Veröffentlichtes Profil

Carsten Terboven

Carsten Terboven – Rechtsanwalt in Gelsenkirchen

Zuletzt aktualisiert am 28. September 2026

Rechtsanwalt · Kanzlei Carsten Terboven

Hausfeld 13, 45891 Gelsenkirchen

Telefon: +49 209 3861473

Qualifikation
Rechtsanwaltskammer Hamm
Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Kanzlei Carsten Terboven

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Carsten Terboven ist seit 1997 als Rechtsanwalt in Gelsenkirchen tätig und hat seine Kanzlei im Sommer 2004 gegründet. Die Büroräume befinden sich in Gelsenkirchen Buer-Erle. Die Kanzlei ist überwiegend zivilrechtlich ausgerichtet. Zu ihren Tätigkeitsschwerpunkten zählen Allgemeines Vertragsrecht, Arbeitsrecht, Bau- und Architektenrecht, Grundstücks- und Immobilienrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht sowie Verkehrsrecht. Das Angebot umfasst Rechtsberatung und Prozessvertretung. Angesprochen werden unter anderem Ratsuchende, die Baumängel am neuen Eigenheim festgestellt haben, denen ein Bußgeldverfahren droht oder die ein Schreiben über Urheberrechtsverletzungen erhalten haben. Die Kanzlei strebt grundsätzlich eine außergerichtliche Beilegung strittiger Fälle an. Ist dies nicht möglich, vertritt sie die Interessen ihrer Mandanten gerichtlich. Ihre Arbeitsweise beschreibt sie als rasch und zielorientiert. Um sich ein eigenes Bild der Sachlage zu machen, vereinbart sie insbesondere in Bauangelegenheiten auch Ortstermine. Notfalls ist sie am Wochenende für Mandanten da. Fortbildungen gehören zur Arbeitsweise der Kanzlei. Carsten Terboven ist vor allen Amts- und Landgerichten sowie den Oberlandesgerichten vertretungsberechtigt.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 21.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: rechtsanwalt-terboven.de, rechtsanwalt-terboven.de

Beratung in Gelsenkirchen – Einordnung der Redaktion

Rechtsanwalt Carsten Terboven ist seit 1997 in Gelsenkirchen tätig und gründete seine Kanzlei im Sommer 2004. Die Büroräume liegen am Hausfeld 13 in 45891 Gelsenkirchen im Bereich Buer-Erle. Das Profil auf Anwalt-Seiten.de stellt das Verkehrsrecht als Hauptschwerpunkt heraus. Dahinter stehen unterschiedliche rechtliche Fragen rund um die Teilnahme am Straßenverkehr: Nach einem Unfall können etwa die Haftungsverteilung, Sachschäden oder Ansprüche wegen Verletzungen zu klären sein. Bei einem drohenden Bußgeldverfahren geht es dagegen um die Prüfung eines behördlichen Vorwurfs und seiner möglichen Folgen. Welche Fragen im Einzelfall im Vordergrund stehen, hängt vom Geschehen und den verfügbaren Unterlagen ab. Die Kanzlei ist überwiegend zivilrechtlich ausgerichtet. Neben dem Verkehrsrecht nennt sie Allgemeines Vertragsrecht, Arbeitsrecht, Bau- und Architektenrecht, Grundstücks- und Immobilienrecht sowie Miet- und Wohnungseigentumsrecht als Tätigkeitsschwerpunkte. Typische Anliegen sind Streitigkeiten über vertragliche Leistungen, Fragen zu einem Arbeitsverhältnis, Baumängel am Eigenheim oder Auseinandersetzungen zwischen Mietparteien. Im Wohnungseigentumsrecht können Beschlüsse einer Eigentümergemeinschaft und die Verwaltung gemeinschaftlichen Eigentums eine Rolle spielen. Diese Themen unterscheiden sich in ihren rechtlichen Grundlagen, haben aber häufig gemeinsam, dass Verträge, Schriftwechsel und eine nachvollziehbare zeitliche Darstellung für die erste Einordnung wichtig sind. Das Angebot der Kanzlei Carsten Terboven umfasst Rechtsberatung und Prozessvertretung. Nach ihrer Beschreibung strebt sie grundsätzlich eine außergerichtliche Beilegung strittiger Fälle an. Kommt eine solche Lösung nicht zustande, übernimmt sie auch die gerichtliche Interessenvertretung. Insbesondere in Bauangelegenheiten vereinbart die Kanzlei Ortstermine, um sich ein eigenes Bild von der Sachlage zu machen. Eine außergerichtliche Klärung kann beispielsweise den Austausch mit einer Versicherung oder einer Vertragspartei betreffen; ob sie in Betracht kommt, lässt sich nur anhand des konkreten Falls beurteilen. Der örtliche Bezug reicht von Buer und Erle bis zu weiteren Gelsenkirchener Stadtteilen wie Altstadt, Horst und Ückendorf. Als Gerichte am Standort beziehungsweise im zuständigen Bezirk sind das Amtsgericht Gelsenkirchen, das Landgericht Essen und das Arbeitsgericht Gelsenkirchen relevant. Die konkrete Zuständigkeit richtet sich nach dem Streitgegenstand und den gesetzlichen Regeln. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende die im Profil verfügbaren Kontaktangaben nutzen und ihr Anliegen zunächst knapp schildern. Hilfreich sind Angaben zu beteiligten Personen, vorhandenen Schreiben und bereits laufenden Fristen. Ob ein Mandat übernommen wird, welche Unterlagen benötigt werden und wie ein Besprechungstermin stattfindet, ist anschließend unmittelbar mit der Kanzlei abzustimmen.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 28.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Gelsenkirchen

  • Amtsgericht Gelsenkirchen
  • Landgericht Essen (zuständiger Bezirk)
  • Arbeitsgericht Gelsenkirchen

Die Kanzlei Carsten Terboven hat ihre Büroräume am Hausfeld 13 in Gelsenkirchen Buer-Erle. Damit liegt der örtliche Bezug des Profils im Bereich der genannten Stadtteile Buer und Erle und nicht in der als eigenständigem Stadtteil aufgeführten Altstadt. Auch für Ratsuchende aus Horst oder Ückendorf bildet die Adresse einen konkreten Anlaufpunkt innerhalb Gelsenkirchens. Für die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw empfiehlt sich eine aktuelle Routenplanung anhand der vollständigen Anschrift. Angaben zu bestimmten Haltestellen, direkten Verbindungen oder Parkmöglichkeiten liegen nicht vor. Die Terminvereinbarung und etwaige Fragen zum Zugang zu den Büroräumen lassen sich vorab mit der Kanzlei klären. Für den Hauptschwerpunkt Verkehrsrecht kommen je nach Verfahrensart unterschiedliche Gerichte in Betracht. Zivilrechtliche Streitigkeiten nach Verkehrsunfällen, etwa über Schadensersatz, werden abhängig von der sachlichen und örtlichen Zuständigkeit vor einem Amtsgericht oder Landgericht geführt. Für Gelsenkirchen sind dabei das Amtsgericht Gelsenkirchen und das Landgericht Essen als zuständiges Landgericht relevant. Amtsgerichte befassen sich außerdem mit gerichtlichen Bußgeldverfahren und bestimmten Verkehrsstrafverfahren; die örtliche Zuständigkeit folgt eigenen gesetzlichen Regeln und ergibt sich nicht allein aus dem Kanzleisitz. Auch bei den weiteren zivilrechtlichen Schwerpunkten, darunter Vertragsrecht, Baurecht sowie Grundstücks- und Immobilienrecht, können Amts- oder Landgerichte zuständig sein. Wohnraummietsachen und bestimmte Wohnungseigentumssachen gehören unabhängig vom Streitwert vor das Amtsgericht. Für arbeitsrechtliche Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern ist grundsätzlich die Arbeitsgerichtsbarkeit vorgesehen; am Standort ist das Arbeitsgericht Gelsenkirchen genannt.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 28.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Werdegang und Engagement

Mitgliedschaften

  • Rechtsanwaltskammer Hamm
  • Deutscher Rechtsanwaltverein (DAV)
  • Anwalt- und Notarverein Gelsenkirchen
  • Interlex-Gemeinschaft der Korrespondenzanwälte

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Unterlagen sind für eine Anfrage nach einem Verkehrsunfall hilfreich?
Für eine erste Einordnung sind meist eine kurze Schilderung des Unfallablaufs, das Unfalldatum und Angaben zu den Beteiligten hilfreich. Hinzukommen können Fotos, ein Unfallbericht, ein polizeiliches Aktenzeichen sowie bereits vorliegende Schreiben von Versicherungen. Bei Fahrzeugschäden können Kostenvoranschläge, Gutachten oder Reparaturrechnungen eine Rolle spielen, bei Verletzungen ärztliche Unterlagen. Nicht alles muss bereits bei der ersten Anfrage vollständig vorliegen. Wichtig ist, offene Fragen und vorhandene Fristen kenntlich zu machen. Welche Dokumente tatsächlich erforderlich sind, hängt vom konkreten Anliegen ab.
Was unterscheidet ein Bußgeldverfahren von der Schadensregulierung nach einem Unfall?
Ein Bußgeldverfahren betrifft den Vorwurf einer Verkehrsordnungswidrigkeit, beispielsweise einer Geschwindigkeitsüberschreitung. Dabei werden ein mögliches Fehlverhalten und daran anknüpfende Sanktionen geprüft. Die Schadensregulierung betrifft dagegen zivilrechtliche Ansprüche, etwa wegen Reparaturkosten oder Verletzungen nach einem Unfall. Beide Verfahren können auf demselben Ereignis beruhen, verfolgen aber unterschiedliche Zwecke und können parallel laufen. Für eine Mandatsanfrage ist deshalb hilfreich, genau zu benennen, ob ein Anhörungsschreiben, ein Bußgeldbescheid oder Schriftverkehr mit einer Versicherung vorliegt. Auch das Datum des Zugangs kann für die weitere Einordnung wichtig sein.
Muss ein Streit mit der gegnerischen Kfz-Versicherung vor Gericht geklärt werden?
Nicht jede Auseinandersetzung nach einem Verkehrsunfall führt zu einem Gerichtsverfahren. Häufig werden Ansprüche zunächst gegenüber der Versicherung geltend gemacht und anhand von Unterlagen geprüft. Uneinigkeit kann etwa über den Unfallhergang, eine Mitverantwortung oder die Höhe einzelner Schadenspositionen bestehen. Eine außergerichtliche Einigung setzt voraus, dass sich die Beteiligten über die streitigen Punkte verständigen können. Bleiben wesentliche Fragen offen, kann eine gerichtliche Klärung in Betracht kommen. Ob dieser Weg sinnvoll erscheint, hängt unter anderem von Beweislage, Umfang des Streits und den damit verbundenen Risiken ab.
Welche Rolle spielen Kaufvertrag und Mängelunterlagen bei einem Streit über ein gekauftes Auto?
Bei Streitigkeiten über einen Fahrzeugkauf überschneiden sich verkehrsbezogene Anliegen häufig mit dem Allgemeinen Vertragsrecht. Für die Einordnung sind insbesondere der Kaufvertrag, Angaben zum Verkäufer und die vereinbarte Beschaffenheit des Fahrzeugs wichtig. Auch Verkaufsanzeigen, Übergabeunterlagen, Werkstattberichte und der bisherige Schriftwechsel können Aufschluss geben. Rechtlich kann es einen Unterschied machen, ob ein Fahrzeug von einem Unternehmen oder einer Privatperson gekauft wurde. Eine zeitliche Übersicht dazu, wann ein Mangel erstmals aufgefallen ist und wann er angesprochen wurde, erleichtert die Prüfung. Welche Ansprüche bestehen, lässt sich daraus nicht pauschal ableiten.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 28.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Carsten Terboven

Hier sammeln wir Erfahrungen von Mandantinnen und Mandanten sowie öffentlich verfügbare Bewertungen. Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft.

Google-Bewertungssiegel der Kanzlei von Carsten Terboven: 5,0 von 5 Sternen bei 13 Bewertungen
5,0 von 5 bei GoogleGesamtbewertung des Google-Unternehmenseintrags von Kanzlei Carsten Terboven aus 13 Bewertungen.Alle Bewertungen bei Google ansehen

Bewertungen auf anwalt-seiten.de

Für Carsten Terboven liegen hier noch keine geprüften Bewertungen vor.

Google-Bewertungen der Kanzlei

5,0 von 5 · 13 Bewertungen

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Diese Google-Bewertungen beziehen sich auf Kanzlei Carsten Terboven insgesamt und nicht auf Carsten Terboven persönlich. In der Kanzlei arbeiten in der Regel mehrere Anwältinnen und Anwälte; die Bewertungen lassen deshalb keinen Rückschluss auf die Arbeit einer einzelnen Person zu.

Verteilung der geprüften Bewertungen auf anwalt-seiten.de

5 Sterne0
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Gesamtbild bei Google (Kanzlei)

Ø 5,013

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Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft. Beleidigende, anonyme Schmähkritik und Beiträge ohne erkennbaren Mandatsbezug werden nicht veröffentlicht.

Positive Stimmen

Noch keine positiven Bewertungen veröffentlicht.

Kritische Stimmen

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Kanzlei und Anfahrt

Hausfeld 13, 45891 Gelsenkirchen

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Weiterführende Informationen

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Kontaktdaten geprüft am 21.9.2026 · Quelle: rechtsanwalt-terboven.de

Letzte redaktionelle Prüfung: 28.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 23 %

Hinweis: Dieses Profil wurde nicht von der betroffenen Person selbst angelegt, sondern redaktionell aus öffentlich zugänglichen Quellen (z. B. Kanzleiwebseite, Impressum, Google) zusammengestellt. Die Aufnahme ist kostenlos und unabhängig von einer Mitgliedschaft. Sie sind betroffen? Sie können das Profil übernehmen und korrigieren, einen Fehler melden oder der Veröffentlichung widersprechen und die Löschung verlangen.

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