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- mannheim.law – Rechtsanwaltskanzlei Mannheim
Schwerpunkte
Kanzleiprofil im Überblick
Eckhard Geiß ist Rechtsanwalt bei mannheim.law in Mannheim. Als seine Rechtsgebiete nennt die Kanzlei Erbrecht, Familien- & Scheidungsrecht, Jugendstrafrecht, Strafverteidigung, Verkehrsrecht und Vertragsrecht. Als Sprachen sind Deutsch und Englisch angegeben. Die Kanzlei richtet ihr Angebot an Unternehmerinnen und Unternehmer und unterstützt diese sowie ihre Unternehmen bei rechtlichen Angelegenheiten. Zum Angebot der Kanzlei gehören Vertragsprüfungen, Website Checks, DSGVO Checks, Markenanmeldungen und Beratungsgespräche. Für die Zusammenarbeit betont die Kanzlei eine individuelle Behandlung des jeweiligen Falls sowie schnelle und unkomplizierte Abläufe. Mandate können über einen digitalen Mandantenfragebogen auf der Website aufgegeben werden. Daneben ist die Kontaktaufnahme telefonisch oder per E-Mail möglich. Angeboten werden eine kostenlose telefonische Erstberatung von maximal fünf Minuten, persönliche Beratungsgespräche und Video-Chats. Die Kanzlei nimmt zur Einholung einer Kostendeckungszusage Kontakt mit der Rechtsschutzversicherung auf. Der Mannheimer Standort befindet sich in der Richard-Wagner-Str. 11. Termine außerhalb der angegebenen Kontaktzeiten sind nach Vereinbarung möglich.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 21.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: mannheim.law, mannheim.law
Beratung in Mannheim – Einordnung der Redaktion
Eckhard Geiß ist Rechtsanwalt bei mannheim.law – Rechtsanwaltskanzlei Mannheim in der Richard-Wagner-Str. 11, 68165 Mannheim. Das Profil nennt Strafrecht und Familienrecht, wobei das Familienrecht den Hauptschwerpunkt bildet. Die Kanzleibeschreibung führt für ihn außerdem Erbrecht, Familien- und Scheidungsrecht, Jugendstrafrecht, Strafverteidigung, Verkehrsrecht und Vertragsrecht auf. Als Sprachen sind Deutsch und Englisch angegeben. Für Ratsuchende stehen damit insbesondere rechtliche Fragen im Zusammenhang mit familiären Veränderungen sowie strafrechtlichen Vorwürfen im Mittelpunkt dieses Profils. Beide Bereiche können persönliche Lebensverhältnisse berühren und erfordern eine genaue Einordnung der jeweiligen Ausgangssituation. Im Familienrecht gehören Trennung und Scheidung, Unterhalt, Vermögensfragen zwischen Ehegatten sowie Sorge- und Umgangsrecht zu den typischen Anliegen. Mandantinnen und Mandanten erwartet in diesem Rechtsgebiet zunächst eine Klärung der familiären und wirtschaftlichen Verhältnisse. Je nach Fragestellung können beispielsweise Einkommensunterlagen, bestehende Vereinbarungen oder gerichtliche Schreiben von Bedeutung sein. Nicht jede familienrechtliche Auseinandersetzung führt unmittelbar zu einem Gerichtsverfahren. Allgemein kommen sowohl außergerichtliche Verständigungen als auch gerichtliche Entscheidungen in Betracht. Welche Themen zusammenhängen und welche gesondert behandelt werden, richtet sich nach dem einzelnen Sachverhalt. Im Strafrecht sind etwa Schreiben von Polizei oder Staatsanwaltschaft, eine Anklage oder ein Strafbefehl typische Anlässe für eine Kontaktaufnahme. Strafverteidigung betrifft sowohl das Ermittlungsverfahren als auch ein mögliches gerichtliches Verfahren. Das zusätzlich genannte Jugendstrafrecht berücksichtigt besondere gesetzliche Vorgaben für Jugendliche und unter bestimmten Voraussetzungen für Heranwachsende. Für eine erste Einordnung sind insbesondere der konkrete Vorwurf, der bisherige Verfahrensstand und vorhandene Schriftstücke relevant. Eine strafrechtliche Beschuldigung ist dabei von einer gerichtlichen Feststellung der Schuld zu unterscheiden. Der örtliche Bezug liegt in Mannheim mit der Kanzleianschrift Richard-Wagner-Str. 11. Das Profil bietet damit auch einen örtlichen Anknüpfungspunkt für Ratsuchende aus den Quadraten, der Neckarstadt, dem Lindenhof, Käfertal oder Feudenheim. Für familienrechtliche Verfahren ist regelmäßig das Familiengericht beim Amtsgericht zuständig; in Strafsachen kommen je nach Zuständigkeit Amtsgericht oder Landgericht Mannheim in Betracht. Über das Profil auf Anwalt-Seiten.de lassen sich die Angaben zu Person, Rechtsgebieten und Standort für eine Kontaktanfrage nutzen. Eine kurze Schilderung des Anliegens und Hinweise auf laufende Fristen erleichtern die erste Zuordnung. Die Kanzlei nennt Telefon, E-Mail und einen digitalen Mandantenfragebogen auf ihrer Website als Kontaktwege. Persönliche Gespräche und Video-Chats sind ebenfalls angegeben; Termine außerhalb der Kontaktzeiten sind nach Vereinbarung möglich.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 21.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Mannheim
- Amtsgericht Mannheim
- Landgericht Mannheim
- Arbeitsgericht Mannheim
Für den familienrechtlichen Hauptschwerpunkt von Eckhard Geiß ist unter den genannten Gerichten vor allem das Amtsgericht Mannheim von Bedeutung. Dort werden beim Familiengericht unter anderem Scheidungsverfahren sowie Verfahren zu Unterhalt, elterlicher Sorge und Umgang geführt. Ob im konkreten Fall Mannheim örtlich zuständig ist, hängt von den gesetzlichen Zuständigkeitsregeln und den persönlichen Verhältnissen der Beteiligten ab. Im Strafrecht können sowohl das Amtsgericht Mannheim als auch das Landgericht Mannheim zuständig sein. Die Verteilung richtet sich insbesondere nach Art und Gewicht des Tatvorwurfs sowie der gesetzlichen Zuständigkeitsordnung. Das Landgericht verhandelt unter anderem erstinstanzliche Strafsachen von höherem Gewicht und Berufungen gegen strafrechtliche Urteile des Amtsgerichts. Das ebenfalls am Standort genannte Arbeitsgericht Mannheim befasst sich dagegen mit arbeitsrechtlichen Streitigkeiten und ist für Familien- oder Strafverfahren nicht zuständig. Die Kanzlei befindet sich in der Richard-Wagner-Str. 11 im Mannheimer Stadtgebiet. Eine Zuordnung zu einem der genannten Stadtteile Quadrate, Neckarstadt, Lindenhof, Käfertal oder Feudenheim ist durch die vorliegenden Angaben nicht belegt. Diese Stadtteile bilden jedoch das benannte räumliche Umfeld innerhalb Mannheims. Für einen persönlichen Termin lässt sich die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw anhand der vollständigen Anschrift planen. Konkrete Angaben zu Haltestellen, Parkmöglichkeiten oder barrierefreiem Zugang liegen nicht vor und sollten bei Bedarf vorab erfragt werden. Neben einem Besuch vor Ort nennt die Kanzlei auch Telefon, E-Mail und Video-Chats als Möglichkeiten des Austauschs.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 21.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Die telefonische Erstberatung ist kostenlos und dauert maximal 5 Minuten. Ein persönliches Beratungsgespräch dauert maximal 1 Stunde und kostet 119 € inklusive Mehrwertsteuer. Ein Video-Chat dauert maximal 30 Minuten und kostet 119 € inklusive Mehrwertsteuer.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Ablauf und Konditionen
Erstgespräch: Die telefonische Erstberatung ist kostenlos und dauert maximal 5 Minuten. Ein persönliches Beratungsgespräch dauert maximal 1 Stunde und kostet 119 € inklusive Mehrwertsteuer. Ein Video-Chat dauert maximal 30 Minuten und kostet 119 € inklusive Mehrwertsteuer.
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Unterlagen sind für eine erste Anfrage wegen Trennung oder Scheidung hilfreich?
- Für eine erste Anfrage genügt häufig eine übersichtliche Schilderung der familiären Situation: Besteht bereits eine Trennung, gibt es gemeinsame Kinder und welche Fragen sind offen? Für eine spätere Prüfung können Heiratsurkunde, Einkommensnachweise, vorhandene Eheverträge, Unterhaltsvereinbarungen und gerichtliche Schreiben relevant werden. Welche Unterlagen tatsächlich benötigt werden, hängt vom Anliegen ab. Fristen oder bereits angesetzte Gerichtstermine sollten bei der Kontaktaufnahme kenntlich gemacht werden. Vertrauliche Dokumente sollten erst über einen mit der Kanzlei abgestimmten Übermittlungsweg versandt werden.
- Werden Unterhalt, Sorgerecht und Umgang automatisch zusammen mit der Scheidung geklärt?
- Eine Scheidung entscheidet nicht automatisch über sämtliche Fragen, die sich aus einer Trennung ergeben. Unterhalt, elterliche Sorge und Umgang sind eigenständige familienrechtliche Themen, für die unterschiedliche Verfahrensregeln gelten. Bestimmte Angelegenheiten können unter gesetzlichen Voraussetzungen mit dem Scheidungsverfahren verbunden werden, andere werden getrennt behandelt. Auch außergerichtliche Vereinbarungen können eine Rolle spielen. Für eine Mandatsanfrage ist deshalb hilfreich, die offenen Punkte einzeln zu benennen und mitzuteilen, ob dazu bereits Absprachen, Anträge oder gerichtliche Entscheidungen vorliegen.
- Welche Informationen braucht eine Kanzlei bei einer Anfrage zu einem strafrechtlichen Vorwurf?
- Wesentlich sind der mitgeteilte Tatvorwurf, die absendende Behörde und der aktuelle Verfahrensstand. Eine polizeiliche Vorladung, ein Anhörungsschreiben, eine Anklage und ein Strafbefehl haben unterschiedliche Bedeutung. Für die erste Zuordnung helfen das Aktenzeichen, das Datum des Schreibens und gegebenenfalls das Zustellungsdatum. Auch genannte Fristen und Termine sind wichtig. Eine belastbare Einschätzung setzt häufig die Kenntnis der Ermittlungsakte voraus. Aus einem einzelnen Schreiben lässt sich der gesamte Sachverhalt meist noch nicht erkennen; ebenso bedeutet ein Ermittlungsverfahren für sich genommen keine Feststellung der Schuld.
- Worin unterscheidet sich Jugendstrafrecht vom allgemeinen Strafrecht?
- Das Jugendstrafrecht stellt den Erziehungsgedanken in den Vordergrund und sieht andere Reaktionsmöglichkeiten als das allgemeine Strafrecht vor. Es gilt für Jugendliche, die bei der vorgeworfenen Tat mindestens 14, aber noch nicht 18 Jahre alt waren. Bei Heranwachsenden zwischen 18 und unter 21 Jahren kann es unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls angewandt werden. Neben dem Tatvorwurf können deshalb Alter, Entwicklung und Lebensumstände bedeutsam sein. Jugendstrafverfahren haben zudem besondere Beteiligte und Verfahrensregeln. Für eine erste Anfrage sind das Alter zur Tatzeit und vorhandene behördliche Schreiben wichtige Ausgangsinformationen.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 21.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Eckhard Geiß
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Kanzlei und Anfahrt
Richard-Wagner-Str. 11, 68165 Mannheim
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Kontaktdaten geprüft am 21.9.2026 · Quelle: mannheim.law
Letzte redaktionelle Prüfung: 26.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 35 %
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