- Qualifikation
- Rechtsanwaltskammer Berlin
- Mandanten
- Privatpersonen · Unternehmen
- Beratung
- vor Ort · telefonisch
- Kanzlei
- Dr. Dirk Schultze-Petzold
Schwerpunkte
- StrafrechtHauptschwerpunktStrafrecht in Potsdam vergleichen
Kanzleiprofil im Überblick
Dr. Dirk Schultze-Petzold betreibt seit dem 1. Januar 2014 eine Rechtsanwaltskanzlei in Berlin und Potsdam. Er ist seit 1994 als Rechtsanwalt zugelassen und führt seit 2007 den Titel Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht. Schwerpunkte seiner Tätigkeit sind das Handels- und Gesellschaftsrecht sowie das Vertragsrecht. Dabei befasst er sich insbesondere mit Fragen der Aktiengesellschaft, der Gesellschaft mit beschränkter Haftung und der Genossenschaft. Im Strafrecht liegt sein Schwerpunkt auf der Verteidigung in Wirtschaftsstrafsachen. Er berät, betreut und begleitet kleine und mittelständische Unternehmen, Einzelunternehmer sowie Einzelmandanten im Bereich der Wirtschaftskriminalität und der Korruptionsprophylaxe. Auf dem Gebiet der Corporate Compliance begleitet er die Auditierung von Geschäftsvorfällen und Geschäftsprozessen in Unternehmen rechtsberatend und ist im Rahmen einer strafrechtlichen Due Diligence tätig. Seine Kanzlei arbeitet in Kooperation mit der Rechtsanwalts- und Steuerberaterkanzlei Dr. Michael Kirchhoff sowie seit Mai 2023 mit den Rechtsanwälten Ziegler & Kollegen.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 24.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: schultze-petzold.de, schultze-petzold.de
Beratung in Potsdam – Einordnung der Redaktion
Dirk Schultze ist Rechtsanwalt und Staatsanwalt a.D. sowie Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht. Sein Profil nennt das Strafrecht als Hauptschwerpunkt; innerhalb dieses Rechtsgebiets konzentriert sich seine Tätigkeit auf die Verteidigung in Wirtschaftsstrafsachen. Die Kanzlei Dr. Dirk Schultze-Petzold befindet sich in Potsdam in der Friedrich-Ebert-Straße 35, 14469 Potsdam. Nach der Kanzleibeschreibung besteht die anwaltliche Tätigkeit in Berlin und Potsdam seit dem 1. Januar 2014. Die Zulassung als Rechtsanwalt erfolgte 1994, der Fachanwaltstitel wird seit 2007 geführt. Als Rechtsanwaltskammer ist im Profil die Rechtsanwaltskammer Berlin angegeben. Wirtschaftsstrafrechtliche Anliegen entstehen häufig dort, wo unternehmerische Entscheidungen, finanzielle Vorgänge und strafrechtliche Vorwürfe zusammentreffen. Für Mandantinnen und Mandanten kann es etwa um Ermittlungen wegen eines vermuteten Betrugs, einer Untreue oder eines Korruptionsdelikts gehen. Solche Vorwürfe können Geschäftsleitungen, Beschäftigte oder Einzelunternehmer betreffen. Zum Tätigkeitsfeld gehören laut Kanzleibeschreibung kleine und mittelständische Unternehmen, Einzelunternehmer und Einzelmandanten. Neben der Verteidigung umfasst die beschriebene Arbeit die Begleitung im Bereich der Wirtschaftskriminalität und der Korruptionsprophylaxe. Dabei sind die persönliche strafrechtliche Verantwortung und die Interessen eines Unternehmens grundsätzlich voneinander zu unterscheiden. Weitere Schwerpunkte sind das Handels- und Gesellschaftsrecht sowie das Vertragsrecht. Konkret befasst sich die Kanzlei mit Fragen zur Aktiengesellschaft, zur Gesellschaft mit beschränkter Haftung und zur Genossenschaft. Typische Anliegen dieser Rechtsgebiete betreffen die Organisation von Unternehmen, Verantwortlichkeiten ihrer Organe, Gesellschafterkonflikte und vertragliche Pflichten. Die Verbindung zum Strafrecht zeigt sich insbesondere bei Corporate Compliance: Beschrieben werden die rechtsberatende Begleitung der Auditierung von Geschäftsvorfällen und Geschäftsprozessen sowie eine strafrechtliche Due Diligence. Solche Prüfungen dienen allgemein dazu, rechtliche Risiken in betrieblichen Abläufen und unternehmerischen Vorhaben einzuordnen. Der Potsdamer Standort an der Friedrich-Ebert-Straße liegt im innerstädtischen Umfeld und bietet einen örtlichen Bezug für Ratsuchende aus der Innenstadt sowie aus Babelsberg und Bornstedt. Für Strafverfahren kommen am Standort insbesondere das Amtsgericht Potsdam und das Landgericht Potsdam in Betracht; die Zuständigkeit hängt vom jeweiligen Verfahren ab. Eine Kontaktaufnahme lässt sich über die im Profil auf Anwalt-Seiten.de angegebenen Kontaktmöglichkeiten anbahnen. Für die erste Anfrage sind eine kurze Beschreibung des Anliegens, die eigene Rolle und Hinweise auf bestehende Fristen hilfreich. Anschließend können die Möglichkeit einer Mandatsübernahme, benötigte Unterlagen und das weitere Vorgehen mit der Kanzlei geklärt werden.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 28.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Potsdam
- Amtsgericht Potsdam
- Landgericht Potsdam
Für den strafrechtlichen Schwerpunkt des Profils sind am Standort das Amtsgericht Potsdam und das Landgericht Potsdam von Bedeutung. Beim Amtsgericht werden Strafsachen je nach gesetzlicher Zuständigkeit vor dem Strafrichter oder dem Schöffengericht verhandelt. Das Landgericht befasst sich unter anderem mit schwerwiegenderen Strafvorwürfen und mit Berufungen gegen strafrechtliche Urteile des Amtsgerichts. Für bestimmte Wirtschaftsstrafsachen sieht das Gesetz besondere Wirtschaftsstrafkammern vor. Welche Stelle im Einzelfall zuständig ist, richtet sich unter anderem nach dem Tatvorwurf, der zu erwartenden Rechtsfolge und den örtlichen Zuständigkeitsregeln. Nicht jedes wirtschaftsstrafrechtliche Ermittlungsverfahren führt zu einer gerichtlichen Hauptverhandlung. Auch für handels-, gesellschafts- und vertragsrechtliche Streitigkeiten können das Amtsgericht Potsdam oder das Landgericht Potsdam zuständig sein. Maßgeblich sind insbesondere der Gegenstand des Streits, der Streitwert und besondere gesetzliche Zuweisungen. Beim Landgericht kommen für bestimmte handelsrechtliche Auseinandersetzungen Kammern für Handelssachen in Betracht. Gesellschaftsrechtliche Fragen können außerdem Registerangelegenheiten berühren, die von streitigen Zivilverfahren zu unterscheiden sind. Die Kanzleianschrift Friedrich-Ebert-Straße 35 verortet den Potsdamer Standort im innerstädtischen Umfeld. Für Ratsuchende aus der Innenstadt, Babelsberg und Bornstedt hängt die konkrete Anfahrt vom jeweiligen Ausgangspunkt ab. Öffentliche Verkehrsmittel oder der Pkw kommen grundsätzlich als Anreisemöglichkeiten infrage. Für die Terminplanung ist es sinnvoll, die aktuelle Verbindung beziehungsweise die örtlichen Verkehrs- und Parkbedingungen zu prüfen. Belegte Angaben zu einzelnen Haltestellen, Stellplätzen oder zur Barrierefreiheit liegen für dieses Profil nicht vor.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 28.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Werdegang und Engagement
Publikationen
- Kölner Handbuch Handels- und Gesellschaftsrecht, Carl Heymanns Verlag
Mitgliedschaften
- Fachausschuss für Handels- und Gesellschaftsrecht bei der Rechtsanwaltskammer Berlin
- Arbeitsgemeinschaft Handels- und Gesellschaftsrecht im Deutschen Anwaltverein
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Angaben sind für eine erste Anfrage wegen eines wirtschaftsstrafrechtlichen Vorwurfs hilfreich?
- Für eine erste Einordnung sind vor allem die Art des Vorwurfs, die eigene Rolle im Verfahren und der bisherige Verfahrensstand relevant. Es macht einen Unterschied, ob jemand als beschuldigte Person, als Zeugin oder Zeuge oder als Unternehmensvertretung Kontakt aufnimmt. Bereits erhaltene Schreiben von Polizei, Staatsanwaltschaft oder Gericht können den Anlass verdeutlichen. Auch darin genannte Termine und Fristen gehören zu den wichtigen Informationen. Wie Unterlagen übermittelt werden sollen und welche Dokumente zunächst benötigt werden, lässt sich bei der Kontaktaufnahme klären.
- Wie hängen Strafverteidigung und gesellschaftsrechtliche Fragen bei Geschäftsführern oder Vorständen zusammen?
- Unternehmerische Entscheidungen können sowohl gesellschaftsrechtliche Pflichten als auch strafrechtliche Fragen berühren. Bei Geschäftsführern und Vorständen geht es beispielsweise um Zuständigkeiten, Vermögensentscheidungen, Kontrollpflichten oder den Umgang mit Interessenkonflikten. Eine gesellschaftsrechtliche Pflichtverletzung ist jedoch nicht automatisch eine Straftat. Strafrechtliche Vorwürfe setzen die jeweiligen gesetzlichen Tatbestandsmerkmale voraus. Zudem können sich die Interessen des Unternehmens und einzelner Organmitglieder unterscheiden. Vor einer Mandatsübernahme ist deshalb regelmäßig zu klären, wer vertreten werden soll und ob mögliche Interessenkollisionen bestehen.
- Was unterscheidet Corporate Compliance von der Verteidigung in einer Wirtschaftsstrafsache?
- Corporate Compliance richtet sich allgemein auf die Einhaltung rechtlicher Vorgaben innerhalb eines Unternehmens. Dazu können die Prüfung von Geschäftsprozessen, nachvollziehbare Verantwortlichkeiten und Maßnahmen zur Korruptionsprävention gehören. Strafverteidigung betrifft dagegen die Wahrnehmung der Rechte einer beschuldigten Person in einem konkreten Strafverfahren. Beide Bereiche können sich überschneiden, etwa wenn interne Prüfungen Hinweise auf mögliche Straftaten ergeben. Eine strafrechtliche Due Diligence betrachtet strafrechtliche Risiken im Rahmen einer strukturierten Prüfung. Welche Begleitung benötigt wird, hängt vom Anlass und von den betroffenen Personen oder Unternehmensbereichen ab.
- Welche Unterlagen können bei Streitigkeiten über eine GmbH, Aktiengesellschaft oder Genossenschaft relevant sein?
- Welche Dokumente benötigt werden, richtet sich nach der Rechtsform und dem konkreten Konflikt. Häufig sind Gesellschaftsvertrag oder Satzung, Registerunterlagen, Beschlüsse und Protokolle sowie einschlägige Verträge und Korrespondenz von Bedeutung. Bei Fragen zur Geschäftsleitung können zusätzlich Unterlagen zu Entscheidungsabläufen und internen Zuständigkeiten relevant werden. Eine kurze zeitliche Übersicht hilft, umfangreiche Vorgänge nachvollziehbar darzustellen. Für eine erste Anfrage genügt häufig zunächst die Beschreibung des Problems; Umfang und sichere Übermittlung der Unterlagen sollten anschließend abgestimmt werden.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 28.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Dirk Schultze
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Bewertungen auf anwalt-seiten.de
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4,8 von 5 · 18 Bewertungen
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Kanzlei und Anfahrt
Friedrich-Ebert-Straße 35, 14469 Potsdam
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Kontaktdaten geprüft am 24.9.2026 · Quelle: schultze-petzold.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 28.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 23 %
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