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- 27% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 21. September 2026
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Kanzleiprofil im Überblick
Felix Menke ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht und Wirtschaftsjurist (Universität Bayreuth). Er ist Partner der auf Strafrecht spezialisierten Kanzlei Strafrecht.Plus in Mönchengladbach. Seine Tätigkeit umfasst Beratung und Strafverteidigung in jedem Verfahrensstadium und in allen Bereichen des Strafrechts sowie dessen Nebengebieten in ganz Deutschland. Als Tätigkeitsfelder nennt die Webseite Strafverfahren, Strafvollstreckung und Strafvollzug. Zu den aufgeführten Rechtsgebieten gehören Vermögensstrafrecht, Betäubungsmittelrecht, Gewalt- und Tötungsdelikte, Wirtschaftsstrafrecht und Sexualstrafrecht. Menke vertritt und berät Mandanten in strafrechtlichen Angelegenheiten. Seine beschriebene Arbeitsweise beginnt mit dem Zuhören und umfasst die Entwicklung einer individuellen und umfassenden Verteidigungsstrategie, die auf die Interessen des Mandanten ausgerichtet ist. Bei der Umsetzung betont er eine klare und ehrliche Kommunikation in jedem Verfahrensstadium. Die Kanzlei befindet sich in der Rheinbahnstraße 30-32. Für Verhaftungen, Durchsuchungen und Vernehmungen nennt die Webseite einen rund um die Uhr erreichbaren Notruf.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 21.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: strafrecht-menke.de, strafrecht-menke.de
Beratung in Mönchengladbach – Einordnung der Redaktion
Felix Menke ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht und Wirtschaftsjurist der Universität Bayreuth. Als Partner der Kanzlei Strafrecht.Plus in Mönchengladbach berät und vertritt er Mandantinnen und Mandanten in strafrechtlichen Angelegenheiten. Der Hauptschwerpunkt seines Profils ist das Strafrecht einschließlich seiner Nebengebiete. Seine Tätigkeit umfasst nach der Kanzleibeschreibung sämtliche Verfahrensstadien und erstreckt sich auf ganz Deutschland. Neben der Verteidigung in Strafverfahren gehören Strafvollstreckung und Strafvollzug zu den ausdrücklich genannten Tätigkeitsfeldern. Damit erfasst das Profil sowohl die Auseinandersetzung mit einem Tatvorwurf als auch Fragen, die sich nach einer rechtskräftigen Verurteilung stellen können. Zu den aufgeführten Bereichen zählen Vermögensstrafrecht, Betäubungsmittelrecht, Gewalt- und Tötungsdelikte, Wirtschaftsstrafrecht und Sexualstrafrecht. Typische Anliegen betreffen etwa Ermittlungen wegen Betrugs oder anderer Vermögensdelikte, Vorwürfe im Zusammenhang mit Betäubungsmitteln sowie strafrechtliche Sachverhalte im unternehmerischen Umfeld. Bei Gewalt- und Sexualdelikten können die Bewertung von Aussagen und weitere Beweismittel eine wesentliche Rolle spielen. Ratsuchende kommen in diesen Bereichen häufig mit einer polizeilichen Vorladung, einem Strafbefehl oder einer Anklageschrift in Kontakt mit dem Strafverfahren. Welche Fragen dabei zu klären sind, hängt vom konkreten Vorwurf und dem jeweiligen Verfahrensstand ab. Die beschriebene Arbeitsweise von Felix Menke beginnt mit dem Zuhören. Darauf baut die Entwicklung einer individuellen, an den Interessen des Mandanten orientierten Verteidigungsstrategie auf. Die Kanzleibeschreibung hebt dabei eine klare und ehrliche Kommunikation während des Verfahrens hervor. Allgemein gehört zur strafrechtlichen Vertretung, den Verfahrensstand zu erfassen, den Tatvorwurf anhand der verfügbaren Unterlagen einzuordnen und mögliche weitere Schritte zu besprechen. Für Verhaftungen, Durchsuchungen und Vernehmungen nennt die Webseite der Kanzlei außerdem einen rund um die Uhr erreichbaren Notruf. Die Kanzlei Strafrecht.Plus befindet sich in der Rheinbahnstraße 30–32, 41063 Mönchengladbach. Der Standort bietet einen örtlichen Bezug für Ratsuchende aus dem Stadtgebiet, etwa aus Stadtmitte, Rheydt, Giesenkirchen, Hardt oder Odenkirchen; eine Zuordnung der Kanzlei zu einem dieser Stadtteile ist mit den vorliegenden Angaben nicht belegt. Für Strafverfahren sind vor Ort insbesondere das Amtsgericht und das Landgericht Mönchengladbach relevant. Die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw lässt sich anhand der Kanzleianschrift planen. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende die im Profil angegebenen Kontaktmöglichkeiten nutzen. Eine kurze Schilderung des Anliegens, des Verfahrensstands und etwaiger Termine erleichtert die erste Zuordnung. Ob ein Mandat übernommen wird und welche Unterlagen benötigt werden, ist anschließend unmittelbar mit der Kanzlei zu klären.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 21.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Mönchengladbach
- Amtsgericht Mönchengladbach
- Landgericht Mönchengladbach
- Arbeitsgericht Mönchengladbach
Für das strafrechtliche Profil von Felix Menke sind am Standort vor allem das Amtsgericht Mönchengladbach und das Landgericht Mönchengladbach von Bedeutung. Am Amtsgericht werden Strafsachen je nach gesetzlicher Zuständigkeit vor dem Strafrichter oder dem Schöffengericht verhandelt. Das Landgericht ist unter anderem erstinstanzlich für bestimmte schwerwiegende Tatvorwürfe zuständig und entscheidet über Berufungen gegen strafrechtliche Urteile des Amtsgerichts. Bei Tötungsdelikten kommt insbesondere eine Zuständigkeit der Schwurgerichtskammer in Betracht. Für bestimmte Wirtschaftsstrafsachen bestehen Wirtschaftsstrafkammern. Fragen der Strafvollstreckung und des Strafvollzugs können ebenfalls gerichtliche Entscheidungen erfordern, etwa durch Strafvollstreckungskammern. Welche Stelle im Einzelfall zuständig ist, richtet sich nach den gesetzlichen Regeln und nicht allein nach dem Kanzleisitz. Das ebenfalls am Standort genannte Arbeitsgericht Mönchengladbach entscheidet dagegen über arbeitsrechtliche Streitigkeiten und ist kein Strafgericht. Die Kanzlei liegt an der Rheinbahnstraße 30–32 im Stadtgebiet von Mönchengladbach. Eine konkrete Stadtteilzuordnung oder eine Innenstadtlage lässt sich aus den vorliegenden Angaben nicht sicher ableiten. Stadtmitte, Rheydt, Giesenkirchen, Hardt und Odenkirchen gehören zum genannten örtlichen Umfeld, ohne dass damit weitere Kanzleistandorte verbunden wären. Für die Planung eines persönlichen Termins ist die vollständige Adresse in 41063 Mönchengladbach maßgeblich. Verbindungen mit öffentlichen Verkehrsmitteln und Anfahrtswege mit dem Pkw sollten anhand aktueller Fahrplan- oder Kartendaten geprüft werden. Angaben zu bestimmten Haltestellen, unmittelbaren Parkmöglichkeiten oder barrierefreiem Zugang sind nicht belegt und können bei Bedarf vorab erfragt werden. Die bundesweite Tätigkeit von Felix Menke ist vom örtlichen Kanzleisitz zu unterscheiden.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 21.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Kann eine Strafverteidigung bereits während des Ermittlungsverfahrens beginnen?
- Strafverteidigung ist nicht erst nach einer Anklage oder zu Beginn einer Hauptverhandlung möglich. Bereits im Ermittlungsverfahren können der Tatvorwurf, die Stellung der betroffenen Person und der bisherige Ablauf Gegenstand einer anwaltlichen Beratung sein. Typische Anlässe sind eine Vorladung, eine Durchsuchung oder die Mitteilung, dass ein Ermittlungsverfahren geführt wird. Eine belastbare Einschätzung hängt häufig von der Kenntnis der Ermittlungsakte ab. Für eine erste Anfrage sind deshalb Angaben zur ermittelnden Behörde, zum Aktenzeichen und zu bereits bekannten Terminen hilfreich. Eine abschließende Bewertung allein anhand eines kurzen Anschreibens ist regelmäßig nicht möglich.
- Welche Unterlagen sind für eine Anfrage wegen eines Vermögens- oder Wirtschaftsdelikts hilfreich?
- Bei Vorwürfen aus dem Vermögens- oder Wirtschaftsstrafrecht können neben Schreiben von Polizei, Staatsanwaltschaft oder Gericht auch Verträge, Rechnungen, Buchhaltungsunterlagen und geschäftliche Korrespondenz Bedeutung haben. Welche Dokumente tatsächlich benötigt werden, hängt vom konkreten Sachverhalt ab. Für die erste Kontaktaufnahme genügen häufig eine übersichtliche Beschreibung des Vorwurfs und Angaben zum Verfahrensstand. Umfangreiche oder sensible Unterlagen sollten über einen zuvor abgestimmten Übermittlungsweg bereitgestellt werden. Wichtig ist außerdem die Unterscheidung, ob sich die Anfrage auf eine Privatperson, eine unternehmerische Tätigkeit oder mehrere Beteiligte mit möglicherweise unterschiedlichen Interessen bezieht.
- Worauf kommt es bei einer Mandatsanfrage wegen eines Betäubungsmittelvorwurfs an?
- Im Betäubungsmittelstrafrecht können sehr unterschiedliche Sachverhalte Gegenstand eines Verfahrens sein, etwa Vorwürfe des Besitzes, Handels oder der Einfuhr. Für eine erste Einordnung sind der genaue Wortlaut des Vorwurfs, die betroffene Substanz und der bekannte Verfahrensstand von Bedeutung. Auch bereits erfolgte Maßnahmen wie eine Durchsuchung oder Sicherstellung können relevant sein. Die rechtliche Bewertung richtet sich nach den jeweils anwendbaren Vorschriften und den feststellbaren Umständen. Aus der bloßen Bezeichnung eines Delikts lässt sich deshalb weder der weitere Verfahrensablauf noch eine mögliche Rechtsfolge zuverlässig ableiten.
- Wie lässt sich eine erste Anfrage bei einem Gewalt- oder Sexualdelikt sachlich vorbereiten?
- Bei Gewalt- und Sexualdelikten betreffen die Vorwürfe häufig persönliche und belastende Lebenssituationen. Für eine erste Anfrage ist eine sachliche Übersicht über den bekannten Tatvorwurf, die beteiligten Behörden und den bisherigen Ablauf hilfreich. Ebenso wichtig ist die Angabe, in welcher Rolle die anfragende Person am Verfahren beteiligt ist. Aussagen, medizinische Unterlagen, Nachrichten oder andere Beweismittel können je nach Sachverhalt eine Rolle spielen. Eine ausführliche Darstellung intimer oder sensibler Einzelheiten muss nicht bereits in einer ersten Nachricht erfolgen. Der geeignete Rahmen für solche Informationen kann zunächst mit der angefragten Kanzlei abgestimmt werden.
- Was unterscheidet Strafverfahren, Strafvollstreckung und Strafvollzug?
- Im Strafverfahren wird geklärt, ob ein strafrechtlicher Vorwurf nachweisbar ist und welche rechtlichen Folgen sich gegebenenfalls daraus ergeben. Die Strafvollstreckung betrifft anschließend die Umsetzung einer vollstreckbaren strafgerichtlichen Entscheidung, beispielsweise einer Geld- oder Freiheitsstrafe. Strafvollzug bezeichnet insbesondere die konkrete Durchführung einer Freiheitsentziehung in einer Vollzugseinrichtung. Dabei können unter anderem Unterbringungsbedingungen, Kontakte nach außen oder vollzugliche Maßnahmen Gegenstand rechtlicher Fragen sein. Für eine Mandatsanfrage ist diese Unterscheidung hilfreich, weil je nach Bereich andere Unterlagen, Behörden und gerichtliche Zuständigkeiten maßgeblich sein können.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 21.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Felix Menke
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Bewertungen auf anwalt-seiten.de
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Google-Bewertungen der Kanzlei
5,0 von 5 · 28 Bewertungen
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Kritische Stimmen
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Kanzlei und Anfahrt
Rheinbahnstraße 30-32, 41063 Mönchengladbach
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Hinweise zum DatenschutzWeiterführende Informationen
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- Alexander Rassek · Datenschutzrecht
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Kontaktdaten geprüft am 21.9.2026 · Quelle: strafrecht-menke.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 25.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 27 %
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