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- Law and Mediation - Christina Ehrhardt-Burns
Schwerpunkte
- ArbeitsrechtHauptschwerpunkt
Kanzleiprofil im Überblick
Christina Ehrhardt-Burns ist Fachanwältin für Familienrecht in Bad Kreuznach. Ihre Tätigkeitsschwerpunkte umfassen internationales Familienrecht, Sorgerecht und Umgang, Unterhalt, Eheverträge, Scheidungsfolgenvereinbarungen sowie einvernehmliche Scheidungen und Unternehmerscheidungen. Sie begleitet Mandantinnen und Mandanten bei Trennung und Scheidung, auch bei strittigen Auseinandersetzungen über Kinder, Unterhalt und Vermögensaufteilung. Zum Beratungsangebot gehören außerdem Zugewinnausgleich sowie Gewaltschutz und einstweilige Verfügungen zum Schutz vor häuslicher Gewalt. Ihre Arbeitsweise richtet sich darauf, unnötige Auseinandersetzungen zu vermeiden und zugleich die Interessen ihrer Mandantschaft zu vertreten. Das Wohl der Kinder bleibt dabei im Blick. Die Begleitung beginnt nach Möglichkeit bereits in einer frühen Phase der Trennung, um Unterhalts- und Sorgerechtsfragen in einem strukturierten Prozess anzugehen. Neben der anwaltlichen Vertretung bietet sie Mediation als einvernehmlichen Lösungsweg an. Als Mediatorin begleitet sie bundesweit Konflikte in Familie, Beruf oder Nachbarschaft außergerichtlich und vertraulich. Beratung ist bundesweit digital sowie in englischer Sprache möglich.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 29.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: law-and-mediation.de, law-and-mediation.de
Beratung in Bad Kreuznach – Einordnung der Redaktion
Christina Ehrhardt ist mit der Kanzlei „Rechtsanwältin Christina Ehrhardt-Burns – Fachanwältin für Familienrecht“ in der Schlossstraße 4 in 55543 Bad Kreuznach verzeichnet. Das Profil nennt Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt sowie Familienrecht als weiteres Rechtsgebiet. Die Bezeichnung Fachanwältin für Familienrecht weist auf eine fachliche Qualifikation in diesem Bereich hin. Für Ratsuchende ergeben sich damit zwei Themenfelder, die den beruflichen und privaten Alltag betreffen und gelegentlich miteinander verbunden sind: Veränderungen im Arbeitsverhältnis können beispielsweise auch Fragen zu den wirtschaftlichen Folgen einer Trennung aufwerfen. Im Arbeitsrecht stehen die rechtlichen Beziehungen zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern im Mittelpunkt. Typische Anliegen betreffen Arbeitsverträge, Vergütung, Arbeitszeit, Urlaub, Abmahnungen und Arbeitszeugnisse. Auch die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses durch Kündigung oder Aufhebungsvertrag gehört zu diesem Rechtsgebiet. Mandantinnen und Mandanten erwartet hier regelmäßig eine Auseinandersetzung mit vertraglichen Vereinbarungen, gesetzlichen Vorgaben und dem zeitlichen Ablauf eines Konflikts. Für eine erste Einordnung sind deshalb häufig der Arbeitsvertrag, einschlägiger Schriftverkehr und bereits zugegangene Erklärungen von Bedeutung. Bei manchen arbeitsrechtlichen Anliegen können kurze Fristen eine Rolle spielen. Das Familienrecht umfasst unter anderem die rechtlichen Folgen von Trennung und Scheidung, Unterhaltsfragen sowie Sorge- und Umgangsrecht. Daneben können vermögensrechtliche Themen zwischen Ehegatten und der Versorgungsausgleich relevant werden. Welche Fragen zusammenhängen, richtet sich nach der jeweiligen familiären Situation. Häufig geht es zunächst darum, persönliche Anliegen von rechtlich zu klärenden Punkten zu unterscheiden und vorhandene Vereinbarungen oder gerichtliche Schreiben einzuordnen. Nicht jede familienrechtliche Fragestellung führt zu einem Gerichtsverfahren; auch außergerichtliche Verständigungen gehören zum allgemeinen Spektrum dieses Rechtsgebiets. Der örtliche Bezug der Kanzlei liegt in Bad Kreuznach; als Anschrift ist Schlossstraße 4 angegeben. Ein Stadtteil, konkrete Verkehrsanbindungen oder bestimmte zuständige Gerichte werden im Profil nicht benannt. Allgemein werden individuelle arbeitsrechtliche Streitigkeiten regelmäßig vor Arbeitsgerichten und familienrechtliche Verfahren vor den Familiengerichten der Amtsgerichte geführt. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende die dort hinterlegten Kontaktmöglichkeiten heranziehen. Eine erste Anfrage lässt sich auf das betroffene Rechtsgebiet, eine kurze Darstellung des Anliegens und wichtige Termine beschränken. Ob ein Mandat übernommen werden kann und welche Unterlagen anschließend benötigt werden, ist im direkten Austausch mit der Kanzlei zu klären.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 29.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Bad Kreuznach
Die Kanzlei von Christina Ehrhardt ist unter Schlossstraße 4, 55543 Bad Kreuznach, angegeben. Damit ist der Standort im Stadtgebiet von Bad Kreuznach verortet; ein bestimmter Stadtteil oder eine ausdrückliche Innenstadtlage lässt sich den vorliegenden Angaben nicht entnehmen. Für die Planung eines persönlichen Termins ist die vollständige Anschrift der Ausgangspunkt. Die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw kann anhand aktueller Fahrplan- und Karteninformationen geprüft werden. Angaben zu Haltestellen, Parkmöglichkeiten, Zugänglichkeit der Räume oder persönlichen Sprechzeiten liegen nicht vor. Entsprechende organisatorische Fragen sollten daher vor einem Besuch direkt mit der Kanzlei abgestimmt werden. Konkrete Gerichte sind im Profil nicht genannt. Für den Hauptschwerpunkt Arbeitsrecht sind bei Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern grundsätzlich die Arbeitsgerichte zuständig. Dort werden beispielsweise Kündigungsschutzverfahren sowie Verfahren über Vergütungsansprüche oder Arbeitszeugnisse geführt. Welches Arbeitsgericht örtlich zuständig ist, hängt unter anderem vom Arbeitsort und weiteren gesetzlichen Anknüpfungspunkten ab; die Kanzleianschrift allein entscheidet darüber nicht. Im Familienrecht werden gerichtliche Angelegenheiten regelmäßig durch das Familiengericht als Abteilung des Amtsgerichts bearbeitet. Dazu zählen insbesondere Scheidungen, Unterhaltsverfahren und Verfahren zum Sorge- oder Umgangsrecht. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach der Verfahrensart und den persönlichen Lebensverhältnissen der Beteiligten, etwa ihrem gewöhnlichen Aufenthalt. Ein Mandat bei einer Kanzlei in Bad Kreuznach bedeutet daher nicht automatisch, dass auch das Verfahren dort geführt wird.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 29.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Die Kanzlei bietet ein unverbindliches Beratungsgespräch an. Ein Wunschtermin kann online ausgewählt und gebucht werden.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Ablauf und Konditionen
Erstgespräch: Die Kanzlei bietet ein unverbindliches Beratungsgespräch an. Ein Wunschtermin kann online ausgewählt und gebucht werden.
Werdegang und Engagement
Mitgliedschaften
- Verein der Rechtsanwälte beim Landgericht Bad Kreuznach e.V.
- Deutscher Anwaltverein e.V.
- Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im DAV
- FORUM Junge Anwaltschaft im DAV
- BNI Business Network International
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Unterlagen sind für eine erste Anfrage zu einem arbeitsrechtlichen Anliegen hilfreich?
- Für eine erste arbeitsrechtliche Einordnung sind häufig der Arbeitsvertrag und spätere Ergänzungen, einschlägige Schreiben sowie eine kurze zeitliche Übersicht hilfreich. Je nach Anliegen können Gehaltsabrechnungen, eine Abmahnung, ein Kündigungsschreiben oder ein Arbeitszeugnis hinzukommen. Wichtig sind insbesondere Daten des Zugangs und bereits mitgeteilte Termine, weil Fristen eine Rolle spielen können. Für die erste Kontaktaufnahme genügt meist eine übersichtliche Beschreibung des Problems. Welche Dokumente tatsächlich benötigt werden und auf welchem Weg sie übermittelt werden sollen, lässt sich anschließend abstimmen.
- Worin unterscheiden sich Kündigung und Aufhebungsvertrag?
- Eine Kündigung ist eine einseitige Erklärung, mit der eine Vertragspartei das Arbeitsverhältnis beenden will. Ein Aufhebungsvertrag beruht dagegen auf einer Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und beschäftigter Person. Beide können Fragen zum Beendigungszeitpunkt, zu offenen Vergütungsansprüchen, Urlaub und Arbeitszeugnis auslösen. Bei einem Aufhebungsvertrag können zudem sozialrechtliche Folgen relevant sein. Für die rechtliche Einordnung kommt es auf den Inhalt der Unterlagen und die Umstände an. Da insbesondere bei Kündigungen kurze Fristen gelten können, ist das Datum des Zugangs eine wichtige Information für eine Mandatsanfrage.
- Welche Themen können bei Trennung und Scheidung rechtlich getrennt zu klären sein?
- Trennung und Scheidung können mehrere eigenständige Fragen aufwerfen. Dazu gehören Unterhalt, die Nutzung der gemeinsamen Wohnung, die Aufteilung von Haushaltsgegenständen und vermögensrechtliche Ansprüche. Bei gemeinsamen Kindern können Sorge und Umgang hinzukommen. Im Scheidungsverfahren spielt außerdem regelmäßig der Versorgungsausgleich eine Rolle, also der Ausgleich bestimmter während der Ehe erworbener Versorgungsanrechte. Nicht sämtliche Fragen werden automatisch gemeinsam entschieden. Für eine erste Anfrage ist deshalb hilfreich, die aktuell offenen Themen, vorhandene Vereinbarungen und bereits laufende Verfahren getrennt darzustellen.
- Was ist der Unterschied zwischen Sorgerecht und Umgangsrecht?
- Das Sorgerecht betrifft die Verantwortung für ein minderjähriges Kind, insbesondere Entscheidungen zu seiner Person und seinem Vermögen. Dazu können etwa Fragen der Gesundheit, Schule und des Aufenthalts gehören. Das Umgangsrecht betrifft dagegen den persönlichen Kontakt des Kindes zu seinen Eltern und unter bestimmten Voraussetzungen zu weiteren Bezugspersonen. Beide Bereiche sind rechtlich zu unterscheiden, auch wenn sie im Alltag zusammenhängen. Bei gerichtlichen Entscheidungen ist das Kindeswohl maßgeblich. Für eine erste Anfrage sind bestehende Regelungen, gerichtliche Beschlüsse und eine sachliche Beschreibung der aktuellen Situation hilfreich.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 29.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Christina Ehrhardt
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Bewertungen auf anwalt-seiten.de
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Google-Bewertungen der Kanzlei
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Kanzlei und Anfahrt
Schlossstraße 4, 55543 Bad Kreuznach
- Montag
- 9.00 – 12.00 Uhr & 14.00 – 18.00 Uhr
- Dienstag
- 9.00 – 12.00 Uhr & 14.00 – 18.00 Uhr
- Mittwoch
- 9.00 – 13.00 Uhr
- Donnerstag
- 9.00 – 12.00 Uhr & 14.00 – 18.00 Uhr
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Kontaktdaten geprüft am 29.9.2026 · Quelle: law-and-mediation.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 29.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 35 %
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