Veröffentlichtes Profil

Christian Freier

Kanzlei Freier in Hagen: Schwerpunkt Arbeitsrecht

Zuletzt aktualisiert am 25. September 2026

Kanzlei Freier

Konkordiastraße 24, 58095 Hagen

Telefon: +49 2331 488007-0

Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Kanzlei Freier
Profilstand
27% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 23. September 2026

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Die bereitgestellten Seiten nennen Rechtsanwalt Hans Freier, nicht Christian Freier. Eine Zuordnung der Kanzleiangaben zu Christian Freier ist daher anhand des Quelltexts nicht belegt. Die folgenden Angaben beschreiben ausschließlich die auf den Seiten vorgestellte Kanzlei Freier in Hagen. Ihr Schwerpunkt ist das Arbeitsrecht. Die Kanzlei vertritt Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Betriebsräte in sämtlichen Bereichen dieses Rechtsgebiets. Beratung und Vertretung werden nicht nur in Hagen, sondern bundesweit angeboten. Besonderen Wert legt die Kanzlei auf persönliche Beratung für Ratsuchende in jeder Situation. Als Themen nennt die Webseite Kündigung, Abmahnung und Arbeitsvertrag sowie Fragen bei der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses. Dabei werden Fristen, Formalitäten und die persönliche Lage angesprochen. Interessierte können telefonisch eine Ersteinschätzung einholen. Außerdem führt die Webseite Compliance-Beratung für Unternehmen, Kurzarbeit und Zeitarbeit auf. Als weitere Rechtsgebiete werden IT-Recht und gewerblicher Rechtsschutz genannt. Die Kontaktseite nennt die Kanzleianschrift in der Konkordiastraße 24 in Hagen.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 23.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: arbeitsrecht-hagen.de, arbeitsrecht-hagen.de

Beratung in Hagen – Einordnung der Redaktion

Christian Freier ist im Profil der Kanzlei Rechtsanwalt Hans-Christian Freier mit dem Hauptschwerpunkt Arbeitsrecht sowie dem weiteren Rechtsgebiet Familienrecht verzeichnet. Die Kanzleianschrift lautet Konkordiastraße 24, 58095 Hagen. Damit richtet sich das Profil an Ratsuchende, deren Anliegen das Arbeitsverhältnis oder rechtliche Fragen innerhalb der Familie betrifft. Beide Bereiche betreffen häufig persönliche Veränderungen und erfordern eine genaue Betrachtung der jeweiligen Lebenssituation, der vorhandenen Unterlagen und möglicher zeitlicher Vorgaben. Im Arbeitsrecht stehen die Rechte und Pflichten aus einem Beschäftigungsverhältnis im Mittelpunkt. Typische Anliegen sind die Prüfung eines Arbeitsvertrags, Fragen zu Vergütung und Arbeitszeit sowie der Umgang mit einer Abmahnung oder Kündigung. Auch Arbeitszeugnisse und Aufhebungsverträge gehören zu diesem Rechtsgebiet. Mandantinnen und Mandanten können hinter dem Schwerpunkt eine rechtliche Einordnung solcher Sachverhalte erwarten; welche Unterstützung im Einzelfall übernommen wird, ist bei der Anfrage zu klären. Gerade bei der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses können kurze gesetzliche Fristen eine Rolle spielen, weshalb das Datum des Zugangs entsprechender Schreiben für die erste Einordnung wichtig ist. Das Familienrecht umfasst unter anderem Trennung, Scheidung, Unterhalt und Fragen der elterlichen Sorge. Hinzu kommen mögliche Auseinandersetzungen über den Umgang mit Kindern oder die vermögensrechtlichen Folgen einer Ehe. Für eine erste Besprechung ist regelmäßig bedeutsam, welche familiären Beziehungen bestehen, ob bereits Vereinbarungen getroffen wurden und ob ein gerichtliches Verfahren läuft. Arbeitsrechtliche und familienrechtliche Fragen können sich berühren, etwa wenn Änderungen des Erwerbseinkommens für Unterhaltsfragen relevant werden. Die rechtliche Bewertung bleibt dabei von den konkreten Umständen abhängig. Der örtliche Bezug des Profils liegt in Hagen mit den Stadtteilen Mitte, Haspe und Hohenlimburg. Die Adresse in der Konkordiastraße ist Ausgangspunkt für die Planung eines Kanzleibesuchs; eine genaue Stadtteilzuordnung und konkrete Verkehrsanbindungen sind in den Angaben nicht ausgewiesen. Am Standort bestehen das Amtsgericht Hagen und das Landgericht Hagen. Für Familiensachen kommt insbesondere das Familiengericht beim Amtsgericht in Betracht, während Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern typischerweise vor die Arbeitsgerichte gehören. Die tatsächliche Zuständigkeit richtet sich nach dem jeweiligen Verfahren. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende die im Profil verfügbaren Kontaktmöglichkeiten nutzen. Eine kurze Beschreibung des Anliegens, die Angabe des betroffenen Rechtsgebiets und Hinweise auf bereits erhaltene Schreiben erleichtern die erste Zuordnung. Anschließend lässt sich klären, ob eine Mandatsübernahme möglich ist, welche Unterlagen benötigt werden und wie eine Besprechung stattfinden kann. Eine bloße Anfrage bedeutet noch keine bestätigte Übernahme des Mandats.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Hagen

  • Amtsgericht Hagen
  • Landgericht Hagen

Für das Profil von Christian Freier in Hagen ist zwischen der örtlichen Nähe zu einem Gericht und dessen sachlicher Zuständigkeit zu unterscheiden. Von den genannten Gerichten ist das Amtsgericht Hagen insbesondere für den Schwerpunkt Familienrecht relevant: Bei bestehender örtlicher Zuständigkeit werden dort vor dem Familiengericht beispielsweise Scheidungsverfahren, Unterhaltssachen sowie Verfahren zu Sorge und Umgang geführt. Welches Familiengericht im Einzelfall zuständig ist, hängt von gesetzlichen Anknüpfungspunkten wie dem gewöhnlichen Aufenthalt der Beteiligten oder der Kinder ab. Das Landgericht Hagen ist hingegen weder das reguläre Eingangsgericht für Familiensachen noch für typische Streitigkeiten aus einem Arbeitsverhältnis. Es bearbeitet insbesondere Zivil- und Strafsachen innerhalb seiner gesetzlichen Zuständigkeit. Für den Hauptschwerpunkt Arbeitsrecht sind bei Auseinandersetzungen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern grundsätzlich die Arbeitsgerichte maßgeblich. Dort werden etwa Kündigungsschutzverfahren und Streitigkeiten über Arbeitsentgelt oder Zeugnisse geführt. Aus der Nennung von Amtsgericht und Landgericht Hagen lässt sich deshalb keine Zuständigkeit dieser Gerichte für solche Anliegen ableiten. Die zuständige arbeitsgerichtliche Stelle ist anhand des konkreten Sachverhalts zu bestimmen. Die Kanzlei befindet sich an der Konkordiastraße 24 im Hagener Stadtgebiet. Als Stadtteile am Standort sind Mitte, Haspe und Hohenlimburg genannt; eine ausdrückliche Zuordnung der Kanzleianschrift zu einem dieser Stadtteile liegt nicht vor. Für die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw bietet die vollständige Adresse einen verlässlichen Ausgangspunkt zur Routenplanung. Konkrete Angaben zu Haltestellen, Parkmöglichkeiten oder einem barrierefreien Zugang sind nicht belegt und sollten bei Bedarf vor einem persönlichen Termin erfragt werden.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Die Kanzlei bietet eine telefonische Ersteinschätzung an und fordert dazu auf, hierfür anzurufen. Sie wirbt mit „Jetzt unverbindlich beraten lassen!“.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Ablauf und Konditionen

Erstgespräch: Die Kanzlei bietet eine telefonische Ersteinschätzung an und fordert dazu auf, hierfür anzurufen. Sie wirbt mit „Jetzt unverbindlich beraten lassen!“.

Bevorzugter Kontaktweg: phone

Werdegang und Engagement

Publikationen

  • Zugang eines Schreibens durch Einwurf Einschreiben - Anscheinsbeweis (2026)
  • Die Befristung im Profifu�ball (2026)
  • Auskunftsanspruch - Entgelttransparentzgesetz (2026)
  • Kein gesetzlicher Mindestlohn im dualen Studium (2026)

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Unterlagen sind für eine erste Anfrage zu einer Kündigung oder Abmahnung hilfreich?
Für die erste Einordnung sind üblicherweise der Arbeitsvertrag, etwaige Nachträge und das betreffende Kündigungs- oder Abmahnungsschreiben wichtig. Hinzu kommen gegebenenfalls relevante Korrespondenz und eine kurze zeitliche Übersicht des Geschehens. Bei einer Kündigung ist insbesondere bedeutsam, wann das Schreiben tatsächlich zugegangen ist, da für gerichtliche Schritte kurze Fristen gelten können. Eine Anfrage allein wahrt solche Fristen nicht. Welche weiteren Unterlagen erforderlich sind und ob eine Vertretung übernommen wird, muss im Austausch mit der angefragten Kanzlei geklärt werden.
Was unterscheidet einen Aufhebungsvertrag von einer Kündigung?
Eine Kündigung ist eine einseitige Erklärung zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Ein Aufhebungsvertrag beruht dagegen auf einer Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Darin können beispielsweise das Beendigungsdatum, eine Freistellung, offene Vergütungsansprüche und das Arbeitszeugnis geregelt werden. Auch sozialrechtliche Folgen, insbesondere beim Arbeitslosengeld, können relevant sein. Ob eine vorgeschlagene Regelung zur persönlichen Situation passt, lässt sich nicht pauschal beantworten. Für eine anwaltliche Anfrage sind der vollständige Vertragsentwurf und Angaben zum bisherigen Arbeitsverhältnis eine hilfreiche Grundlage.
Welche Informationen werden für ein erstes Gespräch über Trennung und Unterhalt benötigt?
Eine erste Übersicht sollte die familiäre Situation, den Zeitpunkt einer möglichen Trennung und die Frage erfassen, ob gemeinsame Kinder betroffen sind. Für Unterhaltsfragen spielen häufig Einkommen, bestehende Unterhaltspflichten und die Betreuungssituation eine Rolle. Bereits geschlossene Vereinbarungen, gerichtliche Entscheidungen oder Schreiben der anderen Seite können ebenfalls wichtig sein. Nicht jedes Dokument muss schon bei der ersten Kontaktaufnahme vorliegen. Sinnvoll ist zunächst eine klare Beschreibung der offenen Fragen, damit anschließend geklärt werden kann, welche Nachweise für die weitere Bearbeitung erforderlich sind.
Sind Sorge- und Umgangsrecht dasselbe, und welches Gericht befasst sich damit?
Sorgerecht und Umgangsrecht betreffen unterschiedliche Aspekte der Beziehung zwischen Eltern und Kindern. Die elterliche Sorge umfasst insbesondere Verantwortung und Entscheidungen für das Kind, während das Umgangsrecht den persönlichen Kontakt betrifft. Beide Themen können unabhängig voneinander Gegenstand familiengerichtlicher Verfahren sein. Maßgeblich ist dabei das Kindeswohl. Zuständig ist grundsätzlich ein Familiengericht beim Amtsgericht; ob dies das Amtsgericht Hagen ist, richtet sich nach den gesetzlichen Zuständigkeitsregeln. Für eine erste Anfrage helfen Angaben zum Aufenthalt des Kindes, zur bisherigen Betreuung und zu vorhandenen Beschlüssen oder Vereinbarungen.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Christian Freier

Hier sammeln wir Erfahrungen von Mandantinnen und Mandanten sowie öffentlich verfügbare Bewertungen. Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft.

Google-Bewertungssiegel der Kanzlei von Christian Freier: 5,0 von 5 Sternen bei 70 Bewertungen
5,0 von 5 bei GoogleGesamtbewertung des Google-Unternehmenseintrags von Kanzlei Freier aus 70 Bewertungen.Alle Bewertungen bei Google ansehen

Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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Google-Bewertungen der Kanzlei

5,0 von 5 · 70 Bewertungen

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Diese Google-Bewertungen beziehen sich auf Kanzlei Freier insgesamt und nicht auf Christian Freier persönlich. In der Kanzlei arbeiten in der Regel mehrere Anwältinnen und Anwälte; die Bewertungen lassen deshalb keinen Rückschluss auf die Arbeit einer einzelnen Person zu.

Verteilung der geprüften Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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Kontaktdaten geprüft am 23.9.2026 · Quelle: arbeitsrecht-hagen.de

Letzte redaktionelle Prüfung: 23.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 27 %

Hinweis: Dieses Profil wurde nicht von der betroffenen Person selbst angelegt, sondern redaktionell aus öffentlich zugänglichen Quellen (z. B. Kanzleiwebseite, Impressum, Google) zusammengestellt. Die Aufnahme ist kostenlos und unabhängig von einer Mitgliedschaft. Sie sind betroffen? Sie können das Profil übernehmen und korrigieren, einen Fehler melden oder der Veröffentlichung widersprechen und die Löschung verlangen.

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