Kanzleiprofil

Kanzlei Bellof

Rechtsanwaltskanzlei in Gießen. Schwerpunkte: Arbeitsrecht, Erbrecht, Familienrecht. 4,0 von 5 bei 9 Google-Bewertungen.

Anwältinnen und Anwälte

1

Standort

Katharinengasse 1, 35390 Gießen

Schwerpunkte

Arbeitsrecht, Erbrecht, Familienrecht

Google-Bewertung der Kanzlei

4,0 von 5 · 9 Bewertungen

Die Kanzlei im Überblick

Die Rechtsanwaltskanzlei Anke Bellof in Gießen besteht seit 1998. Sie wurde von Rechtsanwältin Anke Bellof gegründet und wird von ihr betrieben. Die Kanzlei befasst sich mit zivilrechtlichen Fragen und richtet sich an Privatpersonen sowie Unternehmen. Ein Schwerpunkt liegt auf Erbrecht und Erblasserrecht sowie auf erbrechtlichen Mandaten im privaten und unternehmerischen Bereich. Dazu gehören Fragen der Vermögensaufteilung, des Pflichtteilsrechts und individueller Regelungen zu Lebzeiten. Daneben bearbeitet die Kanzlei Erbschaftssteuerrecht, Gesellschaftsrecht sowie europäisches und internationales Zivil- und Erbrecht. Im Allgemeinen und Besonderen Vertragsrecht umfasst die tägliche Arbeit außergerichtliche und gerichtliche Problemstellungen. Im Gesellschaftsrecht stehen vertragliche Regelungen für gemeinschaftliches wirtschaftliches Handeln und die Vorsorge für künftige Veränderungen im Mittelpunkt. Außerdem bietet die Kanzlei Wirtschaftsmediation an und beschreibt dabei die Strukturierung des Konfliktlösungsprozesses als ihre Aufgabe. Die Kanzlei betont die Aufmerksamkeit für den einzelnen Auftrag. Kontakt ist telefonisch, per E-Mail oder über das Kontaktformular möglich.

Die Kanzlei Bellof in Gießen befasst sich mit zivilrechtlichen Fragen. Sie besteht seit 1998 und wurde von Rechtsanwältin Anke Bellof gegründet, die die Kanzlei auch betreibt. Der fachliche Schwerpunkt liegt im Erbrecht und Erblasserrecht. Die Kanzlei bearbeitet erbrechtliche Mandate sowohl im privaten als auch im unternehmerischen Bereich. Hinzu kommen damit verbundene Fragen des Erbschaftsteuerrechts und des Gesellschaftsrechts sowie des europäischen und internationalen Zivil- und Erbrechts. Zum Tätigkeitsfeld gehört außerdem das allgemeine und besondere Vertragsrecht. Das Angebot richtet sich an Privatpersonen und Unternehmen beziehungsweise Unternehmensinhaber. Typische erbrechtliche Anliegen betreffen das gesetzliche Erbrecht, die Aufteilung von Vermögen und das Pflichtteilsrecht. Daneben unterstützt die Kanzlei bei individuellen Regelungen, die bereits zu Lebzeiten getroffen werden sollen. Im Gesellschaftsrecht stehen vertragliche Regelungen für gemeinschaftliches wirtschaftliches Handeln sowie die Vorsorge für künftige Veränderungen im Unternehmen im Mittelpunkt. Im Vertragsrecht befasst sich die Kanzlei mit Verträgen und den unterschiedlichen Interessen der Beteiligten. Dabei werden sowohl außergerichtliche als auch gerichtliche Problemstellungen bearbeitet. Für ihre Arbeitsweise hebt die Kanzlei die Berücksichtigung des einzelnen Falls und der jeweiligen Interessen hervor. Inhaltlich geht es dabei um die rechtliche Gestaltung und Durchsetzung des individuellen Willens, sowohl für Privatpersonen als auch für Unternehmensinhaber. Als weiteres Tätigkeitsfeld nennt die Kanzlei die Wirtschaftsmediation. Rechtsanwältin Bellof beschreibt ihre Aufgabe hierbei als Strukturierung des Prozesses zur Konfliktlösung. Ausführliche Angaben zu einem festen Beratungsablauf oder zu einzelnen Schritten nach der Kontaktaufnahme enthält die Website nicht. Der Kanzleistandort befindet sich in der Katharinengasse 1, 35390 Gießen. Für die Kontaktaufnahme stehen die Telefonnummer 0641 / 943 33 33 und die E-Mail-Adresse info@kanzlei-bellof.de zur Verfügung. Die Website bietet zudem ein Kontaktformular mit Feldern für Name, E-Mail-Adresse, Betreff und Nachricht. Die Kanzlei nennt ihre Anschrift auch für persönliche Besuche.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 23. September 2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: kanzlei-bellof.de, kanzlei-bellof.de

Erfahrungen und Google-Bewertungen der Kanzlei

Die folgenden Erfahrungen stammen aus dem öffentlichen Google-Unternehmenseintrag der Kanzlei und geben einen Eindruck, wie Mandantinnen und Mandanten die Zusammenarbeit bewerten.

4,0

9 Bewertungen bei Google

Bewertungen beziehen sich auf den Google-Unternehmenseintrag der Kanzlei, nicht auf einzelne Anwältinnen oder Anwälte.

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Google-Bewertungssiegel der Kanzlei Kanzlei Bellof: 4,0 von 5 Sternen

Rechtsgebiete und Leistungen

Anwältinnen und Anwälte dieser Kanzlei

Kontakt, Öffnungszeiten und Terminarten

Kontaktdaten

Katharinengasse 1, 35390 Gießen

Termin vor Ort · Telefontermin

Öffnungszeiten

Für diese Kanzlei liegen keine belegten Öffnungszeiten vor. Termine werden individuell vereinbart.

Beratung in Gießen – Einordnung der Redaktion

Die Rechtsanwaltskanzlei Anke Bellof befindet sich in der Katharinengasse 1 in 35390 Gießen. Rechtsanwältin Anke Bellof hat die Kanzlei 1998 gegründet und betreibt sie seitdem. Das Profil nennt Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt sowie Erbrecht und Familienrecht als weitere Rechtsgebiete. Die Kanzleibeschreibung legt einen besonderen Akzent auf erbrechtliche Fragen für Privatpersonen und Unternehmen. Darüber hinaus gehören allgemeines und besonderes Vertragsrecht, Gesellschaftsrecht, Erbschaftssteuerrecht sowie europäisches und internationales Zivil- und Erbrecht zum beschriebenen Tätigkeitsfeld. Damit verbindet die Kanzlei persönliche Vermögensfragen mit vertraglichen und unternehmerischen Themen. Im Arbeitsrecht suchen Ratsuchende typischerweise Orientierung zu Arbeitsverträgen, Kündigungen, Vergütung oder Arbeitszeugnissen. Dabei können sowohl die Ausgestaltung eines Beschäftigungsverhältnisses als auch Konflikte während seiner Durchführung oder Beendigung eine Rolle spielen. Im Familienrecht betreffen häufige Anliegen Trennung, Scheidung, Unterhalt und die Verantwortung für gemeinsame Kinder. Welche Fragen zusammenhängen und welche Unterlagen für eine rechtliche Prüfung erforderlich sind, hängt vom jeweiligen Sachverhalt ab. Gerade bei arbeitsrechtlichen oder familienrechtlichen Auseinandersetzungen ist es für die erste Einordnung wichtig, bereits vorliegende Schreiben und zeitliche Abläufe nachvollziehbar darzustellen. Im Erbrecht befasst sich die Kanzlei nach ihrer Beschreibung unter anderem mit Vermögensaufteilung, Pflichtteilsrecht und individuellen Regelungen zu Lebzeiten. Typische Anliegen reichen von der Nachfolgeplanung bis zu Fragen nach einem bereits eingetretenen Erbfall. Bei unternehmerischem Vermögen können zusätzlich gesellschaftsrechtliche Vereinbarungen und steuerliche Aspekte berührt sein. Grenzüberschreitende Bezüge können Fragen des europäischen und internationalen Erbrechts aufwerfen. Die ebenfalls angebotene Wirtschaftsmediation ist ein eigenständiger Ansatz zur strukturierten Bearbeitung wirtschaftlicher Konflikte; sie ist von einer gerichtlichen Entscheidung zu unterscheiden. Die Adresse in der Gießener Innenstadt bietet einen örtlichen Bezug für Ratsuchende aus dem Zentrum ebenso wie aus Wieseck und Kleinlinden. Am Standort befinden sich das Amtsgericht Gießen und das Landgericht Gießen. Welches Gericht zuständig ist, richtet sich jedoch nach der Verfahrensart und weiteren gesetzlichen Voraussetzungen; arbeitsrechtliche Streitigkeiten gehören regelmäßig vor die Arbeitsgerichte. Wer über Anwalt-Seiten.de eine Anfrage vorbereiten möchte, kann die Profilinformationen zur ersten Orientierung nutzen. Für die Kontaktaufnahme sind Telefon, E-Mail oder Kontaktformular genannt. Eine kurze Beschreibung des Anliegens, beteiligte Personen und Hinweise auf laufende Fristen erleichtern die Einordnung. Ob ein Mandat übernommen wird und wie das weitere Vorgehen aussieht, ist anschließend mit der Kanzlei zu klären.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der belegten Angaben, Stand 25. September 2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Standort und Anfahrt

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Hinweise zum Datenschutz
Standort von Kanzlei Bellof. Kartendaten: Google.

Zuständige Gerichte und Umfeld in Gießen

  • Amtsgericht Gießen
  • Landgericht Gießen

Die Rechtsanwaltskanzlei Anke Bellof liegt in der Katharinengasse 1 in der Gießener Innenstadt. Das räumliche Umfeld umfasst neben dem Zentrum auch Stadtteile wie Wieseck und Kleinlinden, aus denen Ratsuchende ihre Anfahrt individuell planen können. Für eine innerstädtische Kanzlei kommen grundsätzlich öffentliche Verkehrsmittel ebenso wie der Pkw infrage. Konkrete Verbindungen, aktuelle Verkehrsbedingungen und Parkmöglichkeiten sollten vor einem Besuch geprüft werden. Aus der Anschrift allein lassen sich weder bestimmte Stellplätze noch Angaben zur Barrierefreiheit ableiten. Eine vorherige Abstimmung des Besuchs hilft außerdem, organisatorische Fragen zur Ankunft zu klären. Für erbrechtliche Angelegenheiten ist unter den genannten Gerichten insbesondere das Amtsgericht Gießen von Bedeutung: Amtsgerichte nehmen als Nachlassgerichte beispielsweise Aufgaben in Erbscheinsverfahren und bei der Eröffnung letztwilliger Verfügungen wahr. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich dabei grundsätzlich nach dem gewöhnlichen Aufenthalt der verstorbenen Person, nicht nach dem Kanzleisitz. Streitige erbrechtliche Ansprüche, etwa auf Zahlung eines Pflichtteils, werden dagegen in zivilgerichtlichen Verfahren behandelt. Je nach gesetzlicher Zuständigkeitsverteilung kann hierfür das Amtsgericht oder das Landgericht zuständig sein; auch vertragliche Streitigkeiten können vor diesen Gerichten geführt werden. Familienrechtliche Verfahren, etwa Scheidungen sowie Unterhalts- und Kindschaftssachen, gehören grundsätzlich zum Familiengericht beim Amtsgericht. Auch hier sind die jeweiligen örtlichen Zuständigkeitsregeln maßgeblich. Für den im Profil genannten Hauptschwerpunkt Arbeitsrecht sind Amtsgericht und Landgericht hingegen regelmäßig nicht die zuständigen Eingangsgerichte. Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern aus dem Arbeitsverhältnis werden grundsätzlich vor den Arbeitsgerichten verhandelt.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 25. September 2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

Häufige Fragen zu dieser Kanzlei

Welche Informationen sind für eine erste Anfrage wegen einer Kündigung oder eines anderen arbeitsrechtlichen Konflikts hilfreich?

Für eine erste Einordnung sind insbesondere der Arbeitsvertrag, gegebenenfalls ergänzende Vereinbarungen und die maßgeblichen Schreiben hilfreich. Bei einer Kündigung spielen das Schreiben selbst und der Zeitpunkt seines Zugangs eine wichtige Rolle. Bei Vergütungsfragen können Abrechnungen und Aufzeichnungen relevant sein, bei einem Zeugnis dessen Wortlaut. Eine kurze chronologische Darstellung macht den Konflikt verständlicher. Da im Arbeitsrecht kurze gesetzliche oder vertragliche Fristen gelten können, sollten erkennbare Termine bereits in der Anfrage benannt werden. Welche Unterlagen anschließend benötigt werden, hängt vom konkreten Anliegen ab.

Worin unterscheiden sich Nachfolgeplanung, Erbschein und Pflichtteilsfragen?

Nachfolgeplanung betrifft die Gestaltung zu Lebzeiten, beispielsweise durch ein Testament oder einen Erbvertrag. Dabei können familiäre Verhältnisse, vorhandenes Vermögen und gegebenenfalls Unternehmensbeteiligungen zusammenwirken. Ein Erbschein dient nach einem Todesfall dem Nachweis der Erbenstellung; er ist nicht in jeder Situation erforderlich. Pflichtteilsfragen betreffen dagegen gesetzlich geregelte Geldansprüche bestimmter naher Angehöriger, insbesondere bei einem Ausschluss von der Erbfolge. Für eine erste Anfrage hilft es deshalb, zwischen einer geplanten Gestaltung und einem bereits eingetretenen Erbfall zu unterscheiden und vorhandene letztwillige Verfügungen zu erwähnen.

Welche Themen können bei einer Trennung oder Scheidung rechtlich zusammenhängen?

Eine Trennung oder Scheidung kann mehrere rechtlich eigenständige Fragen auslösen. Dazu gehören Unterhalt, die Nutzung der gemeinsamen Wohnung, die Aufteilung von Haushaltsgegenständen und vermögensrechtliche Folgen. Bei gemeinsamen Kindern können außerdem Sorge- und Umgangsfragen hinzukommen. Im Scheidungsverfahren spielt häufig auch der Ausgleich von Versorgungsanrechten eine Rolle. Nicht jedes Thema wird automatisch im selben Verfahren entschieden. Für eine erste Kontaktaufnahme ist daher eine Übersicht über die familiäre Situation, bereits bestehende Vereinbarungen und mögliche gerichtliche Schreiben hilfreich. Die rechtliche Bewertung erfordert anschließend eine Betrachtung der individuellen Umstände.

Was ist bei erbrechtlichen Fragen mit Unternehmensvermögen oder Auslandsbezug besonders zu klären?

Bei Unternehmensvermögen können erbrechtliche Regelungen und gesellschaftsrechtliche Vereinbarungen ineinandergreifen. Beispielsweise können Gesellschaftsverträge Bestimmungen für den Tod eines Beteiligten enthalten. Daneben können steuerliche Fragen entstehen, die gesondert geprüft werden müssen. Bei einem Auslandsbezug ist zunächst zu klären, welche Staaten durch Aufenthalt, Vermögen oder weitere Umstände berührt sind. Daraus können Fragen zum anwendbaren Recht und zur internationalen Zuständigkeit folgen. Für eine Anfrage sind deshalb Angaben zur Unternehmensform, vorhandene Verträge, letztwillige Verfügungen und eine Übersicht über die betroffenen Länder sinnvoll, ohne damit bereits eine rechtliche Bewertung vorwegzunehmen.

Automatisch erstellte Orientierungshilfe, Stand 25. September 2026. Keine Rechtsberatung im Einzelfall.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen unverbindlich über das Formular auf dieser Seite. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte sowie vorhandene Schreiben und Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich bei Ihnen und klärt, ob Ihr Anliegen zu den Schwerpunkten passt und wer es bearbeitet.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    Möglich sind: Termin vor Ort, Telefontermin. Der Termin wird individuell abgestimmt.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG). Wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

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