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- 35% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 21. September 2026
Schwerpunkte
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Kanzleiprofil im Überblick
Carla Meyer ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht in Hannover. Ihre Tätigkeit umfasst sämtliche Gebiete des Familienrechts. Dazu zählen Scheidung und Aufhebung einer Ehe, Trennungsunterhalt, nachehelicher Unterhalt, Kindesunterhalt sowie Sorge- und Umgangsrecht. Weitere Themen sind Versorgungsausgleich, Zugewinnausgleich, Elternunterhalt und Eheverträge. Sie berät und vertritt auch Mandantinnen und Mandanten, die Anspruch auf Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe haben. Auf ihrer Webseite beschreibt sie insbesondere die Unsicherheit von Betroffenen vor einer Trennung und in deren erster Phase sowie fehlende Informationen über Rechte und Pflichten. Ihre Arbeitsweise richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls. Dabei betont sie Sensibilität, Lebenserfahrung und den engagierten Einsatz für die Belange ihrer Mandantschaft. Zur außergerichtlichen Streitschlichtung und Konfliktregelung bietet sie Mediation und Familienmediation an. Ziel ist eine für beide Seiten ausgewogene Regelung der Trennungs- oder Scheidungsfolgen. Für Berufstätige sind nach Absprache gegebenenfalls Termine nach 18 Uhr oder samstags möglich.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 21.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: carla-meyer.de, carla-meyer.de
Beratung in Hannover – Einordnung der Redaktion
Carla Meyer ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht in Hannover. In der Kanzlei Carla Meyer in der Wangenheimstr. 1, 30625 Hannover, bildet das Familienrecht den Hauptschwerpunkt. Ihre Tätigkeit umfasst sämtliche Bereiche dieses Rechtsgebiets, darunter Scheidung und Aufhebung einer Ehe, Unterhaltsfragen sowie Sorge- und Umgangsrecht. Auf ihrer Webseite thematisiert sie die Unsicherheit vor einer Trennung und während der ersten Trennungsphase. Für Ratsuchende geht es in dieser Situation häufig zunächst darum, die unterschiedlichen rechtlichen Themen zu ordnen und einen Überblick über mögliche nächste Schritte zu gewinnen. Bei einer Trennung können finanzielle Fragen und die künftige Gestaltung des Familienalltags eng miteinander verbunden sein. Trennungsunterhalt, nachehelicher Unterhalt und Kindesunterhalt betreffen dabei unterschiedliche Ansprüche und Voraussetzungen. Im Sorge- und Umgangsrecht stehen Entscheidungen für gemeinsame Kinder und deren Kontakt zu den Eltern im Mittelpunkt. Zum Tätigkeitsbereich von Carla Meyer gehören außerdem Versorgungsausgleich, Zugewinnausgleich, Elternunterhalt und Eheverträge. Dahinter stehen etwa die Aufteilung ehezeitlicher Versorgungsanrechte, der Ausgleich von Vermögenszuwächsen oder die vertragliche Gestaltung ehebezogener Rechtsverhältnisse. Neben Beratung und Vertretung bietet Carla Meyer Mediation und Familienmediation zur außergerichtlichen Konfliktregelung an. Dabei sollen die Beteiligten eine für beide Seiten ausgewogene Regelung von Trennungs- oder Scheidungsfolgen entwickeln. Mediation unterscheidet sich von einer einseitigen Interessenvertretung und setzt die Bereitschaft voraus, an einer gemeinsamen Lösung mitzuwirken. Meyer beschreibt ihre Arbeitsweise als an den Umständen des Einzelfalls ausgerichtet und betont Sensibilität, Lebenserfahrung sowie den Einsatz für die Belange ihrer Mandantschaft. Sie berät und vertritt auch Personen mit Anspruch auf Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe. Der örtliche Bezug liegt in Hannover; zu den genannten Stadtteilen am Standort zählen unter anderem Mitte, Linden-Limmer, List und Südstadt-Bult. Eine Zuordnung der Kanzlei zu einem dieser Stadtteile ist durch die vorliegenden Angaben nicht belegt. Für familiengerichtliche Verfahren kommt insbesondere das Amtsgericht Hannover in Betracht, sofern es örtlich zuständig ist. Wer über Anwalt-Seiten.de Kontakt aufnehmen möchte, kann die dort verfügbaren Kontaktangaben nutzen und das Anliegen zunächst knapp schildern. Die Abstimmung über Unterlagen, Beratung und eine mögliche Mandatsübernahme erfolgt anschließend mit der Kanzlei. Für Berufstätige sind nach Absprache gegebenenfalls Termine nach 18 Uhr oder samstags möglich. Die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw lässt sich anhand der Kanzleianschrift planen.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 24.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Hannover
- Amtsgericht Hannover
- Landgericht Hannover
- Arbeitsgericht Hannover
Die Kanzlei Carla Meyer befindet sich in der Wangenheimstr. 1, 30625 Hannover. Als Stadtteile am Standort sind Mitte, Linden-Limmer, List, Südstadt-Bult und Vahrenwald genannt; daraus ergibt sich jedoch keine gesicherte Stadtteilzuordnung der Kanzleianschrift. Auch eine unmittelbare Innenstadtlage oder eine bestimmte Nähe zu Gerichten ist damit nicht belegt. Für die Planung eines persönlichen Termins ist deshalb die vollständige Adresse maßgeblich. Die konkrete Verbindung mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder die Anfahrt mit dem Pkw sollte anhand aktueller Fahrplan- beziehungsweise Routendaten geprüft werden. Angaben zu Haltestellen, Parkmöglichkeiten oder barrierefreiem Zugang liegen nicht vor und können bei Bedarf vorab erfragt werden. Für den familienrechtlichen Schwerpunkt ist unter den genannten Gerichten vor allem das Amtsgericht Hannover relevant. Dort werden beim Familiengericht unter anderem Scheidungsverfahren, Unterhaltsverfahren sowie Verfahren zum Sorge- und Umgangsrecht geführt. Auch Versorgungsausgleich und güterrechtliche Streitigkeiten gehören zu den familiengerichtlichen Aufgaben. Ob gerade das Amtsgericht Hannover örtlich zuständig ist, richtet sich nach der Verfahrensart und den gesetzlichen Anknüpfungspunkten, etwa dem gewöhnlichen Aufenthalt der Beteiligten oder der Kinder. Der Kanzleisitz allein entscheidet darüber nicht. Das ebenfalls genannte Landgericht Hannover ist für die hier beschriebenen Familiensachen grundsätzlich nicht das erstinstanzliche Gericht. Das Arbeitsgericht Hannover bearbeitet arbeitsrechtliche Streitigkeiten und ist für Scheidung, Unterhalt oder elterliche Sorge nicht zuständig.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 24.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: In der Nachricht soll die Anschrift angegeben werden. Ein gewünschter Rückruf soll ebenfalls vermerkt werden; in das Kontaktformular soll außerdem die Handy- und/oder Telefonnummer eingetragen werden.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Die Kosten für eine Erstberatung werden als gering bezeichnet. Auch bei Berechtigung zu Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe bietet Carla Meyer Beratung beziehungsweise Vertretung an.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Ablauf und Konditionen
Erstgespräch: Die Kosten für eine Erstberatung werden als gering bezeichnet. Auch bei Berechtigung zu Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe bietet Carla Meyer Beratung beziehungsweise Vertretung an.
Für den Erstkontakt: In der Nachricht soll die Anschrift angegeben werden. Ein gewünschter Rückruf soll ebenfalls vermerkt werden; in das Kontaktformular soll außerdem die Handy- und/oder Telefonnummer eingetragen werden.
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Informationen sind für eine erste Anfrage wegen Trennung oder Scheidung hilfreich?
- Für eine erste Anfrage genügt meist eine übersichtliche Darstellung der familiären Situation und der wichtigsten offenen Fragen. Hilfreich können Angaben zum Zeitpunkt der Trennung, zu gemeinsamen Kindern sowie zu bereits bestehenden Vereinbarungen oder gerichtlichen Verfahren sein. Je nach Anliegen werden später etwa Einkommensunterlagen, ein Ehevertrag oder gerichtliche Schreiben benötigt. Welche Dokumente tatsächlich relevant sind, hängt vom Einzelfall ab und lässt sich bei der Terminabstimmung klären. Bereits laufende Fristen oder bevorstehende Gerichtstermine sollten bei der Anfrage ausdrücklich genannt werden.
- Worin unterscheiden sich Trennungsunterhalt, nachehelicher Unterhalt und Kindesunterhalt?
- Trennungsunterhalt betrifft grundsätzlich die Zeit des Getrenntlebens bis zur rechtskräftigen Scheidung. Nachehelicher Unterhalt betrifft mögliche Ansprüche nach der Scheidung und setzt einen gesetzlichen Unterhaltsgrund voraus. Kindesunterhalt ist dagegen ein Anspruch des Kindes; Betreuung und finanzielle Leistungen spielen dabei unterschiedliche Rollen. Ob und in welcher Höhe Unterhalt geschuldet wird, hängt unter anderem von Einkommen, Bedarf und Leistungsfähigkeit ab. Auch Alter und Betreuungssituation eines Kindes können wichtig sein. Eine verlässliche Einordnung erfordert deshalb die Betrachtung der jeweiligen familiären und wirtschaftlichen Verhältnisse.
- Was ist der Unterschied zwischen Sorgerecht und Umgangsrecht?
- Das Sorgerecht umfasst die Verantwortung für wesentliche persönliche und vermögensbezogene Angelegenheiten eines Kindes, beispielsweise wichtige Entscheidungen über Gesundheit oder Schule. Das Umgangsrecht betrifft insbesondere den persönlichen Kontakt zwischen Kind und Elternteilen. Eine Trennung führt nicht automatisch dazu, dass ein Elternteil die gemeinsame Sorge verliert. Bei beiden Themen ist das Kindeswohl maßgeblich. Unterschiedliche Vorstellungen über Betreuung, Ferien oder die Kommunikation der Eltern können Anlass für eine rechtliche Klärung sein. Nicht jede Meinungsverschiedenheit muss gerichtlich entschieden werden; auch einvernehmliche Regelungen und geeignete Unterstützungsangebote kommen in Betracht.
- Wann kommt Familienmediation infrage, und ersetzt sie eine anwaltliche Beratung?
- Familienmediation kann infrage kommen, wenn Beteiligte Konflikte eigenverantwortlich bearbeiten und gemeinsam tragfähige Vereinbarungen entwickeln möchten. Mögliche Themen sind die Organisation des Getrenntlebens, der Umgang mit gemeinsamen Kindern oder wirtschaftliche Trennungsfolgen. Die mediierende Person begleitet das Gespräch neutral und entscheidet den Streit nicht. Eine individuelle anwaltliche Beratung wird dadurch nicht automatisch ersetzt, insbesondere wenn rechtliche Folgen einer Vereinbarung geprüft werden sollen. Bei erheblichen Machtungleichgewichten, Druck oder Gewalt ist besonders sorgfältig zu klären, ob Mediation überhaupt einen geeigneten Rahmen bietet.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 24.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Carla Meyer
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5,0 von 5 · 46 Bewertungen
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Kontaktdaten geprüft am 21.9.2026 · Quelle: carla-meyer.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 24.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 35 %
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