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- Profilstand
- 27% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 28. September 2026
Schwerpunkte
- ArbeitsrechtHauptschwerpunkt
Kanzleiprofil im Überblick
Rechtsanwältin Christiane I. Ringeisen ist mit ihrer Kanzlei in der Kranichstraße 33 in Rüsselsheim ansässig. Die Schwerpunkte ihrer anwaltlichen Tätigkeit liegen im Arbeitsrecht und im Betriebsverfassungsrecht. In arbeitsrechtlichen Fragen berät und vertritt sie Arbeitnehmer, leitende Angestellte, Selbstständige und Unternehmer. Das Betriebsverfassungsrecht betrifft die Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat als Interessenvertretung der Arbeitnehmer. Seminare und Schulungen für Betriebsräte bilden einen weiteren Schwerpunkt ihrer Tätigkeit. Das Angebot richtet sich auch an Personen, die einen Betriebsrat gründen möchten. Daneben nennt die Kanzlei das Pferderecht als Rechtsgebiet. Dieses richtet sich an Reiter, Pferdezüchter, Reitvereine, Pferdehändler, Hufschmiede, Tierärzte und Pferdehalter. Bei der Bearbeitung berücksichtigt die Kanzlei neben rechtlichen auch finanzielle Interessen der Mandanten. Vereinbarte Ziele werden gemeinsam umgesetzt. Die Rechtsanwältin verbindet juristisches Wissen mit ihrer Kompetenz als Moderatorin und erarbeitet individuelle Lösungen anstelle juristischer Standardpakete.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 28.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: kanzlei-ringeisen.de, kanzlei-ringeisen.de
Beratung in Rüsselsheim am Main – Einordnung der Redaktion
Rechtsanwältin Christiane I. Ringeisen ist mit der Kanzlei Ringeisen in der Kranichstraße 33 in 65428 Rüsselsheim am Main ansässig. Das Profil nennt Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt sowie Familienrecht. Die Kanzleibeschreibung konkretisiert die arbeitsrechtliche Tätigkeit insbesondere durch das Betriebsverfassungsrecht. In arbeitsrechtlichen Fragen berät und vertritt Christiane I. Ringeisen Arbeitnehmer, leitende Angestellte, Selbstständige und Unternehmer. Diese unterschiedlichen Perspektiven betreffen sowohl individuelle Arbeitsverhältnisse als auch betriebliche Entscheidungsprozesse und die Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeberseite und Beschäftigtenvertretung. Im Arbeitsrecht können etwa Arbeitsverträge, Vergütung, Arbeitszeit, Zeugnisse oder die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses Anlass für eine Anfrage sein. Das Betriebsverfassungsrecht befasst sich demgegenüber mit der Stellung des Betriebsrats und seinen Beteiligungsrechten im Betrieb. Zum ausdrücklich beschriebenen Tätigkeitsangebot gehören Seminare und Schulungen für Betriebsräte; angesprochen werden auch Personen, die einen Betriebsrat gründen möchten. Ratsuchende können deshalb bereits bei der Kontaktaufnahme unterscheiden, ob es um ihre persönliche Beschäftigungssituation oder eine Frage der betrieblichen Interessenvertretung geht. Gerade bei leitenden Angestellten oder Selbstständigen kann die rechtliche Einordnung der jeweiligen Tätigkeit eine Rolle spielen. Das zusätzlich im Profil aufgeführte Familienrecht betrifft typischerweise Anliegen rund um Trennung und Scheidung, Unterhalt sowie Sorge- und Umgangsrecht. Eine nähere Beschreibung der familienrechtlichen Tätigkeit liegt nicht vor. Ob ein konkretes Anliegen übernommen werden kann, ist daher bei der Anfrage zu klären. Daneben nennt die Kanzleibeschreibung Pferderecht und richtet sich damit unter anderem an Reiter, Pferdehalter, Züchter und Reitvereine. Nach eigener Beschreibung berücksichtigt die Kanzlei bei der Bearbeitung auch finanzielle Interessen und verbindet juristisches Wissen mit der Kompetenz der Rechtsanwältin als Moderatorin. Der örtliche Bezug liegt in Rüsselsheim am Main; eine Stadtteilzuordnung oder konkrete Verkehrsverbindungen sind in den vorliegenden Angaben nicht enthalten. Für arbeitsrechtliche Streitigkeiten kommen grundsätzlich die Arbeitsgerichte, für viele familienrechtliche Verfahren die Familiengerichte bei den Amtsgerichten in Betracht. Welches Gericht örtlich zuständig ist, hängt vom Einzelfall ab. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de lässt sich zunächst das Anliegen mit dem betroffenen Rechtsgebiet, den Beteiligten und möglichen Fristen zusammenfassen. Anschließend sind die Übernahme des Mandats, erforderliche Unterlagen und eine mögliche Terminvereinbarung mit der Kanzlei abzustimmen. Eine Anfrage allein bedeutet noch keine bestätigte Mandatsübernahme.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 28.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Rüsselsheim am Main
Die Kanzlei Ringeisen befindet sich in der Kranichstraße 33 in Rüsselsheim am Main. Die vorliegenden Angaben erlauben keine gesicherte Zuordnung zu einem Stadtteil und keine Aussage darüber, ob die Kanzlei in Innenstadtlage liegt. Für einen persönlichen Besuch ist daher die konkrete Anschrift der verlässliche Ausgangspunkt der Planung. Die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw sollte anhand aktueller Verbindungs- beziehungsweise Routeninformationen geprüft werden. Bestimmte Haltestellen, Parkmöglichkeiten oder Angaben zur Barrierefreiheit sind nicht belegt und können gegebenenfalls vor einem Termin erfragt werden. Für den Hauptschwerpunkt Arbeitsrecht ist regelmäßig die Arbeitsgerichtsbarkeit maßgeblich. Arbeitsgerichte führen beispielsweise Verfahren über Kündigungen, Arbeitsentgelt oder Arbeitszeugnisse. Betriebsverfassungsrechtliche Auseinandersetzungen, etwa über Beteiligungsrechte des Betriebsrats, werden typischerweise im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren behandelt. Bei leitenden Angestellten und Selbstständigen kann die Frage des einschlägigen Rechtswegs eine gesonderte Prüfung erfordern. Ein bestimmtes zuständiges Gericht ist im Faktenmaterial nicht genannt. Zudem bestimmt sich die örtliche Zuständigkeit nicht allein nach dem Kanzleisitz, sondern unter anderem nach den Beteiligten und dem jeweiligen Streitgegenstand. Im Familienrecht sind für Scheidungen sowie zahlreiche Unterhalts-, Sorge- und Umgangsverfahren die Familiengerichte als Abteilungen der Amtsgerichte zuständig. Auch hier können die Wohnorte der Beteiligten und weitere gesetzliche Anknüpfungspunkte entscheidend sein. Die Adresse in Rüsselsheim am Main bietet damit einen örtlichen Bezug für den Kanzleibesuch, legt aber nicht automatisch den Gerichtsort eines späteren Verfahrens fest.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 28.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Das Kontaktformular fragt Vorname, Name, Telefon/Handy, E-Mail und Ihre Nachricht ab. Für Termin- oder Rückrufwünsche werden bevorzugte Wochentage, die bevorzugte Tageszeit und die beste Erreichbarkeit abgefragt.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Ablauf und Konditionen
Für den Erstkontakt: Das Kontaktformular fragt Vorname, Name, Telefon/Handy, E-Mail und Ihre Nachricht ab. Für Termin- oder Rückrufwünsche werden bevorzugte Wochentage, die bevorzugte Tageszeit und die beste Erreichbarkeit abgefragt.
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Informationen sind für eine erste Anfrage zu einem arbeitsrechtlichen Anliegen hilfreich?
- Hilfreich ist eine kurze zeitliche Übersicht: Seit wann besteht das Arbeitsverhältnis, welche Funktion wird ausgeübt und welches Ereignis hat die Anfrage ausgelöst? Je nach Thema können Arbeitsvertrag, Nachträge, Abrechnungen, Schriftverkehr, Abmahnungen oder ein Kündigungsschreiben relevant sein. Bereits bekannte Termine und der Zugang wichtiger Schreiben sollten in der Zusammenfassung erkennbar sein, weil im Arbeitsrecht kurze Fristen gelten können. Für die erste Kontaktaufnahme genügt zunächst eine sachliche Beschreibung; welche Unterlagen tatsächlich benötigt und auf welchem Weg übermittelt werden sollen, lässt sich anschließend abstimmen.
- Worin unterscheiden sich persönliche Arbeitsrechtsfragen von betriebsverfassungsrechtlichen Anliegen?
- Persönliche Arbeitsrechtsfragen betreffen vor allem das Verhältnis zwischen einzelnen Beschäftigten und ihrem Arbeitgeber, beispielsweise Vergütung, Urlaub oder Kündigung. Das Betriebsverfassungsrecht regelt dagegen die Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat sowie dessen Beteiligungsrechte. Dazu gehören etwa Mitbestimmungsfragen und die organisatorischen Grundlagen der Betriebsratsarbeit. Beide Bereiche können sich bei derselben betrieblichen Maßnahme berühren, bleiben aber rechtlich voneinander zu unterscheiden. Für eine Anfrage ist deshalb wichtig, ob jemand als einzelne beschäftigte Person, für einen Betriebsrat oder im Zusammenhang mit einer geplanten Betriebsratsgründung Kontakt aufnimmt.
- Was sollte vor einer Anfrage wegen Trennung, Scheidung oder Unterhalt geklärt werden?
- Zunächst hilft es, das vorrangige Anliegen zu benennen: Geht es um eine Scheidung, finanzielle Fragen oder Regelungen für gemeinsame Kinder? Eine Übersicht über die familiäre Situation, relevante Zeitpunkte und bereits bestehende Vereinbarungen erleichtert die Einordnung. Bei Unterhaltsfragen können Angaben zu Einkommen und wirtschaftlichen Verhältnissen bedeutsam sein; bei Sorge- und Umgangsfragen stehen die Situation und Bedürfnisse des Kindes im Mittelpunkt. Gerichtliche Schreiben oder laufende Fristen sollten ebenfalls erwähnt werden. Welche Nachweise erforderlich sind, richtet sich nach dem konkreten Thema und wird im weiteren Austausch geklärt.
- Bedeutet eine Mandatsanfrage im Arbeits- oder Familienrecht bereits, dass ein Gerichtsverfahren beginnt?
- Nein. Eine Anfrage dient zunächst dazu, das Anliegen und die Möglichkeit einer Mandatsübernahme zu klären. Beratung, außergerichtliche Vertretung und gerichtliche Vertretung sind unterschiedliche Aufgaben, deren Umfang vereinbart werden muss. Im Arbeitsrecht können beispielsweise Verhandlungen über strittige Ansprüche oder die Prüfung von Vertragsunterlagen im Vordergrund stehen. Im Familienrecht können zunächst offene Fragen und bestehende Regelungen eingeordnet werden; bestimmte Anliegen wie eine Scheidung erfordern hingegen ein gerichtliches Verfahren. Eine bloße Kontaktaufnahme setzt keine gerichtlichen Schritte in Gang und ersetzt auch nicht die Bestätigung einer Mandatsübernahme.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 28.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Christiane I. Ringeisen
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Bewertungen auf anwalt-seiten.de
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4,9 von 5 · 16 Bewertungen
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Kanzlei und Anfahrt
Kranichstraße 33, 65428 Rüsselsheim am Main
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Hinweise zum DatenschutzWeiterführende Informationen
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- Iur. Mpounartzi · Arbeitsrecht, Familienrecht
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Kontaktdaten geprüft am 28.9.2026 · Quelle: kanzlei-ringeisen.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 28.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 27 %
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