Kanzleiprofil

Kanzlei Hummelmann, von Pierer & Kollegen

Rechtsanwaltskanzlei in Erlangen. Schwerpunkte: Arbeitsrecht, Familienrecht. Kontakt, Öffnungszeiten und Anwaltsprofile auf einen Blick.

Anwältinnen und Anwälte

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Standort

Friedrichstraße 33, 91054 Erlangen

Schwerpunkte

Arbeitsrecht, Familienrecht

Beratungssprachen

Deutsch

Die Kanzlei im Überblick

Die Kanzlei Hummelmann, von Pierer & Kollegen hat ihren Sitz in Erlangen. Auf ihrer Website nennt sie Allgemeines Zivilrecht, Arbeitsrecht, Baurecht, Erbrecht, Familienrecht, Mietrecht, Verkehrsrecht und Versicherungsrecht als Kompetenzbereiche. Im Verzeichnis sind der Kanzlei Mark Achilles und Ingo Bartelt zugeordnet; beide werden auch auf der Kanzleiwebsite als Rechtsanwälte aufgeführt. Nähere Angaben zu den persönlichen Tätigkeitsschwerpunkten enthält das vorliegende Material für Mark Achilles. Mark Achilles ist Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Zu seinen ausgewiesenen Schwerpunkten zählen das gewerbliche Miet- und Pachtrecht, das Wohnungseigentumsrecht sowie das Grundstücksrecht. Beim Grundstücksrecht werden insbesondere die Veräußerung und der Erwerb von Grundstücken genannt. Hinzu kommen das öffentliche und private Baurecht sowie das Allgemeine Zivilrecht. Die beschriebenen Anliegen betreffen damit unter anderem gewerbliche Miet- und Pachtverhältnisse, Wohnungseigentum und Grundstücksgeschäfte. Eine ausdrückliche Beschreibung des Mandantenkreises enthält der Quelltext nicht. Achilles studierte Rechtswissenschaften in Erlangen und wurde im Mai 2001 zur Rechtsanwaltschaft zugelassen. Seitdem ist er in der Kanzlei tätig. Er ist außerdem Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und WEG im Deutschen Anwaltverein. Für den Beginn der Zusammenarbeit bietet die Kanzlei die Kontaktaufnahme und Terminvereinbarung über ihre Kontaktseite an. Dort steht ein Kontaktformular zur Verfügung, das eine Zustimmung zur Verarbeitung der übermittelten Daten gemäß der Datenschutzerklärung vorsieht. Daneben sind Telefon, E-Mail und Fax als Kontaktwege angegeben. Über diese organisatorischen Angaben hinaus beschreibt das vorliegende Material weder eine bestimmte Arbeitsweise noch den weiteren Ablauf der Mandatsbearbeitung. Die Kanzleiräume befinden sich in der Friedrichstraße 33, 91054 Erlangen. Telefonisch ist die Kanzlei unter 09131 88 67 0 erreichbar, per E-Mail unter Rechtsanwaelte@kanzlei-hummelmann.de. Die Faxnummer lautet 09131 20 56 46. Die veröffentlichten Bürozeiten sind Montag bis Donnerstag von 08:00 bis 17:00 Uhr und Freitag von 08:00 bis 15:00 Uhr. Am Samstag und Sonntag ist das Büro geschlossen.

Automatisch erstellte Zusammenfassung auf Grundlage der öffentlich abrufbaren Kanzleiangaben, Stand 23. September 2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft. Quellen: https://www.kanzlei-hummelmann.de/anwaelte-erlangen/ra-achilles, https://www.kanzlei-hummelmann.de/kontakt/

Rechtsgebiete und Leistungen

Weitere Kanzleien und Anwaltsprofile in der Region: Anwältinnen und Anwälte in Erlangen

Anwältinnen und Anwälte dieser Kanzlei

  • Mark Achilles

    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

    Familienrecht

    Zulassung seit 2001

  • Ingo Bartelt

    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht

    Arbeitsrecht

Kontakt, Öffnungszeiten und Terminarten

Kontaktdaten

Friedrichstraße 33, 91054 Erlangen

Öffnungszeiten

Für diese Kanzlei liegen keine belegten Öffnungszeiten vor. Termine werden individuell vereinbart.

Standort und Anfahrt

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Hinweise zum Datenschutz
Standort von Kanzlei Hummelmann, von Pierer & Kollegen. Kartendaten: Google.

Zuständige Gerichte und Umfeld in Erlangen

  • Amtsgericht Erlangen

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen unverbindlich über das Formular auf dieser Seite. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte sowie vorhandene Schreiben und Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich bei Ihnen und klärt, ob Ihr Anliegen zu den Schwerpunkten passt und wer es bearbeitet.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    Der Termin wird individuell abgestimmt – vor Ort, telefonisch oder digital.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG). Wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

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Angaben stammen aus den Anwaltsprofilen dieser Kanzlei sowie aus öffentlich zugänglichen Quellen (Quelle). Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Fehler melden