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Schwerpunkte
Kanzleiprofil im Überblick
Rechtsanwalt Safak Esen ist Gründer der Anwaltskanzlei ESEN in Hannover und Fachanwalt für Migrationsrecht. Er berät und vertritt Mandantinnen und Mandanten insbesondere im Migrationsrecht, im Strafrecht, im Familienrecht, im Verkehrsrecht sowie im Arbeitsrecht. Im Migrationsrecht umfasst die Tätigkeit Aufenthalt, Familiennachzug, Einbürgerung und Asylverfahren. Weitere Themen sind die Verteidigung in Strafverfahren und Ordnungswidrigkeiten, Trennung und Scheidung, Unterhalt sowie Umgangs- und Sorgerecht. Im Verkehrsrecht unterstützt die Kanzlei bei Unfällen, Bußgeldverfahren, Fahrverbot und Entzug der Fahrerlaubnis. Die arbeitsrechtliche Beratung richtet sich an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und betrifft unter anderem Kündigung, Aufhebungsvertrag und Abmahnung. Safak Esen legt Wert auf eine ruhige, verständliche und verlässliche Beratung sowie eine sorgfältige außergerichtliche und gerichtliche Vertretung. Im Erstgespräch werden die Situation strukturiert, Unterlagen gesichtet und rechtliche Möglichkeiten sowie mögliche Risiken besprochen. Die voraussichtlichen Kosten werden frühzeitig erläutert; die Abrechnung erfolgt nach RVG oder Honorarvereinbarung. Beratung ist nach Verfügbarkeit auf Deutsch, Englisch und Türkisch möglich. Die Kanzlei befindet sich in der Hamburger Allee 43 in Hannover. Besuche erfolgen nach Terminvereinbarung.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 21.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: rechtsanwalt-esen.de, rechtsanwalt-esen.de
Beratung in Hannover – Einordnung der Redaktion
Rechtsanwalt Safak Esen ist Gründer der Anwaltskanzlei ESEN in Hannover und Fachanwalt für Migrationsrecht. Das Profil nennt Verkehrsrecht als Hauptschwerpunkt sowie Strafrecht. Für Ratsuchende stehen damit insbesondere Fragen nach einem Verkehrsunfall, einem Bußgeldbescheid oder einem strafrechtlichen Vorwurf im Vordergrund. Im Verkehrsrecht unterstützt die Kanzlei bei der Unfallabwicklung, bei Bußgeldverfahren sowie bei Fahrverbot und Entzug der Fahrerlaubnis. Hinter diesen Anliegen stehen unterschiedliche Verfahren: Während nach einem Unfall häufig Ersatzansprüche und die Kommunikation mit Versicherungen zu klären sind, geht es bei Verkehrsverstößen um behördliche Vorwürfe und deren mögliche Folgen. Im Strafrecht gehört die Verteidigung in Strafverfahren zur Tätigkeit von Safak Esen. Auch Ordnungswidrigkeiten sind Teil des Beratungsangebots. Typische Ausgangspunkte einer Anfrage können eine Vorladung, ein Anhörungsbogen, ein Strafbefehl oder eine Anklageschrift sein. Verkehrsrecht und Strafrecht können sich überschneiden, etwa bei dem Vorwurf einer Unfallflucht oder einer Trunkenheitsfahrt. Welche Fragen jeweils zu prüfen sind, hängt unter anderem vom Verfahrensstand und den vorhandenen Unterlagen ab. Eine allgemeine Orientierung ersetzt dabei nicht die Prüfung des einzelnen Falls. Daneben berät und vertritt Safak Esen im Migrationsrecht zu Aufenthalt, Familiennachzug, Einbürgerung und Asylverfahren. Die belegte Kanzleibeschreibung nennt außerdem Familienrecht mit Trennung, Scheidung, Unterhalt sowie Umgangs- und Sorgerecht. Im Arbeitsrecht richtet sich die Beratung an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, beispielsweise bei Kündigung, Aufhebungsvertrag oder Abmahnung. Diese weiteren Tätigkeitsfelder ergänzen die im Profil hervorgehobenen Schwerpunkte Verkehrsrecht und Strafrecht. Die Kanzlei befindet sich in der Hamburger Allee 43, 30161 Hannover, in innenstadtnaher Lage. Sie ist damit auch für Ratsuchende aus Mitte, List, Vahrenwald, Linden-Limmer und Südstadt-Bult ein örtlicher Anlaufpunkt. Für verkehrsrechtliche Zivilstreitigkeiten und Strafverfahren kommen insbesondere das Amtsgericht Hannover und das Landgericht Hannover in Betracht; arbeitsrechtliche Streitigkeiten werden grundsätzlich vor den Arbeitsgerichten geführt. Die konkrete Zuständigkeit richtet sich nach dem jeweiligen Verfahren. Die Anfahrt lässt sich mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw planen; Besuche erfolgen nach Terminvereinbarung. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende die dort bereitgestellten Kontaktmöglichkeiten nutzen und ihr Anliegen knapp schildern. Hinweise auf vorhandene Schreiben und darin genannte Termine erleichtern die Einordnung. Im Erstgespräch werden nach der Kanzleibeschreibung die Situation strukturiert, Unterlagen gesichtet sowie rechtliche Möglichkeiten und mögliche Risiken besprochen. Beratung ist nach Verfügbarkeit auf Deutsch, Englisch und Türkisch möglich.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 24.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Hannover
- Amtsgericht Hannover
- Landgericht Hannover
- Arbeitsgericht Hannover
Die Anwaltskanzlei ESEN liegt an der Hamburger Allee 43 in Hannover in innenstadtnaher Lage. Für Ratsuchende aus Mitte sowie aus den weiteren genannten Stadtteilen List, Vahrenwald, Linden-Limmer und Südstadt-Bult bildet die Adresse einen Bezugspunkt innerhalb des Stadtgebiets. Eine genaue Zuordnung der Kanzlei zu einem dieser Stadtteile ergibt sich aus den vorliegenden Angaben nicht. Für die Anreise kommen grundsätzlich öffentliche Verkehrsmittel und der Pkw infrage. Die passende Verbindung, die aktuelle Verkehrslage und Parkmöglichkeiten sollten anhand der konkreten Adresse geprüft werden. Angaben zu bestimmten Haltestellen, Stellplätzen oder zur Barrierefreiheit liegen nicht vor. Kanzleibesuche erfolgen nach Terminvereinbarung. Für die Schwerpunkte Verkehrsrecht und Strafrecht sind unter den genannten Gerichten insbesondere das Amtsgericht Hannover und das Landgericht Hannover relevant. Zivilrechtliche Streitigkeiten nach Verkehrsunfällen, etwa über Schadensersatzansprüche, können abhängig von Streitwert und gesetzlichen Zuständigkeitsregeln vor einem dieser Gerichte geführt werden. Auch in Strafsachen richtet sich die Verteilung zwischen Amtsgericht und Landgericht nach den gesetzlichen Vorgaben, insbesondere nach Art und Gewicht des Vorwurfs. Gerichtliche Verfahren über Einsprüche gegen Bußgeldbescheide werden regelmäßig vor dem zuständigen Amtsgericht verhandelt. Nicht jede Fahrerlaubnisfrage fällt hingegen in die Zuständigkeit dieser Gerichte; bei behördlichen Maßnahmen kann die Verwaltungsgerichtsbarkeit betroffen sein. Das ebenfalls genannte Arbeitsgericht Hannover ist für die ergänzende arbeitsrechtliche Tätigkeit von Bedeutung, beispielsweise bei Kündigungsschutzverfahren oder Streitigkeiten über Ansprüche aus einem Arbeitsverhältnis.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 24.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Bitte teilen Sie bereits bei Ihrer Kontaktanfrage mit, in welcher Sprache Sie die Beratung wünschen. Kontaktformular und E-Mail sollen nicht für besonders vertrauliche oder sehr umfangreiche Sachverhalte genutzt werden; insbesondere sollen keine sensiblen personenbezogenen Daten übermittelt werden, die für eine erste Einschätzung nicht unbedingt erforderlich sind. Wichtige Fristen sollten Sie nicht ausschließlich per Kontaktformular oder E-Mail mitteilen; in dringenden Fällen bittet die Kanzlei zusätzlich um telefonische Kontaktaufnahme.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. In einem kurzen Austausch wird geklärt, ob das Anliegen in die Tätigkeitsbereiche der Kanzlei fällt und ob besondere Dringlichkeit besteht. Anschließend wird ein Termin für ein Erstgespräch vereinbart, in dem die Situation strukturiert, Unterlagen gesichtet und rechtliche Möglichkeiten sowie mögliche Risiken besprochen werden. Auf dieser Grundlage entscheiden Sie, ob Sie ein Mandat erteilen möchten.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Ablauf und Konditionen
Erstgespräch: In einem kurzen Austausch wird geklärt, ob das Anliegen in die Tätigkeitsbereiche der Kanzlei fällt und ob besondere Dringlichkeit besteht. Anschließend wird ein Termin für ein Erstgespräch vereinbart, in dem die Situation strukturiert, Unterlagen gesichtet und rechtliche Möglichkeiten sowie mögliche Risiken besprochen werden. Auf dieser Grundlage entscheiden Sie, ob Sie ein Mandat erteilen möchten.
Für den Erstkontakt: Bitte teilen Sie bereits bei Ihrer Kontaktanfrage mit, in welcher Sprache Sie die Beratung wünschen. Kontaktformular und E-Mail sollen nicht für besonders vertrauliche oder sehr umfangreiche Sachverhalte genutzt werden; insbesondere sollen keine sensiblen personenbezogenen Daten übermittelt werden, die für eine erste Einschätzung nicht unbedingt erforderlich sind. Wichtige Fristen sollten Sie nicht ausschließlich per Kontaktformular oder E-Mail mitteilen; in dringenden Fällen bittet die Kanzlei zusätzlich um telefonische Kontaktaufnahme.
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Unterlagen sind für eine Anfrage nach einem Verkehrsunfall hilfreich?
- Für eine erste Einordnung sind insbesondere Angaben zum Unfallhergang, zu den Beteiligten und zu den beteiligten Versicherungen hilfreich. Hinzukommen können Fotos, ein Unfallbericht, ein polizeiliches Aktenzeichen sowie bereits vorhandene Schreiben von Versicherungen oder anderen Beteiligten. Bei Sachschäden können Kostenvoranschläge, Gutachten und Rechnungen eine Rolle spielen, bei Verletzungen auch ärztliche Unterlagen. Welche Dokumente tatsächlich benötigt werden, hängt vom Anliegen ab. Eine kurze chronologische Zusammenfassung hilft dabei, offene Fragen und den bisherigen Verlauf übersichtlich darzustellen.
- Was unterscheidet ein Fahrverbot vom Entzug der Fahrerlaubnis?
- Ein Fahrverbot untersagt das Führen von Kraftfahrzeugen für eine bestimmte Zeit, ohne dass die Fahrerlaubnis als solche erlischt. Beim Entzug der Fahrerlaubnis geht dagegen die Berechtigung zum Führen von Kraftfahrzeugen verloren; eine spätere Neuerteilung ist ein eigenständiger Vorgang und kann Voraussetzungen haben. Beide Maßnahmen können in unterschiedlichen rechtlichen Zusammenhängen auftreten. Für eine Mandatsanfrage ist deshalb wichtig, welches Schreiben vorliegt, welche Behörde oder welches Gericht es verfasst hat und ob bereits eine Entscheidung oder zunächst nur eine Anhörung vorliegt.
- Worauf kommt es bei einer Anfrage wegen eines Bußgeldbescheids an?
- Zur Einordnung eines Bußgeldbescheids sind der konkrete Tatvorwurf, die genannten Folgen und das Zustellungsdatum wesentlich. Relevant können außerdem ein vorheriger Anhörungsbogen, vorhandene Fotos und weitere Schreiben der Behörde sein. Ob ein gerichtliches Verfahren folgt, hängt unter anderem davon ab, ob Einspruch eingelegt wird und wie das weitere Verfahren verläuft. Da bei Bußgeldbescheiden gesetzliche Fristen gelten, sollte eine Anfrage den zeitlichen Ablauf erkennen lassen. Eine bloße Kontaktaufnahme mit einer Kanzlei ersetzt keine fristwahrende Verfahrenshandlung.
- Welche Informationen braucht eine Kanzlei für die erste Einordnung eines strafrechtlichen Vorwurfs?
- Hilfreich sind die Bezeichnung des Vorwurfs, die zuständige Ermittlungsbehörde oder das Gericht, ein Aktenzeichen und der aktuelle Verfahrensstand. Aus einer Vorladung, einem Strafbefehl oder einer Anklageschrift ergeben sich häufig bereits wichtige Eckdaten. Auch angesetzte Termine und das Datum des Erhalts eines Schreibens sind für die zeitliche Einordnung relevant. Beschuldigte haben im Strafverfahren insbesondere das Recht zu schweigen und anwaltlichen Beistand hinzuzuziehen. Eine belastbare Einschätzung kann regelmäßig erst nach näherer Prüfung und gegebenenfalls Einsicht in die Verfahrensakte erfolgen.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 24.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Safak Esen
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Bewertungen auf anwalt-seiten.de
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4,5 von 5 · 41 Bewertungen
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Kontaktdaten geprüft am 21.9.2026 · Quelle: rechtsanwalt-esen.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 24.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 35 %
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