Veröffentlichtes Profil

Christiane Lindner

Christiane Lindner: Familienrecht, Erbrecht und Arbeitsrecht in Potsdam

Zuletzt aktualisiert am 26. September 2026

Rechtsanwältin · Rechtsanwältin Christiane Lindner

August-Bebel-Str. 26 / 53, 14482 Potsdam

Telefon: +49 331 5503540

Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Rechtsanwältin Christiane Lindner
Profilstand
27% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 21. September 2026

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Rechtsanwältin Christiane Lindner betreut seit April 2004 Privatleute und gewerbliche Mandanten in Potsdam-Babelsberg und im Großraum Berlin. Die Schwerpunkte ihrer Kanzlei liegen im Familienrecht, Erbrecht und Arbeitsrecht. Als Anliegen nennt die Kanzlei Scheidung, Unterhalt, Sorgerecht, Umgangsrecht, Vermögensauseinandersetzung und Hausrat sowie Erbeinsetzung, Testament, Verträge und Kündigung. Christiane Lindner steht ihren Mandanten sowohl beratend als auch bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche zur Seite. Grundlage ihrer Arbeitsweise ist die Ausarbeitung einer Lösung, die auf die Interessen des jeweiligen Mandanten ausgerichtet ist. Die Kanzlei beschreibt ihr Beratungsangebot als schnell und unkompliziert und verweist auf ständige Fortbildung. Im Arbeitsrecht spricht die Webseite sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber an. Die Kanzlei befindet sich im MedienHaus Babelsberg in der August-Bebel-Str. 26 / 53 in Potsdam. Bürozeiten bestehen von Montag bis Donnerstag sowie am Freitag; weitere Termine sind nach Vereinbarung möglich.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 21.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: recht-lindner.de, recht-lindner.de

Beratung in Potsdam – Einordnung der Redaktion

Rechtsanwältin Christiane Lindner ist seit April 2004 für Privatleute und gewerbliche Mandanten in Potsdam-Babelsberg und im Großraum Berlin tätig. Ihr Profil nennt Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt sowie Familienrecht. Die Kanzleibeschreibung führt ergänzend das Erbrecht auf. Der Kanzleisitz befindet sich im MedienHaus Babelsberg in der August-Bebel-Str. 26 / 53, 14482 Potsdam. Christiane Lindner begleitet rechtliche Anliegen sowohl beratend als auch bei der Durchsetzung von Ansprüchen. Nach der Kanzleibeschreibung bildet dabei die Ausarbeitung einer Lösung anhand der jeweiligen Mandanteninteressen die Grundlage ihrer Arbeit. Im Arbeitsrecht richtet sich das Angebot an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ebenso wie an Arbeitgeber. Als Themen nennt die Kanzlei Verträge und Kündigung. Dahinter stehen häufig Fragen zur Gestaltung und zum Inhalt eines Arbeitsvertrags, zu den gegenseitigen Pflichten im laufenden Arbeitsverhältnis oder zu dessen Beendigung. Eine rechtliche Einordnung setzt regelmäßig voraus, die vertraglichen Vereinbarungen, den bisherigen Verlauf und die maßgeblichen Schreiben zusammen zu betrachten. Insbesondere bei Kündigungen können kurze gesetzliche Fristen eine Rolle spielen. Die frühzeitige Klärung des zeitlichen Ablaufs ist daher ein typischer Bestandteil einer arbeitsrechtlichen Anfrage. Im Familienrecht benennt die Kanzlei Scheidung, Unterhalt, Sorgerecht und Umgangsrecht sowie Vermögensauseinandersetzung und Hausrat. Diese Anliegen betreffen unterschiedliche Folgen einer Trennung: Neben der Auflösung der Ehe können finanzielle Verhältnisse, die Betreuung gemeinsamer Kinder und die Verteilung gemeinsamer Gegenstände klärungsbedürftig sein. Für Ratsuchende ist es hilfreich, diese Themen bei einer ersten Schilderung voneinander zu unterscheiden. Erbrechtliche Anliegen wie Erbeinsetzung und Testament gehören ebenfalls zu den ausdrücklich genannten Tätigkeitsfeldern, auch wenn Arbeitsrecht und Familienrecht im Profil im Vordergrund stehen. Der örtliche Bezug liegt in Babelsberg, nicht in der Potsdamer Innenstadt. Auch für Ratsuchende aus Bornstedt oder anderen Teilen Potsdams sowie aus dem Großraum Berlin ist dieser Kanzleistandort der Bezugspunkt für eine persönliche Anfahrt. Familiengerichtliche Verfahren werden bei entsprechender Zuständigkeit am Amtsgericht Potsdam geführt; arbeitsrechtliche Streitigkeiten gehören dagegen grundsätzlich vor die Arbeitsgerichte. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende die im Profil angegebenen Kontaktmöglichkeiten nutzen und zunächst das Rechtsgebiet, das Anliegen und etwaige Fristen nennen. Welche Unterlagen benötigt werden und ob eine Mandatsübernahme möglich ist, lässt sich anschließend mit der Kanzlei klären. Bürozeiten bestehen montags bis freitags; weitere Termine sind nach Vereinbarung möglich.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 21.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Potsdam

  • Amtsgericht Potsdam
  • Landgericht Potsdam

Die Kanzlei von Christiane Lindner liegt im MedienHaus Babelsberg in der August-Bebel-Str. 26 / 53 in Potsdam. Damit ist sie dem Stadtteil Babelsberg zugeordnet und nicht der Innenstadt oder Bornstedt, die ebenfalls zum genannten Potsdamer Umfeld gehören. Die Kanzlei betreut nach eigener Beschreibung auch Mandanten aus dem Großraum Berlin. Für einen persönlichen Termin kommen grundsätzlich öffentliche Verkehrsmittel oder die Anfahrt mit dem Pkw in Betracht. Welche Verbindung geeignet ist, hängt vom Ausgangspunkt und der aktuellen Verkehrslage ab. Konkrete Haltestellen, Parkmöglichkeiten oder Angaben zur Barrierefreiheit sind im vorliegenden Profil nicht belegt und sollten bei Bedarf vor dem Besuch geklärt werden. Für den familienrechtlichen Schwerpunkt ist unter den genannten Gerichten insbesondere das Amtsgericht Potsdam relevant. Dort werden als Familiengericht bei örtlicher Zuständigkeit beispielsweise Scheidungs-, Unterhalts-, Sorge- und Umgangsverfahren geführt. Auch Nachlasssachen, etwa Verfahren über einen Erbschein, fallen grundsätzlich in den Aufgabenbereich der Amtsgerichte. Das Landgericht Potsdam ist hingegen kein Familiengericht und keine reguläre Rechtsmittelinstanz für Familiensachen. Es kann bei entsprechender sachlicher und örtlicher Zuständigkeit für allgemeine zivilrechtliche Streitigkeiten, darunter bestimmte erbrechtliche Auseinandersetzungen, zuständig sein. Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern über Arbeitsverhältnisse werden grundsätzlich vor der Arbeitsgerichtsbarkeit verhandelt, nicht vor dem Amts- oder Landgericht. Welches Gericht im Einzelfall zuständig ist, richtet sich nach Verfahrensart und gesetzlichen Zuständigkeitsregeln.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 21.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Informationen sind für eine erste Anfrage wegen einer Kündigung wichtig?
Für eine erste Einordnung sind insbesondere das Kündigungsschreiben, das Datum seines Zugangs, der Arbeitsvertrag und Angaben zum Beginn des Arbeitsverhältnisses relevant. Auch ergänzende Vereinbarungen oder vorausgegangene Schreiben können Bedeutung haben. Bei Kündigungen bestehen häufig kurze Fristen; für eine Kündigungsschutzklage gilt regelmäßig eine Frist von drei Wochen ab Zugang der schriftlichen Kündigung. Eine Anfrage allein wahrt solche Fristen nicht. In der Kontaktaufnahme sollten deshalb vorhandene Fristangaben und der zeitliche Ablauf deutlich genannt werden, ohne dass bereits eine vollständige rechtliche Bewertung erwartet wird.
Welche Unterlagen helfen bei Fragen zu einem Arbeitsvertrag?
Ausgangspunkt ist der vollständige Arbeitsvertrag einschließlich Nachträgen und ergänzenden Vereinbarungen. Je nach Anliegen können außerdem Stellenbeschreibungen, Abrechnungen oder Schriftwechsel relevant sein. Arbeitnehmer interessieren sich etwa für Arbeitszeit, Vergütung oder Kündigungsregelungen; Arbeitgeber häufig für die Gestaltung und Anwendung vertraglicher Bestimmungen. Zusätzlich können Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen eine Rolle spielen. Für eine erste Anfrage ist eine kurze Beschreibung hilfreich, ob ein Vertrag neu abgeschlossen, geändert oder hinsichtlich einer bestehenden Meinungsverschiedenheit geprüft werden soll. Welche Unterlagen tatsächlich benötigt werden, hängt von der Fragestellung ab.
Werden Unterhalt und Vermögensfragen automatisch mit einer Scheidung geklärt?
Eine Scheidung und ihre finanziellen Folgen sind rechtlich zu unterscheiden. Nicht jede Frage zu Unterhalt, Vermögen oder Haushaltsgegenständen wird automatisch im Scheidungsverfahren entschieden. Bestimmte Angelegenheiten können unter gesetzlichen Voraussetzungen als Folgesachen gemeinsam behandelt werden; andere werden gesondert oder außergerichtlich geklärt. Eine Besonderheit ist der Versorgungsausgleich, der grundsätzlich zum Scheidungsverfahren gehört, wobei Ausnahmen bestehen. Vor einer Mandatsanfrage hilft deshalb eine Übersicht darüber, welche Punkte bereits abgestimmt sind und wo unterschiedliche Vorstellungen bestehen. Angaben zu Einkommen, Vermögenswerten und bestehenden Vereinbarungen können für die spätere Prüfung relevant werden.
Was unterscheidet Sorgerecht und Umgangsrecht nach einer Trennung?
Das Sorgerecht umfasst die Verantwortung für wesentliche persönliche und vermögensbezogene Angelegenheiten eines Kindes. Das Umgangsrecht betrifft dagegen den persönlichen Kontakt zwischen dem Kind und seinen Eltern. Eine Trennung beendet eine bestehende gemeinsame elterliche Sorge nicht automatisch. Für beide Bereiche ist das Kindeswohl maßgeblich, sie können aber unterschiedliche Fragestellungen und Verfahren betreffen. Bei einer ersten Anfrage ist daher hilfreich zu beschreiben, ob es beispielsweise um wichtige Entscheidungen, den gewöhnlichen Aufenthalt oder die Organisation von Kontakten geht. Bereits bestehende gerichtliche Entscheidungen und Vereinbarungen gehören zu den möglicherweise relevanten Unterlagen.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 21.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Christiane Lindner

Hier sammeln wir Erfahrungen von Mandantinnen und Mandanten sowie öffentlich verfügbare Bewertungen. Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft.

Google-Bewertungssiegel der Kanzlei von Christiane Lindner: 4,8 von 5 Sternen bei 13 Bewertungen
4,8 von 5 bei GoogleGesamtbewertung des Google-Unternehmenseintrags von Rechtsanwältin Christiane Lindner aus 13 Bewertungen.Alle Bewertungen bei Google ansehen

Bewertungen auf anwalt-seiten.de

Für Christiane Lindner liegen hier noch keine geprüften Bewertungen vor.

Google-Bewertungen der Kanzlei

4,8 von 5 · 13 Bewertungen

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Diese Google-Bewertungen beziehen sich auf Rechtsanwältin Christiane Lindner insgesamt und nicht auf Christiane Lindner persönlich. In der Kanzlei arbeiten in der Regel mehrere Anwältinnen und Anwälte; die Bewertungen lassen deshalb keinen Rückschluss auf die Arbeit einer einzelnen Person zu.

Verteilung der geprüften Bewertungen auf anwalt-seiten.de

5 Sterne0
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Hier liegen noch keine eigenen Bewertungen vor. Die Balken füllen sich, sobald die erste geprüfte Bewertung veröffentlicht ist.

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Ø 4,813

Google veröffentlicht zu diesen 13 Bewertungen nur die Gesamtnote und die Anzahl, keine Aufschlüsselung nach Sternen und höchstens 0 einzelne Bewertungstexte. Eine Sterneverteilung wäre deshalb nicht belegbar. Die vollständige Verteilung sehen Sie direkt bei Google.

Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft. Beleidigende, anonyme Schmähkritik und Beiträge ohne erkennbaren Mandatsbezug werden nicht veröffentlicht.

Positive Stimmen

Noch keine positiven Bewertungen veröffentlicht.

Kritische Stimmen

Bislang liegen keine kritischen Bewertungen vor.

Kanzlei und Anfahrt

August-Bebel-Str. 26 / 53, 14482 Potsdam

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Angabenstatus

Die Profilangaben wurden durch die Kanzlei oder aus öffentlich zugänglichen Quellen bereitgestellt und sind nicht vollständig verifiziert.

Kontaktdaten geprüft am 21.9.2026 · Quelle: recht-lindner.de

Letzte redaktionelle Prüfung: 26.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 27 %

Hinweis: Dieses Profil wurde nicht von der betroffenen Person selbst angelegt, sondern redaktionell aus öffentlich zugänglichen Quellen (z. B. Kanzleiwebseite, Impressum, Google) zusammengestellt. Die Aufnahme ist kostenlos und unabhängig von einer Mitgliedschaft. Sie sind betroffen? Sie können das Profil übernehmen und korrigieren, einen Fehler melden oder der Veröffentlichung widersprechen und die Löschung verlangen.

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