Veröffentlichtes Profil

Elke Rienhoff

Elke Rienhoff-Kühnl – Fachanwältin für Familienrecht in Marburg

Zuletzt aktualisiert am 26. September 2026

Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht · Elke Rienhoff-Kühnl

Schwanallee 18-20, 35037 Marburg

Telefon: +49 6421 2020093

Qualifikation
Rechtsanwaltskammer Kassel
Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Elke Rienhoff-Kühnl

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Elke Rienhoff-Kühnl ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht in Marburg. Ihr Beratungsfeld umfasst das gesamte Familienrecht. Dazu gehören insbesondere Trennung, Ehescheidung und Scheidungsfolgesachen, Kindes- und Ehegattenunterhalt sowie Sorge- und Umgangsrecht. Weitere Themen sind Zugewinnausgleich, güterrechtliche Fragen, Volljährigenunterhalt, Elternunterhalt und Vaterschaftsfeststellung oder -anfechtung. Sie befasst sich außerdem mit nichtehelichen Lebensgemeinschaften, dem Lebenspartnerschaftsgesetz sowie häuslicher Gewalt und Stalking. Zu ihren Mandanten gehören Ehegatten und Menschen in nichtehelichen Lebensgemeinschaften. Ihre Arbeitsweise besteht darin, die Lebenssituation und die damit verbundenen Konflikte im Einzelnen zu erfassen, zu strukturieren und gemeinsam eine Strategie abzustimmen. Bei Scheidungen strebt sie umfassende Regelungen an, die beide Ehegatten akzeptieren können; das Wohl der Kinder steht dabei im Vordergrund. Ist keine Einigung möglich, vertritt sie die Interessen vor Gericht. Ehe- und Partnerschaftsverträge werden nach individuellen Bedürfnissen erarbeitet. Sie arbeitet mit dem Philippshaus und dem Verein Frauen helfen Frauen zusammen. Im Einzelfall stellt sie Kontakt zu Mediatoren her und überführt Mediationsergebnisse in juristische Vereinbarungen.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 24.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: rienhoff-kuehnl.de

Beratung in Marburg – Einordnung der Redaktion

Rechtsanwältin Elke Rienhoff führt die Kanzlei Elke Rienhoff-Kühnl in der Schwanallee 18-20 in 35037 Marburg. Als Fachanwältin für Familienrecht hat sie ihren Hauptschwerpunkt bei den rechtlichen Fragen, die sich aus familiären Beziehungen und deren Veränderungen ergeben. Im Profil ist daneben das Erbrecht genannt. Sie gehört der Rechtsanwaltskammer Kassel an. Ihr familienrechtliches Beratungsfeld reicht von der Gestaltung einer Partnerschaft bis zur rechtlichen Aufarbeitung einer Trennung. Zu ihren Mandanten zählen Ehegatten ebenso wie Menschen, die in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft leben. Im Familienrecht befasst sich Elke Rienhoff insbesondere mit Trennung, Ehescheidung und Scheidungsfolgesachen. Dazu gehören Kindes- und Ehegattenunterhalt, Zugewinnausgleich sowie weitere güterrechtliche Fragen. Wenn Kinder betroffen sind, stehen häufig die elterliche Sorge, der Umgang und die finanzielle Versorgung im Mittelpunkt. Auch Volljährigenunterhalt, Elternunterhalt und die Feststellung oder Anfechtung einer Vaterschaft gehören zu ihrem Tätigkeitsfeld. Weitere Themen sind das Lebenspartnerschaftsgesetz sowie häusliche Gewalt und Stalking. Ehe- und Partnerschaftsverträge werden anhand der individuellen Bedürfnisse erarbeitet. Das ebenfalls aufgeführte Erbrecht betrifft allgemein etwa die Nachlassgestaltung, die Erbenstellung oder Pflichtteilsfragen; nähere erbrechtliche Spezialisierungen sind im Profil nicht angegeben. Ihre beschriebene Arbeitsweise beginnt damit, die persönliche Lebenssituation und die damit verbundenen Konflikte im Einzelnen zu erfassen und zu strukturieren. Darauf aufbauend wird gemeinsam eine Strategie abgestimmt. Bei Scheidungen strebt sie umfassende Regelungen an, die beide Ehegatten akzeptieren können; das Wohl der Kinder steht dabei im Vordergrund. Ist eine Einigung nicht möglich, vertritt sie die Interessen vor Gericht. Elke Rienhoff arbeitet mit dem Philippshaus und dem Verein Frauen helfen Frauen zusammen. Im Einzelfall vermittelt sie Kontakte zu Mediatoren und überführt Ergebnisse einer Mediation in juristische Vereinbarungen. Die Kanzleiadresse in der Schwanallee liegt im Marburger Südviertel. Damit besteht ein konkreter örtlicher Bezug auch für Ratsuchende aus der Altstadt oder aus Wehrda. Für familienrechtliche Verfahren ist bei entsprechender Zuständigkeit das Amtsgericht Marburg als Familiengericht relevant; in erbrechtlichen Angelegenheiten können das Amtsgericht und das Landgericht Marburg unterschiedliche Aufgaben übernehmen. Die Anfahrt lässt sich je nach Ausgangspunkt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw planen. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende die im Profil angegebenen Kontaktmöglichkeiten nutzen. Eine kurze Schilderung des Anliegens, vorhandener gerichtlicher Schreiben und etwaiger Fristen erleichtert die anschließende Abstimmung. Ob und in welchem Umfang eine Mandatsübernahme möglich ist, wird im direkten Austausch geklärt.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 25.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Marburg

  • Amtsgericht Marburg
  • Landgericht Marburg

Die Kanzlei Elke Rienhoff-Kühnl befindet sich in der Schwanallee 18-20 im Marburger Südviertel und damit im innerstädtischen Umfeld. Die Adresse bietet einen örtlichen Anknüpfungspunkt für Ratsuchende aus dem Südviertel, der Altstadt und weiteren Stadtteilen wie Wehrda. Welche Verbindung mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder welche Pkw-Route zweckmäßig ist, hängt vom Ausgangspunkt und der aktuellen Verkehrslage ab. Für einen vereinbarten Termin empfiehlt sich deshalb eine vorherige Prüfung der Verbindung zur konkreten Adresse. Angaben zu bestimmten Haltestellen, Stellplätzen oder zur Barrierefreiheit liegen nicht vor; entsprechende Fragen lassen sich bei der Terminabstimmung klären. Für den familienrechtlichen Hauptschwerpunkt ist unter den genannten Gerichten vor allem das Amtsgericht Marburg von Bedeutung. Dort werden als Familiensachen beispielsweise Scheidungen, Unterhaltsverfahren sowie Sorge- und Umgangsverfahren geführt, sofern die örtliche und sachliche Zuständigkeit gegeben ist. Auch Gewaltschutzsachen können zum Aufgabenbereich des Familiengerichts gehören. Im Erbrecht übernimmt das Amtsgericht als Nachlassgericht unter anderem Aufgaben bei der Testamentseröffnung und bei Erbscheinsverfahren. Davon zu unterscheiden sind streitige erbrechtliche Ansprüche, etwa auf Zahlung eines Pflichtteils. Solche Zivilverfahren können je nach Zuständigkeitsregeln vor dem Amtsgericht oder dem Landgericht Marburg geführt werden. Die Kanzleiadresse allein bestimmt nicht das zuständige Gericht: Maßgeblich sind vielmehr die Verfahrensart und die gesetzlichen Anknüpfungspunkte, beispielsweise der gewöhnliche Aufenthalt einer betroffenen Person.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 25.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Bei Inanspruchnahme von Beratungshilfe sollte der Antrag bereits vor Aufnahme eines Beratungsgesprächs gestellt werden und der Bewilligungsbescheid vorliegen. Das Beratungshilfeantragsformular ist in Einzelheiten auszufüllen, zu unterzeichnen und mit Belegen in Kopie zu versehen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Ablauf und Konditionen

Für den Erstkontakt: Bei Inanspruchnahme von Beratungshilfe sollte der Antrag bereits vor Aufnahme eines Beratungsgesprächs gestellt werden und der Bewilligungsbescheid vorliegen. Das Beratungshilfeantragsformular ist in Einzelheiten auszufüllen, zu unterzeichnen und mit Belegen in Kopie zu versehen.

Werdegang und Engagement

Mitgliedschaften

  • Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwalt Verein (DAV)
  • Deutscher Familiengerichtstag e.V.
  • Vereinigung demokratischer Juristinnen und Juristen e.V.
  • Republikanischer Anwältinnen/ und Anwälteverein e.V.
  • Arbeitskreis gegen Gewalt gegen Frauen und Kinder

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Unterlagen sind für eine erste Anfrage wegen Trennung oder Scheidung hilfreich?
Für eine erste Orientierung sind eine kurze Darstellung der familiären Situation und eine Übersicht über die offenen Fragen hilfreich. Dazu können Angaben zu gemeinsamen Kindern, zum Zeitpunkt der Trennung, zu Einkommen, Vermögen und bestehenden Vereinbarungen gehören. Bereits vorhandene gerichtliche Schreiben sollten mit ihrem Eingangsdatum und darin genannten Fristen erwähnt werden. Je nach Anliegen können später Heiratsurkunde, Einkommensnachweise oder Vertragsunterlagen benötigt werden. Welche Dokumente tatsächlich erforderlich sind und wie sie übermittelt werden sollen, lässt sich bei der Kontaktaufnahme abstimmen.
Wie unterscheiden sich Sorge-, Umgangs- und Unterhaltsfragen nach einer Trennung?
Das Sorgerecht betrifft die Verantwortung für ein Kind und wesentliche Entscheidungen über seine Lebensführung. Das Umgangsrecht betrifft insbesondere den persönlichen Kontakt des Kindes zu seinen Eltern. Unterhaltsfragen beziehen sich dagegen auf die finanzielle Versorgung. Diese Themen können im Alltag eng zusammenhängen, werden rechtlich aber nach unterschiedlichen Maßstäben behandelt. Bei Sorge und Umgang ist das Kindeswohl maßgeblich. Für Unterhalt spielen unter anderem Bedarf und Leistungsfähigkeit eine Rolle. In einer ersten Besprechung können die einzelnen Konfliktpunkte getrennt erfasst und ihre Zusammenhänge geklärt werden.
Können Ehe- oder Partnerschaftsverträge auch während einer bestehenden Beziehung sinnvoll sein?
Ehe- und Partnerschaftsverträge können nicht nur zu Beginn einer Beziehung, sondern auch bei veränderten Lebensumständen ein Thema werden. Allgemeine Anlässe sind beispielsweise gemeinsame Vermögensbildung, berufliche Veränderungen oder die Aufteilung von Erwerbs- und Familienarbeit. Welche Regelungen in Betracht kommen, hängt unter anderem davon ab, ob eine Ehe oder eine nichteheliche Lebensgemeinschaft besteht. Nicht jede Vereinbarung ist uneingeschränkt zulässig; zudem können besondere Formanforderungen gelten. Eine anwaltliche Besprechung dient dazu, die jeweiligen Vorstellungen, rechtlichen Grenzen und gegebenenfalls erforderlichen notariellen Schritte einzuordnen.
Worin unterscheiden sich ein Erbscheinsverfahren und ein Streit um den Pflichtteil?
Ein Erbscheinsverfahren dient dazu, die Erbenstellung und gegebenenfalls die Erbanteile durch ein gerichtliches Zeugnis nachzuweisen. Zuständig ist dafür das Nachlassgericht. Ein Pflichtteilsstreit betrifft dagegen regelmäßig einen Geldanspruch bestimmter naher Angehöriger gegen die Erben, wenn diese Angehörigen von der Erbfolge ausgeschlossen wurden oder weniger als den geschützten Mindestanteil erhalten. Solche Ansprüche werden bei einem gerichtlichen Streit im Zivilverfahren behandelt. Für eine erste Einordnung können ein vorhandenes Testament, Angaben zu familiären Beziehungen und bereits geführte Korrespondenz hilfreich sein.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 25.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Elke Rienhoff

Hier sammeln wir Erfahrungen von Mandantinnen und Mandanten sowie öffentlich verfügbare Bewertungen. Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft.

Google-Bewertungssiegel der Kanzlei von Elke Rienhoff: 3,7 von 5 Sternen bei 6 Bewertungen
3,7 von 5 bei GoogleGesamtbewertung des Google-Unternehmenseintrags von Elke Rienhoff-Kühnl aus 6 Bewertungen.Alle Bewertungen bei Google ansehen

Bewertungen auf anwalt-seiten.de

Für Elke Rienhoff liegen hier noch keine geprüften Bewertungen vor.

Google-Bewertungen der Kanzlei

3,7 von 5 · 6 Bewertungen

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Diese Google-Bewertungen beziehen sich auf Elke Rienhoff-Kühnl insgesamt und nicht auf Elke Rienhoff persönlich. In der Kanzlei arbeiten in der Regel mehrere Anwältinnen und Anwälte; die Bewertungen lassen deshalb keinen Rückschluss auf die Arbeit einer einzelnen Person zu.

Verteilung der geprüften Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft. Beleidigende, anonyme Schmähkritik und Beiträge ohne erkennbaren Mandatsbezug werden nicht veröffentlicht.

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Kritische Stimmen

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Kanzlei und Anfahrt

Schwanallee 18-20, 35037 Marburg

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Kontaktdaten geprüft am 24.9.2026 · Quelle: rienhoff-kuehnl.de

Letzte redaktionelle Prüfung: 25.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 27 %

Hinweis: Dieses Profil wurde nicht von der betroffenen Person selbst angelegt, sondern redaktionell aus öffentlich zugänglichen Quellen (z. B. Kanzleiwebseite, Impressum, Google) zusammengestellt. Die Aufnahme ist kostenlos und unabhängig von einer Mitgliedschaft. Sie sind betroffen? Sie können das Profil übernehmen und korrigieren, einen Fehler melden oder der Veröffentlichung widersprechen und die Löschung verlangen.

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