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- Rechtsanwälte Dominik Brunkow
- Profilstand
- 23% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026
Schwerpunkte
Kanzleiprofil im Überblick
Dominik Brunkow ist Rechtsanwalt sowie Fachanwalt für Arbeitsrecht und Fachanwalt für Familienrecht in Rosenheim. Die Kanzlei benennt Arbeitsrecht und Familienrecht als ihre Spezialgebiete. Für die Zusammenarbeit stellt sie eine vertrauensvolle Basis und das gemeinsame Durchsetzen der Rechte ihrer Mandanten in den Vordergrund. Darüber hinaus verfügt die Kanzlei nach eigenen Angaben über ein breit aufgestelltes Netzwerk mit Erfahrung in den Gebieten Strafrecht, Verkehrsrecht, Mietrecht, Versicherungsrecht und Forderungseinzug. Die Kanzleiräume befinden sich in der Prinzregentenstraße 11 im ersten Stock im Zentrum von Rosenheim. Im Rückgebäude ist ein Fahrstuhl vorhanden. Als Parkmöglichkeiten nennt die Kanzlei das zentrale Parkhaus P 4 Mitte am Busbahnhof, von dem aus es 100 Meter zur Kanzlei sind, sowie den Parkplatz 24 Prinzregentenstraße direkt gegenüber. Kontaktmöglichkeiten bestehen per Telefon und E-Mail. Post kann außerdem in das Gerichtsfach Nummer 1 beim Amtsgericht Rosenheim eingelegt werden.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: kanzlei-rosenheim.de, kanzlei-rosenheim.de
Beratung in Rosenheim – Einordnung der Redaktion
Rechtsanwalt Dominik Brunkow ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und Fachanwalt für Familienrecht in Rosenheim. Seine Kanzlei Rechtsanwälte Dominik Brunkow befindet sich in der Prinzregentenstraße 11 im Zentrum der Stadt. Das Arbeitsrecht bildet den Hauptschwerpunkt seines Profils; daneben gehört das Familienrecht zu den ausdrücklich benannten Spezialgebieten. Nach ihrer eigenen Beschreibung legt die Kanzlei Wert auf eine vertrauensvolle Grundlage der Zusammenarbeit und die gemeinsame Wahrnehmung der Rechte ihrer Mandantinnen und Mandanten. Gerade bei Konflikten im Beruf oder Veränderungen innerhalb der Familie können eine geordnete Darstellung der Situation und klare Absprachen über das weitere Vorgehen hilfreich sein. Im Arbeitsrecht stehen häufig Fragen zum Arbeitsvertrag, zu einer Abmahnung oder zur Beendigung eines Beschäftigungsverhältnisses im Mittelpunkt. Auch Vergütung, Arbeitszeit, Urlaub und Arbeitszeugnisse können Anlass für eine anwaltliche Anfrage sein. Für Ratsuchende geht es dabei zunächst darum, den Sachverhalt und die vorhandenen Unterlagen einzuordnen. Je nach Anliegen kommen außergerichtliche Gespräche oder ein Verfahren vor dem zuständigen Arbeitsgericht in Betracht. Da arbeitsrechtliche Streitigkeiten mit kurzen Fristen verbunden sein können, ist der Zeitpunkt des Zugangs wichtiger Schreiben für die erste Prüfung regelmäßig von Bedeutung. Im Familienrecht können Trennung und Scheidung, Unterhaltsfragen sowie die elterliche Sorge und der Umgang mit Kindern Gegenstand einer Anfrage sein. Persönliche, wirtschaftliche und rechtliche Fragen greifen hier oft ineinander. Eine erste Bestandsaufnahme betrifft deshalb beispielsweise die familiäre Situation, bestehende Vereinbarungen und bereits laufende Verfahren. Für Familiensachen ist bei entsprechender örtlicher Zuständigkeit das Familiengericht beim Amtsgericht Rosenheim zuständig. Das ebenfalls genannte Landgericht Traunstein ist dagegen nicht das reguläre Eingangsgericht für Scheidungs- oder arbeitsrechtliche Verfahren. Die Kanzleiräume liegen im ersten Stock; im Rückgebäude ist ein Fahrstuhl vorhanden. Die zentrale Lage bietet einen innerstädtischen Anlaufpunkt, auch für Menschen aus Fürstätt oder Westerndorf. Als Parkmöglichkeiten nennt die Kanzlei das Parkhaus P 4 Mitte am Busbahnhof sowie den Parkplatz 24 Prinzregentenstraße gegenüber. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende das Profil als Ausgangspunkt nutzen und sich über die dort hinterlegten Kontaktdaten telefonisch oder per E-Mail an die Kanzlei wenden. Eine kurze Schilderung des Anliegens, Hinweise auf Termine oder Fristen und die Benennung vorhandener Unterlagen erleichtern die erste Zuordnung. Ob und in welchem Umfang ein Mandat übernommen wird, ist anschließend unmittelbar mit der Kanzlei zu klären.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Rosenheim
- Amtsgericht Rosenheim
- Landgericht Traunstein
Die Kanzlei von Dominik Brunkow liegt in der Prinzregentenstraße 11 im Zentrum von Rosenheim und damit im innerstädtischen Umfeld. Die Räume befinden sich im ersten Stock; ein Fahrstuhl ist nach den Kanzleiangaben im Rückgebäude vorhanden. Für die Anfahrt mit dem Pkw werden das zentrale Parkhaus P 4 Mitte am Busbahnhof, etwa 100 Meter von der Kanzlei entfernt, und der Parkplatz 24 Prinzregentenstraße direkt gegenüber genannt. Der Busbahnhof bietet zugleich einen Orientierungspunkt für die Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln. Welche Verbindung aus Fürstätt, Westerndorf oder anderen Teilen Rosenheims geeignet ist, hängt vom jeweiligen Ausgangspunkt und dem aktuellen Fahrplan ab. Für den familienrechtlichen Schwerpunkt ist unter den genannten Gerichten insbesondere das Amtsgericht Rosenheim relevant. Dort werden beim Familiengericht bei entsprechender örtlicher Zuständigkeit beispielsweise Scheidungen sowie Verfahren über Unterhalt, elterliche Sorge und Umgang geführt. Welches Familiengericht im Einzelfall zuständig ist, richtet sich nach den gesetzlichen Zuständigkeitsregeln und den persönlichen Umständen der Beteiligten. Die Kanzleianschrift allein entscheidet darüber nicht. Arbeitsrechtliche Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern gehören grundsätzlich vor die Arbeitsgerichte, nicht vor das Amtsgericht Rosenheim oder das Landgericht Traunstein. Typische Verfahren betreffen etwa Kündigungen, Vergütungsansprüche oder Arbeitszeugnisse. Das Landgericht Traunstein ist vor allem für bestimmte allgemeine Zivilverfahren und Strafverfahren zuständig. Für die beiden Schwerpunkte dieses Profils ist es daher kein typisches erstinstanzliches Gericht. Als zusätzlichen Weg für den Postzugang nennt die Kanzlei das Gerichtsfach Nummer 1 beim Amtsgericht Rosenheim.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Informationen sind für eine erste Anfrage wegen einer Kündigung oder Abmahnung wichtig?
- Für eine erste Einordnung sind insbesondere das betreffende Schreiben, der Arbeitsvertrag und eine kurze zeitliche Darstellung der Ereignisse hilfreich. Bei einer Kündigung spielt auch eine Rolle, wann und auf welchem Weg sie zugegangen ist. Ergänzend können Änderungsvereinbarungen, einschlägige Korrespondenz oder frühere Abmahnungen relevant sein. Im Arbeitsrecht können kurze gesetzliche oder vertragliche Fristen gelten. Eine Anfrage sollte deshalb erkennen lassen, ob bereits ein Schreiben vorliegt und welche Termine bekannt sind. Welche Unterlagen tatsächlich benötigt werden, lässt sich bei der Abstimmung mit der angefragten Kanzlei klären.
- Muss ein Streit über Gehalt oder ein Arbeitszeugnis vor Gericht geführt werden?
- Nicht jede arbeitsrechtliche Auseinandersetzung führt zu einem Gerichtsverfahren. Bei offenen Vergütungsansprüchen oder Meinungsverschiedenheiten über ein Arbeitszeugnis kommt grundsätzlich auch eine außergerichtliche Klärung in Betracht. Dafür sind der Inhalt der Vereinbarungen, die bisherige Kommunikation und die konkreten Streitpunkte bedeutsam. Falls eine gerichtliche Klärung erforderlich wird, ist für Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern grundsätzlich die Arbeitsgerichtsbarkeit zuständig. Ob Gespräche, eine schriftliche Geltendmachung oder ein Verfahren sinnvoll erscheinen, hängt vom Einzelfall ab. Auch bei zunächst einvernehmlichen Gesprächen können Fristen eine Rolle spielen.
- Welche Unterlagen können bei einer Anfrage zu Trennung, Scheidung und Unterhalt hilfreich sein?
- Hilfreich ist zunächst eine Übersicht über die familiäre Situation, den zeitlichen Verlauf der Trennung und die Fragen, die geklärt werden sollen. Je nach Anliegen können Heiratsurkunde, vorhandene Vereinbarungen, gerichtliche Schreiben sowie Nachweise zu Einkommen und wirtschaftlichen Verpflichtungen relevant sein. Bei Fragen zu gemeinsamen Kindern können deren Alter und die bisherige Betreuungssituation für die Einordnung wichtig werden. Nicht jede Anfrage erfordert sofort sämtliche Unterlagen. Der benötigte Umfang sollte mit der angefragten Kanzlei abgestimmt werden; für sensible Dokumente empfiehlt sich außerdem eine vorherige Klärung des Übermittlungswegs.
- Wie unterscheiden sich Fragen zur elterlichen Sorge von Fragen zum Umgang?
- Die elterliche Sorge betrifft die Verantwortung für das Kind, etwa bei wichtigen Entscheidungen über Gesundheit, Schule oder Aufenthalt. Beim Umgang geht es hingegen um den Kontakt des Kindes zu seinen Eltern und gegebenenfalls weiteren Bezugspersonen. Beide Themen können nach einer Trennung miteinander verbunden sein, sind rechtlich aber zu unterscheiden. Maßgeblich ist das Kindeswohl. Für eine erste Anfrage sind die bisherige Betreuung, bestehende Absprachen und etwaige gerichtliche Regelungen hilfreiche Ausgangspunkte. Wenn eine gerichtliche Entscheidung erforderlich ist, fällt sie grundsätzlich in den Aufgabenbereich des zuständigen Familiengerichts.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Dominik Brunkow
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Kanzlei und Anfahrt
Prinzregentenstraße 11, 83022 Rosenheim
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Hinweise zum DatenschutzWeiterführende Informationen
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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: kanzlei-rosenheim.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 23 %
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