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- Anwaltskanzlei Stefanie Angermann
- Profilstand
- 23% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 29. September 2026
Schwerpunkte
- ArbeitsrechtHauptschwerpunkt
Kanzleiprofil im Überblick
Stefanie Angermann ist Fachanwältin für Strafrecht in Bad Kreuznach und setzt sich seit mehr als 20 Jahren für die Rechte ihrer Mandanten ein. Ihre Kanzlei nennt als Fachbereiche unter anderem Strafverteidigung, Steuerstrafrecht, Betäubungsmittelrecht und Jugendstrafrecht. Weitere Tätigkeitsfelder sind Strafvollstreckung und Strafvollzug, Zurückstellung nach § 35 BtMG, Maßregelvollzug und Sicherungsverwahrung. Hinzu kommen Nebenklage und Adhäsionsverfahren, Auslieferungs- und Abschiebungshaft, Gnadenverfahren sowie Ordnungswidrigkeiten. Ihr Angebot richtet sich an Mandanten, deren Rechte und Interessen sie in strafrechtlichen Angelegenheiten vertritt. Bei ihrer Arbeit legt sie Wert auf individuelle Beratung und transparente Kommunikation. Sie beschreibt eine Arbeitsweise, die das Verständnis der persönlichen Anliegen, eine präzise Fallanalyse und die Entwicklung einer auf den jeweiligen Fall abgestimmten Verteidigungsstrategie umfasst. Dabei berücksichtigt sie rechtliche Handlungsoptionen und den Schutz persönlicher Rechte. Neben ihrer anwaltlichen Tätigkeit ist sie Dozentin in der Aus- und Fortbildung für die Rechtsanwaltskammer Koblenz.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 29.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Beratung in Bad Kreuznach – Einordnung der Redaktion
Stefanie Angermann führt die Anwaltskanzlei Stefanie Angermann in der Schlossstraße 14 in 55543 Bad Kreuznach. Das Profil nennt Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt. Dieses Rechtsgebiet betrifft die rechtlichen Beziehungen zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern, vom Beginn eines Arbeitsverhältnisses bis zu dessen Beendigung. Für Ratsuchende können dabei sowohl einzelne Vertragsklauseln als auch Konflikte im laufenden Berufsalltag im Vordergrund stehen. Eine arbeitsrechtliche Einordnung dient allgemein dazu, den Sachverhalt, die maßgeblichen Unterlagen und mögliche nächste Schritte voneinander abzugrenzen. Welche Unterstützung im konkreten Fall übernommen werden kann, ist im Rahmen einer Anfrage zu klären. Typische Anliegen im Arbeitsrecht sind Fragen zu Arbeitsverträgen, Vergütung, Arbeitszeit, Urlaub oder einem Arbeitszeugnis. Auch Abmahnungen, Kündigungen und Aufhebungsverträge können Anlass für eine Kontaktaufnahme sein. Hinter diesen Themen stehen unterschiedliche Situationen: Ein bestehendes Arbeitsverhältnis soll fortgeführt werden, einzelne Ansprüche sind streitig oder die berufliche Zusammenarbeit endet. Entsprechend wichtig sind der bisherige Verlauf und die schriftliche Dokumentation. Bei einer Kündigung können kurze gesetzliche Fristen maßgeblich sein. Eine erste Anfrage sollte deshalb erkennen lassen, ob bereits ein Schreiben zugegangen ist und zu welchem Zeitpunkt dies geschehen ist. Der örtliche Bezug der Kanzlei liegt in Bad Kreuznach. Die angegebene Anschrift in der Schlossstraße 14 bildet den räumlichen Anlaufpunkt; ein bestimmter Stadtteil oder nähere Angaben zur Anbindung sind im Profil nicht ausgewiesen. Für Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern sind typischerweise die Arbeitsgerichte zuständig. Welches Arbeitsgericht örtlich zuständig ist, richtet sich jedoch nicht allein nach dem Kanzleisitz, sondern etwa nach dem Arbeitsort oder dem Sitz der beklagten Partei. Eine konkrete Gerichtszuständigkeit lässt sich daher aus der Adresse von Stefanie Angermann nicht ableiten. Für einen persönlichen Besuch sollten Termin und Anfahrt zuvor abgestimmt werden. Bei einer Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de kann die Anfrage an das Profil von Stefanie Angermann anknüpfen. Hilfreich sind eine kurze Beschreibung des arbeitsrechtlichen Anliegens, Angaben zu den Beteiligten und ein Hinweis auf bekannte Termine oder Fristen. Arbeitsvertrag, relevante Schreiben und eine zeitliche Übersicht können die spätere Besprechung vorbereiten. Über welchen Kontaktweg Unterlagen übermittelt werden sollen und ob eine Vertretung möglich ist, sollte zunächst geklärt werden. Eine Anfrage allein bedeutet noch nicht, dass ein Mandat angenommen wurde.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 29.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Bad Kreuznach
Die Anwaltskanzlei Stefanie Angermann ist unter der Anschrift Schlossstraße 14, 55543 Bad Kreuznach, verzeichnet. Damit ist Bad Kreuznach der örtliche Bezugspunkt des Profils mit dem Hauptschwerpunkt Arbeitsrecht. Eine Zuordnung zu einem bestimmten Stadtteil, eine gesicherte Innenstadtlage oder Angaben zur unmittelbaren Verkehrsanbindung liegen nicht vor. Für die Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln ist deshalb eine aktuelle Verbindungsauskunft anhand der vollständigen Adresse sinnvoll. Bei einer Anfahrt mit dem Pkw lassen sich die Route und die örtlichen Parkmöglichkeiten vorab prüfen. Konkrete Angaben zu Haltestellen, Stellplätzen oder einem barrierefreien Zugang können aus den vorliegenden Informationen nicht abgeleitet werden. Ein persönlicher Termin sollte vor der Anreise vereinbart werden. Konkrete Gerichte sind im Profil nicht genannt. Für den arbeitsrechtlichen Schwerpunkt ist allgemein die Arbeitsgerichtsbarkeit maßgeblich: Arbeitsgerichte verhandeln insbesondere Streitigkeiten über Kündigungen, ausstehendes Arbeitsentgelt oder Arbeitszeugnisse zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern. Auch betriebsverfassungsrechtliche Streitigkeiten, beispielsweise zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat, werden dort behandelt, allerdings in einer anderen Verfahrensart. In arbeitsrechtlichen Klageverfahren findet regelmäßig zunächst eine Güteverhandlung statt, in der eine einvernehmliche Lösung erörtert wird. Kommt keine Einigung zustande, kann sich das weitere streitige Verfahren anschließen. Welches Gericht für ein Anliegen aus Bad Kreuznach örtlich zuständig ist, hängt vom Einzelfall ab. Der Standort der beauftragten Kanzlei allein legt den gerichtlichen Verfahrensort nicht fest.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 29.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Unterlagen sind für eine Anfrage zu einem Arbeitsvertrag oder einem Konflikt am Arbeitsplatz hilfreich?
- Für eine erste Einordnung sind regelmäßig der Arbeitsvertrag einschließlich späterer Änderungen und die zum Anliegen gehörenden Schreiben hilfreich. Je nach Thema können Entgeltabrechnungen, Arbeitszeitaufzeichnungen, Urlaubsanträge oder eine Abmahnung hinzukommen. Eine kurze chronologische Übersicht erleichtert das Verständnis: Was ist geschehen, wer war beteiligt und welche Reaktionen gab es bereits? Auch bekannte Fristen und anstehende Termine gehören in die Zusammenfassung. Sensible Unterlagen sollten erst über einen abgestimmten Übermittlungsweg weitergegeben werden. Welche Dokumente tatsächlich benötigt werden, hängt vom konkreten Anliegen ab.
- Warum ist bei einer Kündigung eine zeitnahe Klärung wichtig?
- Im Kündigungsrecht können kurze Fristen entscheidend sein. Für eine Kündigungsschutzklage gilt grundsätzlich eine Frist von drei Wochen ab Zugang der schriftlichen Kündigung. Ob und wie diese Regel im jeweiligen Fall greift, bedarf einer individuellen Prüfung. Für eine Anfrage sind daher insbesondere das Kündigungsschreiben und das genaue Zugangsdatum von Bedeutung. Auch Informationen zum Beginn des Arbeitsverhältnisses und zum bisherigen Verlauf können relevant sein. Eine Kontaktanfrage ersetzt weder eine Klage noch die ausdrückliche Bestätigung, dass eine anwaltliche Vertretung und Fristenbearbeitung übernommen wurden.
- Was unterscheidet einen Aufhebungsvertrag von einer Kündigung?
- Eine Kündigung ist eine einseitige Erklärung, mit der eine Vertragspartei das Arbeitsverhältnis beenden will. Ein Aufhebungsvertrag beruht dagegen auf einer Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und beschäftigter Person. Darin können beispielsweise das Beendigungsdatum, eine Freistellung oder die Zeugniserteilung geregelt werden. Solche Vereinbarungen können neben arbeitsrechtlichen auch sozialrechtliche Folgen haben, etwa im Zusammenhang mit Arbeitslosengeld. Eine Abfindung ist weder bei jeder Kündigung noch bei jedem Aufhebungsvertrag automatisch vorgesehen. Für eine rechtliche Einordnung sind der vollständige Vertragstext und die Umstände des angebotenen Abschlusses wichtig.
- Was passiert grundsätzlich, wenn ein arbeitsrechtlicher Streit vor Gericht kommt?
- Bei einer arbeitsgerichtlichen Klage findet regelmäßig zunächst eine Güteverhandlung statt. Das Gericht bespricht dabei mit den Parteien, ob eine einvernehmliche Beilegung möglich ist. Scheitert diese, kann das Verfahren mit weiteren Schriftsätzen und einem Kammertermin fortgesetzt werden. Welche Tatsachen vorgetragen und gegebenenfalls bewiesen werden müssen, hängt vom Streitgegenstand ab. Eine gerichtliche Entscheidung ist nicht der einzige mögliche Abschluss; auch im weiteren Verlauf kann ein Vergleich zustande kommen. Ob ein gerichtliches Vorgehen in Betracht kommt, lässt sich erst anhand des konkreten Sachverhalts beurteilen.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 29.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Stefanie Angermann
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Kanzlei und Anfahrt
Schloßstraße 14, 55543 Bad Kreuznach
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Kontaktdaten geprüft am 29.9.2026 · Quelle: angermann-strafrecht.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 29.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 23 %
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