Kanzleiprofil
Clayston Hamburg
Rechtsanwaltskanzlei in Hamburg. Schwerpunkte: Arbeitsrecht. 5,0 von 5 bei 78 Google-Bewertungen.
Anwältinnen und Anwälte
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Standort
Lehmweg 17, 20251 Hamburg
Schwerpunkte
Arbeitsrecht
Google-Bewertung der Kanzlei
5,0 von 5 · 78 Bewertungen
Die Kanzlei im Überblick
Clayston Hamburg berät im Arbeitsrecht zu Fragen rund um das Arbeitsverhältnis. Die Schwerpunkte liegen auf Kündigung, Abmahnung, Aufhebungsvertrag und Abwicklungsvertrag. Zum genannten Mandantenkreis gehören Arbeitnehmer und Führungskräfte. Die Kanzlei prüft individuell, ob eine Kündigung sozial gerechtfertigt ist, und befasst sich mit Chancen auf Weiterbeschäftigung oder Abfindung. Bei Aufhebungsverträgen geht es um die Prüfung der angebotenen Konditionen, darunter Abfindung, Freistellung und Zeugnis, sowie um mögliche Nachteile. Auch die Prüfung von Abmahnungen wird auf der Webseite thematisiert. Zum Team gehören Pascal Nagorny und Christoph Bienwald als Anwälte für Arbeitsrecht sowie Mercedes Budziak als Fachanwältin für Arbeitsrecht. Die Beratung erfolgt auch deutschlandweit. Der Standort befindet sich im Lehmweg 17 in Hamburg. Für Anfragen stehen ein Kontaktformular, Telefon und E-Mail zur Verfügung. Die Kanzlei kündigt eine umgehende Rückmeldung und eine kostenlose Ersteinschätzung an.
Clayston Hamburg ist eine Kanzlei für Arbeitsrecht in Hamburg. Ihre Tätigkeit umfasst Fragen rund um das Arbeitsverhältnis, mit Schwerpunkten bei Kündigungen, Abmahnungen, Aufhebungsverträgen und Abwicklungsverträgen. Zum ausdrücklich genannten Mandantenkreis gehören Arbeitnehmer und Führungskräfte. Die Beratung richtet sich nicht ausschließlich an Personen aus Hamburg: Die Kanzlei bietet arbeitsrechtliche Beratung auch deutschlandweit an. Inhaltlich stehen damit sowohl Konflikte im bestehenden Arbeitsverhältnis als auch Fragen zu dessen Beendigung im Mittelpunkt der beschriebenen Tätigkeit. Typische Anliegen sind die Prüfung einer erhaltenen Kündigung und die Bewertung von Möglichkeiten einer Weiterbeschäftigung oder einer Abfindung. Bei Aufhebungsverträgen geht es unter anderem um die angebotenen Bedingungen zu Abfindung, Freistellung und Zeugnis sowie um mögliche Folgen für das Arbeitslosengeld. Auch die Prüfung von Abwicklungsverträgen wird als Thema genannt. Bei Abmahnungen befasst sich die Darstellung mit deren Berechtigung, möglichen Gegendarstellungen und der Entfernung aus der Personalakte. Die Kanzlei beschreibt die Prüfung der sozialen Rechtfertigung einer Kündigung als individuelle Prüfung des jeweiligen Falls. Für den Einstieg in die Zusammenarbeit können Interessierte ihr Anliegen telefonisch oder über das Kontaktformular schildern. Die Kanzlei kündigt auf ihrer Internetseite eine Rückmeldung auf Anfragen und eine Ersteinschätzung an. Als Ansprechpartner werden Pascal Nagorny und Christoph Bienwald, jeweils Anwälte für Arbeitsrecht, sowie Mercedes Budziak als Fachanwältin für Arbeitsrecht vorgestellt. Für alle drei sind auf der Internetseite persönliche E-Mail-Adressen und direkte Telefonnummern angegeben. Ergänzend enthält der Internetauftritt Antworten auf häufige arbeitsrechtliche Fragen und einen Blog zu den bearbeiteten Rechtsmaterien. Der Standort von Clayston Hamburg befindet sich am Lehmweg 17 in 20251 Hamburg. Die zentrale Telefonnummer lautet +49 40 480 639 0; per E-Mail ist die Kanzlei unter mail@clayston.com erreichbar. Daneben steht das Kontaktformular auf der Internetseite für Anfragen zur Verfügung. Die genannten Kontaktwege ermöglichen auch Personen außerhalb Hamburgs, ihr Anliegen an die Kanzlei zu richten.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 21. September 2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: arbeitsrecht.clayston.com, arbeitsrecht.clayston.com
Erfahrungen und Google-Bewertungen der Kanzlei
Die folgenden Erfahrungen stammen aus dem öffentlichen Google-Unternehmenseintrag der Kanzlei und geben einen Eindruck, wie Mandantinnen und Mandanten die Zusammenarbeit bewerten.
78 Bewertungen bei Google
Bewertungen beziehen sich auf den Google-Unternehmenseintrag der Kanzlei, nicht auf einzelne Anwältinnen oder Anwälte.
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Kontakt, Öffnungszeiten und Terminarten
Kontaktdaten
Termin vor Ort · Telefontermin
Öffnungszeiten
Für diese Kanzlei liegen keine belegten Öffnungszeiten vor. Termine werden individuell vereinbart.
Beratung in Hamburg – Einordnung der Redaktion
CLAYSTON Arbeitsrecht ist das Profil von Clayston Hamburg mit Sitz im Lehmweg 17, 20251 Hamburg. Im Mittelpunkt der Tätigkeit steht das Arbeitsrecht, insbesondere die Beratung zu Kündigungen, Abmahnungen sowie Aufhebungs- und Abwicklungsverträgen. Als Mandantenkreis nennt die Kanzlei Arbeitnehmer und Führungskräfte. Hinter diesen Themen stehen häufig Veränderungen oder Konflikte im laufenden Arbeitsverhältnis und Fragen zu dessen Beendigung. Die Beratung richtet sich nicht ausschließlich an Menschen aus Hamburg: Nach der Kanzleibeschreibung erfolgt sie auch deutschlandweit. Bei Kündigungen befasst sich Clayston Hamburg mit der individuellen Prüfung, ob eine Kündigung sozial gerechtfertigt ist, sowie mit Möglichkeiten einer Weiterbeschäftigung oder Abfindung. Für Ratsuchende geht es dabei häufig um die Einordnung des Kündigungsgrundes, den zeitlichen Ablauf und die Auswirkungen auf ihre berufliche Situation. Ob die Anforderungen des Kündigungsschutzgesetzes greifen, hängt von den Umständen des Arbeitsverhältnisses ab. Eine Abfindung folgt nicht automatisch aus jeder Kündigung. Bei Abmahnungen stehen typischerweise der konkrete Vorwurf, die Beschreibung des beanstandeten Verhaltens und mögliche Folgen für den weiteren Bestand des Arbeitsverhältnisses im Raum. Ein weiterer Schwerpunkt sind Aufhebungsverträge. Die Kanzlei prüft angebotene Konditionen wie Abfindung, Freistellung und Zeugnis sowie mögliche Nachteile. Solche Vereinbarungen betreffen regelmäßig mehrere miteinander verbundene Punkte: das Ende der Beschäftigung, noch offene Ansprüche und die Gestaltung des beruflichen Übergangs. Abwicklungsverträge regeln dagegen typischerweise die Folgen einer bereits ausgesprochenen Kündigung. Zum arbeitsrechtlichen Team gehören Pascal Nagorny und Christoph Bienwald als Anwälte für Arbeitsrecht sowie Mercedes Budziak als Fachanwältin für Arbeitsrecht. Der Hamburger Standort am Lehmweg 17 bietet einen örtlichen Bezug für Anfragen aus dem Stadtgebiet, etwa aus Hamburg-Nord, Eimsbüttel, Altona, Hamburg-Mitte oder Wandsbek. Für Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern ist unter den genannten Gerichten vor allem das Arbeitsgericht Hamburg relevant, sofern die örtlichen Zuständigkeitsvoraussetzungen vorliegen. Für eine persönliche Anfahrt können öffentliche Verkehrsmittel oder der Pkw in Betracht kommen; die konkrete Verbindung hängt vom Ausgangspunkt ab. Eine Kontaktaufnahme lässt sich über das Profil auf Anwalt-Seiten.de anbahnen. Für Anfragen nennt die Kanzlei Kontaktformular, Telefon und E-Mail. Eine kurze Darstellung des Anliegens, Angaben zu bereits erhaltenen Schreiben und Hinweise auf anstehende Termine helfen bei der ersten Einordnung. Anschließend können die weiteren Schritte und benötigten Unterlagen geklärt werden. Die bloße Kontaktanfrage ist dabei von einer verbindlichen Mandatsübernahme zu unterscheiden.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der belegten Angaben, Stand 23. September 2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Standort und Anfahrt
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Hinweise zum DatenschutzZuständige Gerichte und Umfeld in Hamburg
- Amtsgericht Hamburg
- Landgericht Hamburg
- Arbeitsgericht Hamburg
- Hanseatisches Oberlandesgericht
Für das arbeitsrechtliche Profil von CLAYSTON Arbeitsrecht ist unter den genannten Gerichten insbesondere das Arbeitsgericht Hamburg von Bedeutung. Dort werden bei entsprechender Zuständigkeit beispielsweise Kündigungsschutzverfahren und Streitigkeiten über Vergütung, Arbeitszeugnisse oder die Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte geführt. Auch Auseinandersetzungen über die Wirksamkeit oder Durchführung von Vereinbarungen zur Beendigung eines Arbeitsverhältnisses können vor die Arbeitsgerichte gehören. Im arbeitsgerichtlichen Urteilsverfahren findet regelmäßig zunächst eine Güteverhandlung statt, in der eine einvernehmliche Lösung erörtert wird. Die örtliche Zuständigkeit hängt unter anderem vom Arbeitsort und weiteren gesetzlichen Anknüpfungspunkten ab. Das Amtsgericht Hamburg, das Landgericht Hamburg und das Hanseatische Oberlandesgericht gehören dagegen zur ordentlichen Gerichtsbarkeit. Sie sind für typische Streitigkeiten aus einem Arbeitsverhältnis grundsätzlich nicht die zuständigen Gerichte. Bei Führungskräften kann jedoch die rechtliche Stellung entscheidend sein: Für Mitglieder von Vertretungsorganen einer Gesellschaft gelten hinsichtlich des Rechtswegs Besonderheiten. Deshalb lässt sich allein aus der Bezeichnung als Führungskraft noch keine sichere Gerichtszuständigkeit ableiten. Die Kanzleianschrift lautet Lehmweg 17, 20251 Hamburg. Der Standort liegt im Hamburger Stadtgebiet; als räumliches Umfeld sind Hamburg-Mitte, Altona, Eimsbüttel, Hamburg-Nord und Wandsbek genannt. Für die Anreise aus diesen Bereichen kommen grundsätzlich öffentliche Verkehrsmittel oder der Pkw infrage. Konkrete Verbindungen und die Parksituation sollten anhand der Anschrift aktuell geprüft werden. Neben einer örtlichen Kontaktaufnahme bietet die Kanzlei nach ihrer Beschreibung auch deutschlandweite Beratung an.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 23. September 2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
Häufige Fragen zu dieser Kanzlei
Welche Unterlagen sind für eine Anfrage wegen einer Kündigung hilfreich?
Für eine erste Einordnung sind häufig das Kündigungsschreiben, der Arbeitsvertrag einschließlich späterer Änderungen und Angaben zum Zugang der Kündigung wichtig. Je nach Sachverhalt können auch Abmahnungen, relevante Korrespondenz und Informationen zur Beschäftigungsdauer eine Rolle spielen. Bei Kündigungen sind kurze gesetzliche Fristen zu beachten; für eine Kündigungsschutzklage gilt grundsätzlich eine Frist von drei Wochen ab Zugang der schriftlichen Kündigung. Eine Kontaktanfrage allein wahrt diese Frist nicht. Welche Unterlagen darüber hinaus benötigt werden, hängt vom konkreten Arbeitsverhältnis und dem Anlass der Kündigung ab.
Entsteht bei einer Kündigung automatisch ein Anspruch auf Abfindung?
Eine Kündigung führt nicht generell zu einem Abfindungsanspruch. Abfindungen können sich beispielsweise aus einer Vereinbarung, einem Sozialplan oder besonderen gesetzlichen Konstellationen ergeben. Auch im Rahmen eines gerichtlichen Vergleichs kann eine Abfindung vereinbart werden. Eine Kündigungsschutzklage ist ihrem Gegenstand nach auf die Feststellung gerichtet, dass die Kündigung das Arbeitsverhältnis nicht beendet hat, nicht automatisch auf eine Zahlung. Für eine Mandatsanfrage ist deshalb hilfreich, das eigene Anliegen zu benennen: etwa die Fortsetzung der Beschäftigung oder die Klärung der Bedingungen einer möglichen Beendigung.
Worin unterscheiden sich Aufhebungsvertrag und Abwicklungsvertrag?
Ein Aufhebungsvertrag beendet das Arbeitsverhältnis durch eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Ein Abwicklungsvertrag regelt typischerweise die Folgen einer zuvor ausgesprochenen Kündigung, etwa Zahlungen, Freistellung oder Zeugnisfragen. Entscheidend ist jedoch nicht allein die Überschrift, sondern der tatsächliche Inhalt. Beide Vertragsarten können weitreichende Auswirkungen auf offene Ansprüche und sozialrechtliche Leistungen haben. Für eine Prüfung sind daher der vollständige Vertragsentwurf und gegebenenfalls das Kündigungsschreiben relevant. Häufig müssen auch Regelungen zu Urlaub, variabler Vergütung, Rückgabe von Arbeitsmitteln und einem möglichen Verzicht auf weitere Ansprüche eingeordnet werden.
Welche Fragen stellen sich bei der Prüfung einer Abmahnung?
Bei einer Abmahnung geht es unter anderem darum, welches Verhalten konkret vorgeworfen wird, ob die Tatsachendarstellung zutrifft und ob arbeitsvertragliche Pflichten betroffen sind. Außerdem ist bedeutsam, ob das Schreiben deutlich macht, dass bei einer Wiederholung Konsequenzen für das Arbeitsverhältnis drohen. Nicht jede Beanstandung ist rechtlich bereits eine Abmahnung. Für eine Anfrage können das vollständige Schreiben, eine sachliche Schilderung des Vorfalls und vorhandene Belege hilfreich sein. Welche Reaktion in Betracht kommt, lässt sich nur anhand der Umstände beurteilen; eine Abmahnung bedeutet für sich genommen noch keine Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
Automatisch erstellte Orientierungshilfe, Stand 23. September 2026. Keine Rechtsberatung im Einzelfall.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen unverbindlich über das Formular auf dieser Seite. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte sowie vorhandene Schreiben und Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich bei Ihnen und klärt, ob Ihr Anliegen zu den Schwerpunkten passt und wer es bearbeitet.
3. Erstgespräch vereinbaren
Möglich sind: Termin vor Ort, Telefontermin. Der Termin wird individuell abgestimmt.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG). Wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Anliegen an Clayston Hamburg schildern
Angaben stammen aus den Anwaltsprofilen dieser Kanzlei sowie aus öffentlich zugänglichen Quellen (Quelle). Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Fehler melden
