Veröffentlichtes Profil

Frauke Preus

Frauke Preus: Rechtsanwältin in Oldenburg

Zuletzt aktualisiert am 27. September 2026

Rechtsanwältin · Kanzlei Frauke Preus

Bürgereschstraße 67, 26123 Oldenburg

Telefon: +49 441 77707898

Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Kanzlei Frauke Preus
Profilstand
27% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 21. September 2026

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Rechtsanwältin Frauke Preus ist auf der Webseite der Kanzlei Frauke Preus in Oldenburg aufgeführt. Die Kanzlei hat ihren Sitz in der Bürgereschstraße 67. Als Rechtsgebiete nennt der Internetauftritt Sozialrecht, Versicherungsrecht, Ehe- und Familienrecht sowie Verkehrsrecht. Im Seitentitel wird außerdem Mietrecht genannt. Unter der Rubrik Anwälte führt die Webseite neben Frauke Preus auch Alfons Johannes auf. Die Kanzlei bietet Rechtsberatung und Vertretung an und richtet sich an Mandantinnen und Mandanten. Nach ihrer Selbstdarstellung nimmt sie sich Zeit für deren Anliegen und setzt sich für die Durchsetzung ihrer Interessen ein. Die Internetseiten stellen die Schwerpunkte der Tätigkeit vor. Für einen persönlichen Termin können Interessierte die Kanzlei telefonisch erreichen oder eine Nachricht schreiben. Auf der Kontaktseite stehen dafür ein Kontaktformular und die Telefonnummer der Kanzlei bereit. Die Kanzlei kündigt dort eine umgehende Rückmeldung an.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 21.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: frauke-preus.de, frauke-preus.de

Beratung in Oldenburg – Einordnung der Redaktion

Rechtsanwältin Frauke Preus ist in der Kanzlei Frauke Preus in der Bürgereschstraße 67, 26123 Oldenburg, tätig. Ihr Profil auf Anwalt-Seiten.de nennt das Familienrecht als Hauptschwerpunkt. Dieses Rechtsgebiet betrifft rechtliche Fragen innerhalb familiärer Beziehungen, insbesondere bei Trennung und Scheidung sowie beim Unterhalt, bei der elterlichen Sorge und beim Umgang mit Kindern. Ratsuchende suchen hier häufig eine Einordnung dazu, welche Themen voneinander zu unterscheiden sind und welche Informationen für die Klärung benötigt werden. Die Kanzlei bietet nach ihrer Internetdarstellung Rechtsberatung und Vertretung an. Im Ehe- und Familienrecht können persönliche Veränderungen mehrere rechtliche Fragen gleichzeitig auslösen. Bei einer Trennung geht es beispielsweise um die weitere Nutzung der gemeinsamen Wohnung, finanzielle Verpflichtungen oder die Betreuung gemeinsamer Kinder. Im Zusammenhang mit einer Scheidung können außerdem der Versorgungsausgleich und vermögensrechtliche Fragen eine Rolle spielen. Mandantinnen und Mandanten erwartet in diesem Rechtsgebiet daher häufig zunächst eine Bestandsaufnahme der familiären und wirtschaftlichen Situation. Welche außergerichtlichen Schritte oder gerichtlichen Verfahren in Betracht kommen, hängt vom jeweiligen Anliegen ab; nicht jede familienrechtliche Frage erfordert ein eigenständiges Gerichtsverfahren. Der Internetauftritt der Kanzlei nennt neben dem Ehe- und Familienrecht auch Sozialrecht, Versicherungsrecht und Verkehrsrecht; im Seitentitel erscheint zudem Mietrecht. Diese Angaben beschreiben das rechtliche Spektrum der Kanzlei, während das vorliegende Profil von Frauke Preus den familienrechtlichen Schwerpunkt hervorhebt. Berührungspunkte können etwa entstehen, wenn nach einer Trennung die Wohnsituation, Versicherungsverhältnisse oder Sozialleistungen geklärt werden müssen. Ob und in welchem Umfang zusammenhängende Fragen von Frauke Preus übernommen werden, lässt sich bei der Kontaktaufnahme abstimmen. Die Kanzleianschrift liegt im Oldenburger Stadtgebiet. Eine Zuordnung der Bürgereschstraße 67 zu den genannten Stadtteilen Innenstadt, Eversten oder Osternburg ist durch die vorliegenden Angaben nicht belegt. Für familienrechtliche Verfahren kommt am Standort insbesondere das Amtsgericht Oldenburg mit seinem Familiengericht in Betracht, sofern die örtliche Zuständigkeit gegeben ist. Das ebenfalls ansässige Landgericht ist für die üblichen Familiensachen dagegen nicht die erste Anlaufstelle. Wer über Anwalt-Seiten.de auf das Profil aufmerksam wird, kann eine Mandatsanfrage vorbereiten und anschließend telefonisch oder schriftlich Kontakt mit der Kanzlei aufnehmen. Auf deren Kontaktseite stehen ein Kontaktformular und die Telefonnummer bereit. Sinnvoll sind eine kurze Beschreibung des Anliegens und Hinweise auf bereits laufende Verfahren oder bekannte Fristen; Termin und mögliche Mandatsübernahme sind mit der Kanzlei abzustimmen.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 25.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Oldenburg

  • Amtsgericht Oldenburg
  • Landgericht Oldenburg

Die Kanzlei Frauke Preus befindet sich in der Bürgereschstraße 67, 26123 Oldenburg. Für den im Profil genannten Hauptschwerpunkt Familienrecht ist unter den aufgeführten Gerichten vor allem das Amtsgericht Oldenburg relevant. Dort werden beim Familiengericht unter anderem Scheidungsverfahren, Unterhaltssachen sowie Verfahren zur elterlichen Sorge und zum Umgang geführt. Auch der Versorgungsausgleich gehört zu den typischen familiengerichtlichen Themen. Ob das Amtsgericht Oldenburg im konkreten Fall örtlich zuständig ist, richtet sich nach gesetzlichen Vorgaben, etwa nach dem gewöhnlichen Aufenthalt der Beteiligten oder der Kinder. Allein der Kanzleisitz entscheidet darüber nicht. Das Landgericht Oldenburg ist für gewöhnliche familienrechtliche Verfahren nicht das erstinstanzliche Gericht und auch nicht die reguläre Beschwerdeinstanz des Familiengerichts. Für Beschwerden in Familiensachen ist grundsätzlich das Oberlandesgericht vorgesehen. Berührungspunkte mit dem Landgericht können bei anderen zivilrechtlichen Streitigkeiten entstehen, beispielsweise aus dem ebenfalls auf der Kanzleiwebseite genannten Versicherungsrecht oder Verkehrsrecht. Ob solche Streitigkeiten vor das Amtsgericht oder das Landgericht gehören, hängt insbesondere vom Streitgegenstand und den gesetzlichen Zuständigkeitsregeln ab. Für die räumliche Orientierung ist die konkrete Anschrift maßgeblich. Die Standortangaben nennen Innenstadt, Eversten und Osternburg, belegen aber keine Lage der Kanzlei in einem dieser Stadtteile oder unmittelbar in der Innenstadt. Wer mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw anreisen möchte, kann die Verbindung anhand der Adresse prüfen. Angaben zu bestimmten Haltestellen, Fahrzeiten oder Parkmöglichkeiten liegen nicht vor. Bei der Terminvereinbarung lassen sich gegebenenfalls auch Fragen zum Zugang klären.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 25.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Das Kontaktformular sieht Angaben zu Name, E-Mail-Adresse oder Telefonnummer und Nachricht vor.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Ablauf und Konditionen

Für den Erstkontakt: Das Kontaktformular sieht Angaben zu Name, E-Mail-Adresse oder Telefonnummer und Nachricht vor.

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Unterlagen sind für eine erste Anfrage wegen Trennung oder Scheidung hilfreich?
Für eine erste Anfrage genügt meist eine übersichtliche Schilderung der Situation: Besteht bereits eine Trennung, gibt es gemeinsame Kinder und welche Fragen sollen geklärt werden? Für ein anschließendes Gespräch können vorhandene gerichtliche Schreiben, Vereinbarungen, Angaben zu Einkommen und Vermögen sowie Unterlagen zur Ehe hilfreich sein. Welche Dokumente tatsächlich benötigt werden, hängt vom Beratungsgegenstand ab. Bekannte Fristen oder anstehende Gerichtstermine sollten bereits bei der Anfrage genannt werden. Sensible Unterlagen sollten erst über einen mit der Kanzlei abgestimmten Übermittlungsweg versandt werden.
Müssen Scheidung, Unterhalt und Fragen zu den Kindern gemeinsam geklärt werden?
Scheidung, Unterhalt, elterliche Sorge und Umgang sind rechtlich unterscheidbare Themen. Bestimmte Fragen können im Zusammenhang mit einem Scheidungsverfahren behandelt werden, andere werden unabhängig davon geklärt. So können Unterhaltsfragen oder Regelungen zum Umgang bereits während der Trennung Bedeutung haben. Der Versorgungsausgleich wird bei einer Scheidung grundsätzlich im gesetzlichen Rahmen mitbehandelt, wobei Ausnahmen bestehen. Welche Verfahrensgestaltung relevant ist, richtet sich nach den Umständen und den gestellten Anträgen. Eine erste Besprechung dient häufig dazu, die einzelnen Themen und ihre zeitliche Dringlichkeit zu ordnen.
Worin unterscheiden sich elterliche Sorge und Umgangsrecht?
Die elterliche Sorge umfasst insbesondere Verantwortung und Entscheidungen für ein minderjähriges Kind, etwa in persönlichen Angelegenheiten und Vermögensfragen. Das Umgangsrecht betrifft dagegen den Kontakt zwischen dem Kind und seinen Eltern beziehungsweise unter bestimmten Voraussetzungen weiteren Bezugspersonen. Beide Bereiche sind voneinander zu unterscheiden: Eine Trennung führt nicht automatisch zu einer Änderung des Sorgerechts. Bei gerichtlichen Entscheidungen steht das Kindeswohl im Mittelpunkt. Für eine erste Anfrage ist hilfreich, die bisherige Betreuungssituation, bestehende Absprachen und den konkreten Klärungsbedarf sachlich zu beschreiben.
Ist das Amtsgericht Oldenburg für mein familienrechtliches Anliegen zuständig?
Das Amtsgericht Oldenburg verfügt über ein Familiengericht, das bei entsprechender Zuständigkeit etwa Scheidungs-, Unterhalts-, Sorge- und Umgangsverfahren bearbeitet. Ob ein bestimmtes Verfahren dort geführt werden muss, hängt jedoch nicht allein vom Wohnort einer anfragenden Person oder vom Sitz der beauftragten Kanzlei ab. Je nach Verfahrensart gelten unterschiedliche örtliche Zuständigkeitsregeln; dabei kann insbesondere der gewöhnliche Aufenthalt der Kinder oder der Ehegatten relevant sein. Für die Einordnung sind deshalb Angaben zu den Wohnverhältnissen und zu bereits laufenden Verfahren wichtig. Das Landgericht ist für diese Familiensachen grundsätzlich nicht die erste Instanz.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 25.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Frauke Preus

Hier sammeln wir Erfahrungen von Mandantinnen und Mandanten sowie öffentlich verfügbare Bewertungen. Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft.

Google-Bewertungssiegel der Kanzlei von Frauke Preus: 3,8 von 5 Sternen bei 26 Bewertungen
3,8 von 5 bei GoogleGesamtbewertung des Google-Unternehmenseintrags von Kanzlei Frauke Preus aus 26 Bewertungen.Alle Bewertungen bei Google ansehen

Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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Google-Bewertungen der Kanzlei

3,8 von 5 · 26 Bewertungen

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Diese Google-Bewertungen beziehen sich auf Kanzlei Frauke Preus insgesamt und nicht auf Frauke Preus persönlich. In der Kanzlei arbeiten in der Regel mehrere Anwältinnen und Anwälte; die Bewertungen lassen deshalb keinen Rückschluss auf die Arbeit einer einzelnen Person zu.

Verteilung der geprüften Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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Positive Stimmen

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Kanzlei und Anfahrt

Bürgereschstraße 67, 26123 Oldenburg

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Weiterführende Informationen

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Angabenstatus

Die Profilangaben wurden durch die Kanzlei oder aus öffentlich zugänglichen Quellen bereitgestellt und sind nicht vollständig verifiziert.

Kontaktdaten geprüft am 21.9.2026 · Quelle: frauke-preus.de

Letzte redaktionelle Prüfung: 25.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 27 %

Hinweis: Dieses Profil wurde nicht von der betroffenen Person selbst angelegt, sondern redaktionell aus öffentlich zugänglichen Quellen (z. B. Kanzleiwebseite, Impressum, Google) zusammengestellt. Die Aufnahme ist kostenlos und unabhängig von einer Mitgliedschaft. Sie sind betroffen? Sie können das Profil übernehmen und korrigieren, einen Fehler melden oder der Veröffentlichung widersprechen und die Löschung verlangen.

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