Veröffentlichtes Profil

Michael Haider

Michael Haider: Fachanwalt für Arbeitsrecht und Migrationsrecht in Regensburg

Zuletzt aktualisiert am 25. September 2026

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Fachanwalt für Migrationsrecht · RAe Dr. Rockinger und Partner

Margaretenstraße 15, 93047 Regensburg

Telefon: +49 941 78869-0

Sprachen
Deutsch, Englisch, Serbokroatisch
Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
RAe Dr. Rockinger und Partner

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Michael Haider ist seit 2016 Rechtsanwalt, seit 2020 Fachanwalt für Arbeitsrecht und seit 2022 Fachanwalt für Migrationsrecht. Er ist bei RAe Dr. Rockinger und Partner in Regensburg tätig. Im Migrationsrecht umfasst seine Beratung Aufenthalt und Einbürgerung, Familiennachzug und Visum sowie Asyl, Duldung und Ausweisung. Weitere Themen sind Arbeit, Fachkräfte und Ausbildung. Er vertritt Mandanten gegenüber Behörden und Gerichten. Im Arbeitsrecht berät er Arbeitnehmer und Betriebsratsgremien zu Kündigung und Aufhebungsvertrag, Abmahnung, Vergütung und Zeugnis sowie Mitbestimmung, Restrukturierung und Insolvenz. Seine Arbeitsweise verbindet spezialisierte Rechtskenntnisse mit einem pragmatischen Blick auf die persönliche und wirtschaftliche Situation seiner Mandanten. Die Beratung berücksichtigt deren tatsächliche Ziele. Gespräche sind persönlich in Regensburg oder bundesweit per Video möglich, auf Deutsch, Englisch und Serbokroatisch. Für die Erstberatung werden Unterlagen vorab bereitgestellt; im Gespräch werden Rechtslage, Chancen, Kosten und nächste Schritte besprochen. Termine werden ausschließlich online oder per E-Mail vereinbart.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 24.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: ra-haider.com

Beratung in Regensburg – Einordnung der Redaktion

Michael Haider ist mit der Kanzlei Rechtsanwalt Michael Haider in der Margaretenstraße 15, 93047 Regensburg, ansässig. Sein Profil nennt das Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt. Dieses Rechtsgebiet betrifft die rechtlichen Beziehungen zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern – vom Beginn eines Arbeitsverhältnisses über dessen laufende Gestaltung bis zur Beendigung. Für Ratsuchende geht es dabei häufig darum, vertragliche Regelungen zu verstehen, einen Konflikt am Arbeitsplatz einzuordnen oder die Bedeutung eines erhaltenen Schreibens zu klären. Welche Unterstützung im einzelnen Fall möglich ist, lässt sich erst anhand des konkreten Sachverhalts und der zugehörigen Unterlagen beurteilen. Typische arbeitsrechtliche Anliegen sind Fragen zu Arbeitsverträgen, Vergütung, Arbeitszeit, Urlaub und Arbeitszeugnissen. Auch Abmahnungen, Kündigungen und Aufhebungsverträge führen regelmäßig zu anwaltlichen Anfragen. Hinter diesen Themen stehen unterschiedliche Ausgangslagen: Eine Vertragsklausel kann unklar sein, eine Zahlung ausstehen oder zwischen den Beteiligten Streit über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses bestehen. Zur allgemeinen Orientierung gehört deshalb zunächst die Unterscheidung, ob es um die Prüfung von Dokumenten, eine außergerichtliche Klärung oder ein gerichtliches Verfahren geht. Im Arbeitsrecht können zudem kurze Fristen eine Rolle spielen. Der örtliche Bezug des Profils liegt in Regensburg. Die Kanzleianschrift in der Margaretenstraße bietet einen konkreten Anlaufpunkt im Stadtgebiet; Altstadt, Stadtamhof und Kumpfmühl gehören zum genannten räumlichen Umfeld. Am Standort befinden sich das Amtsgericht Regensburg und das Landgericht Regensburg. Für die üblichen Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern sind allerdings grundsätzlich die Arbeitsgerichte zuständig, nicht diese beiden Gerichte der ordentlichen Gerichtsbarkeit. Welche gerichtliche Zuständigkeit im Einzelfall besteht, hängt unter anderem vom Streitgegenstand und den örtlichen Anknüpfungspunkten ab. Bei einer geplanten Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw ist die vollständige Kanzleianschrift die Grundlage der Routenplanung. Eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de kann mit einer kurzen Beschreibung des arbeitsrechtlichen Anliegens beginnen. Hilfreich sind Angaben dazu, worum es geht, welche Ereignisse bereits stattgefunden haben und ob ein Schreiben mit zeitlicher Bedeutung vorliegt. Auch die beteiligten Personen oder Unternehmen können für die Prüfung einer möglichen Mandatsübernahme relevant sein. Welche Unterlagen anschließend benötigt werden und in welcher Form ein Austausch stattfinden kann, ist mit der Kanzlei abzustimmen. Eine Anfrage allein bedeutet noch nicht, dass ein Mandat übernommen wurde oder eine Frist bearbeitet wird.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 21.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Regensburg

  • Amtsgericht Regensburg
  • Landgericht Regensburg

Die Kanzlei Rechtsanwalt Michael Haider befindet sich in der Margaretenstraße 15, 93047 Regensburg. Mit Altstadt, Stadtamhof und Kumpfmühl sind unterschiedliche Bereiche des Regensburger Stadtgebiets als örtliches Umfeld genannt; eine Zuordnung der Kanzleianschrift zu einem dieser Stadtteile ist damit nicht verbunden. Für einen persönlichen Termin bildet die genaue Adresse den Ausgangspunkt der Anfahrtsplanung. Ob öffentliche Verkehrsmittel oder der Pkw zweckmäßiger sind, hängt vom jeweiligen Startpunkt und der aktuellen Verkehrssituation ab. Konkrete Haltestellen, Parkmöglichkeiten und Angaben zum Zugang zum Gebäude sind hier nicht belegt. Diese Einzelheiten lassen sich vor einem Besuch gesondert klären, ebenso die Frage, ob eine persönliche Besprechung vereinbart ist. Für den arbeitsrechtlichen Hauptschwerpunkt ist die Abgrenzung der Gerichtsbarkeiten wesentlich. Das Amtsgericht Regensburg und das Landgericht Regensburg gehören zur ordentlichen Gerichtsbarkeit. Sie behandeln insbesondere Zivil- und Strafsachen nach den jeweils geltenden Zuständigkeitsregeln. Typische Streitigkeiten aus einem Arbeitsverhältnis, etwa über eine Kündigung, ausstehende Vergütung oder ein Arbeitszeugnis, werden dagegen grundsätzlich vor den Arbeitsgerichten geführt. Dort beginnt ein erstinstanzliches Urteilsverfahren regelmäßig mit einer Güteverhandlung, die einer einvernehmlichen Klärung dient. Kommt keine Einigung zustande, kann sich das streitige Verfahren anschließen. Nicht jede Auseinandersetzung mit beruflichem Bezug fällt jedoch automatisch in die Arbeitsgerichtsbarkeit. Entscheidend sind die beteiligten Parteien und die Art des geltend gemachten Anspruchs; die Kanzleianschrift allein bestimmt die gerichtliche Zuständigkeit nicht.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 21.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Bescheide, Verträge oder Schreiben sollen vor dem Gespräch bereitgestellt werden.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Die Erstberatung ist persönlich in Regensburg oder bundesweit per Video möglich; für die Videoberatung werden ca. 60 Minuten angegeben. Im Gespräch werden Rechtslage, Chancen, Kosten und nächste Schritte besprochen. Die Terminvereinbarung erfolgt ausschließlich online oder per E-Mail, nicht telefonisch.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Ablauf und Konditionen

Erstgespräch: Die Erstberatung ist persönlich in Regensburg oder bundesweit per Video möglich; für die Videoberatung werden ca. 60 Minuten angegeben. Im Gespräch werden Rechtslage, Chancen, Kosten und nächste Schritte besprochen. Die Terminvereinbarung erfolgt ausschließlich online oder per E-Mail, nicht telefonisch.

Für den Erstkontakt: Bescheide, Verträge oder Schreiben sollen vor dem Gespräch bereitgestellt werden.

Werdegang und Engagement

Publikationen

  • Problems with a Recruitment Agency? Have Your Placement Contract Reviewed
  • Probleme mit einer Vermittlungsagentur? Lassen Sie Ihren Vermittlungsvertrag prüfen
  • Ausbildung als Bleibeperspektive: Möglichkeiten neben dem Asylverfahren

Mitgliedschaften

  • Deutscher Anwaltverein
  • Arbeitskreis Migrationsrecht

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Angaben und Unterlagen sind für eine erste Anfrage im Arbeitsrecht hilfreich?
Für eine erste Einordnung sind eine kurze Beschreibung des Konflikts und eine zeitliche Übersicht der wichtigsten Ereignisse hilfreich. Je nach Anliegen kommen der Arbeitsvertrag, Ergänzungsvereinbarungen, Abrechnungen, ein Arbeitszeugnis oder Schriftverkehr mit dem Arbeitgeber als Unterlagen in Betracht. Bei einer Kündigung oder Abmahnung sind insbesondere das betreffende Schreiben und der Zeitpunkt seines Zugangs relevant. Zunächst kann geklärt werden, welche Dokumente tatsächlich benötigt werden und wie sie übermittelt werden sollen. Eine erste Anfrage ersetzt weder die Prüfung des Sachverhalts noch die ausdrückliche Klärung einer Mandatsübernahme.
Warum ist bei einer Kündigung eine zeitnahe Klärung wichtig?
Im Arbeitsrecht können kurze gesetzliche Fristen und zusätzliche vertragliche oder tarifliche Ausschlussfristen gelten. Für eine Kündigungsschutzklage besteht grundsätzlich eine Frist von drei Wochen ab Zugang der schriftlichen Kündigung. Ob diese Regel im konkreten Fall einschlägig ist und welche weiteren Fragen geprüft werden müssen, hängt von den Umständen ab. Für eine erste Anfrage sind deshalb das Kündigungsschreiben, das Zugangsdatum und Angaben zum Arbeitsverhältnis besonders aussagekräftig. Allein die Kontaktaufnahme mit einer Kanzlei oder über ein Portal wahrt keine gerichtliche Frist.
Worin unterscheiden sich Abmahnung und Aufhebungsvertrag?
Eine Abmahnung beanstandet ein bestimmtes Verhalten im Arbeitsverhältnis und verbindet dies typischerweise mit dem Hinweis auf mögliche Folgen bei einer Wiederholung. Ein Aufhebungsvertrag ist dagegen eine Vereinbarung, mit der beide Seiten das Arbeitsverhältnis beenden. Darin können beispielsweise der Beendigungszeitpunkt, eine Freistellung oder die Erteilung eines Zeugnisses geregelt werden. Solche Vereinbarungen können auch sozialrechtliche Folgen haben. Bei einer arbeitsrechtlichen Anfrage ist daher wichtig, welches Dokument vorliegt, ob bereits etwas unterschrieben wurde und welchen zeitlichen Hintergrund die Angelegenheit hat.
Ist für Streit über Lohn oder Kündigung das Amtsgericht Regensburg zuständig?
Für typische Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern aus einem Arbeitsverhältnis sind grundsätzlich die Arbeitsgerichte zuständig. Dazu zählen etwa Verfahren über ausstehende Vergütung, die Wirksamkeit einer Kündigung oder die Erteilung eines Arbeitszeugnisses. Das Amtsgericht Regensburg und das Landgericht Regensburg sind Gerichte der ordentlichen Gerichtsbarkeit und daher nicht die üblichen Anlaufstellen für solche arbeitsrechtlichen Klagen. Welches Arbeitsgericht örtlich zuständig ist, richtet sich nach gesetzlichen Anknüpfungspunkten, beispielsweise dem gewöhnlichen Arbeitsort. Bei besonderen Vertragsverhältnissen kann zunächst eine Abgrenzung der zuständigen Gerichtsbarkeit erforderlich sein.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 21.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Michael Haider

Hier sammeln wir Erfahrungen von Mandantinnen und Mandanten sowie öffentlich verfügbare Bewertungen. Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft.

Google-Bewertungssiegel der Kanzlei von Michael Haider: 4,8 von 5 Sternen bei 28 Bewertungen
4,8 von 5 bei GoogleGesamtbewertung des Google-Unternehmenseintrags von RAe Dr. Rockinger und Partner aus 28 Bewertungen.Alle Bewertungen bei Google ansehen

Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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Google-Bewertungen der Kanzlei

4,8 von 5 · 28 Bewertungen

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Diese Google-Bewertungen beziehen sich auf RAe Dr. Rockinger und Partner insgesamt und nicht auf Michael Haider persönlich. In der Kanzlei arbeiten in der Regel mehrere Anwältinnen und Anwälte; die Bewertungen lassen deshalb keinen Rückschluss auf die Arbeit einer einzelnen Person zu.

Verteilung der geprüften Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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Google veröffentlicht zu diesen 28 Bewertungen nur die Gesamtnote und die Anzahl, keine Aufschlüsselung nach Sternen und höchstens 0 einzelne Bewertungstexte. Eine Sterneverteilung wäre deshalb nicht belegbar. Die vollständige Verteilung sehen Sie direkt bei Google.

Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft. Beleidigende, anonyme Schmähkritik und Beiträge ohne erkennbaren Mandatsbezug werden nicht veröffentlicht.

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Kritische Stimmen

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Kanzlei und Anfahrt

Margaretenstraße 15, 93047 Regensburg

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Weiterführende Informationen

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Kontaktdaten geprüft am 24.9.2026 · Quelle:

Letzte redaktionelle Prüfung: 24.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 35 %

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