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- Rechtsanwältin Breustedt Enger
- Profilstand
- 27% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 24. September 2026
Schwerpunkte
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Kanzleiprofil im Überblick
Sabine Breustedt Enger ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht in Erlangen. Ihre Beratung richtet sich an Arbeitgeber und Arbeitnehmer sowie an Unternehmer und Privatpersonen. Das Beratungsangebot umfasst Erlangen und Umgebung, darunter Forchheim, Herzogenaurach und Eckental. Im Mittelpunkt stehen die präventive Beratung sowie die Vertretung in Verhandlungen und vor Gericht. Die Webseite nennt unter anderem Änderungskündigung, Aufhebungsvertrag, Abmahnung, Betriebsübergang, Arbeitszeugnis und Urlaubsrecht als Themen. Auch Gleichbehandlung, Fragen zum Betriebsrat und arbeitsvertragliche Ausschlussfristen werden aufgegriffen. Breustedt Enger bietet Unterstützung bei der Überarbeitung von Vertragsvorlagen und deren Anpassung an die geltende Rechtsprechung an. Sie beschreibt ihre Arbeitsweise als individuelle Betreuung und verweist auf die enge Kooperation mit Steuerberatern, Notaren und Sachverständigen. Beratungen sind telefonisch, per E-Mail oder über eine Videoplattform nach Wahl möglich. Termine werden telefonisch vereinbart; für Präsenztermine verweist sie auf die Kanzlei Richter & Partner.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 24.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: anwalt-arbeitsrecht-erlangen.de, anwalt-arbeitsrecht-erlangen.de
Beratung in Erlangen – Einordnung der Redaktion
Sabine Breustedt Enger ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht in Erlangen. Ihr Profil führt das Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt. Die Beratung richtet sich an Arbeitgeber und Arbeitnehmer sowie an Unternehmer und Privatpersonen. Dabei stehen sowohl die vorbeugende Klärung arbeitsrechtlicher Fragen als auch die Vertretung in Verhandlungen und vor Gericht im Mittelpunkt. Für Ratsuchende bedeutet dieser Schwerpunkt, dass die Gestaltung eines Arbeitsverhältnisses ebenso Gegenstand einer Anfrage sein kann wie ein bereits entstandener Konflikt zwischen den Vertragsparteien. Zu den ausdrücklich genannten Themen gehören Änderungskündigungen, Aufhebungsverträge und Abmahnungen. Dahinter stehen unterschiedliche Anliegen: Arbeitsbedingungen sollen verändert, ein Beschäftigungsverhältnis einvernehmlich beendet oder Beanstandungen im Arbeitsalltag eingeordnet werden. Weitere Themen sind Arbeitszeugnisse und das Urlaubsrecht. Hier geht es häufig um Inhalt und Formulierungen eines Zeugnisses oder um Fragen zu Urlaubsansprüchen und deren Behandlung bei Veränderungen im Arbeitsverhältnis. Welche Unterlagen und rechtlichen Gesichtspunkte relevant sind, hängt jeweils vom konkreten Sachverhalt ab. Auch Betriebsübergänge, Gleichbehandlung, Fragen zum Betriebsrat und arbeitsvertragliche Ausschlussfristen werden auf der Webseite aufgegriffen. Für Arbeitgeber kann zudem die Überarbeitung von Vertragsvorlagen und deren Anpassung an die geltende Rechtsprechung Anlass einer Kontaktaufnahme sein. Präventive Beratung setzt dabei vor einer möglichen Auseinandersetzung an und befasst sich beispielsweise mit verständlichen und rechtlich einzuordnenden Vertragsregelungen. Breustedt Enger beschreibt ihre Arbeitsweise als individuelle Betreuung und verweist auf eine enge Kooperation mit Steuerberatern, Notaren und Sachverständigen. Als Kanzleianschrift ist Lange Zeile 130, 91054 Erlangen angegeben. Das Beratungsangebot umfasst Erlangen und Umgebung, darunter Forchheim, Herzogenaurach und Eckental. Auch für Interessierte aus den Erlanger Stadtteilen Innenstadt, Bruck und Büchenbach besteht damit ein örtlicher Bezug. Eine Zuordnung der Kanzleianschrift zu einem dieser Stadtteile ist den Angaben jedoch nicht zu entnehmen. Das am Standort genannte Amtsgericht Erlangen ist nicht das typische Eingangsgericht für arbeitsrechtliche Streitigkeiten; hierfür ist grundsätzlich die Arbeitsgerichtsbarkeit vorgesehen. Eine Kontaktaufnahme kann über die im Profil auf Anwalt-Seiten.de angegebenen Kontaktmöglichkeiten angestoßen werden. Für die erste Anfrage eignen sich eine kurze Beschreibung des Anliegens, die eigene Rolle als Arbeitnehmer oder Arbeitgeber und Hinweise auf zeitkritische Schreiben. Termine werden nach den vorliegenden Angaben telefonisch vereinbart. Beratungen sind telefonisch, per E-Mail oder über eine Videoplattform nach Wahl möglich. Für Präsenztermine verweist Breustedt Enger auf die Kanzlei Richter & Partner; der konkrete Treffpunkt sollte daher bei der Terminvereinbarung geklärt werden.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 24.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Erlangen
- Amtsgericht Erlangen
Der räumliche Schwerpunkt des Profils liegt in Erlangen und dem umliegenden Raum. Als Anschrift ist Lange Zeile 130, 91054 Erlangen verzeichnet. Das Beratungsangebot nennt darüber hinaus Forchheim, Herzogenaurach und Eckental. Innenstadt, Bruck und Büchenbach sind die im Standortumfeld aufgeführten Erlanger Stadtteile; eine konkrete Stadtteilzuordnung der Kanzlei ist damit nicht belegt. Ebenso lässt sich aus den Angaben keine Innenstadtlage ableiten. Für Präsenztermine ist zusätzlich zu beachten, dass Breustedt Enger auf die Kanzlei Richter & Partner verweist. Die Profilanschrift sollte deshalb nicht ohne Rückfrage als vereinbarter Besprechungsort vorausgesetzt werden. Als Gericht am Standort ist das Amtsgericht Erlangen genannt. Amtsgerichte befassen sich unter anderem mit bestimmten allgemeinen Zivilsachen, Familiensachen und Strafsachen. Für die hier im Mittelpunkt stehenden Streitigkeiten aus Arbeitsverhältnissen sind dagegen grundsätzlich die Arbeitsgerichte zuständig. Dort werden beispielsweise Kündigungsschutzverfahren sowie Auseinandersetzungen über Vergütung, Arbeitszeugnisse oder Urlaubsabgeltung geführt. Auch betriebsverfassungsrechtliche Konflikte können in die Arbeitsgerichtsbarkeit fallen, wobei hierfür regelmäßig das Beschlussverfahren vorgesehen ist. Welches Arbeitsgericht örtlich zuständig ist, richtet sich nach den Umständen des jeweiligen Falls und den gesetzlichen Zuständigkeitsregeln. Für eine Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw empfiehlt sich eine Planung anhand der bestätigten Terminadresse. Konkrete Angaben zu Haltestellen, Verbindungen, Parkmöglichkeiten oder barrierefreiem Zugang liegen nicht vor. Telefonische Beratung, E-Mail und die angebotene Videoberatung ermöglichen daneben einen Austausch ohne Anreise nach Erlangen.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 24.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Bei der Terminvereinbarung unter 09131-996 998 soll der gewünschte Kommunikationsweg angegeben werden.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Ablauf und Konditionen
Für den Erstkontakt: Bei der Terminvereinbarung unter 09131-996 998 soll der gewünschte Kommunikationsweg angegeben werden.
Bevorzugter Kontaktweg: phone
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Informationen sind für eine Anfrage wegen einer Kündigung oder Änderungskündigung wichtig?
- Für eine erste Einordnung sind insbesondere das Kündigungsschreiben, der Zeitpunkt seines Zugangs und der Arbeitsvertrag relevant. Bei einer Änderungskündigung gehört auch das Angebot der geänderten Arbeitsbedingungen dazu. Ergänzend können Angaben zur Dauer der Beschäftigung, zum Betrieb und zu vorausgegangenen Gesprächen hilfreich sein. Im Kündigungsrecht gelten kurze gesetzliche Fristen, weshalb der zeitliche Ablauf bereits in der Anfrage deutlich werden sollte. Welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen, lässt sich erst anhand der Unterlagen und der individuellen Umstände beurteilen.
- Was unterscheidet einen Aufhebungsvertrag von einer Kündigung?
- Ein Aufhebungsvertrag beendet das Arbeitsverhältnis durch eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Eine Kündigung ist dagegen eine einseitige Erklärung. Aufhebungsverträge können neben dem Beendigungszeitpunkt beispielsweise Freistellung, Resturlaub, Zeugnis und offene Vergütungsansprüche regeln. Außerdem können sozialversicherungsrechtliche Folgen eine Rolle spielen. Für eine Beratungsanfrage sind der vollständige Vertragsentwurf, der bestehende Arbeitsvertrag und Informationen zum bisherigen Gesprächsverlauf nützlich. Ob eine Vereinbarung den eigenen Interessen entspricht und welche Auswirkungen sie hat, bedarf einer individuellen Prüfung.
- Welche Unterlagen helfen bei Fragen zu einer Abmahnung oder einem Arbeitszeugnis?
- Bei einer Abmahnung sind das Schreiben selbst und eine sachliche Darstellung des beanstandeten Geschehens eine wichtige Grundlage. Vorhandene Korrespondenz und arbeitsvertragliche Regelungen können den Zusammenhang verdeutlichen. Bei einem Arbeitszeugnis helfen der vollständige Zeugnistext, eine Beschreibung der ausgeübten Aufgaben und gegebenenfalls frühere Zwischenzeugnisse. Abmahnungen und Zeugnisse haben unterschiedliche Funktionen: Erstere beanstanden ein Verhalten und warnen vor möglichen Folgen, während Zeugnisse die Beschäftigung dokumentieren und je nach Zeugnisart Leistung und Verhalten beurteilen. Die Bewertung hängt jeweils vom Einzelfall ab.
- Was ist bei einer Anfrage zur Überarbeitung von Arbeitsvertragsvorlagen und Ausschlussfristen hilfreich?
- Für die Prüfung einer Vertragsvorlage ist wichtig, für welche Beschäftigtengruppen und Arbeitsbedingungen sie eingesetzt werden soll. Neben dem vollständigen Text können einschlägige Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen und ergänzende Regelungen von Bedeutung sein. Ausschlussfristen betreffen die Frage, innerhalb welcher Zeit Ansprüche geltend gemacht werden müssen und unter welchen Voraussetzungen sie verfallen können. Ihre Wirksamkeit hängt unter anderem von der Formulierung und dem rechtlichen Rahmen ab. Eine Überarbeitung betrachtet daher nicht nur einzelne Klauseln, sondern auch deren Zusammenspiel im gesamten Vertrag.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 24.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Breustedt Enger
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Bewertungen auf anwalt-seiten.de
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Google-Bewertungen der Kanzlei
5,0 von 5 · 1 Bewertungen
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Die Profilangaben wurden durch die Kanzlei oder aus öffentlich zugänglichen Quellen bereitgestellt und sind nicht vollständig verifiziert.
Kontaktdaten geprüft am 24.9.2026 · Quelle: anwalt-arbeitsrecht-erlangen.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 24.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 27 %
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