Veröffentlichtes Profil

Daniel Brückner

Daniel Brückner: Versicherungsrecht und Verkehrsrecht in Moers

Zuletzt aktualisiert am 25. September 2026

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Versicherungsrecht und Verkehrsrecht · BRÜCKNER Rechtsanwaltskanzlei

Haagstr. 5, 47441 Moers

Telefon: +49 2841 9164711

Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
BRÜCKNER Rechtsanwaltskanzlei
Profilstand
31% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 25. September 2026

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Daniel Brückner ist Rechtsanwalt der BRÜCKNER Rechtsanwaltskanzlei mit Zentrale in Moers. Die Kanzlei bezeichnet sich als Fachanwaltskanzlei für Versicherungsrecht und Verkehrsrecht und nennt die Großräume Duisburg/Moers sowie Düsseldorf/Ratingen. Zu den auf der Webseite aufgeführten Themen gehören Berufsunfähigkeitsversicherung, Unfallversicherung, Verkehrsunfall und Führerschein/Fahrerlaubnis. Angaben zu einem bestimmten Mandantenkreis werden in den vorliegenden Seiteninhalten nicht gemacht. Die Zentrale befindet sich in der Haagstr. 5 in Moers neben dem Amtsgericht. Daneben besteht eine Zweigstelle im BeraterZentrum Düsseldorf an der Prinz-Georg-Str. 91. Für die Kontaktaufnahme stehen Telefon, E-Mail und ein Kontaktformular zur Verfügung. Die Kontaktaufnahme über das Formular wird als kostenlos und unverbindlich beschrieben. Termine erfolgen nach telefonischer Vereinbarung. Das Büro in Moers ist montags bis freitags vormittags sowie montags bis donnerstags zusätzlich nachmittags geöffnet. Die Webseite führt außerdem Anwaltskosten als eigenes Thema auf.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 25.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: ra-brueckner.de, ra-brueckner.de

Beratung in Moers – Einordnung der Redaktion

Daniel Brückner ist mit der Kanzlei Daniel Brückner Rechtsanwalt in der Haagstraße 5, 47441 Moers, ansässig. Sein Profil nennt Verkehrsrecht als Hauptschwerpunkt. Dieses Rechtsgebiet betrifft nicht nur Autofahrerinnen und Autofahrer, sondern ebenso Menschen, die mit dem Fahrrad, zu Fuß oder mit anderen Verkehrsmitteln unterwegs sind. Für Ratsuchende geht es häufig darum, ein Ereignis im Straßenverkehr rechtlich einzuordnen und zu klären, welche Unterlagen für eine anwaltliche Prüfung benötigt werden. Der Schwerpunkt umfasst unterschiedliche Fragestellungen, die je nach Sachverhalt zivilrechtlicher, ordnungswidrigkeitenrechtlicher oder strafrechtlicher Natur sein können. Ein typischer Anlass für eine verkehrsrechtliche Anfrage ist ein Unfall. Dabei können die Verantwortlichkeit der Beteiligten, die Regulierung von Sachschäden oder Ansprüche wegen körperlicher Verletzungen eine Rolle spielen. Auch Schriftwechsel mit Versicherungen, unterschiedliche Darstellungen des Unfallhergangs und Fragen zur Dokumentation von Schäden gehören zu den üblichen Themen. Mandantinnen und Mandanten erwartet in solchen Angelegenheiten grundsätzlich eine Prüfung des konkreten Geschehens anhand der verfügbaren Informationen. Unfallberichte, Fotos, Gutachten und bereits eingegangene Schreiben können dafür bedeutsam sein. Welche Ansprüche bestehen, lässt sich nicht allein aus dem Umstand eines Unfalls ableiten. Weitere typische Anliegen im Verkehrsrecht betreffen Bußgeldbescheide, den Vorwurf einer Geschwindigkeitsüberschreitung oder eines Abstandsverstoßes sowie mögliche Fahrverbote. Hinzu kommen strafrechtliche Vorwürfe im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr, beispielsweise unerlaubtes Entfernen vom Unfallort. Davon zu unterscheiden sind verwaltungsrechtliche Fragen rund um die Fahrerlaubnis. Die Einordnung ist wichtig, weil unterschiedliche Verfahrenswege und Fristen gelten können. Die Nennung des Hauptschwerpunkts Verkehrsrecht sagt allerdings nicht aus, ob Daniel Brückner jede dieser Fallgruppen übernimmt; dies ist Gegenstand der individuellen Mandatsanfrage. Der örtliche Bezug des Profils liegt in Moers. Die Anschrift in der Haagstraße ist für Anfragen aus dem Stadtgebiet, etwa aus Innenstadt, Repelen oder Kapellen, ein konkreter Bezugspunkt. Am Standort befindet sich das Amtsgericht Moers, das je nach Zuständigkeit mit verkehrsrechtlichen Streitigkeiten und Verfahren befasst sein kann. Für eine Anfrage über Anwalt-Seiten.de lässt sich das Anliegen zunächst knapp beschreiben: hilfreich sind insbesondere der Anlass, das Datum des Ereignisses und Hinweise auf erhaltene Bescheide oder Schreiben. Anschließend kann geklärt werden, ob eine Übernahme möglich ist und welche Unterlagen benötigt werden. Eine Anfrage allein begründet noch keine bestätigte Mandatsübernahme; auch Termin, Anfahrtsmöglichkeiten und weitere Einzelheiten sollten abgestimmt werden.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 22.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Moers

  • Amtsgericht Moers

Die Kanzlei Daniel Brückner Rechtsanwalt hat ihre Anschrift in der Haagstraße 5, 47441 Moers. Damit liegt der räumliche Bezug des Profils im Moerser Stadtgebiet. Zu den genannten Stadtteilen gehören Innenstadt, Repelen und Kapellen. Eine genaue Zuordnung der Kanzleianschrift zu einem dieser Stadtteile ist in den vorliegenden Angaben nicht enthalten. Für die Planung eines Besuchs ist daher die konkrete Adresse maßgeblich. Ob die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder mit dem Pkw günstiger ist, hängt vom Ausgangspunkt und den aktuellen Verkehrsverbindungen ab. Haltestellen, Parkmöglichkeiten oder Angaben zur Barrierefreiheit sind nicht belegt und sollten vor einem vereinbarten Termin gesondert geprüft werden. Für den Hauptschwerpunkt Verkehrsrecht ist das Amtsgericht Moers als örtlicher Gerichtsstandort relevant. Amtsgerichte verhandeln unter anderem zivilrechtliche Streitigkeiten nach Verkehrsunfällen, sofern die sachlichen und örtlichen Zuständigkeitsvoraussetzungen vorliegen. Dabei kann es beispielsweise um Schadensersatzforderungen gegen Unfallbeteiligte oder deren Haftpflichtversicherung gehen. Auch gerichtliche Verfahren nach einem Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid sowie bestimmte Verkehrsstrafverfahren können vor einem Amtsgericht geführt werden. Daraus folgt jedoch nicht, dass jede verkehrsrechtliche Angelegenheit aus Moers beim Amtsgericht Moers landet. Entscheidend sind unter anderem Verfahrensart, Unfallort und die jeweils geltenden Zuständigkeitsregeln. Fahrerlaubnisrechtliche Streitigkeiten gehören grundsätzlich zur Verwaltungsgerichtsbarkeit. Für Ratsuchende aus Innenstadt, Repelen oder Kapellen lässt sich der zuständige Verfahrensweg deshalb erst anhand des konkreten Anliegens einordnen.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 22.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Für die Kontaktaufnahme über das Kontaktformular sind Name, E-Mail und Ihre Nachricht als Pflichtfelder gekennzeichnet.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Ablauf und Konditionen

Für den Erstkontakt: Für die Kontaktaufnahme über das Kontaktformular sind Name, E-Mail und Ihre Nachricht als Pflichtfelder gekennzeichnet.

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Unterlagen sind für eine Anfrage nach einem Verkehrsunfall hilfreich?
Für eine erste Einordnung sind eine kurze Schilderung des Unfallhergangs, Datum und Ort sowie Angaben zu den Beteiligten hilfreich. Hinzukommen können Fotos, ein Unfallbericht, ein polizeiliches Aktenzeichen und vorhandene Zeugenkontakte. Bereits vorliegende Schreiben von Versicherungen, Kostenvoranschläge, Gutachten oder ärztliche Unterlagen können ebenfalls Bedeutung haben. Nicht jedes Dokument wird in jedem Fall benötigt. Welche Informationen für die Prüfung entscheidend sind, hängt insbesondere davon ab, ob Sachschäden, Verletzungen oder die Verantwortlichkeit für den Unfall streitig sind.
Was ist bei einer Mandatsanfrage wegen eines Bußgeldbescheids wichtig?
Bei einer Anfrage sollte deutlich werden, welcher Verkehrsverstoß vorgeworfen wird und ob bereits ein Anhörungsbogen oder ein Bußgeldbescheid vorliegt. Wichtig sind außerdem das Datum der Zustellung und die im Schreiben genannten Folgen, etwa eine Geldbuße oder ein Fahrverbot. Solche Verfahren können kurzen gesetzlichen Fristen unterliegen. Eine bloße Kontaktanfrage ersetzt keine fristwahrende Verfahrenshandlung. Für die anwaltliche Einordnung können der vollständige Bescheid und weitere Schreiben erforderlich sein; die Bewertung des Vorwurfs hängt vom konkreten Sachverhalt und gegebenenfalls vom Akteninhalt ab.
Was unterscheidet ein Fahrverbot von einer Entziehung der Fahrerlaubnis?
Ein Fahrverbot untersagt das Führen bestimmter oder aller Kraftfahrzeuge für eine begrenzte Zeit, während die Fahrerlaubnis grundsätzlich bestehen bleibt. Bei einer Entziehung erlischt hingegen die Fahrerlaubnis; für das spätere Fahren ist grundsätzlich eine Neuerteilung erforderlich. Beide Maßnahmen können unterschiedliche rechtliche Grundlagen und Voraussetzungen haben. Für eine Anfrage ist deshalb die genaue Bezeichnung im behördlichen oder gerichtlichen Schreiben wichtig. Ob ein Bußgeldverfahren, ein Strafverfahren oder eine fahrerlaubnisrechtliche Angelegenheit vorliegt, beeinflusst auch den weiteren Verfahrensweg und die zuständige Stelle.
Ist bei einem Verkehrsunfall in Moers immer das Amtsgericht Moers zuständig?
Nein, der Unfallort allein beantwortet die Zuständigkeitsfrage nicht abschließend. Bei zivilrechtlichen Forderungen sind sowohl die sachliche als auch die örtliche Zuständigkeit zu prüfen. Dabei können unter anderem der Streitwert, der Wohnsitz der beklagten Partei und der Ort des Unfallgeschehens relevant sein. Für Bußgeld- und Strafverfahren gelten andere Regeln. Zudem werden viele Schadensfälle zunächst außergerichtlich mit Versicherungen bearbeitet. Das Amtsgericht Moers ist daher ein möglicher, aber nicht für sämtliche verkehrsrechtlichen Anliegen automatisch zuständiger Gerichtsstandort.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 22.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Daniel Brückner

Hier sammeln wir Erfahrungen von Mandantinnen und Mandanten sowie öffentlich verfügbare Bewertungen. Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft.

Google-Bewertungssiegel der Kanzlei von Daniel Brückner: 5,0 von 5 Sternen bei 5 Bewertungen
5,0 von 5 bei GoogleGesamtbewertung des Google-Unternehmenseintrags von BRÜCKNER Rechtsanwaltskanzlei aus 5 Bewertungen.Alle Bewertungen bei Google ansehen

Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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Google-Bewertungen der Kanzlei

5,0 von 5 · 5 Bewertungen

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Diese Google-Bewertungen beziehen sich auf BRÜCKNER Rechtsanwaltskanzlei insgesamt und nicht auf Daniel Brückner persönlich. In der Kanzlei arbeiten in der Regel mehrere Anwältinnen und Anwälte; die Bewertungen lassen deshalb keinen Rückschluss auf die Arbeit einer einzelnen Person zu.

Verteilung der geprüften Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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Ø 5,05

Google veröffentlicht zu diesen 5 Bewertungen nur die Gesamtnote und die Anzahl, keine Aufschlüsselung nach Sternen und höchstens 0 einzelne Bewertungstexte. Eine Sterneverteilung wäre deshalb nicht belegbar. Die vollständige Verteilung sehen Sie direkt bei Google.

Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft. Beleidigende, anonyme Schmähkritik und Beiträge ohne erkennbaren Mandatsbezug werden nicht veröffentlicht.

Positive Stimmen

Noch keine positiven Bewertungen veröffentlicht.

Kritische Stimmen

Bislang liegen keine kritischen Bewertungen vor.

Kanzlei und Anfahrt

Haagstr. 5, 47441 Moers

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Die Profilangaben wurden durch die Kanzlei oder aus öffentlich zugänglichen Quellen bereitgestellt und sind nicht vollständig verifiziert.

Kontaktdaten geprüft am 25.9.2026 · Quelle: ra-brueckner.de

Letzte redaktionelle Prüfung: 25.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 31 %

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