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- Rechtsanwalt Frank Schnur
- Profilstand
- 31% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 23. September 2026
Schwerpunkte
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Kanzleiprofil im Überblick
Frank Schnur ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht in Erfurt. Seine Tätigkeit umfasst Scheidung und Trennung, Unterhalt und Sorgerecht sowie Eheverträge. Er betreut Mandanten bei Scheidungsverfahren, klärt finanzielle Ansprüche und Vermögensfragen und unterstützt die Lösungsfindung vor oder außerhalb des Gerichts. Bei gemeinsamen Kindern befasst er sich mit der Frage, wer künftig die Betreuung übernimmt und finanziell für die Kinder aufkommen muss. Zum Angebot gehören außerdem die Erstellung neuer und die Prüfung bestehender Eheverträge. Die Beratung richtet sich an Menschen mit familiären Anliegen, insbesondere im Zusammenhang mit einer Trennung oder Scheidung. Auf seiner Webseite nennt Schnur über 20 Jahre Erfahrung und verweist auf seine Weiterbildungspflicht als Fachanwalt. Er beschreibt eine persönliche Beratung mit umfassender Prüfung des jeweiligen Falls und berücksichtigt bei der Lösungsfindung auch andere Beteiligte. Termine werden gemeinsam vereinbart, in dringenden Fällen auch kurzfristig. Die Kanzlei befindet sich am Barbarossahof 5 in Erfurt; Mandantenparkplätze sind vorhanden.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 23.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: anwalt-schnur-familienrecht.de, anwalt-schnur-familienrecht.de
Beratung in Erfurt – Einordnung der Redaktion
Frank Schnur ist mit der Kanzlei Rechtsanwalt Frank Schnur am Barbarossahof 5 in 99092 Erfurt ansässig. Sein im Profil genannter Hauptschwerpunkt ist das Familienrecht. Dieses Rechtsgebiet betrifft die rechtlichen Beziehungen innerhalb einer Familie und gewinnt insbesondere bei Trennung, Scheidung oder Veränderungen in der Betreuung von Kindern an Bedeutung. Für Mandantinnen und Mandanten geht es dabei häufig darum, persönliche Belastungen und rechtliche Fragen voneinander zu unterscheiden. Eine anwaltliche Einordnung kann helfen, die verschiedenen Themen zu ordnen und den jeweiligen Klärungsbedarf zu erkennen. Typische Anliegen im Familienrecht sind die Voraussetzungen und Folgen einer Scheidung, Fragen zum Kindesunterhalt oder Ehegattenunterhalt sowie die elterliche Sorge und der Umgang mit gemeinsamen Kindern. Hinzukommen können vermögensrechtliche Fragen, etwa zum Zugewinnausgleich, zur gemeinsamen Wohnung oder zur Aufteilung von Haushaltsgegenständen. Bei einer Scheidung spielt regelmäßig auch der Versorgungsausgleich eine Rolle, also der Ausgleich bestimmter während der Ehe erworbener Versorgungsanrechte. Welche dieser Themen zusammenhängen und welche gesondert behandelt werden, richtet sich nach der persönlichen und rechtlichen Ausgangslage. Nicht jede familienrechtliche Klärung muss unmittelbar in ein streitiges Gerichtsverfahren münden. Der örtliche Bezug der Kanzlei liegt in Erfurt. Zu den genannten Stadtteilen am Standort gehören die Altstadt, die Krämpfervorstadt und Hochheim; eine Zuordnung der Kanzleianschrift zu einem dieser Stadtteile ist aus den vorliegenden Angaben nicht möglich. Für familiengerichtliche Angelegenheiten ist unter den genannten Gerichten vor allem das Amtsgericht Erfurt von Bedeutung. Ob es im Einzelfall örtlich zuständig ist, hängt unter anderem von der Verfahrensart und den maßgeblichen Aufenthaltsverhältnissen ab. Das ebenfalls am Standort vorhandene Landgericht Erfurt ist dagegen nicht das übliche Eingangsgericht für Scheidungs-, Sorge- oder Umgangsverfahren. Für die Anreise zum Barbarossahof empfiehlt sich eine aktuelle Routenprüfung anhand der vollständigen Anschrift. Wer über Anwalt-Seiten.de eine Mandatsanfrage vorbereiten möchte, kann das Profil als Ausgangspunkt nutzen und die dort verfügbaren Kontaktangaben heranziehen. Für eine erste Nachricht bietet sich eine knappe Darstellung des Anliegens an: Geht es beispielsweise um eine bevorstehende Trennung, Unterhalt oder eine bereits laufende Familiensache? Vorhandene gerichtliche Schreiben und erkennbare Fristen sollten dabei erwähnt werden. Ob eine Vertretung übernommen werden kann, welche Unterlagen benötigt werden und wie ein möglicher Termin stattfindet, ist anschließend unmittelbar mit der Kanzlei zu klären. Eine Kontaktanfrage allein bedeutet noch keine Mandatsübernahme.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 22.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Erfurt
- Amtsgericht Erfurt
- Landgericht Erfurt
Für den familienrechtlichen Schwerpunkt von Frank Schnur ist unter den genannten Gerichten insbesondere das Amtsgericht Erfurt relevant. Familiengerichte sind Abteilungen der Amtsgerichte. Dort werden unter anderem Scheidungsverfahren, Verfahren zum Versorgungsausgleich sowie Unterhalts-, Sorge- und Umgangssachen geführt. Auch bestimmte vermögensrechtliche Streitigkeiten zwischen Ehegatten können Familiensachen sein. Die Anschrift einer beauftragten Kanzlei entscheidet jedoch nicht darüber, welches Gericht örtlich zuständig ist. Je nach Angelegenheit kommt es etwa auf den gewöhnlichen Aufenthalt der beteiligten Personen oder der Kinder an. Das Landgericht Erfurt bearbeitet vor allem andere zivilrechtliche und strafrechtliche Verfahren; es ist weder das reguläre Eingangsgericht für Familiensachen noch die übliche Beschwerdeinstanz gegen familiengerichtliche Entscheidungen. Beschwerden in Familiensachen fallen grundsätzlich in die Zuständigkeit des Oberlandesgerichts. Die Kanzlei Rechtsanwalt Frank Schnur befindet sich am Barbarossahof 5, 99092 Erfurt. Altstadt, Krämpfervorstadt und Hochheim sind als Stadtteile am Standort genannt, ohne dass die vorliegenden Angaben die Kanzlei einem dieser Bereiche zuordnen. Ebenso lässt sich daraus keine gesicherte Aussage zu einer unmittelbaren Innenstadtlage oder zur Nähe bestimmter Verkehrsknoten ableiten. Für die Anfahrt aus dem Erfurter Stadtgebiet oder dem Umland können öffentliche Verkehrsmittel und Pkw anhand einer aktuellen Verbindungsauskunft beziehungsweise Routenplanung geprüft werden. Konkrete Haltestellen, Parkmöglichkeiten oder Angaben zum barrierefreien Zugang sind nicht belegt und sollten bei Bedarf vor einem persönlichen Besuch erfragt werden.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 22.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Das Rückrufformular enthält Felder für Name, E-Mail, Telefon (optional) und Nachricht.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Die unverbindliche Kontaktaufnahme erfolgt telefonisch oder per Mail. Anschließend wird gemeinsam ein passender Termin vereinbart, in dringenden Fällen auch kurzfristig. Im Beratungsgespräch wird gemeinsam nach der besten Lösung für die Situation gesucht.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Ablauf und Konditionen
Erstgespräch: Die unverbindliche Kontaktaufnahme erfolgt telefonisch oder per Mail. Anschließend wird gemeinsam ein passender Termin vereinbart, in dringenden Fällen auch kurzfristig. Im Beratungsgespräch wird gemeinsam nach der besten Lösung für die Situation gesucht.
Für den Erstkontakt: Das Rückrufformular enthält Felder für Name, E-Mail, Telefon (optional) und Nachricht.
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Informationen sind für eine erste Anfrage wegen Trennung oder Scheidung hilfreich?
- Für eine erste Anfrage genügt meist eine übersichtliche Schilderung der familiären Situation. Hilfreich sind Angaben dazu, ob bereits eine Trennung besteht, ob gemeinsame minderjährige Kinder betroffen sind und welche Fragen aktuell im Vordergrund stehen. Das können Unterhalt, Betreuung, Wohnung oder Vermögen sein. Bereits eingegangene Gerichtsschreiben und darin genannte Fristen sollten ausdrücklich erwähnt werden. Welche Urkunden, Einkommensunterlagen oder Vereinbarungen anschließend benötigt werden, hängt vom Anliegen ab und wird im weiteren Austausch geklärt. Sensible Unterlagen sollten über einen abgestimmten Übermittlungsweg versandt werden.
- Wie unterscheiden sich Kindesunterhalt und Ehegattenunterhalt?
- Kindesunterhalt dient dem Lebensbedarf eines Kindes. Ehegattenunterhalt betrifft dagegen mögliche Ansprüche zwischen getrennt lebenden oder geschiedenen Ehegatten. Für beide Bereiche gelten unterschiedliche Voraussetzungen und Berechnungsregeln. Bedeutung haben beispielsweise Einkommen, Betreuungsverhältnisse und weitere Unterhaltspflichten. Beim Ehegattenunterhalt ist zudem zwischen der Zeit der Trennung und der Zeit nach der Scheidung zu unterscheiden. Tabellen und Leitlinien können Orientierung bieten, ersetzen aber keine Prüfung der tatsächlichen Verhältnisse. Für eine Anfrage ist deshalb hilfreich, deutlich zu machen, um welche Unterhaltsart und welchen Zeitraum es geht.
- Was ist der Unterschied zwischen Sorgerecht und Umgangsrecht?
- Das Sorgerecht umfasst die Verantwortung für wesentliche persönliche und vermögensbezogene Angelegenheiten eines Kindes, etwa Entscheidungen über Gesundheit oder Schulbildung. Das Umgangsrecht betrifft insbesondere den Kontakt des Kindes zu seinen Eltern. Beide Themen hängen im Familienalltag zusammen, sind rechtlich aber zu unterscheiden. Eine Trennung führt nicht automatisch dazu, dass ein Elternteil ein bestehendes gemeinsames Sorgerecht verliert. Bei gerichtlichen Entscheidungen steht das Kindeswohl im Mittelpunkt. Vor einer Anfrage kann es helfen, zu beschreiben, ob ein grundsätzlicher Entscheidungskonflikt oder eine konkrete Frage zur Gestaltung der Kontakte besteht.
- Ist für eine Familiensache mit Bezug zu Erfurt immer das Amtsgericht Erfurt zuständig?
- Nein. Das Amtsgericht Erfurt verfügt als Amtsgericht über die Zuständigkeit für Familiensachen, soweit die gesetzlichen Zuständigkeitsvoraussetzungen erfüllt sind. Die örtliche Zuständigkeit hängt jedoch von der konkreten Verfahrensart und den maßgeblichen persönlichen Verhältnissen ab. Bei Angelegenheiten von Kindern kann deren gewöhnlicher Aufenthalt entscheidend sein; für Scheidungsverfahren gelten eigene Zuständigkeitsregeln. Der Kanzleisitz in Erfurt begründet für sich genommen keine gerichtliche Zuständigkeit. Für die erste Anfrage sind daher Wohnorte, Aufenthaltsverhältnisse und Angaben zu bereits laufenden Verfahren hilfreich. Das Landgericht ist für solche Familiensachen nicht das reguläre Eingangsgericht.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 22.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Frank Schnur
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4,3 von 5 · 21 Bewertungen
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Barbarossahof 5, 99092 Erfurt
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Kontaktdaten geprüft am 23.9.2026 · Quelle: anwalt-schnur-familienrecht.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 23.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 31 %
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