Veröffentlichtes Profil

Christiane Reuter

Christiane Reuter-Wetzel: Fachanwältin für Verkehrsrecht in Oldenburg

Zuletzt aktualisiert am 27. September 2026

Rechtsanwältin und Fachanwältin für Verkehrsrecht · Rechtsanwältin Christiane Reuter-Wetzel

Donnerschweer Straße 86, 26123 Oldenburg

Telefon: +49 441 3613860

Qualifikation
Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Oldenburg
Sprachen
Deutsch, Englisch
Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Rechtsanwältin Christiane Reuter-Wetzel
Profilstand
27% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 21. September 2026

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Christiane Reuter-Wetzel ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Verkehrsrecht in Oldenburg. Nach eigener Angabe unterstützt sie seit über 20 Jahren Menschen und Unternehmen bei rechtlichen Problemen rund ums Auto. Zu den auf der Kanzleiwebseite genannten Anliegen gehören Unfälle, Bußgeldbescheide und ein drohender Führerscheinentzug. Auch Streitigkeiten mit Händlern oder Werkstätten wegen einer Reparatur sowie Probleme bei Versicherungsschäden werden ausdrücklich angesprochen. Für Unternehmen nennt sie die juristische Betreuung des Fahrzeugparks. Ihre Arbeitsweise beschreibt Reuter-Wetzel als persönliche Begleitung: Neben rechtlichen Fragen soll zunächst der Mensch in seiner schwierigen Situation im Mittelpunkt stehen. Die Begleitung in der Kanzlei soll bis zur gemeinsamen Lösung des Problems erfolgen. Die Kanzlei befindet sich in der Donnerschweer Straße 86 in Oldenburg. Zur Kontaktaufnahme stehen Telefon und E-Mail zur Verfügung; die Webseite lädt zur Terminvereinbarung ein. Als Downloads werden eine Blankovollmacht, ein Mandantenaufnahmebogen und eine Schweigepflichtentbindungserklärung angeboten.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 21.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: reuter-wetzel.de, reuter-wetzel.de

Beratung in Oldenburg – Einordnung der Redaktion

Christiane Reuter ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Verkehrsrecht in Oldenburg. Ihre Kanzlei führt sie unter der Bezeichnung Rechtsanwältin Christiane Reuter-Wetzel in der Donnerschweer Straße 86, 26123 Oldenburg. Der Hauptschwerpunkt ihres Profils liegt im Verkehrsrecht; daneben ist Erbrecht angegeben. Nach eigener Darstellung unterstützt sie seit über 20 Jahren Menschen und Unternehmen bei rechtlichen Problemen rund ums Auto. Sie gehört der Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Oldenburg an. Ihre beschriebene Arbeitsweise stellt die persönliche Begleitung und die Situation des einzelnen Menschen neben die rechtliche Bearbeitung des Anliegens. Im Verkehrsrecht nennt die Kanzlei insbesondere Unfälle, Bußgeldbescheide und einen drohenden Führerscheinentzug. Dahinter stehen unterschiedliche Fragestellungen: Nach einem Unfall können etwa die Haftungsverteilung, die Dokumentation von Schäden und die Kommunikation mit Versicherungen eine Rolle spielen. Bei Verkehrsverstößen geht es häufig um den Inhalt eines Vorwurfs und mögliche Folgen für die Fahrerlaubnis. Ausdrücklich angesprochen werden außerdem Auseinandersetzungen mit Händlern oder Werkstätten wegen einer Reparatur sowie Probleme bei Versicherungsschäden. Für Unternehmen nennt Reuter-Wetzel die juristische Betreuung des Fahrzeugparks. Welche Fragen im Einzelfall zu bearbeiten sind, hängt vom Sachverhalt und den vorhandenen Unterlagen ab. Das ebenfalls im Profil aufgeführte Erbrecht betrifft allgemein die rechtlichen Folgen eines Todesfalls und die Gestaltung der Vermögensnachfolge. Typische Anliegen sind die Einordnung eines Testaments, die gesetzliche Erbfolge, Pflichtteilsfragen oder die Zusammenarbeit innerhalb einer Erbengemeinschaft. Mandantinnen und Mandanten benötigen dabei häufig zunächst einen Überblick über die beteiligten Personen, den Nachlass und vorhandene Dokumente. Welche erbrechtlichen Aufgaben die Kanzlei im konkreten Fall übernimmt, lässt sich bei der Mandatsanfrage klären; eine nähere Spezialisierung innerhalb dieses Rechtsgebiets ist nicht angegeben. Der örtliche Bezug liegt in Oldenburg mit den genannten Stadtteilen Innenstadt, Eversten und Osternburg. Eine Zuordnung der Kanzleiadresse zu einem dieser Stadtteile ist durch die vorliegenden Angaben nicht belegt. Am Standort befinden sich das Amtsgericht Oldenburg und das Landgericht Oldenburg, die je nach Verfahrensart und Zuständigkeit für verkehrsrechtliche oder erbrechtliche Angelegenheiten in Betracht kommen. Für die Anfahrt zur Donnerschweer Straße können Ratsuchende die Verbindung mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder die Route mit dem Pkw vorab prüfen. Ausgangspunkt einer Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de ist das Profil: Für die anschließende Anfrage stehen nach den Kanzleiangaben Telefon und E-Mail zur Verfügung. Eine kurze Schilderung des Anliegens und der Hinweis auf laufende Fristen erleichtern die erste Einordnung. Die Kanzlei lädt zur Terminvereinbarung ein und bietet einen Mandantenaufnahmebogen, eine Blankovollmacht sowie eine Schweigepflichtentbindungserklärung als Downloads an.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 25.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Oldenburg

  • Amtsgericht Oldenburg
  • Landgericht Oldenburg

Die Kanzlei von Christiane Reuter-Wetzel hat ihren Sitz in der Donnerschweer Straße 86 in Oldenburg. Für ihren verkehrsrechtlichen Schwerpunkt kommen insbesondere das Amtsgericht Oldenburg und das Landgericht Oldenburg als örtliche Gerichte in Betracht, sofern die gesetzlichen Zuständigkeitsvoraussetzungen erfüllt sind. Zivilrechtliche Streitigkeiten nach Verkehrsunfällen oder über Fahrzeugreparaturen können abhängig von Streitwert und Gegenstand vor dem Amtsgericht oder dem Landgericht geführt werden. Einsprüche gegen Bußgeldbescheide werden bei gerichtlicher Befassung grundsätzlich von einem Amtsgericht bearbeitet. Auch Verkehrsstraftaten können dort verhandelt werden. Nicht jede Frage rund um einen Führerscheinentzug fällt jedoch in die Zuständigkeit dieser beiden Gerichte; bei Maßnahmen der Fahrerlaubnisbehörde kann der Verwaltungsrechtsweg maßgeblich sein. Im Erbrecht ist das Amtsgericht als Nachlassgericht unter anderem mit Erbscheinsverfahren und der Eröffnung von Testamenten befasst. Ob das Amtsgericht Oldenburg örtlich zuständig ist, richtet sich nach den gesetzlichen Anknüpfungspunkten, regelmäßig dem letzten gewöhnlichen Aufenthalt der verstorbenen Person. Streitige Ansprüche, etwa auf einen Pflichtteil, werden dagegen in Zivilverfahren vor dem zuständigen Amtsgericht oder Landgericht behandelt. Innenstadt, Eversten und Osternburg gehören zum genannten räumlichen Umfeld in Oldenburg. Die Kanzleiadresse ist keinem dieser Stadtteile ausdrücklich zugeordnet; auch eine unmittelbare Innenstadtlage ist nicht belegt. Die Donnerschweer Straße 86 dient deshalb als konkreter Orientierungspunkt für die Anfahrt. Verbindungen mit öffentlichen Verkehrsmitteln sowie die Anfahrt mit dem Pkw lassen sich anhand der Adresse planen. Angaben zu Haltestellen, Parkmöglichkeiten oder barrierefreiem Zugang liegen nicht vor und können bei der Terminvereinbarung erfragt werden.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 25.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Unterlagen sind für eine Anfrage nach einem Verkehrsunfall hilfreich?
Für eine erste Einordnung sind insbesondere Unfallzeit und Unfallort, Angaben zu den Beteiligten sowie eine kurze Beschreibung des Ablaufs hilfreich. Hinzu kommen, soweit vorhanden, Fotos, ein Unfallbericht, polizeiliche Vorgangsnummern und Kontaktdaten von Zeugen. Auch Schreiben der Versicherungen, Kostenvoranschläge, Gutachten und Rechnungen können Bedeutung haben. Bei Verletzungen können medizinische Unterlagen relevant werden. Nicht jedes Dokument muss bereits bei der ersten Anfrage vorliegen. Wichtig ist zunächst ein nachvollziehbarer Überblick; welche weiteren Nachweise benötigt werden, hängt vom konkreten Fall ab.
Was sollte ich bei einer Anfrage zu einem Bußgeldbescheid oder drohenden Führerscheinentzug mitteilen?
Hilfreich sind die genaue Bezeichnung des erhaltenen Schreibens, die ausstellende Behörde und das Datum der Zustellung. Ein Anhörungsbogen, ein Bußgeldbescheid und ein Schreiben der Fahrerlaubnisbehörde betreffen unterschiedliche Verfahrenssituationen. Auch Fahrverbot und Entziehung der Fahrerlaubnis sind rechtlich nicht dasselbe. Für die Anfrage sind deshalb der vollständige Inhalt des Schreibens und Angaben zum bisherigen Verfahrensablauf wichtig. Laufende Fristen sollten ausdrücklich erwähnt werden. Eine bloße Kontaktanfrage hemmt solche Fristen nicht und bedeutet noch nicht, dass ein Mandat übernommen wurde.
Welche Informationen helfen bei Streit mit einer Werkstatt, einem Händler oder einer Versicherung?
Zunächst sollte erkennbar sein, mit wem der Vertrag besteht und worüber gestritten wird. Bei einer Reparatur sind etwa Auftrag, Kostenvoranschlag, Rechnung und die Beschreibung der beanstandeten Arbeiten hilfreich. Bei einem Fahrzeugkauf können Kaufvertrag, Angaben zum Fahrzeugzustand und die bisherige Korrespondenz wichtig sein. Geht es um einen Versicherungsschaden, ermöglichen Versicherungsschreiben und die Begründung einer Kürzung oder Ablehnung eine erste Orientierung. Eine zeitlich geordnete Darstellung zeigt, wann welche Absprachen getroffen und Mängel oder Schäden bemerkt wurden. Die rechtliche Einordnung richtet sich nach den jeweiligen Vertragsverhältnissen.
Welche Unterlagen sollte ich für eine erbrechtliche Mandatsanfrage zusammenstellen?
Das hängt davon ab, ob es um einen bereits eingetretenen Erbfall oder um die eigene Nachlassplanung geht. Nach einem Todesfall sind vorhandene Testamente oder Erbverträge, gerichtliche Schreiben und Angaben zu den familiären Beziehungen häufig wichtige Ausgangspunkte. Für Pflichtteilsfragen oder eine Erbengemeinschaft kann außerdem ein vorläufiger Überblick über Vermögenswerte und Verbindlichkeiten hilfreich sein. Bei der Nachlassplanung stehen die persönliche Lebenssituation und die gewünschten Regelungen im Vordergrund. Unvollständige Informationen können zunächst als solche benannt werden. Originalunterlagen müssen nicht ungefragt versandt werden; der benötigte Umfang lässt sich bei der Kontaktaufnahme abstimmen.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 25.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Christiane Reuter

Hier sammeln wir Erfahrungen von Mandantinnen und Mandanten sowie öffentlich verfügbare Bewertungen. Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft.

Google-Bewertungssiegel der Kanzlei von Christiane Reuter: 4,4 von 5 Sternen bei 20 Bewertungen
4,4 von 5 bei GoogleGesamtbewertung des Google-Unternehmenseintrags von Rechtsanwältin Christiane Reuter-Wetzel aus 20 Bewertungen.Alle Bewertungen bei Google ansehen

Bewertungen auf anwalt-seiten.de

Für Christiane Reuter liegen hier noch keine geprüften Bewertungen vor.

Google-Bewertungen der Kanzlei

4,4 von 5 · 20 Bewertungen

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Diese Google-Bewertungen beziehen sich auf Rechtsanwältin Christiane Reuter-Wetzel insgesamt und nicht auf Christiane Reuter persönlich. In der Kanzlei arbeiten in der Regel mehrere Anwältinnen und Anwälte; die Bewertungen lassen deshalb keinen Rückschluss auf die Arbeit einer einzelnen Person zu.

Verteilung der geprüften Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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Positive Stimmen

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Kritische Stimmen

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Kanzlei und Anfahrt

Donnerschweer Straße 86, 26123 Oldenburg

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Weiterführende Informationen

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Angabenstatus

Die Profilangaben wurden durch die Kanzlei oder aus öffentlich zugänglichen Quellen bereitgestellt und sind nicht vollständig verifiziert.

Kontaktdaten geprüft am 21.9.2026 · Quelle: reuter-wetzel.de

Letzte redaktionelle Prüfung: 25.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 27 %

Hinweis: Dieses Profil wurde nicht von der betroffenen Person selbst angelegt, sondern redaktionell aus öffentlich zugänglichen Quellen (z. B. Kanzleiwebseite, Impressum, Google) zusammengestellt. Die Aufnahme ist kostenlos und unabhängig von einer Mitgliedschaft. Sie sind betroffen? Sie können das Profil übernehmen und korrigieren, einen Fehler melden oder der Veröffentlichung widersprechen und die Löschung verlangen.

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