Veröffentlichtes Profil

Daniel Gönnheimer

Daniel Gönnheimer – Fachanwalt für Strafrecht in Mannheim

Zuletzt aktualisiert am 25. September 2026

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht · Strafverteidiger Daniel Gönnheimer

Hans-Thoma-Straße 2, 68163 Mannheim

Telefon: +49 621 37031800

Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Strafverteidiger Daniel Gönnheimer
Profilstand
31% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 21. September 2026

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Daniel Gönnheimer ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht mit Kanzlei in Mannheim. Er vertritt Mandantinnen und Mandanten insbesondere in Mannheim, Südhessen und dem Rhein-Main-Gebiet. Im Wirtschaftsstrafrecht ist er bundesweit tätig und verteidigt Manager, Führungskräfte, Selbstständige und Mitarbeiter von Unternehmen in umfangreichen Ermittlungsverfahren. Zu seinen Tätigkeitsbereichen gehören außerdem Betrugsdelikte, Betäubungsmittelstrafrecht, Sexualstrafrecht, Verkehrsstrafrecht, Jugendstrafrecht sowie Cybercrime und Internetstrafrecht. Er übernimmt auch die Verteidigung bei Vorwürfen der Körperverletzung sowie bei Mord und Totschlag. Familienrecht bietet er bei einvernehmlicher Scheidung an. Für die Entwicklung einer individuellen Verteidigungsstrategie nimmt er zunächst Einblick in die Ermittlungsakte. Im Jugendstrafrecht betont er die gründliche Aktenanalyse und den Schutz der Zukunft seiner Mandanten. Persönliche Gespräche sind in der Kanzlei möglich, daneben werden telefonische Gespräche und Videokonferenzen angeboten. Eine kostenlose Ersteinschätzung und die Aufklärung über mögliche Kosten vor der Beauftragung gehören ebenfalls zum beschriebenen Vorgehen. Bei Festnahmen, Verhaftungen oder Hausdurchsuchungen steht eine 24-Stunden-Notfall-Hotline zur Verfügung.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 21.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: strafverteidiger-goennheimer.de, strafverteidiger-goennheimer.de

Beratung in Mannheim – Einordnung der Redaktion

Daniel Gönnheimer ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht mit Kanzlei in der Hans-Thoma-Straße 2 in 68163 Mannheim. Sein Profil führt Verkehrsrecht, Strafrecht und Familienrecht auf, wobei Familienrecht als Hauptschwerpunkt gekennzeichnet ist. Die Kanzleibeschreibung konkretisiert das familienrechtliche Angebot auf einvernehmliche Scheidungen und beschreibt daneben zahlreiche strafrechtliche Tätigkeitsfelder. Mandantinnen und Mandanten vertritt er insbesondere in Mannheim, Südhessen und dem Rhein-Main-Gebiet. Im Wirtschaftsstrafrecht ist er bundesweit tätig, unter anderem für Manager, Führungskräfte, Selbstständige und Beschäftigte von Unternehmen in umfangreichen Ermittlungsverfahren. Zu den strafrechtlichen Tätigkeitsbereichen gehören Betrugsvorwürfe, Betäubungsmittelstrafrecht, Sexualstrafrecht, Jugendstrafrecht sowie Cybercrime und Internetstrafrecht. Hinzu kommt die Verteidigung bei Vorwürfen der Körperverletzung sowie bei Mord und Totschlag. Typische Anlässe für eine Anfrage sind die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens, eine Vorladung oder eine Durchsuchung. Für die Entwicklung einer individuellen Verteidigungsstrategie nimmt Gönnheimer zunächst Einblick in die Ermittlungsakte. Auch im Jugendstrafrecht hebt die Kanzleibeschreibung die gründliche Aktenanalyse hervor. Dort spielen neben dem Tatvorwurf insbesondere die persönliche Entwicklung und die möglichen Folgen des Verfahrens für junge Menschen eine Rolle. Im Verkehrsrecht ist insbesondere das Verkehrsstrafrecht als konkretes Tätigkeitsfeld beschrieben. Dahinter stehen beispielsweise Vorwürfe wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort oder Trunkenheit im Verkehr. Je nach Sachverhalt können strafrechtliche Fragen und Auswirkungen auf die Fahrerlaubnis zusammentreffen. Bei einer einvernehmlichen Scheidung geht es dagegen um die gerichtliche Auflösung der Ehe und die Klärung der damit verbundenen Fragen. Auch wenn beide Eheleute die Scheidung wünschen, können etwa Versorgungsausgleich, Unterhalt oder bereits getroffene Vereinbarungen für die Vorbereitung bedeutsam sein. Der örtliche Bezug der Kanzlei liegt in Mannheim; zum städtischen Umfeld gehören die Quadrate, Neckarstadt, Lindenhof, Käfertal und Feudenheim. Für die genannten Rechtsgebiete sind vor allem das Amtsgericht Mannheim und das Landgericht Mannheim relevant. Persönliche Gespräche finden in der Kanzlei statt, daneben sind telefonische Gespräche und Videokonferenzen möglich. Bei einer Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende ihr Anliegen zunächst knapp schildern und vorhandene Schreiben sowie laufende Fristen benennen. Anschließend lassen sich Gesprächsform, benötigte Unterlagen und eine mögliche Beauftragung mit der Kanzlei klären. Zum beschriebenen Vorgehen gehört die Aufklärung über mögliche Kosten vor der Beauftragung. Für Festnahmen, Verhaftungen oder Hausdurchsuchungen wird außerdem eine 24-Stunden-Notfall-Hotline angeboten.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 23.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Mannheim

  • Amtsgericht Mannheim
  • Landgericht Mannheim
  • Arbeitsgericht Mannheim

Für Daniel Gönnheimers strafrechtliche Tätigkeit kommen am Standort insbesondere das Amtsgericht Mannheim und das Landgericht Mannheim in Betracht. Welches Gericht ein Strafverfahren verhandelt, hängt unter anderem vom Tatvorwurf, der zu erwartenden Rechtsfolge und den gesetzlichen Zuständigkeitsregeln ab. Am Amtsgericht werden Strafsachen vor dem Strafrichter oder dem Schöffengericht geführt; für Jugendliche bestehen besondere Spruchkörper. Das Landgericht befasst sich unter anderem mit schwerwiegenden Strafvorwürfen sowie mit Berufungen gegen strafrechtliche Urteile des Amtsgerichts. Auch Wirtschaftsstrafsachen können je nach Voraussetzungen vor eine Strafkammer des Landgerichts gehören. Einvernehmliche Scheidungen werden beim Familiengericht geführt, das Teil des Amtsgerichts ist. Ob das Amtsgericht Mannheim im Einzelfall örtlich zuständig ist, richtet sich nach den gesetzlichen Anknüpfungspunkten und nicht allein nach dem Kanzleisitz. Bei verkehrsrechtlichen Streitigkeiten können Amtsgericht oder Landgericht zuständig sein; bei Verkehrsstraftaten gelten die strafprozessualen Zuständigkeitsregeln. Das ebenfalls am Standort vorhandene Arbeitsgericht Mannheim entscheidet hingegen über arbeitsrechtliche Streitigkeiten und ist für Scheidungen oder die strafrechtliche Verteidigung nicht das zuständige Gericht. Die Kanzlei befindet sich in der Hans-Thoma-Straße 2 im Mannheimer Stadtgebiet. Eine Zuordnung zu einem bestimmten Stadtteil ist in den vorliegenden Angaben nicht belegt. Für Ratsuchende aus den Quadraten, der Neckarstadt, Lindenhof, Käfertal oder Feudenheim hängt die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw vom jeweiligen Ausgangspunkt ab. Die konkrete Verbindung sollte anhand der Adresse geprüft werden. Telefonische Gespräche und Videokonferenzen ermöglichen daneben einen Austausch ohne Anfahrt.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 23.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Bei der telefonischen Kontaktaufnahme soll das Problem geschildert werden. Das Kontaktformular enthält die Felder Name, Telefon, E-Mail und Nachricht.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Eine kostenlose Ersteinschätzung wird telefonisch angeboten. Noch vor der Beauftragung erfolgt eine persönliche Aufklärung über alle möglichen Kosten. Gespräche können in der Kanzlei in Mannheim, telefonisch oder per Videokonferenz erfolgen.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Ablauf und Konditionen

Erstgespräch: Eine kostenlose Ersteinschätzung wird telefonisch angeboten. Noch vor der Beauftragung erfolgt eine persönliche Aufklärung über alle möglichen Kosten. Gespräche können in der Kanzlei in Mannheim, telefonisch oder per Videokonferenz erfolgen.

Für den Erstkontakt: Bei der telefonischen Kontaktaufnahme soll das Problem geschildert werden. Das Kontaktformular enthält die Felder Name, Telefon, E-Mail und Nachricht.

Bevorzugter Kontaktweg: phone

Werdegang und Engagement

Auszeichnungen

  • Top-Rechtsanwalt im Strafrecht, FOCUS-Anwaltsliste
  • Top-Rechtsanwalt im Strafrecht, FOCUS-Anwaltsliste
  • Top-Rechtsanwalt im Strafrecht, FOCUS-Anwaltsliste
  • Top-Rechtsanwalt im Strafrecht, FOCUS-Anwaltsliste
  • Top-Rechtsanwalt im Strafrecht, FOCUS-Anwaltsliste
  • Top-Rechtsanwalt im Strafrecht, FOCUS-Anwaltsliste
  • Top-Rechtsanwalt im Strafrecht, FOCUS-Anwaltsliste

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Angaben und Unterlagen sind für eine erste Anfrage wegen eines Strafverfahrens hilfreich?
Für die erste Einordnung sind vor allem der benannte Tatvorwurf, die ermittelnde Behörde, das Aktenzeichen und der bisherige Verfahrensstand hilfreich. Vorhandene Schreiben wie eine Vorladung, eine Anklageschrift oder ein Durchsuchungsbeschluss können den Anlass der Anfrage verdeutlichen. Auch bereits angesetzte Termine und mitgeteilte Fristen sind wichtige Informationen. Eine vollständige eigene Aufarbeitung des Sachverhalts ist für die Kontaktanfrage meist nicht erforderlich. Welche Unterlagen auf welchem Weg übermittelt werden sollen, lässt sich zunächst mit der angefragten Kanzlei abstimmen. Die nähere strafrechtliche Bewertung erfolgt regelmäßig auf Grundlage der Ermittlungsakte.
Was unterscheidet ein Verkehrsstrafverfahren von einem Bußgeldverfahren?
Ein Bußgeldverfahren betrifft Verkehrsordnungswidrigkeiten, beispielsweise viele Geschwindigkeitsverstöße. Ein Verkehrsstrafverfahren bezieht sich dagegen auf den Verdacht einer Straftat, etwa unerlaubtes Entfernen vom Unfallort oder bestimmte Fälle von Trunkenheit im Verkehr. Verfahrensablauf und mögliche Rechtsfolgen unterscheiden sich entsprechend. Neben Geldbußen oder strafrechtlichen Sanktionen können je nach Fall auch Fahrverbote, Punkte oder Fragen der Fahrerlaubnis eine Rolle spielen. Für eine Mandatsanfrage ist deshalb hilfreich, welches Schreiben vorliegt und welche Behörde es versandt hat. Aus der bloßen Bezeichnung eines Vorfalls lässt sich die rechtliche Einordnung nicht immer zuverlässig ableiten.
Brauchen Eheleute bei einer einvernehmlichen Scheidung jeweils eine eigene anwaltliche Vertretung?
Auch eine einvernehmliche Scheidung erfolgt durch das Familiengericht. Für die Stellung des Scheidungsantrags ist grundsätzlich eine anwaltliche Vertretung erforderlich. Die andere Person kann der Scheidung regelmäßig ohne eigene anwaltliche Vertretung zustimmen, solange sie keine eigenen Anträge stellt, für die Anwaltszwang besteht. Dabei vertritt die beauftragte Rechtsanwältin oder der beauftragte Rechtsanwalt ausschließlich die Interessen der eigenen Mandantschaft, nicht beide Eheleute gemeinsam. Ob eine zusätzliche eigenständige Vertretung sinnvoll oder erforderlich ist, hängt insbesondere von offenen Fragen zu Unterhalt, Vermögen und weiteren Scheidungsfolgen ab.
Welche Besonderheiten sind vor einer Mandatsanfrage im Jugendstrafrecht wichtig?
Im Jugendstrafrecht sind neben dem Tatvorwurf das Alter zur Tatzeit und die persönliche Entwicklung bedeutsam. Für Jugendliche gelten besondere Vorschriften; bei Heranwachsenden kann unter gesetzlichen Voraussetzungen ebenfalls Jugendstrafrecht angewendet werden. Der Erziehungsgedanke prägt die möglichen Reaktionen auf eine Straftat. Für eine erste Anfrage helfen behördliche Schreiben, Angaben zum Verfahrensstand und Hinweise auf anstehende Termine. Auch die Frage, wie Sorgeberechtigte in Gespräche und das Verfahren einbezogen werden, kann vorab geklärt werden. Mögliche Auswirkungen auf Schule oder Ausbildung hängen vom konkreten Verfahren ab und lassen sich nicht pauschal vorhersagen.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 23.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Daniel Gönnheimer

Hier sammeln wir Erfahrungen von Mandantinnen und Mandanten sowie öffentlich verfügbare Bewertungen. Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft.

Google-Bewertungssiegel der Kanzlei von Daniel Gönnheimer: 5,0 von 5 Sternen bei 108 Bewertungen
5,0 von 5 bei GoogleGesamtbewertung des Google-Unternehmenseintrags von Strafverteidiger Daniel Gönnheimer aus 108 Bewertungen.Alle Bewertungen bei Google ansehen

Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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Google-Bewertungen der Kanzlei

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Diese Google-Bewertungen beziehen sich auf Strafverteidiger Daniel Gönnheimer insgesamt und nicht auf Daniel Gönnheimer persönlich. In der Kanzlei arbeiten in der Regel mehrere Anwältinnen und Anwälte; die Bewertungen lassen deshalb keinen Rückschluss auf die Arbeit einer einzelnen Person zu.

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Kanzlei und Anfahrt

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Kontaktdaten geprüft am 21.9.2026 · Quelle: strafverteidiger-goennheimer.de

Letzte redaktionelle Prüfung: 23.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 31 %

Hinweis: Dieses Profil wurde nicht von der betroffenen Person selbst angelegt, sondern redaktionell aus öffentlich zugänglichen Quellen (z. B. Kanzleiwebseite, Impressum, Google) zusammengestellt. Die Aufnahme ist kostenlos und unabhängig von einer Mitgliedschaft. Sie sind betroffen? Sie können das Profil übernehmen und korrigieren, einen Fehler melden oder der Veröffentlichung widersprechen und die Löschung verlangen.

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