbesondere bei Kündigungen können kurze gesetzliche Fristen eine Rolle spielen. Daneben nennt die Kanzlei Baurecht, Strafrecht, Verkehrsrecht und Vertragsrecht als weitere Schwerpunkte. Im Baurecht geht es etwa um Bauverträge, Mängelrechte, Bauzeiten, Abrechnung, die HOAI und Baugenehmigungen. Strafrechtliche Anliegen können Ermittlungsverfahren, Durchsuchungen, Strafbefehle, Bewährung oder das Jugendstrafrecht betreffen. Im Verkehrsrecht stehen unter anderem Unfallregulierung und Schmerzensgeld sowie Bußgelder, Fahrverbote und Führerscheinentzug im Raum. Zum Vertragsrecht gehören Fragen zu Mietverträgen, Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Online-Käufen, Gewährleistung, Haftungsausschlüssen und Widerruf. Diese Themen können sich überschneiden, beispielsweise wenn nach einem Verkehrsunfall sowohl Ersatzansprüche als auch ein strafrechtlicher Vorwurf zu klären sind. Die Kanzleianschrift lautet Hinter der Kirche 23, 55119 Mainz. Altstadt, Neustadt und Gonsenheim gehören zu den genannten Stadtteilen des Standorts; eine Zuordnung der Kanzleianschrift zu einem dieser Stadtteile ist durch die vorliegenden Angaben nicht belegt. Für zivilrechtliche Streitigkeiten aus den weiteren Tätigkeitsfeldern kommen je nach Gegenstand und Zuständigkeit das Amtsgericht Mainz oder das Landgericht Mainz in Betracht. Beide Gerichte bearbeiten außerdem Strafsachen innerhalb ihrer jeweiligen Zuständigkeit. Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern aus einem Arbeitsverhältnis gehören dagegen grundsätzlich vor die Arbeitsgerichte. Wer über Anwalt-Seiten.de auf das Profil aufmerksam wird, kann die dort verfügbaren Kontaktangaben für eine Anfrage nutzen. Dabei lässt sich zunächst knapp benennen, welches Rechtsgebiet betroffen ist, worum es geht und ob bereits Schreiben mit Fristen vorliegen. Die Beratung der Kanzlei erfolgt ausschließlich online oder telefonisch und nur nach telefonischer Vereinbarung. Ein persönlicher Beratungstermin an der Mainzer Anschrift ist damit nicht das beschriebene Beratungsformat. Welche Unterlagen für die weitere Bearbeitung benötigt werden und ob eine Mandatsübernahme möglich ist, sollte im Rahmen der Kontaktaufnahme geklärt werden.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der belegten Angaben, Stand 23. September 2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
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Hinweise zum DatenschutzZuständige Gerichte und Umfeld in Mainz
- Amtsgericht Mainz
- Landgericht Mainz
Für den arbeitsrechtlichen Hauptschwerpunkt des Profils ist die Abgrenzung der Gerichtsbarkeiten wichtig: Kündigungsschutzklagen, Streitigkeiten über Arbeitsentgelt oder Arbeitszeugnisse zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern werden grundsätzlich vor Arbeitsgerichten geführt. Das Amtsgericht Mainz und das Landgericht Mainz sind hierfür nicht die regulären Eingangsgerichte. Für die ebenfalls genannten Bereiche Vertragsrecht, privates Baurecht und Verkehrsunfallregulierung können hingegen beide Gerichte zuständig sein. Die Verteilung richtet sich unter anderem nach dem Streitwert und besonderen gesetzlichen Zuständigkeitsregeln. Wohnraummietsachen gehören grundsätzlich vor das Amtsgericht. Strafverfahren werden abhängig vom Tatvorwurf und weiteren gesetzlichen Kriterien beim Amtsgericht oder Landgericht verhandelt. Einsprüche gegen Bußgeldbescheide in Verkehrsangelegenheiten werden regelmäßig beim Amtsgericht behandelt. Öffentlich-rechtliche Fragen zu Baugenehmigungen fallen dagegen grundsätzlich in die Verwaltungsgerichtsbarkeit. Die Rechtsanwaltskanzlei Stefan Brandt ist unter Hinter der Kirche 23, 55119 Mainz, angegeben. Eine konkrete Einordnung dieser Anschrift in Altstadt, Neustadt oder Gonsenheim lässt sich aus den bereitgestellten Informationen nicht ableiten. Ebenso fehlen belegte Angaben zu einer Innenstadtlage, bestimmten Verkehrsverbindungen oder Parkmöglichkeiten. Für eine gegebenenfalls erforderliche Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw wäre deshalb eine aktuelle Routenprüfung sinnvoll. Für die eigentliche Beratung ist die Anfahrt jedoch nicht vorgesehen: Sie findet ausschließlich online oder telefonisch nach telefonischer Vereinbarung statt. Dieses Beratungsformat ermöglicht die Kontaktaufnahme unabhängig davon, aus welchem Mainzer Stadtteil Ratsuchende anfragen. Aus der Kanzleianschrift allein ergibt sich im Übrigen noch keine gerichtliche Zuständigkeit für den jeweiligen Fall.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 23. September 2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
Häufige Fragen zu dieser Kanzlei
Welche Unterlagen sind für eine Anfrage wegen einer Kündigung oder eines Aufhebungsvertrags relevant?
Für die erste Einordnung sind regelmäßig der Arbeitsvertrag, spätere Änderungsvereinbarungen und das Kündigungsschreiben oder der angebotene Aufhebungsvertrag wichtig. Hinzukommen können Abmahnungen, Entgeltabrechnungen und Schriftwechsel mit dem Arbeitgeber. Hilfreich ist außerdem eine kurze zeitliche Übersicht, insbesondere zum Zugang von Schreiben. Bei Kündigungen können kurze gesetzliche Fristen gelten. Ein Aufhebungsvertrag ist von einer einseitigen Kündigung zu unterscheiden und kann auch sozialrechtliche Folgen haben. Welche Unterlagen tatsächlich benötigt werden, hängt vom konkreten Anliegen ab und lässt sich bei der Kontaktaufnahme klären.
Besteht bei der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses automatisch ein Anspruch auf Abfindung?
Eine Abfindung ist nicht bei jeder Beendigung eines Arbeitsverhältnisses automatisch geschuldet. Sie kann sich beispielsweise aus einer Vereinbarung, einem Sozialplan oder besonderen gesetzlichen Voraussetzungen ergeben. Auch im Zusammenhang mit einem Kündigungsschutzverfahren kann eine Abfindung Gegenstand einer Einigung sein. Ob eine Kündigung wirksam ist und ob eine Abfindungsregelung in Betracht kommt, sind unterschiedliche Fragen. Für eine allgemeine Einordnung sind daher der Beendigungsgrund, bestehende Vereinbarungen und der bisherige Verlauf wichtig. Pauschale Aussagen zu einem Anspruch oder dessen Höhe sind ohne Kenntnis der Umstände nicht möglich.
Worauf kommt es bei Fragen zu einem Arbeitszeugnis an?
Zunächst ist zu unterscheiden, ob es um ein einfaches oder ein qualifiziertes Arbeitszeugnis geht. Das qualifizierte Zeugnis enthält neben Angaben zu Art und Dauer der Tätigkeit auch eine Bewertung von Leistung und Verhalten. Häufige Anliegen betreffen fehlende Aufgabenbeschreibungen, unzutreffende Angaben oder die Bedeutung einzelner Formulierungen. Dabei sollte das Zeugnis als Ganzes betrachtet werden, nicht nur ein isolierter Satz. Für eine Anfrage können das vorliegende Zeugnis, eine Beschreibung der tatsächlichen Aufgaben und frühere Zwischenzeugnisse hilfreich sein. Auch mögliche zeitliche Grenzen für Ansprüche können relevant werden.
Welche Informationen helfen bei einer Anfrage zu Baumängeln oder Problemen mit einem Vertrag?
Wichtig sind zunächst der Vertrag einschließlich Anlagen, die vereinbarte Leistung und eine nachvollziehbare Beschreibung der Abweichung oder des Konflikts. Bei Bauvorhaben können zusätzlich Abnahmeunterlagen, Rechnungen, Terminvereinbarungen und eine vorhandene Dokumentation von Mängeln relevant sein. Bei Online-Käufen oder anderen Vertragsfragen spielen unter anderem Bestellbestätigungen, Vertragsbedingungen und der bisherige Schriftwechsel eine Rolle. Gewährleistung und Widerruf sind unterschiedliche rechtliche Instrumente mit jeweils eigenen Voraussetzungen. Eine chronologische Zusammenstellung erleichtert die Einordnung, ohne dass Ratsuchende die rechtliche Bewertung bereits selbst vornehmen müssen.
Wie unterscheiden sich Unfallregulierung, Bußgeldverfahren und Strafverfahren nach einem Verkehrsvorfall?
Die Unfallregulierung betrifft vor allem zivilrechtliche Ansprüche, etwa auf Ersatz eines Sachschadens oder auf Schmerzensgeld. Ein Bußgeldverfahren betrifft dagegen den Vorwurf einer Ordnungswidrigkeit; dabei können auch Punkte oder ein Fahrverbot eine Rolle spielen. Ein Strafverfahren setzt einen strafrechtlichen Vorwurf voraus und folgt anderen Verfahrensregeln. Mehrere dieser Bereiche können aus demselben Ereignis entstehen, bleiben rechtlich aber zu unterscheiden. Für eine Anfrage sind deshalb die vorhandenen Schreiben, deren Absender und etwaige Fristen besonders aufschlussreich. Auch Unfallunterlagen und bereits geführter Schriftwechsel mit Versicherungen können relevant sein.
Automatisch erstellte Orientierungshilfe, Stand 23. September 2026. Keine Rechtsberatung im Einzelfall.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen unverbindlich über das Formular auf dieser Seite. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte sowie vorhandene Schreiben und Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich bei Ihnen und klärt, ob Ihr Anliegen zu den Schwerpunkten passt und wer es bearbeitet.
3. Erstgespräch vereinbaren
Möglich sind: Termin vor Ort, Telefontermin. Der Termin wird individuell abgestimmt.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG). Wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Anliegen an Rechtsanwaltskanzlei Stefan Brandt schildern
Angaben stammen aus den Anwaltsprofilen dieser Kanzlei sowie aus öffentlich zugänglichen Quellen (Quelle). Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Fehler melden
