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- Kanzlei Hummelmann, von Pierer & Kollegen
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- 27% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 24. September 2026
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Kanzleiprofil im Überblick
Ingo Bartelt ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht in der Kanzlei Hummelmann, von Pierer & Kollegen in Erlangen. Seit 1990 ist er als Rechtsanwalt zugelassen und seither in der Kanzlei tätig. Von 1998 bis einschließlich 2019 war er Sozius, seit dem 02.01.2020 arbeitet er als freier Mitarbeiter. Seine Tätigkeit umfasst arbeitsrechtliche Fragestellungen auf Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite, sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich. Dazu gehören die Gestaltung und Überprüfung von Arbeitsverträgen sowie Fragen zu Entgeltfortzahlung, Urlaub, betrieblicher Altersversorgung, Wettbewerbsverboten, Betriebsübergängen und Arbeitnehmerhaftung. Weitere Themen sind die Beendigung und Befristung von Arbeitsverhältnissen, Kündigung und Kündigungsschutz, Betriebsratsanhörung, Altersteilzeit, Arbeitszeugnisse und das Betriebsverfassungsrecht. Darüber hinaus ist Bartelt in ausgewählten Bereichen des Sozialrechts tätig, darunter Schwerbehindertenrecht, Erwerbsminderungsrenten und Arbeitslosengeld. Gewerbliche Mandanten betreut er im EDV-Recht, speziell bei Projektverträgen über Lieferung und Anpassung von Software, Implementierung, Schulung und Wartung sowie bei Leistungsstörungen.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 24.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: kanzlei-hummelmann.de, kanzlei-hummelmann.de
Beratung in Erlangen – Einordnung der Redaktion
Ingo Bartelt ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht in der Kanzlei Hummelmann, von Pierer & Kollegen in Erlangen. Seit seiner Zulassung zur Rechtsanwaltschaft im Jahr 1990 ist er dort tätig. Von 1998 bis einschließlich 2019 war er Sozius; seit dem 2. Januar 2020 arbeitet er als freier Mitarbeiter. Sein Hauptschwerpunkt liegt im Arbeitsrecht. Er befasst sich mit Anliegen sowohl von Arbeitgebern als auch von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und ist dabei außergerichtlich sowie gerichtlich tätig. Die Kanzlei befindet sich in der Friedrichstraße 33, 91054 Erlangen. Im laufenden Arbeitsverhältnis können insbesondere die Gestaltung und Überprüfung von Arbeitsverträgen, Entgeltfortzahlung oder Urlaubsfragen Anlass für eine rechtliche Prüfung geben. Auch betriebliche Altersversorgung, Wettbewerbsverbote, Betriebsübergänge und Arbeitnehmerhaftung gehören zu Bartelts Tätigkeitsfeldern. Hinter diesen Themen stehen unterschiedliche Interessen: Beschäftigte benötigen beispielsweise Orientierung zu vertraglichen Pflichten oder Ansprüchen, während Arbeitgeber die rechtlichen Rahmenbedingungen betrieblicher Entscheidungen klären lassen möchten. Im Betriebsverfassungsrecht geht es unter anderem um das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat sowie um dessen Beteiligungsrechte. Ein weiterer Bereich betrifft die Befristung und Beendigung von Arbeitsverhältnissen. Dazu zählen Kündigung, Kündigungsschutz, Betriebsratsanhörung, Altersteilzeit und Arbeitszeugnisse. Bei solchen Anliegen sind häufig zeitliche Abläufe und vorhandene Unterlagen für die Einordnung wichtig. Ergänzend bearbeitet Bartelt ausgewählte sozialrechtliche Fragen zum Schwerbehindertenrecht, zu Erwerbsminderungsrenten und zum Arbeitslosengeld. Gewerbliche Mandanten betreut er außerdem im EDV-Recht bei Projektverträgen über Softwarelieferung und Softwareanpassung, Implementierung, Schulung und Wartung sowie bei Leistungsstörungen. Hier stehen etwa die vereinbarten Leistungen und deren vertragsgemäße Umsetzung im Mittelpunkt. Die Adresse in der Friedrichstraße liegt im Erlanger Innenstadtbereich. Damit ist die Kanzlei auch für Ratsuchende aus Bruck und Büchenbach ein innerstädtisches Ziel. Für die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw lassen sich aktuelle Verbindungen und Verkehrsbedingungen vorab prüfen. Am Standort befindet sich das Amtsgericht Erlangen; arbeitsrechtliche Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern werden allerdings regelmäßig vor den Arbeitsgerichten geführt, nicht vor dem Amtsgericht. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de bietet sich eine kurze Beschreibung des Anliegens an: Um welches Arbeitsverhältnis, welchen Bescheid oder welches Softwareprojekt geht es, und bestehen bereits Termine oder Fristen? Zunächst genügt eine sachliche Übersicht über den Verlauf und die vorhandenen Dokumente. Ob eine Mandatsübernahme möglich ist, welche Unterlagen benötigt werden und wie das weitere Vorgehen aussehen kann, ist anschließend mit der Kanzlei abzustimmen.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 24.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Erlangen
- Amtsgericht Erlangen
Die Kanzlei Hummelmann, von Pierer & Kollegen, in der Ingo Bartelt tätig ist, hat ihren Sitz in der Friedrichstraße 33 in Erlangen. Die Anschrift liegt im Innenstadtbereich und bildet damit einen örtlichen Bezugspunkt für Ratsuchende aus der Innenstadt ebenso wie aus Bruck und Büchenbach. Bei der Planung einer Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln empfiehlt sich ein Blick auf die aktuellen Verbindungen; bei einer Fahrt mit dem Pkw sind die jeweilige Verkehrslage und die örtlichen Parkregelungen zu berücksichtigen. Konkrete Angaben zu Haltestellen, Stellplätzen oder einer barrierefreien Zugänglichkeit liegen nicht vor. Als Gericht am Standort ist das Amtsgericht Erlangen genannt. Für Bartelts arbeitsrechtlichen Hauptschwerpunkt ist jedoch die Abgrenzung zur Arbeitsgerichtsbarkeit wesentlich: Streitigkeiten über Kündigungen, Arbeitsentgelt oder Arbeitszeugnisse zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern gehören regelmäßig vor das Arbeitsgericht. Auch betriebsverfassungsrechtliche Auseinandersetzungen werden dort behandelt, üblicherweise im Beschlussverfahren. Das Amtsgericht Erlangen ist für diese arbeitsrechtlichen Verfahren grundsätzlich nicht zuständig. Welches Arbeitsgericht örtlich zuständig ist, hängt unter anderem vom Arbeitsort und weiteren gesetzlichen Anknüpfungspunkten ab. Bei Fragen zu Erwerbsminderungsrenten, Arbeitslosengeld oder dem sozialrechtlichen Schwerbehindertenrecht können nach einem behördlichen Verfahren die Sozialgerichte zuständig sein. Streitigkeiten aus gewerblichen Softwareprojektverträgen fallen dagegen regelmäßig in die ordentliche Zivilgerichtsbarkeit. Hier kann je nach Streitgegenstand, Streitwert und örtlicher Zuständigkeit ein Amtsgericht oder ein Landgericht zuständig sein; der Kanzleisitz allein entscheidet darüber nicht.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 24.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Unterlagen sind für eine erste Anfrage zu einer Kündigung oder Befristung hilfreich?
- Für eine erste Einordnung sind regelmäßig der Arbeitsvertrag einschließlich Nachträgen, das Kündigungsschreiben beziehungsweise die Befristungsvereinbarung und einschlägige Korrespondenz hilfreich. Auch Angaben zum Beginn des Arbeitsverhältnisses und zum Zugang eines Schreibens können bedeutsam sein. Eine kurze chronologische Darstellung erleichtert den Überblick. In Kündigungs- und Befristungssachen können kurze gesetzliche Fristen gelten, weshalb eine zeitnahe Klärung wichtig ist. Welche weiteren Unterlagen benötigt werden, hängt vom Einzelfall ab. Eine bloße Anfrage bedeutet noch nicht, dass ein Mandat übernommen oder eine Frist überwacht wird.
- Was kann bei Arbeitsverträgen, Urlaub und Entgeltfortzahlung rechtlich geprüft werden?
- Bei Arbeitsverträgen geht es beispielsweise um die Verständlichkeit und Wirksamkeit einzelner Klauseln sowie um das Zusammenspiel mit gesetzlichen, tariflichen oder betrieblichen Regelungen. Urlaubsfragen können den Umfang des Anspruchs, die zeitliche Festlegung oder den Umgang mit nicht genommenem Urlaub betreffen. Bei der Entgeltfortzahlung stehen häufig die Voraussetzungen und die Dauer einer Zahlung im Mittelpunkt. Für eine Prüfung sind neben dem Vertrag oft Abrechnungen, betriebliche Regelungen und der bisherige Schriftwechsel relevant. Eine allgemeine Beschreibung ersetzt dabei nicht die Bewertung der konkreten Unterlagen und Umstände.
- Wie hängen arbeitsrechtliche Anliegen mit Schwerbehindertenrecht, Erwerbsminderungsrente und Arbeitslosengeld zusammen?
- Arbeitsrecht und Sozialrecht können sich überschneiden, etwa wenn gesundheitliche Einschränkungen die Beschäftigung beeinflussen oder ein Arbeitsverhältnis endet. Das Schwerbehindertenrecht betrifft unter anderem besondere Schutz- und Teilhaberegelungen. Bei Erwerbsminderungsrenten stehen sozialversicherungsrechtliche und gesundheitliche Voraussetzungen im Vordergrund; beim Arbeitslosengeld geht es um Ansprüche gegenüber der zuständigen Leistungsträgerin. Dabei können unterschiedliche Stellen, Verfahrenswege und Fristen relevant sein. Für eine erste Anfrage ist deshalb hilfreich, arbeitsvertragliche Unterlagen und behördliche Bescheide getrennt zu benennen und mitzuteilen, welche Verfahren bereits laufen.
- Welche Informationen werden bei Streitigkeiten über ein gewerbliches Softwareprojekt benötigt?
- Bei Softwareprojekten ist zunächst wichtig, welche Leistungen vereinbart wurden: etwa Lieferung, Anpassung, Implementierung, Schulung oder Wartung. Aussagekräftig sind der Projektvertrag, Leistungsbeschreibungen, Nachtragsvereinbarungen und die Dokumentation des Projektverlaufs. Bei Leistungsstörungen helfen konkrete Angaben dazu, welche Funktionen fehlen, welche Termine betroffen sind und wie die Beteiligten bislang reagiert haben. Auch Abnahmeprotokolle und Fehlermeldungen können Bedeutung haben. Die rechtliche Einordnung richtet sich nach dem Vertragsinhalt und der tatsächlichen Durchführung; nicht jedes Softwareprojekt unterliegt denselben vertraglichen Regeln.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 24.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Ingo Bartelt
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Kontaktdaten geprüft am 24.9.2026 · Quelle: kanzlei-hummelmann.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 24.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 27 %
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