Veröffentlichtes Profil

Carsten Groos

Carsten Groos – Fachanwalt für Familienrecht in Rüsselsheim

Zuletzt aktualisiert am 28. September 2026

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Familienrecht · Rechtsanwalt Carsten Groos

Haßlocher Str. 150, 65428 Rüsselsheim am Main

Telefon: +49 6142 942 28 68

Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Rechtsanwalt Carsten Groos
Profilstand
23% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 28. September 2026

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Carsten Groos ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht. Seine Kanzlei befindet sich in der Haßlocher Str. 150 in Rüsselsheim. Auf seiner Webseite stellt er sich als Rechtsanwalt in Sachen Familienrecht vor und bietet die Kontaktaufnahme bei Bedarf an Rechtsberatung an. Einen näher eingegrenzten Mandantenkreis beschreibt die Webseite nicht. Groos studierte Rechtswissenschaften in Mainz und absolvierte ein Auslandssemester an der Universität in Chambery in Frankreich. Seine Zulassung zur Rechtsanwaltschaft erfolgte 2006. Von 2006 bis 2015 war er Partner der Rechtsanwaltskanzlei Groos – Becke- Groos in Rüsselsheim, 2016 Partner der Kanzlei SKG in Rüsselsheim. In den Jahren 2017 und 2018 war er als Einzelanwalt in Groß-Gerau tätig. Seit 2017 besteht seine Fachanwaltschaft im Familienrecht. Für Anfragen stehen Telefon, E-Mail und ein Kontaktformular zur Verfügung. Das Formular sieht Angaben zu Name, Telefon, E-Mail und Nachricht vor.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 28.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: kanzleigroos.de, kanzleigroos.de

Beratung in Rüsselsheim am Main – Einordnung der Redaktion

Carsten Groos ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht mit Kanzleisitz in der Haßlocher Str. 150 in 65428 Rüsselsheim am Main. Sein Profil nennt Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt sowie Familienrecht als weiteres Rechtsgebiet. Auf seiner eigenen Webseite stellt er insbesondere seine Tätigkeit in familienrechtlichen Angelegenheiten vor. Die Fachanwaltschaft im Familienrecht besteht seit 2017. Nach seinem Studium der Rechtswissenschaften in Mainz und einem Auslandssemester an der Universität in Chambéry in Frankreich wurde Groos 2006 zur Rechtsanwaltschaft zugelassen. Im Arbeitsrecht stehen häufig Fragen rund um den Beginn, die Durchführung und die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses im Mittelpunkt. Dazu gehören etwa Arbeitsverträge, Vergütung, Arbeitszeiten, Abmahnungen, Kündigungen und Arbeitszeugnisse. Ratsuchende möchten beispielsweise klären lassen, wie bestimmte Vertragsklauseln einzuordnen sind oder welche Bedeutung ein Schreiben des Arbeitgebers hat. Bei einer anwaltlichen Prüfung kommt es regelmäßig auf den zeitlichen Ablauf, die vorhandenen Unterlagen und mögliche Fristen an. Das Profil grenzt den Mandantenkreis nicht näher ein; ob ein konkretes Anliegen übernommen werden kann, ist deshalb bei der Anfrage zu klären. Das Familienrecht betrifft persönliche und wirtschaftliche Fragen im Zusammenhang mit Partnerschaft, Trennung und Familie. Typische Anliegen sind Scheidung, Unterhalt, elterliche Sorge, Umgang und die vermögensrechtlichen Folgen einer Trennung. Mandantinnen und Mandanten erwartet in diesem Rechtsgebiet eine Betrachtung ihrer familiären Situation und der dazugehörigen rechtlichen Rahmenbedingungen. Je nach Anliegen können Angaben zu Einkommen, bestehenden Vereinbarungen oder bereits laufenden Verfahren erforderlich sein. Die konkrete Vorgehensweise lässt sich erst anhand des einzelnen Sachverhalts besprechen. Mit Rüsselsheim verbindet Groos eine mehrjährige berufliche Tätigkeit: Von 2006 bis 2015 war er Partner der Kanzlei Groos – Becke- Groos, 2016 Partner der Kanzlei SKG, jeweils in Rüsselsheim. In den Jahren 2017 und 2018 war er als Einzelanwalt in Groß-Gerau tätig. Für einen Besuch an der heutigen Kanzleiadresse sollte die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder Pkw vorab geprüft werden. Bei Streitigkeiten kommen je nach Thema die Arbeitsgerichtsbarkeit oder das Familiengericht beim zuständigen Amtsgericht in Betracht. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende die dort verfügbaren Kontaktmöglichkeiten nutzen. Als Kontaktwege sind Telefon, E-Mail und ein Kontaktformular angegeben. Das Formular sieht Name, Telefon, E-Mail und Nachricht vor. Eine kurze Beschreibung des Anliegens und Hinweise auf bereits gesetzte Fristen erleichtern die erste Einordnung.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 28.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Rüsselsheim am Main

Die Kanzlei von Carsten Groos befindet sich in der Haßlocher Str. 150 in Rüsselsheim am Main. Diese Adresse bildet den örtlichen Bezugspunkt für persönliche Termine. Eine Zuordnung zu einem bestimmten Stadtteil oder eine Innenstadtlage ist durch die vorliegenden Angaben nicht belegt. Ebenso liegen keine näheren Informationen zu Haltestellen, Parkmöglichkeiten oder zum barrierefreien Zugang vor. Wer mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw anreisen möchte, kann die Verbindung anhand der vollständigen Anschrift prüfen und organisatorische Fragen vor einem Besuch mit der Kanzlei abstimmen. Für eine erste Anfrage stehen auch Telefon, E-Mail und ein Kontaktformular zur Verfügung. Für die im Profil genannten Rechtsgebiete sind unterschiedliche Gerichtszweige relevant. Arbeitsrechtliche Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern werden typischerweise vor dem zuständigen Arbeitsgericht geführt. Dort geht es beispielsweise um Kündigungen, ausstehende Vergütung oder Arbeitszeugnisse. Zum arbeitsgerichtlichen Verfahren gehört regelmäßig zunächst eine Güteverhandlung, in der eine einvernehmliche Lösung erörtert wird. Familienrechtliche Verfahren fallen dagegen grundsätzlich in den Aufgabenbereich des Familiengerichts als Abteilung des Amtsgerichts. Dazu zählen unter anderem Scheidungen, Unterhaltssachen sowie Sorge- und Umgangsverfahren. Welches Gericht örtlich zuständig ist, richtet sich nach den gesetzlichen Zuständigkeitsregeln und den Umständen des jeweiligen Falls, nicht allein nach dem Kanzleisitz in Rüsselsheim. Konkrete Gerichte sind in den Profilangaben nicht benannt.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 28.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Unterlagen sind für eine Anfrage wegen einer Kündigung oder Abmahnung hilfreich?
Für eine erste Einordnung sind regelmäßig der Arbeitsvertrag, das Kündigungs- oder Abmahnungsschreiben und einschlägige Korrespondenz hilfreich. Je nach Streitpunkt können auch Gehaltsabrechnungen, ergänzende Vereinbarungen oder vorhandene Arbeitszeugnisse eine Rolle spielen. Wichtig ist außerdem eine nachvollziehbare zeitliche Übersicht, insbesondere darüber, wann ein Schreiben zugegangen ist. Im Arbeitsrecht können kurze Fristen gelten. Eine Anfrage sollte deshalb erkennen lassen, ob eine Kündigung vorliegt oder bereits ein gerichtliches Schreiben eingegangen ist. Welche Unterlagen tatsächlich benötigt werden, hängt vom konkreten Anliegen ab.
Worin unterscheiden sich eine Kündigung und ein Aufhebungsvertrag?
Eine Kündigung ist eine einseitige Erklärung, mit der eine Vertragspartei das Arbeitsverhältnis beenden möchte. Ein Aufhebungsvertrag setzt dagegen eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und beschäftigter Person voraus. Beide können Fragen zum Beendigungszeitpunkt, zu offenen Ansprüchen und zum Arbeitszeugnis auslösen. Bei einem Aufhebungsvertrag können zusätzlich die vereinbarten Bedingungen und mögliche sozialrechtliche Folgen bedeutsam sein. Für eine anwaltliche Einordnung sind der genaue Wortlaut, die Begleitumstände und der zeitliche Ablauf wichtig. Ob und welche Handlungsmöglichkeiten bestehen, lässt sich nicht allein anhand der Bezeichnung des Dokuments beurteilen.
Welche Themen sollten bei einer ersten Anfrage zu Trennung und Scheidung benannt werden?
Bei einer ersten Anfrage ist eine kurze Übersicht über die familiäre Situation hilfreich. Dazu können der Zeitpunkt der Trennung, gemeinsame minderjährige Kinder, die Wohnsituation und bereits bestehende Vereinbarungen gehören. Häufig müssen verschiedene Themen auseinandergehalten werden: Die Scheidung selbst, Unterhalt, Sorge und Umgang sowie vermögensrechtliche Fragen sind rechtlich nicht identisch. Auch laufende Gerichtsverfahren oder Schreiben mit Fristen sollten erwähnt werden. Eine vollständige Darstellung sämtlicher persönlicher Einzelheiten ist für die erste Kontaktaufnahme meist nicht nötig; welche Informationen vertieft werden müssen, ergibt sich aus dem jeweiligen Anliegen.
Werden Unterhalt, Sorgerecht und Umgang gemeinsam entschieden?
Unterhalt, elterliche Sorge und Umgang betreffen unterschiedliche rechtliche Fragen. Beim Unterhalt geht es um finanzielle Leistungen, bei der elterlichen Sorge um Verantwortung und Entscheidungen für ein Kind, beim Umgang um dessen Kontakt zu Bezugspersonen. Diese Themen können in einer Trennungssituation gleichzeitig auftreten, werden aber nicht automatisch in einem einzigen Verfahren entschieden. In Sorge- und Umgangsfragen steht das Kindeswohl im Mittelpunkt. Für Unterhaltsfragen sind unter anderem die maßgeblichen wirtschaftlichen Verhältnisse relevant. Ob gerichtliche Verfahren erforderlich sind und wie sie zusammenhängen, hängt von der konkreten Situation ab.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 28.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Carsten Groos

Hier sammeln wir Erfahrungen von Mandantinnen und Mandanten sowie öffentlich verfügbare Bewertungen. Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft.

Google-Bewertungssiegel der Kanzlei von Carsten Groos: 4,6 von 5 Sternen bei 41 Bewertungen
4,6 von 5 bei GoogleGesamtbewertung des Google-Unternehmenseintrags von Rechtsanwalt Carsten Groos aus 41 Bewertungen.Alle Bewertungen bei Google ansehen

Bewertungen auf anwalt-seiten.de

Für Carsten Groos liegen hier noch keine geprüften Bewertungen vor.

Google-Bewertungen der Kanzlei

4,6 von 5 · 41 Bewertungen

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Diese Google-Bewertungen beziehen sich auf Rechtsanwalt Carsten Groos insgesamt und nicht auf Carsten Groos persönlich. In der Kanzlei arbeiten in der Regel mehrere Anwältinnen und Anwälte; die Bewertungen lassen deshalb keinen Rückschluss auf die Arbeit einer einzelnen Person zu.

Verteilung der geprüften Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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Google veröffentlicht zu diesen 41 Bewertungen nur die Gesamtnote und die Anzahl, keine Aufschlüsselung nach Sternen und höchstens 0 einzelne Bewertungstexte. Eine Sterneverteilung wäre deshalb nicht belegbar. Die vollständige Verteilung sehen Sie direkt bei Google.

Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft. Beleidigende, anonyme Schmähkritik und Beiträge ohne erkennbaren Mandatsbezug werden nicht veröffentlicht.

Positive Stimmen

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Kritische Stimmen

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Kanzlei und Anfahrt

Haßlocher Str. 150, 65428 Rüsselsheim am Main

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Weiterführende Informationen

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Angabenstatus

Die Profilangaben wurden durch die Kanzlei oder aus öffentlich zugänglichen Quellen bereitgestellt und sind nicht vollständig verifiziert.

Kontaktdaten geprüft am 28.9.2026 · Quelle: kanzleigroos.de

Letzte redaktionelle Prüfung: 28.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 23 %

Hinweis: Dieses Profil wurde nicht von der betroffenen Person selbst angelegt, sondern redaktionell aus öffentlich zugänglichen Quellen (z. B. Kanzleiwebseite, Impressum, Google) zusammengestellt. Die Aufnahme ist kostenlos und unabhängig von einer Mitgliedschaft. Sie sind betroffen? Sie können das Profil übernehmen und korrigieren, einen Fehler melden oder der Veröffentlichung widersprechen und die Löschung verlangen.

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