Veröffentlichtes Profil

Christina Bellmann

Christina Bellmann: Fachanwältin für Familienrecht in Schwäbisch Gmünd

Zuletzt aktualisiert am 27. September 2026

Rechtsanwältin & Fachanwältin für Familienrecht · Kanzlei Bellmann

Erhardstraße 8, 73525 Schwäbisch Gmünd

Telefon: +49 7171 2108

Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Kanzlei Bellmann
Profilstand
27% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 27. September 2026

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Christina Bellmann ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht in der Kanzlei Bellmann in Schwäbisch Gmünd. Gemeinsam mit ihrem Team bietet sie Menschen Hilfe, die bei einer Trennung oder Scheidung mit rechtlichen Problemen konfrontiert sind. Das auf der Kanzlei-Webseite beschriebene Familienrecht umfasst Trennungsvereinbarungen, Scheidungsfolgenvereinbarungen und Eheverträge sowie Fragen zum Unterhalt. Dazu zählen Trennungsunterhalt, nachehelicher Unterhalt und Kindesunterhalt. Weitere genannte Themen sind Zugewinnausgleich, Hausrat, Ehewohnung, Sorgerecht und Umgangsrecht. Auch Vaterschaftsklagen, internationales Familienrecht sowie Versorgungsausgleich und Rentenanwartschaften werden aufgeführt. Steuerrecht und Realsplitting gehören ebenfalls zu den genannten Sachverhalten. Als weitere Interessen- und Tätigkeitsschwerpunkte nennt die Kanzlei das Erbrecht und das Vertragsrecht. Für diese Sachgebiete werden vertiefte Kenntnisse und der regelmäßige Besuch von Fortbildungsveranstaltungen beschrieben. Die Kanzlei befindet sich in der Erhardstraße 8. Neben den angegebenen Öffnungszeiten sind Termine nach Vereinbarung möglich.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 27.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: kanzleibellmann.de, kanzleibellmann.de

Beratung in Schwäbisch Gmünd – Einordnung der Redaktion

Christina Bellmann ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht in der Kanzlei Bellmann in Schwäbisch Gmünd. Ihr Hauptschwerpunkt liegt auf den rechtlichen Fragen, die mit Trennung, Scheidung und der Neuordnung familiärer Beziehungen verbunden sind. Gemeinsam mit ihrem Team unterstützt sie Menschen, die in diesen Situationen rechtliche Hilfe suchen. Zum beschriebenen Tätigkeitsfeld gehören Trennungsvereinbarungen, Scheidungsfolgenvereinbarungen und Eheverträge. Solche Vereinbarungen können unterschiedliche wirtschaftliche und persönliche Folgen einer Ehe oder ihrer Beendigung regeln. Für Ratsuchende geht es dabei häufig darum, zusammenhängende Themen zunächst zu ordnen und mögliche Regelungsbereiche zu erkennen. Ein wesentlicher Teil des Familienrechts betrifft finanzielle Verhältnisse. Die Kanzlei nennt Trennungsunterhalt, nachehelichen Unterhalt und Kindesunterhalt ebenso wie Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich und Rentenanwartschaften. Hinter diesen Begriffen stehen unterschiedliche Fragen: die laufende finanzielle Unterstützung, der Ausgleich ehelichen Vermögenszuwachses und die Aufteilung bestimmter während der Ehe erworbener Versorgungsrechte. Auch Hausrat und Ehewohnung gehören zu den aufgeführten Themen. Steuerliche Zusammenhänge und Realsplitting werden ebenfalls genannt. Gerade bei einer Trennung können diese Bereiche ineinandergreifen, ohne dass für alle dieselben Voraussetzungen oder Verfahrenswege gelten. Bei Familien mit Kindern stehen häufig Sorgerecht und Umgangsrecht im Mittelpunkt. Dabei sind Entscheidungen über die elterliche Verantwortung von Fragen des Kontakts zwischen Kind und Elternteil zu unterscheiden. Christina Bellmann führt außerdem Vaterschaftsklagen und internationales Familienrecht als Tätigkeitsfelder auf. Ein Auslandsbezug kann etwa zusätzliche Fragen zur gerichtlichen Zuständigkeit oder zum anwendbaren Recht aufwerfen. Als weitere Interessen- und Tätigkeitsschwerpunkte nennt die Kanzlei Erbrecht und Vertragsrecht; hierfür werden vertiefte Kenntnisse und regelmäßige Fortbildungen beschrieben. Der Schwerpunkt dieses Profils bleibt jedoch das Familienrecht mit seinen persönlichen und wirtschaftlichen Bezügen. Die Kanzlei Bellmann befindet sich in der Erhardstraße 8, 73525 Schwäbisch Gmünd. Ein bestimmter Stadtteil oder konkrete Verkehrsverbindungen sind in den vorliegenden Angaben nicht ausgewiesen. Für familiengerichtliche Angelegenheiten sind grundsätzlich die Familiengerichte bei den Amtsgerichten zuständig; welches Gericht örtlich zuständig ist, hängt vom jeweiligen Verfahren ab. Zur Vorbereitung einer Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende ihr Anliegen knapp schildern und vorhandene gerichtliche Schreiben oder laufende Fristen erwähnen. Anschließend lassen sich Terminmöglichkeiten, benötigte Unterlagen und organisatorische Fragen unmittelbar mit der Kanzlei klären. Neben den angegebenen Öffnungszeiten sind Termine nach Vereinbarung möglich.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 27.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Schwäbisch Gmünd

Der räumliche Bezug der Kanzlei Bellmann liegt in Schwäbisch Gmünd; ihre Anschrift lautet Erhardstraße 8, 73525 Schwäbisch Gmünd. Ein Stadtteil, eine ausdrückliche Innenstadtlage oder konkrete Angaben zur Verkehrsanbindung sind nicht belegt. Für einen persönlichen Besuch lässt sich die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw anhand dieser Adresse planen. Aktuelle Verbindungen, die Zufahrt und gegebenenfalls Parkmöglichkeiten sollten vor dem Termin geprüft werden. Aus den vorliegenden Angaben lassen sich keine Aussagen zu bestimmten Haltestellen, Gehwegen oder barrierefreien Zugängen ableiten. Organisatorische Fragen zum Besuch können deshalb bei der Terminvereinbarung angesprochen werden. Termine sind neben den angegebenen Öffnungszeiten auch nach Vereinbarung möglich. Für den familienrechtlichen Schwerpunkt sind grundsätzlich die Familiengerichte zuständig, die als Abteilungen der Amtsgerichte organisiert sind. Dort werden unter anderem Scheidungsverfahren, Versorgungsausgleichssachen sowie Verfahren über Unterhalt, Sorge und Umgang geführt. Auch Streitigkeiten über Zugewinnausgleich, Ehewohnung oder Haushaltsgegenstände können in die familiengerichtliche Zuständigkeit fallen. Bei Vaterschaftsfragen handelt es sich regelmäßig um Abstammungssachen. Ein konkretes Gericht ist im Faktenmaterial nicht genannt; aus dem Kanzleisitz allein folgt keine Zuständigkeit für jedes Mandat. Maßgeblich sind je nach Verfahrensart insbesondere gesetzliche Zuständigkeitsregeln und die Aufenthaltsorte der Beteiligten beziehungsweise der Kinder. Internationale Familienangelegenheiten können darüber hinaus eine gesonderte Prüfung der internationalen Zuständigkeit erforderlich machen.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 27.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Unterlagen sind für eine erste Anfrage wegen Trennung oder Scheidung häufig hilfreich?
Für eine erste Einordnung sind meist eine kurze Beschreibung der familiären Situation und eine Übersicht über die offenen Fragen hilfreich. Je nach Anliegen können Heiratsurkunde, vorhandene Vereinbarungen, Einkommensunterlagen oder Informationen zu gemeinsamen Vermögenswerten eine Rolle spielen. Bei Fragen zu Kindern sind deren Alter und die bisherige Betreuungssituation häufig relevant. Bereits erhaltene gerichtliche Schreiben und darin genannte Fristen sollten bei der Anfrage erwähnt werden. Welche Dokumente tatsächlich benötigt werden und wie sie übermittelt werden sollen, lässt sich vorab abstimmen.
Wie unterscheiden sich Trennungsunterhalt, nachehelicher Unterhalt und Kindesunterhalt?
Trennungsunterhalt betrifft grundsätzlich die Zeit des Getrenntlebens bis zur rechtskräftigen Scheidung. Nachehelicher Unterhalt bezieht sich dagegen auf die Zeit nach der Scheidung und setzt eigenständige gesetzliche Voraussetzungen voraus. Kindesunterhalt ist ein Anspruch des Kindes und rechtlich von den Unterhaltsfragen zwischen den Eltern zu unterscheiden. Für die Einordnung können insbesondere Einkommen, Betreuungsverhältnisse und weitere Unterhaltspflichten Bedeutung haben. Die drei Bereiche folgen nicht durchgehend denselben Regeln. Deshalb ist eine getrennte Betrachtung sinnvoll, auch wenn sie innerhalb derselben familiären Situation auftreten.
Was ist der Unterschied zwischen Sorgerecht und Umgangsrecht?
Das Sorgerecht umfasst die rechtliche Verantwortung für ein Kind, darunter wesentliche Entscheidungen über seine persönlichen und gegebenenfalls vermögensrechtlichen Angelegenheiten. Das Umgangsrecht betrifft insbesondere den Kontakt des Kindes zu seinen Eltern. Eine Trennung führt nicht automatisch dazu, dass gemeinsames Sorgerecht endet. Ebenso hängt der Umgang nicht allein davon ab, wer sorgeberechtigt ist. In beiden Bereichen steht das Kindeswohl im Mittelpunkt. Typische Fragen betreffen die Gestaltung des Alltags, Ferienkontakte oder die Abstimmung wichtiger Entscheidungen. Die rechtliche Einordnung hängt von der jeweiligen familiären Situation ab.
Was können Eheverträge und Scheidungsfolgenvereinbarungen regeln?
Eheverträge und Scheidungsfolgenvereinbarungen können wirtschaftliche Folgen der Ehe oder einer Scheidung gestalten. Mögliche Themen sind der Güterstand, Unterhalt und Versorgungsausgleich. Eine Scheidungsfolgenvereinbarung kann außerdem weitere Fragen im Zusammenhang mit der Trennung aufgreifen, etwa die Nutzung der Ehewohnung. Nicht jede gewünschte Regelung ist uneingeschränkt zulässig; insbesondere bestehen gesetzliche Grenzen und teilweise besondere Formanforderungen. Für bestimmte Vereinbarungen ist eine notarielle Beurkundung erforderlich. Welche Themen zusammengehören, richtet sich nach den familiären und wirtschaftlichen Verhältnissen. Allgemeine Muster bilden diese Zusammenhänge häufig nur unvollständig ab.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 27.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Christina Bellmann

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Google-Bewertungssiegel der Kanzlei von Christina Bellmann: 4,2 von 5 Sternen bei 17 Bewertungen
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Kanzlei und Anfahrt

Erhardstraße 8, 73525 Schwäbisch Gmünd

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Kontaktdaten geprüft am 27.9.2026 · Quelle: kanzleibellmann.de

Letzte redaktionelle Prüfung: 27.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 27 %

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