Veröffentlichtes Profil

Christian Reiser

Christian Reiser: Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht in Regensburg

Zuletzt aktualisiert am 26. September 2026

Rechtsanwalt & Fachanwalt für Strafrecht · Kanzlei Christian Reiser

Adolf-Schmetzer-Str. 8, 93055 Regensburg

Telefon: +49 941 28097960

Qualifikation
Rechtsanwaltskammer Nürnberg
Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Kanzlei Christian Reiser

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Christian Reiser ist seit 2013 als selbstständiger Rechtsanwalt und Strafverteidiger mit Kanzleisitz in Regensburg bayernweit tätig. Seit 2020 führt er die Bezeichnung Fachanwalt für Strafrecht. Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen im Strafrecht und Verkehrsrecht sowie in der Abwehr von Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen, insbesondere im Zusammenhang mit Straftaten. Die Strafverteidigung umfasst Ermittlungsverfahren, Zwischenverfahren und Hauptverfahren sowie Berufung und Revision. Zu den genannten Tätigkeitsfeldern gehören allgemeines Strafrecht, Verkehrsstrafrecht, Jugendstrafrecht, Betäubungsmittelstrafrecht und Sexualdelikte sowie Untersuchungshaft und Haftbefehle. Er vertritt auch Jugendliche und Heranwachsende und berücksichtigt persönliche Umstände sowie mögliche Nebenfolgen strafrechtlicher Verurteilungen, etwa bei Fahrerlaubnisinhabern, Jägern, Beamten und Soldaten. Die Verteidigungsstrategie wird im gemeinsamen Gespräch auf die konkrete Lebenssituation abgestimmt und nach Kenntnis der Ermittlungsakte endgültig erarbeitet. Im Verkehrsrecht übernimmt er die Aufarbeitung und Abwicklung von Verkehrsunfällen, den Kontakt zur gegnerischen Haftpflichtversicherung und die Verteidigung in Bußgeldverfahren. Die Vergütung erfolgt nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz oder einer Vergütungsvereinbarung.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 21.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: kanzlei-reiser.com, kanzlei-reiser.com

Beratung in Regensburg – Einordnung der Redaktion

Christian Reiser ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht mit Kanzleisitz in der Adolf-Schmetzer-Str. 8, 93055 Regensburg. Seit 2013 arbeitet er als selbstständiger Rechtsanwalt und Strafverteidiger bayernweit; die Fachanwaltsbezeichnung führt er seit 2020. Er gehört der Rechtsanwaltskammer Nürnberg an. Das Profil nennt Verkehrsrecht, Strafrecht und Familienrecht, wobei Familienrecht als Hauptschwerpunkt ausgewiesen ist. Die vorliegende Kanzleibeschreibung erläutert vor allem die strafrechtliche und verkehrsrechtliche Tätigkeit sowie die Abwehr von Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen im Zusammenhang mit Straftaten. Im Strafrecht umfasst seine Verteidigung Ermittlungsverfahren, Zwischenverfahren und Hauptverfahren sowie Berufung und Revision. Genannt werden allgemeines Strafrecht, Verkehrsstrafrecht, Jugendstrafrecht, Betäubungsmittelstrafrecht und Sexualdelikte. Auch Untersuchungshaft und Haftbefehle gehören zu den aufgeführten Tätigkeitsfeldern. Für Mandantinnen und Mandanten geht es dabei nicht nur um den jeweiligen Tatvorwurf, sondern gegebenenfalls auch um Auswirkungen auf Beruf, Fahrerlaubnis oder persönliche Lebensführung. Reiser vertritt Jugendliche und Heranwachsende und berücksichtigt mögliche Nebenfolgen etwa für Jäger, Beamte und Soldaten. Nach der Kanzleibeschreibung wird die Verteidigungsstrategie gemeinsam besprochen und nach Kenntnis der Ermittlungsakte endgültig erarbeitet. Im Verkehrsrecht bearbeitet Christian Reiser Verkehrsunfälle, übernimmt den Kontakt zur gegnerischen Haftpflichtversicherung und verteidigt in Bußgeldverfahren. Typische Anliegen sind die Klärung des Unfallhergangs, die Einordnung von Haftungsfragen und die Prüfung geltend gemachter Schäden. Bei einem strafrechtlichen Vorwurf im Straßenverkehr können Verkehrsrecht und Strafrecht ineinandergreifen. Im ebenfalls aufgeführten Familienrecht betreffen Anfragen häufig Trennung, Scheidung, Unterhalt, Sorge- oder Umgangsrecht. Welche familienrechtlichen Anliegen die Kanzlei konkret übernimmt, sollte bei der Kontaktaufnahme geklärt werden, da hierzu keine nähere Tätigkeitsbeschreibung vorliegt. Der örtliche Bezug liegt in Regensburg mit den genannten Stadtteilen Altstadt, Stadtamhof und Kumpfmühl sowie dem Amtsgericht und dem Landgericht Regensburg. Eine Zuordnung der Kanzleiadresse zu einem dieser Stadtteile ist durch die vorliegenden Angaben nicht belegt. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende ihr Anliegen zunächst dem passenden Rechtsgebiet zuordnen und über die dort angegebenen Kontaktmöglichkeiten an die Kanzlei herantragen. Eine kurze Schilderung, vorhandene gerichtliche oder behördliche Schreiben und der Hinweis auf laufende Fristen erleichtern die erste Einordnung. Ob eine Übernahme möglich ist, welche Unterlagen benötigt werden und wie die weitere Abstimmung erfolgt, wird anschließend mit der Kanzlei geklärt.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 24.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Regensburg

  • Amtsgericht Regensburg
  • Landgericht Regensburg

Für das Profil von Christian Reiser sind am Standort insbesondere das Amtsgericht Regensburg und das Landgericht Regensburg relevant. Familienrechtliche Verfahren wie Scheidung, Unterhalt sowie Sorge- und Umgangssachen werden grundsätzlich beim Familiengericht als Abteilung des Amtsgerichts geführt, sofern die örtliche Zuständigkeit gegeben ist. In Strafsachen verhandelt das Amtsgericht je nach gesetzlicher Zuständigkeit vor dem Strafrichter, Schöffengericht oder den entsprechenden Jugendgerichten. Das Landgericht befasst sich unter anderem mit schwerwiegenderen Strafvorwürfen in erster Instanz und mit Berufungen gegen strafrechtliche Urteile des Amtsgerichts. Welches Gericht einen konkreten Fall bearbeitet, hängt von Verfahrensart, Tatvorwurf und weiteren gesetzlichen Zuständigkeitsregeln ab. Verkehrsrechtliche Anliegen können unterschiedliche gerichtliche Wege nehmen: Bußgeldsachen werden nach einem Einspruch gegen den Bußgeldbescheid und entsprechender Weiterleitung regelmäßig beim Amtsgericht behandelt. Streitigkeiten über Schadensersatz oder Schmerzensgeld nach einem Verkehrsunfall gehören zur Zivilgerichtsbarkeit; abhängig insbesondere vom Streitwert kommen Amtsgericht oder Landgericht in Betracht. Auch zivilrechtliche Ansprüche im Zusammenhang mit Straftaten können Gegenstand gerichtlicher Verfahren sein. Die Kanzlei befindet sich in der Adolf-Schmetzer-Str. 8 im Regensburger Stadtgebiet. Die Angaben nennen Altstadt, Stadtamhof und Kumpfmühl als Stadtteile am Standort, belegen aber keine Lage der Kanzlei innerhalb eines dieser Viertel. Für die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw empfiehlt sich eine aktuelle Routenprüfung anhand der vollständigen Adresse. Konkrete Haltestellen, Parkmöglichkeiten oder eine bestimmte Innenstadtanbindung sind nicht dokumentiert.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 24.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. In einem kurzen kostenlosen Telefonat können vorab die dringendsten Fragen beantwortet und ein Besprechungstermin vereinbart werden. Im Erstberatungsgespräch gibt Christian Reiser eine erste Einschätzung zur möglichen Verteidigungsstrategie und zum zu erwartenden Kostenaufwand. In besonderen Einzelfällen behält er sich für die Erstberatung eine Gebühr von bis zu 190,00 EUR vor; folgt eine Mandatserteilung, wird das Beratungsgespräch in der Regel nicht gesondert in Rechnung gestellt.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Ablauf und Konditionen

Erstgespräch: In einem kurzen kostenlosen Telefonat können vorab die dringendsten Fragen beantwortet und ein Besprechungstermin vereinbart werden. Im Erstberatungsgespräch gibt Christian Reiser eine erste Einschätzung zur möglichen Verteidigungsstrategie und zum zu erwartenden Kostenaufwand. In besonderen Einzelfällen behält er sich für die Erstberatung eine Gebühr von bis zu 190,00 EUR vor; folgt eine Mandatserteilung, wird das Beratungsgespräch in der Regel nicht gesondert in Rechnung gestellt.

Bevorzugter Kontaktweg: phone

Werdegang und Engagement

Mitgliedschaften

  • Deutscher Anwaltvereins (DAV) e.V.
  • Anwaltsverein für den Landgerichtsbezirk Regensburg e.V.
  • Initiative Bayerischer Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger e.V.
  • Rechtsanwaltskammer Nürnberg

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Angaben sind für eine erste Anfrage zu einem Strafverfahren hilfreich?
Für eine erste Einordnung sind vor allem der Tatvorwurf, der aktuelle Verfahrensstand und bereits erhaltene Schreiben relevant. Dazu können eine polizeiliche Vorladung, ein Strafbefehl, eine Anklageschrift oder eine gerichtliche Terminmitteilung gehören. Auch bekannte Fristen und eine mögliche Inhaftierung sind wichtige Informationen. Persönliche Umstände, etwa berufliche Anforderungen oder die Bedeutung der Fahrerlaubnis, können ebenfalls eine Rolle spielen. Eine ausführliche Bewertung der Verteidigungsmöglichkeiten setzt regelmäßig Kenntnis der Ermittlungsakte voraus. Der sichere Übermittlungsweg für sensible Unterlagen lässt sich vorab mit der angefragten Kanzlei abstimmen.
Worin unterscheiden sich Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafverfahren?
Ein Bußgeldverfahren betrifft eine Ordnungswidrigkeit, beispielsweise bestimmte Geschwindigkeits- oder Abstandsverstöße. Mögliche Folgen sind eine Geldbuße, Punkte und unter bestimmten Voraussetzungen ein Fahrverbot. Ein Verkehrsstrafverfahren betrifft dagegen den Verdacht einer Straftat, etwa unerlaubtes Entfernen vom Unfallort oder Trunkenheit im Verkehr. Hier können Geld- oder Freiheitsstrafe sowie fahrerlaubnisrechtliche Folgen hinzukommen. Für die Einordnung einer Anfrage ist deshalb wichtig, welches Schreiben vorliegt und welche Behörde es versandt hat. Die genauen Folgen hängen vom jeweiligen Vorwurf und den Umständen des Einzelfalls ab.
Wie hängen Strafverfahren und Forderungen nach Schadensersatz oder Schmerzensgeld zusammen?
Ein Geschehen kann sowohl strafrechtliche Ermittlungen als auch zivilrechtliche Forderungen auslösen. Während im Strafverfahren die persönliche strafrechtliche Verantwortlichkeit geprüft wird, betreffen Schadensersatz und Schmerzensgeld den Ausgleich behaupteter Schäden oder Verletzungen. Solche Ansprüche können in einem gesonderten Zivilverfahren und unter bestimmten Voraussetzungen auch im Strafverfahren geltend gemacht werden. Für ihre Prüfung sind unter anderem der Ablauf des Geschehens, die rechtliche Anspruchsgrundlage und Nachweise zu den behaupteten Folgen bedeutsam. Eine strafrechtliche Anschuldigung bedeutet für sich genommen noch nicht, dass jede damit verbundene Geldforderung berechtigt ist.
Was sollte eine erste Anfrage zu Trennung, Scheidung oder Unterhalt enthalten?
Hilfreich ist zunächst eine knappe Beschreibung, ob es um die Trennung selbst, eine geplante Scheidung, finanzielle Fragen oder die Betreuung gemeinsamer Kinder geht. Bestehende Vereinbarungen, bereits laufende Gerichtsverfahren und Schreiben mit Fristen ermöglichen eine genauere Zuordnung. Je nach Thema können später Angaben zu Einkommen, Familienverhältnissen oder bisherigen Regelungen benötigt werden. Nicht sämtliche persönlichen Unterlagen müssen bereits mit der ersten Nachricht übermittelt werden. Da Familienrecht verschiedene Teilbereiche umfasst, sollte vorab geklärt werden, ob die angefragte Kanzlei das konkrete Anliegen übernimmt.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 24.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Christian Reiser

Hier sammeln wir Erfahrungen von Mandantinnen und Mandanten sowie öffentlich verfügbare Bewertungen. Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft.

Google-Bewertungssiegel der Kanzlei von Christian Reiser: 4,4 von 5 Sternen bei 50 Bewertungen
4,4 von 5 bei GoogleGesamtbewertung des Google-Unternehmenseintrags von Kanzlei Christian Reiser aus 50 Bewertungen.Alle Bewertungen bei Google ansehen

Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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Google-Bewertungen der Kanzlei

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Diese Google-Bewertungen beziehen sich auf Kanzlei Christian Reiser insgesamt und nicht auf Christian Reiser persönlich. In der Kanzlei arbeiten in der Regel mehrere Anwältinnen und Anwälte; die Bewertungen lassen deshalb keinen Rückschluss auf die Arbeit einer einzelnen Person zu.

Verteilung der geprüften Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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Positive Stimmen

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Kanzlei und Anfahrt

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Kontaktdaten geprüft am 21.9.2026 · Quelle: kanzlei-reiser.com

Letzte redaktionelle Prüfung: 26.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 31 %

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